preparatory:AB 377827
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-17
Wortprotokoll
Ein Blick in Ihre verzweifelten Gesichter nach der Ankündigung des Präsidenten, das nächste Traktandum auch noch heute behandeln zu wollen, hat uns Kommissionssprecher bemüssigt, dass wir nur noch knapp zuhanden der Materialen auf die Resultate der Kommissionsberatung eingehen. Ich komme zuerst zum Beschluss der Kommissionsmehrheit zu Artikel 1d: Dass die Schweiz die Vorgaben der Entwaldungsverordnung der EU übernehmen und zeitlich mit der EU koordiniert einführen soll, ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit eine minimale Bedingung, um die Vorlage mehrheitsfähig zu machen. Die Minderheit Büchel Roland bestreitet die Notwendigkeit dieser Ergänzung und erachtet die ausgehandelten Bedingungen im Abkommen als ausreichend. Die Kommission beschloss mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Bestimmung aufzunehmen.
In Artikel 1a will die Minderheit Haab flankierende Massnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Abkommens in der Landwirtschaft in der Höhe von 880 Millionen Franken für die Jahre 2028 bis 2035 einführen. Die Kommission lehnte den Antrag der Minderheit Haab mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab und verwies auf die Kommissionsmotion 26.3525, die Sie vorhin schon beschlossen haben. Sollte hier die Minderheit Haab eine Mehrheit finden, folgte anschliessend eine Abstimmung zum Lösen der Ausgabenbremse.
Die Minderheit Badertscher zu Artikel 1b will eine Beteiligung der Schweiz am Amazonienfonds von 100 Millionen Franken bis mindestens 2035, um die Auswirkungen des Abkommens auf das Klima und die indigenen Gemeinschaften der Mercosur-Länder abzumildern. Die Kommissionsmehrheit ist auch hier der Meinung, es bestehe dafür keine Notwendigkeit; die Kommission entschied mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesen Antrag abzulehnen. Auch hier: Findet die Minderheit Badertscher eine Mehrheit, haben Sie anschliessend über das Lösen der Ausgabenbremse zu beschliessen.
Bei Artikel 1c liegen zwei Minderheiten Molina vor. Die erste will Massnahmen gegen durch Zwangsarbeit hergestellte Waren einschliesslich wirksamer Untersuchungsbefugnisse und der Möglichkeit, bei begründeten Verdachtsmomenten einen vorübergehenden Importstopp durchzusetzen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass der Entwurf auch hier ausreicht. Der Antrag, der Ihnen jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, wurde in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Die zweite Minderheit Molina bei Artikel 1c verlangt begleitende Massnahmen, die von einem durch eine Mikrosteuer geäufneten Fonds finanziert werden, zur Stärkung der Rechte indigener Völker, einer nachhaltigen sowie abholzungsfreien Produktion und gegen Zwangsarbeit. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Die letzte Minderheit Molina betrifft Artikel 1e und verlangt Vorschriften und geeignete Massnahmen, um sicherzustellen, dass nur Pflanzenschutzmittel oder gentechnisch veränderte Organismen, die in der Schweiz nicht verboten sind, importiert oder exportiert werden dürfen. Auch jener Antrag wurde in der Kommission abgelehnt, und zwar mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Abschliessend noch einmal zur Erinnerung: In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission mit 15 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs in der beschlossenen Fassung.