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preparatory:AB 59252

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-28

Wortprotokoll

Zunächst, in Bestätigung dessen, was Ihr Kommissionspräsident gesagt hat: Es gibt allgemeine Regeln, wie der Bund mit solchen Immobilien verfahren will. Wir haben sie im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erwähnten Unterbringungskonzeptes ermitteln lassen. Der Bund besitzt etwa 3000 zivile Liegenschaften, und die Bewirtschaftung und die Optimierung dieser Liegenschaften sind ein grosses Anliegen. Daher sind solche allgemeinen Regeln für uns sehr wichtig. Es hat sich gezeigt, dass eigentlich an erster Stelle der Kauf und an zweiter Stelle die Miete - dort, wo wir Flexibilität brauchen - stehen sollte; das einfach als Faustregel. Mit dieser Faustregel kompatibel wäre hier an sich der Kauf.

Nun aber, und das zum Zweiten: Dieses Geschäft hat natürlich auch seine Geschichte, es hat so eine Art Alterserscheinung. Es begann mit einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen im Gefolge der Parlamentsentscheide über die Standorte der Bundesgerichte. Diese Vereinbarung müsste heute immer wieder als Grundlage angeschaut werden. Der Bundesrat steht zu dieser Vereinbarung, die damals abgeschlossen wurde. In der Zwischenzeit haben sich aber auf beiden Seiten gewisse Ereignisse abgespielt.

Ich erwähne zuerst die Seite des Kantons St. Gallen: Im Kanton St. Gallen hat man eine Zeit lang über den Standort diskutiert; das war eine Zeit lang pendent. Man hat im Kanton St. Gallen auch diskutiert, ob allenfalls Referendumsprobleme entstehen könnten, und es stellte sich dann auch die Frage, ob und allenfalls mit welchen Beträgen man sich hier an diesem Gebäude beteiligen wolle. Es fanden auch Überlegungen im Hinblick auf die Finanzierung durch den Kanton statt - das hatte seine Geschichte.

Bei uns, beim Bund, stellte man gleichzeitig die Frage, wer dieses Geschäft überhaupt als Bauherr begleiten sollte. Logischerweise ist es an erster Stelle das Bundesamt für Bauten und Logistik, aber es stellte sich auch die Frage, ob dann nachher das BBL auch als Bauherr auftreten oder ob es andere Funktionen übernehmen sollte. Das musste alles auch bei uns diskutiert werden, unter dem Aspekt der Organschaft, der Führerschaft dieses Projektes. Dann kam die Frage der Konfiguration: Was gehört überhaupt zu diesem Gebäude, welche Räumlichkeiten müssen da sein, wie gross ist die Fläche, die benötigt wird, wie wird sich dieses Bundesgericht entwickeln? Ich erwähne einfach diese Dinge, weil nach der Vereinbarung auf beiden Seiten Anschlussüberlegungen erforderlich waren.

Jetzt sind wir an einem Punkt, wo man eigentlich bauen könnte, und in diesem Augenblick kommt Ihre KöB und stellt noch einmal die Frage - sicher im allerletzten Moment, in dem das überhaupt noch möglich ist -, wie man jetzt diesen Vertrag ausgestalten soll.

Jetzt komme ich zum Dritten: Es geht um die Frage der Zinsen. Ob es sich jetzt um einen Kauf oder eine Miete handelt, beides ist nach meiner Auffassung nicht auf 50 Jahre hinaus auf die Kommastelle errechenbar. Es trifft zu, dass der Bund auf dem Kapitalmarkt gewisse Sonderbedingungen vorfindet, die andere nicht haben. Aber ob das in 50 Jahren auch der Fall sein wird, kann niemand sagen. Es trifft auch zu, dass der Kanton St. Gallen vielleicht die weniger günstigen Bedingungen hat und dass daher unterschiedliche Zinsannahmen gerechtfertigt sein können. Ich meine, für die nächsten fünf Jahre ist das wahrscheinlich kein Problem. Wir haben in unserer Bundestresorerie hinreichende Klarheit über die Zinsentwicklung auf - ich würde sagen - sechs, sieben Jahre hinaus. Wir haben sehr viele Mittel langfristig gebunden, und wir können im Augenblick sehr genau sagen, was wir an Zinsen und Entwicklungen zu erwarten haben. Aber darüber hinaus ist alles irgendwo Spekulation. Ich glaube, wenn wir dieses Geschäft jetzt zurücknehmen müssten, dann würden wir vor allem in Bezug auf diese langfristige Entwicklung nachbessern.

Was das heutige Layout des Gebäudes und die Abmachungen mit St. Gallen betrifft, was die Grundannahmen betrifft, glaube ich nicht, dass es Sinn macht, dieses Geschäft wieder an uns zurückzuweisen, weil die Überlegungen nach Meinung des Bundesrates hier flächendeckend gemacht worden sind. Wir sind so weit, dass wir sagen können: Da könnte jetzt gebaut werden. Wenn Sie dieses Geschäft dennoch an uns zurückweisen, werden wir justament in diesen Bereichen, die relativ schwer zu quantifizieren sind, eine zweite Überlegung machen und dann die Frage beantworten müssen, ob ein Kauf besser ist als die vorgesehene langfristige Mietlösung. Vielleicht ist es ganz am Schluss dann nicht einmal mehr so sehr ein Finanzentscheid als einfach ein politischer Entscheid. Das könnte dann nämlich auch noch sein.

Wenn Sie diesen politischen Entscheid verschieben möchten: Das liegt selbstverständlich in der Macht des Parlamentes. Ich ersuche die Kommission dann einfach, das Geschäft, wenn schon, sehr rasch aufzunehmen und zu traktandieren, damit auch für den Kanton St. Gallen Klarheit herrscht und damit keine Bauverzögerungen eintreten. Denn - es wurde gesagt - auch Bauverzögerungen kosten schnell einmal Geld, und dann läuft es am Ende auf eine Nulllösung hinaus.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen. Wenn Sie ihn trotzdem annehmen, werden wir dafür sorgen, dass das nachher zügig noch einmal angeschaut wird.