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preparatory:AB 60283

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-06

Wortprotokoll

Man spricht hier zwar von Beihilfen in der Viehwirtschaft, meint aber zum Teil auch die Eier. Nun, wir wissen ja alle, dass Kühe keine Eier legen, nicht wahr, aber es ist ein unglücklicher Titel. An sich ist es so, dass in den Neunzigerjahren eben jeweils über 12 Millionen für die Stützung des Eiermarktes aufgewendet wurden, und diese Mittel sind seither auf jährlich unter 3 Millionen Franken abgebaut worden. Damit sind in der Eierwirtschaft bisherige WTO-Verpflichtungen zum Marktstützungsabbau mehr als erfüllt - und auch künftige werden es sein -; denn in diesem Bereich haben wir eben noch die Möglichkeit, auch Unterstützungspolitik unter WTO-Regime zu betreiben.

Wenn man hier kürzt, dann kürzt man insbesondere in Bezug auf die saisonalen Nachfrageschwankungen - Herr Walter hat das aufgezeigt - und damit eben in Bezug auf die damit verbundenen Aufschlags- und Verbilligungsaktionen; und diese lassen sich nicht zum Voraus auf den Franken genau kalkulieren. Davon profitieren aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten von inländischen Produkten.

Im laufenden Jahr, um jetzt wieder auf die Eier zurückzukommen, wurden in der Zeit von Juni bis August rund 14 Millionen Eier in unserem Land um 5 Rappen pro Ei verbilligt. Insgesamt beliefen sich damit die Ausgaben in diesem Bereich auf etwa 3 Millionen Franken.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass man diese Position so, wie sie der Bundesrat vorsieht, beibehalten sollte. Er empfiehlt Ihnen, seinen Antrag zu übernehmen und den Mehrheitsantrag abzulehnen.

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