Lexipedia

preparatory:AB 61247

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15

Wortprotokoll

Es geht um den Polizeigewahrsam. Es ist gesagt worden, das sei die letzte und die einschneidendste Massnahme, das sei ein Eingriff in die Freiheit, stärker als ein Rayonverbot oder ein Ausreiseverbot, hier habe man besonders vorsichtig zu sein. Darum haben wir auch legiferiert, es müsse die letzte Möglichkeit sein, die von solchen Gewalttätigkeiten abhält; sie steht nur zur Verfügung, wenn es nichts anderes mehr gibt.

Wenn es eine ausserordentliche Massnahme ist, dass man ohne richterliche Beurteilung in den Gewahrsam kommt, dann hat man hier auch in Bezug auf die Zeit sorgfältig zu legiferieren. Es geht hier in der Regel um Stunden, nämlich vor allem um die Zeit während des Spiels und vielleicht während den Feierlichkeiten nachher, also während einer oder zwei Stunden nachher oder einer Stunde vorher. Aber es geht nicht um Tage. Wir sollten nicht legiferieren, dass man hier den Polizeigewahrsam für mehr als einen Tag aussprechen kann.

Wir haben das sorgfältig abgeklärt. Natürlich gibt es Polizeileute, die sagen, am liebsten hätten sie drei Tage. Aber das ist nicht massgebend. Die Frage lautet: Braucht es eine längere Zeit als 24 Stunden? Ich muss Ihnen sagen, dass es das nicht braucht. Ich sage noch einmal: In der Regel sind es einzelne Stunden, vielleicht ein halber Tag, vielleicht dauert es eine Nacht bis am nächsten Morgen usw.; aber zwei Tage sind nicht nötig. Dann sollte man nicht eine Gesetzesnorm schaffen, die solche Möglichkeiten gibt. Sie würden dann nämlich auch gebraucht, d. h. angewendet. Es ist natürlich angenehmer, diese zeitliche Dringlichkeit nicht einhalten zu müssen.

Ich bitte auch die bürgerliche Seite, hier mit der Mehrheit zu stimmen. Es ist auch ein bürgerlicher und liberaler Grundsatz, dass man der Polizei die Mittel gibt, die sie braucht, um die Gewalt zu verhindern, und dass man nicht einfach noch zusätzliche Mittel gibt, weil es schön wäre, wenn man diese auch noch anwenden könnte.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Mehr braucht es nicht; und mehr zu geben, als man braucht, ist unter dem rechtsstaatlichen, freiheitlichen und liberalen Gesichtspunkt bedenklich.

preparatory:AB 61247 | Lexipedia | Lexipedia