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preparatory:AB 64620

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-21

Wortprotokoll

Die Reserven, die aus der Spezialfinanzierung des Strassenverkehrs stammen, betragen etwa 3,7 Milliarden Franken. Der einzige Vorteil, den der Bund daraus zieht, ist eigentlich der, dass er bei der Bundeskasse Zinsen einspart. Das ist der einzige Vorteil. Im Übrigen dienen die zweckgebundenen Mittel zur Argumentation, wenn wir ein Strassenprojekt in einer Kreditvorlage bringen. Da sagt man: Das Geld stammt aus der zweckgebundenen Mineralölsteuer, und deswegen haben die Automobilisten gewissermassen das Recht, dass sie diesen Betrag erhalten. Aber es ist kein ausgeschiedener Fonds.

Nun haben wir aus diesem virtuellen Betrag der Reserven 2,2 Milliarden Franken als Ersteinlage vorsehen wollen. Die Kommission hat den Betrag auf 2,6 Milliarden Franken aufgestockt. Herr Epiney möchte das ganze Geld: Das wären 1,1 Milliarden Franken zusätzlich. Da muss ich sagen, dieses Geld würde dann für alle anderen Aufgaben fehlen, nämlich für den übrigen Ausbau des Nationalstrassennetzes, den Unterhalt der Nationalstrassen, den Betrieb der Nationalstrassen. Dann geht es aber auch um die Hauptstrassen; es geht um die übrigen werkgebundenen Beiträge, also Lärmschutz, um die nichtwerkgebundenen Beiträge und um den kombinierten Verkehr. All das wird nicht mit dieser neuen Vorlage finanziert. Das Geld für diese Aufgaben würde uns dann also fehlen.

Von daher muss ich Sie ersuchen, den Antrag Epiney abzulehnen.

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