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preparatory:AB 62845

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Es geht hier um eine zentrale Bestimmung, indem in Artikel 11 Absatz 2 im Entwurf des Bundesrates festgehalten wird, dass die Anteile an kollektiven Kapitalanlagen - unabhängig von der Rechtsform - auf den Namen lauten müssen. Damit schliesst der Gesetzentwurf, wie ihn der Bundesrat vorschlägt, die Emission von Inhaberanteilen aus.

Warum hat der Bundesrat das vorgeschlagen? Ich denke, einer der wesentlichen Gründe ist, dass er damit internationalen Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei folgt. Sowohl die Aktionsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei als auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die OECD, kritisieren seit einiger Zeit die Inhaberanteile, weil sich nicht eruieren lässt, wer wirtschaftlich hinter diesen Inhaberanteilen steht. Die Empfehlungen gehen ganz klar dahin, dass sicherzustellen ist, dass die zuständigen Behörden innert nützlicher Frist feststellen können, wie bei bestimmten Kapitalanlagen die tatsächlichen Besitzverhältnisse sind, sofern wir Inhabertitel weiter zulassen.

Das ist wohl auch der Grund, weswegen der Bundesrat im Entwurf zur Revision des Aktienrechtes - dieser Entwurf wurde Anfang Dezember 2005 in die Vernehmlassung gegeben - inskünftig ebenfalls auf die Inhabertitel verzichten und nur noch Namentitel zulassen will. Wir liegen damit auch klar im internationalen Trend.

Was wurde nun in der Kommission dagegen geltend gemacht? Es wurde vor allem geltend gemacht, dass es eine riesige zusätzliche administrative Belastung darstellen würde. Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits heute grosse Publikumsgesellschaften wie Nestlé nur Namentitel kennen; die erforderliche Administration ist also bereits vorhanden. Wenn Sie tatsächlich gemäss den internationalen Empfehlungen gegen die Geldwäscherei und im Übrigen auch zur Terrorismusbekämpfung jeweils die wirtschaftlich Berechtigten bei Inhabertiteln nachweisen müssen - dazu sind wir ja gemäss internationalen Empfehlungen verpflichtet -, dann ist der administrative Aufwand noch viel grösser als bei den Namentiteln.

Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit II: Folgen Sie der ursprünglichen Fassung des Bundesrates, halten Sie fest, dass alle Titel auf den Namen lauten müssen! Ich bitte auch den Bundesrat, den Mut nicht zu verlieren und an seinem ursprünglichen Entwurf festzuhalten.