preparatory:AB 71792
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-12
Wortprotokoll
Für die Erteilung von Beratungs- und Forschungsmandaten an wissenschaftliche Institute sind grundsätzlich die einzelnen Verwaltungseinheiten zuständig. Abklärungen bei den in erster Linie infrage kommenden Bundesstellen haben ergeben, dass das Atelier pour la démocratie directe beziehungsweise das Wissenschaftliche Institut für direkte Demokratie in den vergangenen Jahren weder direkt noch indirekt in Aufträge des Bundes involviert war beziehungsweise mit Bundesgeldern unterstützt wurde.