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preparatory:AB 53844

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-10

Wortprotokoll

Drei Punkte:

1. Zuerst etwas zum Allgemeinen. Es trifft zu, Frau Fetz, dass man gewissermassen auf dem Buckel dieser Finanzierungen im Bildungsbereich immer wieder auch Sparmassnahmen vornehmen musste, genauso, wie man das bei der Armee und bei der Landwirtschaft, mit Ausnahme der Sozialversicherungen eigentlich fast überall getan hat. Auf den Tag, an dem Sie anlässlich eines Entlastungsprogramms bereit sind, auch im Bereich der Sozialversicherungen einmal die Frage einer Stabilisierung zu überlegen, auf diesen Tag warte ich noch, der ist noch nicht da - auch jetzt nicht.

Wenn ich in die Zukunft blicke, stelle ich fest, dass die Mittel für die EU-Forschung und -Bildung stark zunehmen werden. Wir sehen aber auch Mehrausgaben bei den Fachhochschulen vor, dort haben wir für das Jahr 2008 eine Steigerung von 120 Millionen Franken vorgesehen. Auch EU-Bildungsprojekte werden kommen, und das verursacht dann Zusatzausgaben. Diese sind in der Finanzplanung schon enthalten. Sie werden heute, bevor sie überhaupt darin enthalten sind, auch nicht gekürzt; darauf möchte ich aufmerksam machen. Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass es im Hochschulbereich eben immer noch Schwachpunkte gibt und dass wir dort mit Effizienzgewinnen rechnen können. Das Projekt Hochschullandschaft 2008 soll uns hier weiterhelfen. Ich glaube, dieses Projekt ist an sich auch unbestritten. Man kann sagen, dass die Ausgaben, in die Zukunft gesehen, hier wieder eindeutig wachsen werden.

2. Zur Frage der kantonalen Universitäten: Die vorgeschlagenen Kürzungen belaufen sich auf 50 Millionen Franken, und zwar tun wir das zulasten einer Hilfsrubrik. Das ändert an den Grundbeiträgen an die Hochschulen, und diese sind wichtig, eigentlich nichts. Der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich immer noch auf hohe 8 Prozent! Man kann hier wirklich nicht von Kahlschlag sprechen, sondern wir befinden uns hier immer noch in einem starken Wachstumsbereich. Wir haben, wie ich beim Eintreten geschildert habe, Vernehmlassungen durchgeführt. Wir haben das auch mit den Kantonen besprochen. Die Kantone waren in diesem Punkt mit unserem Vorgehen einverstanden. Sie opponieren hier den Anträgen des Bundesrates nicht.

3. Zu den ETH: Natürlich ist es so, dass die ETHZ zusammen mit der EPFL das Flaggschiff unserer schweizerischen Hochschullandschaft ist und bleiben muss. Darüber sind wir uns einig. Das war ja auch der Grund, weshalb die Kommission, meines Erachtens zu Recht, in den Vorberatungen die Leitung der ETH eingeladen und angehört hat: um zu sehen, ob an diesem Reputationskapital irgendwelche Schäden entstehen, wenn man Kürzungen vornimmt. Das wurde in dieser Art, in dieser Intensität, von der ETH-Leitung nicht gesehen. Natürlich hat sie keine Freude an Kürzungen. Wer hat das schon? Ich habe es Ihnen heute Morgen gesagt: Wir alle haben keine Freude, wenn man Ausgaben kürzt oder stabilisiert. Da muss man eben schauen, dass man sich arrangieren kann. Die Beträge können in den Grössenordnungen, in denen wir uns hier bewegen, durch kluges Management aufgefangen werden.

Nun haben wir aber trotzdem den ETH zugesagt, dass gewisse flankierende Massnahmen zu treffen sind. Ich bin mir natürlich auch bewusst, dass der Wert dieser flankierenden Massnahmen nicht auf Datum und Ziffer festgelegt werden kann. Ich erinnere Sie erstens an die Revision des Stiftungsrechtes. Diese Revision wird nach unserer Einschätzung dazu führen, dass Beträge in der Grössenordnung von - ich sage jetzt mal - 20 Millionen Franken zusätzlich frei gemacht werden können und dass die ETH davon profitieren.

Zweitens haben die ETH beschlossen, sich auch den Personalmassnahmen anzuschliessen, die wir beim Bund in den Jahren 2005 und 2006 vorsehen. Da haben wir ja mit unseren Personalverbänden eine Vereinbarung getroffen, wonach wir in den nächsten zwei Jahren auf die Teuerungsangleichung der Löhne verzichten und stattdessen eine unversicherte Einmalprämie vorsehen. Das bringt ebenfalls Einsparungen für die ETH in der Grössenordnung von etwa 20 bis 30 Millionen Franken.

Dann kommt der Immobilienbereich. Dass hier gewisse Fragen auftauchen, verstehe ich. Wir haben uns ja diese Fragen selber auch gestellt, und wir haben sie auch beantwortet. Für Sie ist die Antwort offenbar noch nicht ganz schlüssig. Aber ich kann Ihnen so viel sagen: Wenn die ETH in die Lage versetzt werden, ihre Immobilien zu bewirtschaften, die sich teilweise, wie es gestern Herr Wicki mit Recht gesagt hat, an bester Lage befinden, wenn man die lokalen Kenntnisse des Immobilienmarktes ausnützen kann, dann traue ich den ETH hier ein besseres Management für die Immobilien zu, als wir es hier von Bern aus machen können. Denn sie kennen die lokalen Situationen, und sie können mit den Partnern verhandeln. Es ist aber - das haben Sie gesehen, wenn Sie es aufmerksam gelesen haben, Herr Wicki, und ich möchte Ihren Bedenken durchaus Rechnung tragen - nicht vorgesehen, dass die ETH diese Immobilien dann versilbern dürfen. Das wäre, da haben Sie Recht, falsch, sondern es geht darum, sie zu bewirtschaften. Falls solche Immobilien nicht mehr benutzt und gewissermassen überflüssig werden, kann vorgesehen werden, dass sie an den Bund zurückfallen. Das haben wir geregelt. Wir wollen nicht, dass die ETH Immobilienhändler werden, sondern sie sollen Immobilienbewirtschafter sein. Das können sie besser als der Bund, das können sie besser als die Leute hier in Bern.

Zusammen wiegen diese Vorteile nach unserer Meinung zwischen 60 und 80 Millionen Franken. Das kompensiert teilweise - das sind die flankierenden Massnahmen - die Kürzungen, die wir Ihnen für den ETH-Bereich vorschlagen.

Zusammenfassend ersuche ich Sie, den Anträgen des Bundesrates in diesem Bereich stattzugeben und den Minderheitsantrag Schwaller auf jeden Fall abzulehnen.