preparatory:AB 64041
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-22
Wortprotokoll
In der 4. IVG-Revision, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist, wurde beschlossen, in Zukunft keine Zusatzrenten mehr zu gewähren. Zusatzrenten hatten zuvor verheiratete Rentnerinnen und Rentner erhalten, denen eine Invalidenrente zugesprochen worden war. Die Diskussion, ob Zusatzrenten grundsätzlich gerechtfertigt sind oder nicht, können wir nicht mehr führen. Es ist entschieden worden, dass es ab dem 1. Januar 2004 keine neuen Zusatzrenten mehr gibt. Es ist aber gleichzeitig auch entschieden worden, dass für die laufenden Renten der Besitzstand gewahrt bleibt. Nur unter dieser Bedingung waren damals die Behindertenverbände und die SP bereit, dem Entscheid zuzustimmen.
Nun, etwas mehr als zwei Jahre später, sollen auch die laufenden Zusatzrenten gestrichen werden. Die laufenden Zusatzrenten sind das Opfer, das im Namen des Instrumentes Früherfassung und Früherkennung dargebracht werden soll. Zusatzrenten sind für die betroffenen Ehepaare ein wichtiges Element der Existenzsicherung - ganz besonders dann, wenn sie ergänzend zur Invalidenrente keine oder nur eine geringe Rente aus der beruflichen Vorsorge beziehen. Aus diesem Grund führt das Wegfallen der Zusatzrente in vielen Fällen dazu, dass die Ergänzungsleistungen entweder erhöht oder überhaupt erst beantragt werden müssen.
Auch hier stellt sich, wie beim sogenannten Karrierezuschlag, wiederum die Frage, was die Einsparung des Bundes den Kantonen an zusätzlichen Kosten bringt. Wenn die laufenden Zusatzrenten gestrichen werden, bedeutet das in den Fällen, in die die Suva oder eine private Unfallversicherung involviert ist, dass auf diese Versicherungen bedeutende Mehrausgaben zukommen, weil ihre Leistungen komplementär zur IV-Rente ausbezahlt werden. In der Botschaft wird der Kapitalbedarf für die Suva auf 215 Millionen Franken und für die übrigen Versicherer auf 25 Millionen Franken beziffert.
Wenn Sie die Erläuterungen in der Botschaft lesen, sehen Sie, dass diese Abbaumassnahme 64 000 Personen trifft. Von diesen 64 000 Personen sind der weitaus grösste Teil Frauen; Frauen, die in vielen Fällen einen Teil der Betreuung ihres behinderten Partners übernehmen und dafür unter Umständen ihre eigene Erwerbstätigkeit reduziert oder aufgegeben haben.
Es geht bei den laufenden Zusatzrenten im Durchschnitt um einen monatlichen Betrag von 400 Franken. Für die betroffenen Personen bedeuten diese 400 Franken viel, sehr viel. [PAGE 403] Sie haben sich auf das Wort des Bundesrates und der Politik verlassen. Ihnen wurde Besitzstand versprochen. Ich bitte Sie, bei Ihrem Wort zu bleiben und den Besitzstand der laufenden Zusatzrenten zu wahren.
Wenn Sie sich diesem Antrag nicht anschliessen können, dann bitte ich Sie, dem Eventualantrag Meier-Schatz zuzustimmen. Sie macht den Vorschlag, wenigstens für diejenigen die laufende Zusatzrente weiter auszubezahlen, die das 50. Altersjahr überschritten haben.