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preparatory:AB 56704

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Dieser Antrag oder ein ähnlicher Antrag - ich habe es bereits gesagt - lag in der Kommission nicht vor. Was ich sage, entspricht deshalb meiner persönlichen Einschätzung.

Sinn und Zweck von Artikel 728a Absatz 2 besteht ja darin - ich darf diesbezüglich auf die Botschaft verweisen -, dass diese Bestimmung einer klaren Abgrenzung zwischen der Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates und der Verantwortlichkeit der Revisionsstelle dient. Die Botschaft sagt weiter, dass der Revisionsstelle im Allgemeinen die Voraussetzungen fehlten, um die Angemessenheit und Zweckmässigkeit sowie die Ziele der Geschäftsführung beurteilen zu können.

Ich bin nicht Spezialist im Rechnungswesen, ich muss das sagen, aber nach meiner Meinung sind Bilanzwerte natürlich auch von Zukunftsbeurteilungen abhängig. Insofern würde ich meinen, dass der Antrag Reimann schon nicht ganz "lupenrein" erscheint, wenn ich es mal so sagen darf. Ich müsste Ihnen jetzt einmal eher empfehlen, diesen Antrag abzuweisen, vorbehältlich einer Neubeurteilung aufgrund der Ausführungen von Herrn Bundesrat Blocher.