Lexipedia

preparatory:AB 719

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

In der Schweiz sind mehr als 250 000 Menschen vom Eisenbahnlärm stark betroffen. Die dieses Problem betreffende Lärmschutzverordnung trat 1987 in Kraft. Es bestand das Ziel, alle Lärm verursachenden Anlagen bis ins Jahr 2002 zu sanieren. Betroffen sind nicht nur die Bahnen, sondern im Übrigen natürlich auch die Strassen. Leider müssen wir feststellen, dass die Bahnen bis heute - mit Ausnahme von Planungsarbeiten - nur wenig zur Behebung der Missstände beigetragen haben. Der Hauptgrund dafür lag bei den nicht vorhandenen finanziellen Mitteln und den Problemen mit Bewilligungen. Mit der FinöV-Vorlage hat das Schweizervolk nun zur Finanzierung dieser Sanierung grosszügig 2,25 Milliarden Franken bewilligt.

In der Zwischenzeit haben sich die technischen Möglichkeiten zur Lärmsanierung stark verbessert. Gleichzeitig sind die notwendigen Massnahmen beim Rollmaterial wesentlich kostengünstiger geworden. Heute liegen die geschätzten Kosten um 400 Millionen Franken unter den damaligen Prognosen. Für einmal wäre man versucht zu sagen, zumindest aus finanziellen Gründen habe sich das Zuwarten gelohnt. Von den neuen Möglichkeiten werden aber auch die direkt betroffenen Mitmenschen stark profitieren können. Dadurch, [PAGE 2614] dass man die Massnahmen vom Bereich Lärmschutzwände auf den Bereich Rollmaterial verlagerte, werden die lästigen Nebenwirkungen solcher Lärmschutzwände - vor allem natürlich im visuellen Bereich oder bei der Besonnung - stark reduziert. Zudem wird es bei Sanierungen von Rollmaterial nicht mehr möglich sein, Beschwerden einzureichen; deshalb kann man mit einer wesentlich rascheren Umsetzung rechnen.

Der Ständerat als Erstrat hat die Vorlage behandelt und ihr - mit eigentlich geringfügigen Änderungen - einstimmig zugestimmt.

Zum Inhalt der Vorlage: Formell gibt es hier die Bundesbeschlüsse A und B, über die wir zu befinden haben. Es sind dies erstens ein Beschluss über die Lärmsanierung als solche, d. h. die Massnahmen bei den Eisenbahnen, und zweitens ein Beschluss zur Finanzierung dieser Massnahmen.

Der Kredit, der beantragt wird, beträgt 1,854 Milliarden Franken. Er soll wie folgt verwendet werden: Das Schwergewicht soll mit 820 Millionen Franken bei der Sanierung des Rollmaterials liegen, 690 Millionen Franken sollen für das Erstellen von Lärmschutzwänden bestimmt sein, 110 Millionen Franken für Schallschutzfenster, 70 Millionen Franken für die Gotthard-Bergstrecke. Hier handelt es sich um bereits vollzogene bauliche Massnahmen.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe Eisenbahnlärm (IDA-E) hat Empfehlungen für die zu treffenden Massnahmen erarbeitet. Der vorliegende Entwurf trägt diesen vollständig Rechnung. Richtigerweise liegen dabei Schwergewicht und Priorität beim Rollmaterial. So lassen sich die Lärmwerte überall reduzieren, nicht nur an den Orten mit kritischen Bedingungen. Die Reduktion des Kredites ist also eine Folge veränderter Voraussetzungen und enthält keine Reduktion notwendiger Massnahmen, wie dies in Unterlagen, die Sie erhalten haben, etwa angeführt wird.

Nun zur Beratung in der Kommission: Die Kommission hat das Geschäft an zwei Tagen diskutiert, die betroffenen Interessengruppen wurden dabei angehört, und Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen.

In der Detailberatung ging es vor allem um die Frage, ob die Umsetzung der Massnahmen nicht beschleunigt werden könnte. Vorgeschlagen wurden kürzere Termine und ein Bonus-Malus-System. Entsprechende Anträge finden Sie bei Artikel 3.

Die Vorschläge wurden in der Kommission jeweils knapp abgelehnt. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Die Kommission lehnte zudem in Artikel 7 Absatz 3 Buchstabe c eine vom Ständerat beschlossene Änderung ab, welche in bestimmten Fällen den Grundeigentümer berechtigt hätte, auf bauliche Massnahmen zu verzichten.

In der Gesamtabstimmung wurden der Bundesbeschluss A über die Lärmsanierung und der Bundesbeschluss B über die Finanzierung mit jeweils 18 zu 3 Stimmen sehr deutlich angenommen. Die Vorlage, dies zu Ihrer Orientierung, unterliegt der Ausgabenbremse.

Ich danke zum Schluss allen beteiligten Personen, vor allem in der Verwaltung, insbesondere Herrn Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Herrn Peter Testoni, Vizedirektor des Bundesamtes für Verkehr und Herrn Urs Jörg, Abteilungschef der Abteilung Lärmbekämpfung im Buwal, für die gute Vorbereitung und Begleitung des Geschäftes. Herrn Bundesrat Leuenberger und der Kommission - welche letztmals unter der kundigen Führung von Kollege Hämmerle getagt hat - danke ich für die speditive Behandlung der Vorlage.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, der Vorlage zuzustimmen und in der Detailberatung der Kommissionsmehrheit zu folgen.

preparatory:AB 719 | Lexipedia | Lexipedia