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preparatory:AB 70098

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich habe bereits erwähnt, dass die Informationspflicht des Bundesrates in der Bundesverfassung und im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ausführlich geregelt ist, in ungefähr den gleichen Worten, die Sie jetzt im Bundesgesetz über die politischen Rechte wiederholen möchten. Deshalb erachte ich diesen Zusatz im Bundesgesetz über die politischen Rechte als überflüssig.