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preparatory:AB 38256

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-23

Wortprotokoll

Ich habe Verständnis für die Grundüberlegung des Antrages der Mehrheit der Kommission. Ich möchte Ihnen aber erläutern, weshalb ich Sie bitte, der Minderheit zu folgen.

Der Bundesrat ging bei seinen Überlegungen davon aus, dass eben die Rechtsfragen im Zentrum stehen und dass es letztlich im Interesse der Rechtsuchenden ist, wenn die Parteivertreter die gleiche Sprache sprechen wie das Gericht. Wenn Sie nun den Antrag der Mehrheit anschauen, dann öffnet er eigentlich allen möglichen Treuhänderinnen und Treuhändern Tür und Tor. Es wird keine Qualifikation gefordert, wie wir sie bei den Anwälten haben, wo eben vorgeschrieben ist, dass sie gemäss dem Anwaltsgesetz registriert sein müssen. Solche Rahmenbedingungen oder solche Voraussetzungen sind für andere Parteivertreter hier nicht gegeben. In dem Sinne ist auch fraglich, ob das letztlich im Interesse der Rechtsuchenden ist. Verfahrensrechtliche Kenntnisse sind sicher auch notwendig.

In diesem Sinne bitte ich Sie - auch mit Verständnis für die Mehrheit -, hier der Minderheit zu folgen.

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