preparatory:AB 41165
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04
Wortprotokoll
Wir kommen nun zu einem der wichtigeren Artikel in diesem Gesetz. Das Thema, das wir hier jetzt besprechen, betrifft die Frage der Monopolbildung im schweizerischen Medienwesen bzw. die Frage: Wem sollen Radio- oder Fernsehkonzessionen zugesprochen werden?
Der Minderheitsantrag I zu Artikel 54 besagt, dass eine Radio- oder Fernsehkonzession nicht an ein Unternehmen erteilt werden darf, welches im entsprechenden Versorgungsgebiet bereits mit einem anderen Medium über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Wir reden hier jetzt also von einer Entwicklung, die sich in den letzten zehn Jahren in der Schweiz ergeben hat. Dies einmal als Folge der Pressekonzentration: Wir haben heute als Normalfall in unserem Land eine Tageszeitung pro Region, also eine quasi monopolistische Situation. Was dazukommt, ist, dass die meisten dieser Monopolzeitungsverlage auch noch ein Lokalradio und vielleicht sogar noch eine regionale Fernsehstation besitzen. Wir haben also heute de facto Multimediaverlage mit monopolistischen Positionen.
Mein Antrag will erreichen - weil ich der Meinung bin, dass das eben nicht mehr demokratieverträglich ist -, dass solche Verlage, die ohnehin marktbeherrschende Positionen innehaben, diese nicht noch einmal verdoppeln oder allenfalls sogar verdreifachen dürfen. Es ist nun oft an meine oder unsere Adresse der Vorwurf gerichtet worden, wir würden die Zeitungsverleger von der Veranstaltung von Radio und Fernsehen ausschliessen. Das ist so nicht richtig! Dieser Artikel bestimmt nur, dass sie nicht in dem Gebiet, in dem sie eine Monopolzeitung herausgeben, gleichzeitig Radio oder Fernsehen veranstalten dürfen. Es ist ihnen aber unbenommen, jederzeit in einem anderen Versorgungsgebiet Radio oder Fernsehen zu veranstalten.
Der amtierende Präsident des schweizerischen Zeitungsverlegerverbandes, Herr Hanspeter Lebrument, hat in unserer Kommission übrigens ein Modell vorgestellt, das genau diesen Gedanken aufnimmt. In dieser "Multimonopolisierung" steckt nämlich auch eine gewisse Marktungerechtigkeit, indem die Radios, Fernsehen und Verlage, die in den Randgebieten tätig sind, immer in werbeschwachen Gebieten tätig sein müssen. Es geht also hier um eine Demokratietauglichkeit, um eine Demokratieverträglichkeit unseres Mediensystems im Verbund von Zeitung, Radio und Fernsehen.
Ich bitte Sie, der Minderheit I zuzustimmen.