preparatory:AB 68780
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-05
Wortprotokoll
Der Rückgang um 8 Millionen Franken sieht ja auf den ersten Blick etwas dramatisch aus - das ist er aber nicht. Er hängt in erster Linie damit zusammen, dass das Eigentum an den Immobilien im Entlastungsprogramm 2004 nicht auf den ETH-Bereich übertragen wurde - wir hatten es damals so vorgesehen und vorgeschlagen, und das Parlament hat dann diesen Schritt nicht vollzogen. Jetzt ist eben der Bereich Investitionsausgaben auch für die ETH neu im Bundesamt für Bauten und Logistik eingestellt; dort haben wir diese 8,1 Millionen Franken abgezogen, und dort soll jetzt eben auch diese [PAGE 1678] Kompensation stattfinden. Das entspricht dieser Aufstockung, die hier beantragt wird. Wir glauben aber, dass sie nicht nötig ist.
Das Finanzierungsvolumen für die ETH beträgt 1,7 Milliarden Franken. Dabei hat sie Flexibilitäten: Sie hat Flexibilität, indem sie erstens etwa 170 Millionen Franken Investitionsaufgaben nach eigenen Entscheiden und eigenem Gutdünken verschieben kann; sie hat diesen Spielraum. Zweitens hat sie auch Drittmittel, die sie jedes Jahr generieren kann und über die sie frei verfügen kann. Das sind in der Ressortforschung etwa 60 bis 70 Millionen, und in der wirtschaftlich orientierten Forschung sind das weit über 100 Millionen Franken. Drittens partizipiert die ETH auch an Aufstockungen, die wir in anderen Bereichen vorgenommen haben, namentlich im Bereich des Nationalfonds. Wenn dieser mehr bekommt, dann partizipiert die ETH automatisch auch daran. Dasselbe gilt für den KTI-Bereich und die EU-Forschung; das sind zusammen wiederum Beträge von fast 200 Millionen Franken. Daran hat die ETH immer auch einen Anteil. Ich glaube, die 8,1 Millionen, die wir hier beim Investitionsbereich kürzen, sind gemessen an den 1,7 Milliarden Franken und gemessen an den unglaublichen Handlungsspielräumen, die die ETH hat, ohne weiteres verkraftbar.
Ich ersuche Sie daher, diesen Antrag auf Aufstockung abzulehnen.