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preparatory:AB 66822

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-09

Wortprotokoll

Ich äussere mich noch als Präsident der Subkommission Gerichte der GPK zum nun verkürzten [PAGE 394] Artikel 2. Diese Bestimmung mit der Überschrift "Controlling und Berichterstattung" hat einerseits den Zweck, dass das Parlament, vertreten durch die GPK, seine Oberaufsichtsaufgaben richtig wahrnehmen kann. Andererseits ist zu beachten, dass die Verordnung, die wir hier auf dem Tisch haben, nur bis zum 31. Dezember 2011 gilt. Diese Befristung ist dadurch bedingt, dass die Festlegung der Anzahl der Richterstellen nur als Provisorium erfolgt. Also müssen wir Anfang des Jahres 2011 prüfen, welche Zahl der Richter die richtige ist. Für diese Überprüfung ist das Parlament auf die Fakten angewiesen, die das Bundesgericht zu liefern hat.

Welche Fakten soll es uns liefern? Wie das geschehen soll, wird das Bundesgericht zusammen mit der Geschäftsprüfungskommission festlegen müssen. Das Bundesgericht hat in seiner Stellungnahme zuhanden des Parlamentes vom 9. März 2006 erklärt: "Welche die aussagekräftigsten Indikatoren sind, muss der Praxis und der vertrauensvollen Zusammenarbeit von GPK und Bundesgericht überlassen werden; eine solche hat sich in für beide Organe sehr zufriedenstellender Art und Weise in den letzten Jahren entwickelt."

Die Punkte, wie sie in der ursprünglichen Fassung von Artikel 2 zu Controlling und Berichterstattung von der Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagen wurden, werden auch bei den Überprüfungsverfahren eine Rolle spielen müssen. Oder anders gesagt: Mit der nun verkürzten Fassung von Artikel 2 Absatz 1 wird der GPK nicht verboten, diese Auskünfte vom Bundesgericht zu verlangen. Mir scheint es wichtig, dass die Eckpunkte, die für das Controllingverfahren notwendig sind, baldmöglichst festgelegt werden.

Ich werde daher vorschlagen, dass die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte ihre Subkommissionen Gerichte beauftragen, gemeinsam mit dem Bundesgericht aussagekräftige Messwerte für das Controlling festzulegen. Es sollte möglich sein, diese Arbeiten in einer Arbeitsgruppe bis Ende dieses Jahres abzuschliessen, sodass die Grundlagen für das Controllingverfahren bereits für das nächste Jahr vorliegen sollten.

In diesem Sinne bitte auch ich Sie, dem Antrag unserer Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen.