preparatory:AB 68800
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-05
Wortprotokoll
Dies ist ein Geschäft, das sehr emotional ist, denn wenn sich eine Grippe ausbreitet, dann geht das - wie bei der normalen Grippe, die jeden Winter über das Land fegt - sehr schnell. Das kann von einem Tag auf den anderen grosse Dimensionen annehmen, und es kann grossflächig zu Entzündungen und Grippeerkrankungen kommen. Die Problematik besteht darin, dass man dann eben keine Zeit hat, die entsprechenden Medikamente noch zu beschaffen. Also muss Vorsorge getroffen werden, also muss man planen, also muss man zum Voraus diesen Fall vorsehen.
Das hat der Bundesrat getan: Er hat am 28. Juni dieses Jahres eine Strategie zur Vorbereitung auf eine drohende Grippeepidemie verabschiedet. Diese Strategie beruht auf drei Pfeilern. Den ersten Pfeiler bilden die Massnahmen gemäss dem bestehenden nationalen, ständig überarbeiteten Pandemieplan. Der zweite Pfeiler beinhaltet die Bildung einer Reserve von antiviralen Medikamenten; die Rede ist namentlich von Tamiflu für 25 Prozent der Bevölkerung. Der dritte Pfeiler betrifft den Kauf von präpandemischen und pandemischen Impfstoffen und das Anlegen einer Reserve von Schutzmasken. Die kurzfristig revidierte Fassung des Epidemiegesetzes haben Sie ja anlässlich der letzten Session in Flims verabschiedet. Sie war als gesetzliche Grundlage für den Kauf von präpandemischen Impfstoffen nötig. Die Gesetzesanpassung ist am 7. Oktober dieses Jahres schon in Kraft getreten und schafft die gesetzliche Grundlage. Am 28. Oktober hat der Bundesrat seine Strategie umzusetzen begonnen. Er sieht jetzt den Kauf eines neuen präpandemischen Impfstoffes und die Bestellung von pandemischen Impfstoffen vor, selbstverständlich unter dem Vorbehalt des Grippeausbruches. Das ermöglicht es, in der Schweiz Vorräte von präpandemischen Impfstoffen anzulegen und die Schweizer Bevölkerung ab dem Zeitpunkt des möglichen Beginns einer Pandemie zu schützen, ohne dass [PAGE 1674] man dann noch auf die Herstellung von Impfstoffen warten muss. Zudem entfallen auf diese Weise die Reservationskosten bei der Bestellung von pandemischen Impfstoffen.
Nun zum Finanziellen: Der vom Bundesrat verlangte Gesamtkredit - als Verpflichtungskredit - beträgt in der Tat 186 Millionen Franken. Dieser Kredit beinhaltet einerseits einen Rahmenkredit von 93 Millionen Franken für den Kauf von präpandemischen Impfstoffen und von chirurgischen Masken und andererseits einen Rahmenkredit von ebenfalls 93 Millionen Franken für den möglichen Kauf von pandemischen Impfstoffen. Der zuletzt genannte Rahmenkredit wird aber nur im Fall einer tatsächlichen Pandemie zu Zahlungen führen. Der für 2007 - also mithin für das zu verabschiedende Budget - eingesetzte Betrag ist 72,8 Millionen Franken für präpandemische Impfstoffe, und für Schutzmasken ist der Betrag 2 Millionen Franken; total sind es also 74,8 Millionen Franken.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, aber mit dem Vorbehalt, dass das Parlament in dieser Budgetberatung diesem Geschäft noch zustimmt. Falls Sie diesem Geschäft nicht zustimmen würden, würde der Vertrag hinfällig, und der Bundesrat müsste eine neue Strategie beschliessen. Die Möglichkeit, sich mit präpandemischen Impfstoffen einzudecken, würde allerdings dann vielleicht schwieriger, oder sie würde sich erst in einigen Jahren wieder eröffnen, weil eben andere Länder auch dabei sind, sich einzudecken.
Zu den beiden gestellten Fragen; die erste Frage: Dieser Impfstoff besteht aus zwei Komponenten. Die eine ist ein Antigen, und dieses Antigen hat eine Haltbarkeit von etwa drei Jahren. Die andere ist ein Adjuvans, also ein Zusatzstoff, der etwa fünf Jahre hält. Entsprechend müssen diese beiden Elemente wieder erneuert werden, und dann kosten sie natürlich auch wieder. Die teurere Komponente von diesen beiden ist das Adjuvans, und das wird mindestens fünf Jahre halten.
Die zweite Frage, zur Haftung: Sie haben mit der Ergänzung des Pandemiegesetzes die Möglichkeit geschaffen, dass der Staat die Haftung übernimmt. Der abgeschlossene Vertrag sieht jetzt aber diesen Spielraum nicht vollumfänglich vor, sondern nur bei Nebenwirkungen, welche in den klinischen Studien noch nicht gefunden werden konnten - welche man also nicht kennt -, würde der Staat dann in die Pflicht bzw. in die Haftung genommen. Dem Bundesrat scheint dies ein vertretbares Risiko zu sein, da ja bisher schon mehrere Tausend Personen diesen Impfstoff ohne wesentliche Nebenwirkungen erhalten haben, sodass man sagen kann, er bewährt sich.
Ich empfehle Ihnen, hier der Mehrheit der Kommission und damit der Nachmeldung des EDI zum Budget 2007 im Bereich "Pandemie, Beschaffung von Impfstoffen" zuzustimmen.