Lexipedia

preparatory:AB 376635

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt das Kernanliegen von Motionär Reimann. Die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone verfügen aber heute schon über viele gesetzliche Möglichkeiten, ausländische Personen an einem Auftritt oder einer Teilnahme an einer politischen Veranstaltung zu hindern, wenn sie die innere oder äussere Sicherheit bedrohen. Ich werde die Liste nachreichen; ich kann Ihnen im Moment keine konkreten Beispiele nennen, aber ich werde Sie über konkrete Beispiele informieren, in denen diese Möglichkeiten angewendet wurden.

Zudem können lokale Behörden politische Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen nur mit Auflagen bewilligen, ganz verbieten oder kurzfristig untersagen, wenn die Auflagen nicht mehr eingehalten werden. Hingegen verfügt der Bund über keine umfassende Rechtsetzungskompetenz zur Gefahrenabwehr. Es wäre deshalb vertieft zu prüfen, ob der Bund über eine ausreichende Verfassungsgrundlage verfügt, wenn die Motion umgesetzt werden müsste, und es müssten rechtliche Instrumente dafür geschaffen werden.

Eine Ausweitung der gesetzlichen Instrumente im Sinn der Motion wäre jedoch verfassungsrechtlich und völkerrechtlich - Sie haben darauf hingewiesen - problematisch. Sie könnte de facto die Meinungsäusserungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Garantie der Rechtsgleichheit einschränken. Auch die Verhältnismässigkeit wäre infrage gestellt. Aus Sicht des Bundesrates würde ein pauschales Verbot von Wahlkampfauftritten durch ausländische Politikerinnen und Politiker ohne Beurteilung der Umstände im Einzelfall diesen verfassungs- und völkerrechtlichen Anforderungen nicht genügen. Das hat übrigens auch das Bundesgericht in einem Urteil, das ich Ihnen auch noch zeigen kann, festgestellt.

Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

preparatory:AB 376635 | Lexipedia | Lexipedia