preparatory:AB 47255
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-12-02
Wortprotokoll
Das, was Herr Zuppiger gesagt hat, stimmt vom Prinzip her. Aber es ist nicht die Wahrheit für diese Position. Hier sprechen wir von etwas anderem.
Ich muss ein bisschen ausholen. Seit dem Jahr 2001 hat SBB Infrastruktur der SBB Cargo die Rangierleistungen auf den Rangierbahnhöfen nicht mehr in Rechnung gestellt. Dadurch erleidet SBB Infrastruktur jährlich Einnahmenausfälle, und zwar sind das derzeit etwa 36 Millionen Franken. Diese wurden einerseits durch 18 Millionen Trassenpreissubventionen abgedeckt, andererseits gingen aber 18 Millionen [PAGE 1874] Franken zulasten von SBB Infrastruktur. In der Leistungsvereinbarung mit den SBB bis ins Jahr 2006 wurde dies berücksichtigt und mit dem Betriebsbeitrag SBB abgegolten.
Nun kommt auf den 1. Januar des nächsten Jahres laut Finanzkontrolle - die hat uns eigentlich dazu gezwungen - dazu, dass die Rangierleistungen jetzt wieder fakturiert werden müssen. Im Umfang der erzielten Mehrerträge könnten die Betriebsbeiträge an SBB Infrastruktur gekürzt werden. Dort gibt es wieder einen Zusammenhang. Aber er ist an einem anderen Ort, Herr Zuppiger - am anderen Ende -, als dem, von dem wir hier sprechen. Vor einer weiteren Kürzung beim Betriebsbeitrag SBB bei der Infrastruktur möchten wir jedoch warnen.
Wir haben - es ist von Herrn Vollmer gesagt worden - beim Zahlungsrahmen 2005 bereits 91 Millionen Franken eingespart. Hinzu kommen noch 18 Millionen für die Kompensation des Mehrbedarfs von gewissen Ausrüstungen. Es handelt sich insbesondere eben auch um das berühmte ETCS-System. Wenn weitere Kürzungen um 18 Millionen Franken vorgenommen werden, dann wird das für die SBB ergebniswirksam. Das muss man sich einfach vor Augen halten. Deshalb birgt diese weitere Kürzung die Gefahr in sich, dass dann, wenn es nicht ergebniswirksam sein soll, die SBB am Unterhalt sparen müssen. Das wäre nicht erwünscht.
Das ist der Grund, weshalb ich Sie ersuche, hier der Minderheit und dem Bundesrat zuzustimmen.