preparatory:AB 46672
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-10-05
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen bekannt, wie ich abzustimmen gedenke: Nach Artikel 79 Absatz 2 des neuen Parlamentsgesetzes wäre bei Eventualabstimmungen eigentlich von der kleineren zur grösseren Differenz zu schreiten. Das scheint mir aber ein formelles Kriterium zu sein. Hier geht es um den Inhalt der Differenzen. Nach Artikel 79 Absatz 3 kommt der Grundsatz zur Anwendung, dass der Antrag der Mehrheit in den Schlussgang muss. Also müssen wir zwischen dem Antrag der Minderheit I, dem Antrag der Minderheit II und dem Antrag Jenny ausmehren. Das Resultat aus der zweiten Abstimmung wird dann dem Antrag der Mehrheit gegenübergestellt. Damit ist der Antrag der Mehrheit im Schlussgang.
[VS]
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 10 Stimmen
[VS]
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit I .... 27 Stimmen
Für den Antrag Jenny .... 6 Stimmen
[VS]
Dritte Abstimmung - Troisième vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 28 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 14 Stimmen
[VS]
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
[VS]
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe .... 42 Stimmen
(Einstimmigkeit)
[VS]
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
[VS]
Art. 2-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
[VS]
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)