preparatory:AB 67477
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-05
Wortprotokoll
Artikel 12b hat es im wahrsten Sinne des Wortes in sich. Hier werden eigentlich vier verschiedene Probleme abgehandelt. Das erste Problem ist die Frage, ob man die Steuerbefreiungen ganz oder teilweise gewähren soll. Das ist eine schwierige Frage, die dann zu sehr viel Interpretationsspielraum führt. Wir glauben, wenn wir jetzt auf die Motion zurückkommen, dass der Bundesrat gut beraten war, eine Formulierung zu wählen, die lautet: "Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen sind steuerfrei." Klarer geht es nicht. Wenn Sie das verwässern, dann schaffen Sie Probleme, auch bei uns: Dann müssen wir Parameter suchen, wir müssen schauen, wo was möglich ist. Die Entwicklungen - Herr Keller hat es gesagt - sind zu berücksichtigen. Bleiben Sie einfach.
Das zweite Problem sind die Kriterien für die Steuerbefreiung. Ich bin froh, dass in dieser Debatte einzelne Rednerinnen und Redner auf diese Schwierigkeiten aufmerksam gemacht haben. Denn die Kriterien, wie Sie sie kumulativ beim Antrag der Mehrheit haben, sind zum Teil widersprüchlich. Insbesondere hat Frau Teuscher mit Recht auf die Situation in der Europäischen Union aufmerksam gemacht. Ich kann noch weiter gehen und Ihnen sagen, dass es bestimmte erneuerbare Treibstoffe gibt, die in der EU zugelassen sind, die das Grundwasser schädigen. Daher wäre es widersprüchlich, so etwas als EU-Norm in der Schweiz zuzulassen. Frau Teuscher hat Recht, und man muss ihr zustimmen. Diese Kriterien sind nach meiner Auffassung möglicherweise wünschbar, aber sie sind nicht ohne Widersprüche definiert. Deshalb sind sie keine Erleichterung für den Bundesrat.
Das dritte Problem, das Sie hier behandeln, ist die Frage der inländischen Produktion. Das betrifft insbesondere die Anträge Walter Hansjörg und Kunz. Ich verstehe durchaus, dass man hier versucht, Leistungen, welche insbesondere auch in der schweizerischen Landwirtschaft möglich und heute schon vorhanden sind, eben auch in diese neue Industrie einzuführen, dass man versucht, ihnen diese Möglichkeiten und das Podium zu geben. Natürlich werden die Produkte vom Volumen her, das die schweizerische Landwirtschaft insbesondere im Bereich nachwachsender, erneuerbarer Treibstoffe erbringen kann, immer bescheiden bleiben. Das Volumen wird ein Prozent des Gesamtbedarfes der Schweizer Treibstoff- und Dieselenergie nicht überschreiten. Aber immerhin, für die Landwirtschaft mag sich hier durchaus ein Feld öffnen.
Nur muss man wissen, dass die Produkte dann teurer sind als solche, die wir dem freien Wettbewerb und damit auch natürlich dem Import unterwerfen. Wenn Sie von Anfang an eine Abnahmeverpflichtung von schweizerischen Produkten im Gesetz festlegen, dann schalten Sie in diesem Ausmasse, in dem das geschieht, natürlich auch den Wettbewerb aus. Dann werden die Produkte teurer. Es wird in bestimmten Bereichen so sein, dass der Liter in der Schweiz zu Fr. 1.30 oder 1.40 hergestellt wird, und die Importe kosten dann 90 Rappen je Liter Benzinäquivalent. Diese Differenz wirkt natürlich verteuernd für das Produkt. Ich sage nicht, dass das schlecht sein muss, ich mache einfach darauf aufmerksam, dass das so ist, und wenn Sie inländische Produkte schützen wollen, dann hat das unter Umständen diese Folge.
Es könnte eine zweite Folge haben, gegen die ich mich dann als Finanzminister wehren würde, dann nämlich, wenn die Produktion einheimischer Produkte allenfalls noch durch Subventionen unterstützt werden sollte. Das ist etwas, was dann wahrscheinlich definitiv schwierig würde.
Es wurde noch darauf hingewiesen, dass hier in verschiedenen Ländern - das Beispiel USA ist, glaube ich, von Herrn Walter erwähnt worden - auch nicht alles zum Besten steht. Das kann ich bestätigen. Die WTO hat gewisse Vorschriften, und es halten sich nicht alle Länder daran. Man kann sagen, wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Aber wenn das dann einmal geschieht, dann haben wir das Problem.
Das vierte Problem ist die Frage des ökologischen Nachweises. Hier hat der Bundesrat eine Kann-Formulierung vorgeschlagen. Er meinte damit, dass man übertriebenen administrativen Aufwand verhindern sollte, der vor allem dann entstehen würde, wenn wir den ökologischen Nachweis, den Nachhaltigkeitsnachweis über die gesamten Phasen - den Lebenszyklus der Produkte, vom Entstehen, vom Pflanzen über den Transport bis zur Verarbeitung - kontrollieren müssten, und zwar bezogen auf ausländische Produkte. Das könnte unter Umständen sehr viele Probleme bereiten. Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Trotzdem habe ich in der Kommission, und ich kann das Frau Marty Kälin bestätigen, gesagt: Wenn man bereit ist, diese Kriterien, die nach unserer Auffassung umstritten sind, fallenzulassen, dann bin ich durchaus bereit zu sagen, es muss mehr Gewicht auf die nachhaltige Prüfung dieser ökologischen Gesamtbilanz gelegt werden. Dann kann sich der Bundesrat einer verbindlichen Formulierung in Absatz 3 durchaus anschliessen.
Das würde, zusammengefasst, bedeuten, dass ich Sie ersuche, bei Absatz 1 dem Bundesrat bzw. der Minderheit Stahl zu folgen. Dasselbe gilt in Bezug auf Absatz 2, indem Sie dort insbesondere auch den Antrag Teuscher berücksichtigen. Wenn man die inländische Produktion schützen möchte, wäre aus meiner Sicht der Antrag Kunz noch zu bevorzugen; der Bundesrat möchte das aber nicht. In Absatz 3 sollten Sie bei der verbindlichen Formulierung bleiben, dass Mindestanforderungen an den Nachweis einer positiven ökologischen Gesamtbilanz gestellt werden.