preparatory:AB 51652
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-02
Wortprotokoll
Mit leichter Resignation begründe ich meinen letzten Minderheitsantrag. Es geht hier um den Erwerb eigener Stammanteile beziehungsweise die Höchstgrenze für diesen Erwerb.
Wir sind uns darüber einig, dass der Erwerb eigener Stammanteile etwas Atypisches, aber auch nicht zu Vermeidendes ist. Es braucht eine Bestimmung darüber, und es geht nicht darum, das grundsätzlich zu verhindern. Es kann in einer GmbH zu einem Gesellschafterwechsel kommen, zu einem Austritt von Gesellschaftern. Das schwächt die Unternehmung in der Regel, kann für die Unternehmung auch mit zusätzlichen Risiken verbunden sein. Aber es ist klar: Wir wollen die Kontinuität der Unternehmung nicht infrage stellen.
Die Kommissionsmehrheit will hier die Obergrenze für den Erwerb eigener Anteile auf 35 Prozent begrenzen. Ich möchte Ihnen beliebt machen, bei 20 Prozent zu bleiben, und zwar im Wesentlichen vor allem auch, um das Gleichgewicht, die Parität, zur Aktiengesellschaft zu wahren. Wir haben im Aktienrecht seit Jahren eine bewährte Regelung, dass man nicht mehr als 20 Prozent der eigenen Anteile durch die eigene Unternehmung erwerben soll, verbunden mit der Bestimmung, dass innert zwei Jahren neue Gesellschafter gefunden werden müssen oder allenfalls durch eine Kapitalherabsetzung das Aktienkapital reduziert werden muss. Das bewährt sich, und es ist nicht im Sinne dieser Revision der GmbH, die wir sicherer machen wollen, dass wir die Anforderungen im Verhältnis zur Aktiengesellschaft wesentlich anders gestalten als bei der Aktiengesellschaft.
Der Erwerb eigener Stammanteile vermindert das Haftungssubstrat für die Gläubiger; da sind wir uns einig, glaube ich. Es kann eine Aushöhlung der Unternehmung bedeuten. In den zwei Jahren, in denen das so ist, kann viel geschehen, was die Firma zusätzlich schwächen kann. Wir haben auch keine Aufsichtsmittel, keine Kontrolle über das Handelsregisteramt - das hat sich in der Kommission ergeben -, weil kein Eintrag dieses Eigenerwerbs im Handelsregister erfolgt.
Ich möchte an Sie appellieren: Machen wir hier doch die Verhältnisse gleich wie im Aktienrecht, begrenzen wir das auf 20 Prozent, und lassen wir es nicht zu, trotz all dieser Fortschritte, die wir für das GmbH-Recht beschlossen haben, dass die GmbH zum Billigmodell des Gesellschaftsrechtes wird.
Ich bitte Sie, die Parität zur Aktiengesellschaft zu wahren und der Minderheit zu folgen.
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