preparatory:AB 71932
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-12
Wortprotokoll
Dieser Vorschlag für eine Verfassungsänderung - diese bräuchte eine Verfassungsabstimmung, die von Volk und Ständen angenommen werden müsste - sieht vor, dass künftig 100 Prozent statt 50 Prozent des Reinertrages der Mineralölsteuer für die Nationalstrassen zu verwenden wären.
In der Zeit seit der Einreichung der Motion sind wir mit dem Projekt NFA wieder ein bisschen weitergekommen. Dabei ist ja vorgesehen, dass der Bund künftig die gesamten Kosten für den Nationalstrassenbau und -unterhalt übernehmen wird - das steht eben auch in der Verfassung. Die verfassungsmässigen Mittel für die Strassenfinanzierung werden nicht umgewidmet. Für die Deckung der Strassenausgaben steht dem Bund gemäss Verfassung unter anderem die Hälfte der Mineralölsteuer zur Verfügung. Das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer regelt, wie diese Mittel dann eben zweckgebunden einzusetzen sind, und zwar werden die Einnahmen wie die Ausgaben im Strassenbereich der "Spezialfinanzierung Strassenverkehr" gutgeschrieben respektive, im Fall von Ausgaben, belastet. Diese Rechnung ist integraler Bestandteil der Finanzrechnung des Bundes. Wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen, wird der Überschuss dieser Spezialfinanzierung gutgeschrieben, umgekehrt wird ein Ausgabenüberschuss der Spezialfinanzierung belastet. Geld geht so gesehen also natürlich keines verloren.
Die vom Motionär vorgeschlagene vollständige Zweckbindung der Mineralölsteuer, verbunden mit der wenn auch nur implizit geforderten Erhöhung der Strassenausgaben, würde den Bundeshaushalt zusätzlich belasten. Wir gehen davon aus, dass das bis 1,5 Milliarden Franken ausmachen könnte. Ein solcher Betrag müsste natürlich anderswo kompensiert werden, oder man müsste die Steuern erhöhen; beides kommt aus Sicht des Bundesrates nicht infrage.
Nun hat sich aber die Ausgangslage für diese Motion noch in einer anderen Weise geändert, nämlich mit der Gründung des Infrastrukturfonds, den Sie ja im letzten Jahr beschlossen haben. Mit diesem Infrastrukturfonds stehen künftig Mittel für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz und die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen zur Verfügung. Der Bundesrat hatte ursprünglich 2,2 Milliarden Franken im Sinn, sieht aber jetzt, nach den Parlamentsbeschlüssen, vor, 2,6 Milliarden der heutigen Reserve in den Fonds zu übertragen. Mit diesem Fonds - das kann ich Ihnen sagen; es ist halt wieder ein Versprechen - wird jetzt aber das Netz fertiggestellt, und wir gehen davon aus, dass alle genannten Strecken bis im Jahr 2015 abgeschlossen sein werden.
Wir ersuchen Sie, diese Motion abzulehnen.