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preparatory:AB 58468

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-10-06

Wortprotokoll

Ich habe ein gewisses Verständnis für jene, welche diesen Artikel 17a streichen und dem Bundesrat diese Kompetenz nicht geben wollen. Das ist verständlich, weil man sagt, das sei ein so starker Eingriff, dass man dies auf jeden Fall von Anfang an in einem Sondererlass regeln sollte.

Man muss aber sehen, dass man sehr oft, bevor man etwas definitiv einführt, eine Pilot- oder Testphase durchführen sollte. Es wäre etwas übertrieben, wenn man dafür ein eigenes Gesetz erlassen müsste. Darum sieht dieser Artikel vor, dass eine solche Pilotphase durchgeführt werden kann, aber es sind ganz strenge Voraussetzungen daran gebunden.

Erstens geht das nicht ad libitum; während mehr als fünf Jahren kann eine solche Testphase nicht durchgeführt werden. Nur in dieser Zeit kann die automatisierte Bearbeitung von solchen Personendaten und Persönlichkeitsprofilen mit einer Verordnung bewilligt werden.

Ferner wird ausdrücklich vorgesehen, dass die Aufgabe, die diese Bearbeitung erforderlich macht, in einem formellen Gesetz, das auch dem Referendum unterliegt, geregelt sein muss. Der Bundesrat kann einen Pilotversuch bewilligen, wenn die Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen, vorhanden sind. Er hat ausreichende Massnahmen zur Verhinderung von Persönlichkeitsverletzungen zu treffen.

Ich glaube, all diese kumulativen Gründe gewährleisten die Sicherheit, dass der Bundesrat ausnahmsweise eine solche Pilotphase bewilligen kann, wenn er sich auf ein Gesetz im formellen Sinne abstützt.

Die Minderheit schliesst das aus, d. h., sie schliesst es nicht generell aus, aber es brauchte für eine solche Testphase ein eigenes Gesetz im formellen Sinne, das die beiden Parlamentskammern durchlaufen muss und dem Referendum untersteht. Da fragt man sich, ob es für eine Testphase von beschränkter Dauer mit kumulativen Voraussetzungen wirklich notwendig ist, dieses strenge gesetzliche Erfordernis zu haben.

Es ist auch klar vorgesehen, dass eine Evaluation dieses Pilotprojektes gemacht werden muss; man kann es also nicht einfach durchführen und abschliessen, sondern es muss ein Erfolgsbericht vorgelegt werden. Deshalb glauben wir, dass die Zustimmung zur Mehrheit die Erfordernisse beinhaltet, welche an solche Pilotversuche zu stellen sind.

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