preparatory:AB 67839
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
2002 bezahlte die öffentliche Hand von Kantonen und Gemeinden einen Beitrag von 1,1 Milliarden Franken an die Pflege. Diese Zahl können Sie aus der Botschaft ersehen. Die Basis dieses Beitrages ist die aus dem Tarifschutz entstehende Verpflichtung. Gemäss dem Modell der Mehrheit sollen künftig die Kosten so weit wie möglich primär aus eigenen Mitteln finanziert werden. Herr Schiesser hat in der Eintretensdebatte auf die Globalbilanz aufmerksam gemacht und hat erläutert, dass irgendjemand letztlich die Mehrbeträge, wenn solche da sind, bezahlen muss. Wir sind der Meinung, dass einen Teil davon die Pflegebedürftigen selber zu übernehmen haben, immer vorausgesetzt, dass es ihnen möglich ist. Bei ungenügenden Eigenmitteln der Pflegebedürftigen kommen die subsidiären Pflegeleistungen wie Ergänzungsleistungen und allenfalls Sozialhilfe dazu.
Zusätzlich fallen Subventionen der Kantone und Gemeinden für Heime und Spitex-Organisationen an. Die Mehrheit vertritt klar die Meinung, dass sich die Kantone und Gemeinden auch künftig bei der Pflegefinanzierung engagieren sollen. Es kann aber nicht Sache des Bundes sein, die Beteiligung der Versicherten an den Pflegekosten gesetzlich zu begrenzen. Mit dem NFA haben wir eine klare Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen eingeführt. Die Finanzierungsträger für die Ergänzungsleistungen im Zusammenhang mit den restlichen Pflegekosten sind die Kantone und Gemeinden. Mit der Beratung der NFA-Vorlage vom 21. März 2002 hat sich der Ständerat im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen dafür ausgesprochen, dass es Sache der Kantone sein soll, die Finanzierung der Heimaufenthalte über personenbezogene Hilfe oder über die Subventionierung von Institutionen zu regeln. Eine KVG-Regelung, die eine Begrenzung vorschlägt, würde unserem damaligen Entscheid widersprechen.
Deshalb bittet Sie die Mehrheit der Kommission, den Minderheitsantrag abzulehnen.