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preparatory:AB 376263

Hübscher Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-10

Wortprotokoll

Gerne komme ich auf meinen Minderheitsantrag zu Artikel 73 zu sprechen. Der Bundesrat möchte die Belastungsgrenze von 35 auf 50 Prozent über dem Ertragswert erhöhen und begründet das mit erhöhtem unternehmerischem Spielraum.

Die Mehrheit möchte hier eine Differenzierung, indem sie beim Gemüsebau keinen Zuschlag zum Ertragswert mehr macht. Begründet wird das mit den Investitionen, welche zu sehr unterschiedlichen Ertragswerterhöhungen führen. Der Ertragswert variiert und liegt z.[NB]B. bei einem Milchviehstall bei etwa 20 Prozent der Gestehungskosten, während er beim Gemüsebau bei etwa 75 Prozent liegt. Mit dem Entwurf des Bundesrates würde nun die Belastungsgrenze beim Gemüsebau auf über 100 Prozent der Investitionskosten zu liegen kommen, was faktisch zu einer Überfinanzierung führen würde.

Die SVP-Fraktion ist kritisch gegenüber einer generellen Erhöhung des landwirtschaftlichen Ertragswertes um 50 Prozent. Gerne begründe ich Ihnen, weshalb:

1.[NB]Die Schweizer Landwirtschaft hat heute pro Hektare europaweit die höchste Verschuldung, und das notabene mit dem Ertragswertprinzip bei Hofübernahme.

2.[NB]Mit Artikel 10 - hierzu gibt es keinen Minderheitsantrag - beschliessen wir heute eine geänderte Definition des Ertragswerts, indem wir neu den Referenzzinssatz heranziehen, welcher die langfristigen Kapitalkosten sowohl des Fremdkapitals wie auch des Eigenkapitals berücksichtigt. Bisher wurde das fix mit dem Zinssatz für erste Hypotheken berechnet. Das wird in der Folge zu höheren Ertragswerten führen, was wiederum mehr Spielraum für die Belastungsgrenzen gibt.

3.[NB]Mit Artikel 76 Absatz 2 besteht heute schon die Möglichkeit, die Belastungsgrenze zu überschreiten. Voraussetzung dafür ist eine Bewilligung vom Kanton, welche erteilt wird, wenn die zusätzliche Verschuldung tragbar ist und die zusätzlichen Grundpfandschulden innert 25 Jahren wieder bis zur Belehnungsgrenze getilgt werden. Genau das fordern wir ebenfalls. Sonst wird es nämlich bei Hofübernahmen für die nachfolgenden Generationen teurer, weil sie mindestens bis zu den Grundpfandschulden übernehmen müssen.

4.[NB]Es ist richtig, dass zwingend betriebswirtschaftliche Überlegungen gemacht werden müssen wenn investiert wird, zumal auch in der künftigen landwirtschaftlichen Grundbildung die Betriebswirtschaft leider nochmals geschwächt wird, was sehr schade ist. Denn genau mit diesen betriebswirtschaftlichen Überlegungen zur Finanzierbarkeit, zur Tragbarkeit, aber auch zur Wirtschaftlichkeit kann ein fundierter Investitionsentscheid gefällt werden, bei welchem auch eine allfällige Überschreitung der Belastungsgrenze begründet werden kann.

Zusammengefasst: Unser Antrag ermöglicht eine pragmatische Erhöhung, ohne ein Blankocheque für Finanzierungen zu sein, bei welchen die Tragbarkeit nicht gegeben ist und die Wirtschaftlichkeit fehlt.

Vielen Dank, wenn Sie diesem Minderheitsantrag zustimmen!