Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-26
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-26
Wortprotokoll
Ich weiss eigentlich gar nicht, wo ich beginnen soll und wie lange ich jetzt hier über dieses ganze Thema sprechen soll. An sich hat der Kommissionspräsident darauf hingewiesen, dass wir auch im Amtlichen Bulletin schon sehr viel Raum beansprucht haben und dass das Thema dort eigentlich breit dargestellt wurde.
Vielleicht lassen Sie mich dort beginnen, wo wir begonnen haben, nämlich an der Stelle, wo die Kantone der Meinung waren, es gehe nicht an, dass sich der Bund in diesen bewährten, eingefahrenen Verfahren betätigen werde. Auf der anderen Seite waren wir der Meinung, man könnte eine Anstalt gründen und die Verantwortung über die ganzen Nationalstrassen dort eingeben, und dann würde niemand mehr etwas zu sagen haben als der Direktor dieser Anstalt. Da war man sehr weit auseinander. Man hat mit der Schreckschusspistole aufeinander geschossen, und man wusste, dass man sich dann irgendwo annähern und treffen muss. Dieser Prozess hat ziemlich lange gedauert, hat auch Emotionen bewirkt; und ich stelle fest, dass er jetzt noch nicht ganz fertig ist. Jetzt sind wir am Punkt, wo wir noch einen Schritt machen sollten. Wenn wir jetzt das ganze Thema noch einmal von Grund auf behandeln würden, müssten wir ein Seminar veranstalten, und wir müssten in diesem Seminar wahrscheinlich drei Themen behandeln: erstens das Thema Infrastruktur, zweitens das Thema Föderalismus und drittens das Thema Semantik. Zu allen drei Themen sind ja heute Morgen schon wesentliche Beiträge geleistet worden.
Was die Infrastruktur betrifft - und damit das Votum von Herrn Leuenberger -: Es ist in der Tat so, dass man hier von einem Volumen von etwa 700 Millionen Franken pro Jahr spricht. Das entspricht dem grossen projektgebundenen Unterhalt. Das sind Baustellen in der Grössenordnung von 50 bis 100 Millionen Franken; es sind auch Baustellen, die kantonsüberschreitend sind, wo also gewisse Koordinationen ohnehin nötig sind. Nun haben sich die Spezialisten im Astra Überlegungen gemacht, was man hier mit Effizienz und mit Synergie erzielen könnte - das sind die Einsparungen. Und sie sind zum Schluss gekommen, ohne sich jetzt auf den Franken genau zu fixieren, dass man hier von einem Effizienzgewinn von etwa 100 Millionen Franken sprechen kann, also von der Summe, die Herr Leuenberger genannt hat. Das ist in etwa der Aspekt Infrastruktur. Zu diesem Aspekt Infrastruktur gehört natürlich auch die Frage: Wer macht was beim Bau dieser Autobahnen, wenn man Leitungen legen muss, elektrische Leitungen, Wasserleitungen - es wurde sogar über die Vertiefungen diskutiert -, wenn die Kantone solche Autobahnanschlüsse zur Durchleitung ihrer Infrastrukturen benützen wollen oder müssen? All diese Dinge sind ja auch diskutiert worden.
Das führt zum zweiten Seminarthema, zum Föderalismus. Ich muss Ihnen sagen, da gilt die Maxime - ich habe sie schon mehrfach verwendet -: Ohne Kantone geht hier nichts - das wissen wir doch! Wir sind uns bewusst, dass die 26 Kantone die Schweiz ausmachen. Die Schweiz, die Eidgenossenschaft, hat kein Territorium, sie setzt sich aus 26 Kantonen zusammen. Diese Kantone sind zuständig für das, was baulich in ihren Gemarkungen geschieht, sie sind auch für die Raumplanungen zuständig, und das soll doch auch so bleiben. Aber in einer spezifischen Richtung will der Bund die Verantwortung, die strategische und die Steuerungsverantwortung, übernehmen, und zwar für den Bau und Betrieb der Nationalstrassen. Das muss natürlich auch föderalistisch zusammenwirken. Da muss ich Ihnen sagen, dass die Verfassung klar ist. Sie sagt, dass die Zuständigkeit - das ist ein Kernstück des NFA - in die Hände des Bundes gelegt wird. Das Astra wird im Auftrag des Bundes diese Aufgabe - Aufgabe, Herr Inderkum! - wahrnehmen.
Dann noch zur Semantik: Ma foi! Natürlich kann man können oder darf man müssen oder muss man können oder soll man - am Ende ist es eine Frage der Interpretation, aber abgeleitet aus dem Föderalismus und aus den Infrastrukturüberlegungen. Das Ganze hat eben eine Geschichte, und die Geschichte war die, dass es eigentlich bis zuletzt, vielleicht auch aus verständlichen Gründen, kantonale Baudirektoren gegeben hat, die sich einfach von dieser Aufgabe nicht trennen wollten, aus gut verstandenem Verantwortungsgefühl. Ich glaube nicht, dass das bösartige Stimmen sind, sondern das sind Regierungsrätinnen und Regierungsräte, die ihre Aufgabe wahrgenommen haben und die dafür die Verantwortung spüren. Das will man ja durchaus so sehen, sonst wären sie ja nicht vom Volk in diese Ämter - manchmal noch glanzvoll - gewählt worden. Aber man sollte hier jetzt nüchtern die Realität anerkennen und sagen: Das ist jetzt Aufgabe des Bundes, die Details wurden diskutiert, die Materialien sind angereichert, jedermann weiss, womit man es zu tun hat.
Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.