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Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-25

Wortprotokoll

Als Verkehrsminister bin ich Ihnen für die Einreichung dieser Motion natürlich dankbar. Ich bitte Sie namens des Bundesrates auch, sie anzunehmen. Das Anliegen dieser Motion ist letztlich eine Voraussetzung, wenn wir die in den nächsten zwanzig Jahren notwendigen Projekte im Bereich ÖV, im Bereich Schiene, wirklich umsetzen können wollen. Das ist eine Voraussetzung, denn wir haben sonst deutlich zu wenig Mittel. Der BIF wird zwar jährlich mit 6 Milliarden Franken alimentiert, es ist aber festzuhalten, dass wir ab 2028 in einen finanziellen Engpass kommen werden. Primäre Gründe sind ein erhöhter Bedarf für den Substanzerhalt der Infrastruktur, Mehrkosten bei den bereits beschlossenen Ausbauprojekten und, wie gesagt, Ausbauprojekte, die für die Zukunft wichtig sind und umgesetzt werden müssen; wichtige Beispiele wurden genannt.

Sie wissen, dass das UVEK in diesem Zusammenhang aufgrund der Mehrkosten, aufgrund einer sowieso nötigen Prioritätenordnung der ETH Zürich einen Auftrag erteilt hat. Wir werden die Resultate in nächster Zeit erhalten und noch im Oktober präsentieren können. Wir haben der ETH Zürich verschiedene Szenarien unterbreitet, ich kann Ihnen diese hier nennen. Wir haben festgestellt, dass alle Massnahmen zusammen, die jetzt betreffend Einnahmen für den BIF vorgesehen sind, zu einer sinkenden Alimentierung führen: Es müssen Rückzahlungen aufgrund der FinöV-Schulden getätigt werden, das Mehrwertsteuerpromille zugunsten des BIF läuft aus - alle diese sind auch wesentliche Punkte in dieser Motion, und sie führen zu einer Reduktion der Einlagen. Wenn wir das einfach laufenlassen und an der Einnahmenseite nichts tun würden, dann hätten wir für die von der ETH Zürich untersuchten und priorisierten Projekte lediglich zusätzliche 14 Milliarden Franken zur Verfügung, bei einem Mittelbedarf der konkreten Projekte von über 60 Milliarden Franken. Das wäre das Verhältnis.

Wenn wir lediglich die zwei wesentlichsten Punkte aus der Motion, die Anpassung der Schuldenrückzahlungsbestimmungen und die Verlängerung des befristeten Mehrwertsteuerpromilles, umsetzen, dann hätten wir schon das Doppelte zur Verfügung, Mittel von etwas über 24 Milliarden Franken. Dann stehen wir an dem Punkt, den Frau Ständerätin Herzog angetönt hat, dass wir dann nämlich etwa so viele Mittel zur Verfügung haben, wie auch verbaut werden können. Es werden bereits Projekte im Umfang von zusätzlichen etwa 14 bis 16 Milliarden Franken umgesetzt.

Das ist also die Situation, und damit habe ich Ihnen auch die hohe Bedeutung dieser Motion aufgezeigt. Wir brauchen in den nächsten zwanzig Jahren diese Mittel, wenn wir den Erwartungen in den Regionen in Sachen ÖV-Ausbau gerecht werden wollen, aber auch, um die Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse überhaupt zu gewährleisten. Ich bin Ihnen[NB]deshalb[NB]sehr[NB]verbunden, wenn Sie diese Motion annehmen.

Trotz des Annahmeantrages hat der Bundesrat noch eine Stellungnahme zur Motion verfasst, weil für ihn sehr zentral ist, festzuhalten, dass nur Massnahmen umgesetzt werden, die auch schuldenbremsenkonform sind. Ich glaube, das ist auch klar.

Der Bundesrat hat im Rahmen des Entlastungspakets 2027 auch eine Reduktion der Einlagen in den BIF um jährlich 200 Millionen Franken beschlossen. Diese ist in den Zahlen, die ich genannt habe, inbegriffen; diese Reduktion ist berücksichtigt. Der Bundesrat steht selbstverständlich zu diesem wichtigen Entlastungspaket.

Er unterstützt diese Motion, gerade auch vor dem Hintergrund, dass es um Massnahmen geht, die schuldenbremsenkonform umgesetzt werden sollen. Es gibt noch ein paar technische Überprüfungen, insbesondere betreffend Verzicht auf Rückzahlungen aus dem FinöV-Fonds, die getätigt werden müssen, um die Konformität mit der Schuldenbremse zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat grundsätzlich bereit, die Motion zur Annahme zu empfehlen, und ich danke Ihnen, wenn Sie ihr im Interesse einer guten zukünftigen Verkehrspolitik zustimmen; dafür werden mit dieser Motion wirklich wesentliche Weichen gestellt.

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