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preparatory:AB 72585

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-19

Wortprotokoll

Diese Artikel sind eigentlich ein Herzstück des ganzen Projektes, weil ja hier bekanntlich der Bund die Zuständigkeit für das Nationalstrassennetz übernehmen wird, dann vor allem, wenn es einmal fertig [PAGE 1209] gebaut sein wird. Heute ist die Situation sehr kantonal. Daher ging es hier um die Frage: Welche Kompetenzen, Zuständigkeiten, Aufgaben sind heute bei den Kantonen, die man klugerweise auch an den Bund übertragen sollte, damit hier eine gewisse Kontinuität herrscht? Deshalb war es nötig, dass hier eine ausgiebige Auseinandersetzung mit den Kantonen stattfand. Es ist auch verständlich, dass die kantonalen Baudirektoren hier natürlich mit Argusaugen auf die Gesetzgebung des Bundes schauen, weil sie - und das gar nicht zu Unrecht - der Überzeugung sind, dass sie selber heute die entsprechenden Autobahnabschnitte in ihrem Kanton unterhaltsmässig gut im Griff haben. In der Tat ist es ja so, dass die Schweiz eben nicht das Territorium der Eidgenossenschaft ist, sondern aus 26 Kantonen besteht. Auf diese Verteilung gilt es bei den Nationalstrassen Rücksicht zu nehmen.

Nun stand folgende Frage zur Debatte: Soll man beim Unterhalt - der in den grossen, projektgebundenen und in den kleinen, nicht projektgebundenen Unterhalt untergliedert wird; das ist eine Frage der Dimension - sagen können, dass die Kantone den grossen, projektbezogenen Unterhalt nach wie vor sollen vornehmen können? Heisst das, wenn eine Kann-Bestimmung im Gesetz ist, dass der Bund diese Aufgaben zuerst an die Kantone übertragen muss? Handelt es sich um ein Können-Müssen oder um ein Müssen-Können? Das tönt zwar wie ein Streit um des Kaisers Bart, aber es geht schon um mehr. Die Kantone hatten sich nämlich bereits etwas formiert, in der Meinung, sie wollten diesen Unterhalt auch künftig in eigener Verantwortung wahrnehmen. Über die Ausführung des projektfreien baulichen Unterhaltes - das ist jetzt die Lösung, die wir Ihnen in der Botschaft vorschlagen - soll der Bund mit den Kantonen oder mit von diesen gebildeten Trägerschaften Leistungsvereinbarungen abschliessen. Für den "projektgestützten" baulichen Unterhalt - das ist der Wortlaut, der aus den Verhandlungen der ständerätlichen Kommission herauskam - ist demgegenüber der Bund zuständig. Er vergibt die Aufträge an Dritte im Wettbewerb.

Jetzt zu den beiden hier anstehenden Fragen. Die erste betrifft die Minderheit Müller Walter. Da sind wir an sich durchaus der Meinung, dass der Wettbewerb spielen sollte. Nur glauben wir eben, dass es richtig ist, hier die Kantone zu bevorzugen und davon auszugehen, dass zunächst eigentlich einmal die Kantone diese Chance haben sollten, weil sie mit den örtlichen Gegebenheiten tatsächlich bestens vertraut sind. Der betriebliche Unterhalt ist eine Daueraufgabe, die - aus Sicherheitsgründen nicht zuletzt auch beim Personal - Kontinuität erfordert. Ein guter Unterhaltsdienst setzt auch voraus, dass man die Strassenanlagen und ihre Eigenschaften kennt und dass eben entsprechendes Personal da ist. Schliesslich sind im betrieblichen Unterhalt immer auch Synergien mit dem kantonalen Strassennetz möglich. Diese Synergien sollte man den Kantonen nicht vorenthalten, nicht wahr: Ein Zweck des NFA ist ja gerade eine Effizienzsteigerung. Wenn die Kantone in der Zusammenarbeit - beim betrieblichen Unterhalt von Nationalstrassen und kantonalen Strassen - eine Effizienzsteigerung sehen, dann sollten wir ihnen die Möglichkeit geben, diese zu nutzen. Die Idee von Herrn Müller ist unterstützungswürdig, aber wir sind sicher, dass sein Ziel über den Kanal, den wir Ihnen vorschlagen - also via die Kantone -, besser erreicht wird.

Die zweite Differenz betrifft die Kann-Vorschrift. Im Gefolge der Debatte im Ständerat haben Herr Kollege Leuenberger und ich den Kantonen schriftlich mitgeteilt, wie wir eine allfällige Kann-Vorschrift verstehen würden. Wir haben präzisiert, dass wir davon ausgehen, dass mit einer Kann-Vorschrift nicht die Verpflichtung oder sogar die Berechtigung der Kantone verbunden wäre, gewissermassen eigene Organisationen zu schaffen, sodass der Bund dann, weil diese Organisationen bestünden, gewissermassen verpflichtet wäre, den baulichen Unterhalt diesen Organisationen zu übertragen. Das haben wir den Kantonen mitgeteilt. Wir haben eigentlich Zustimmung gefunden. Deshalb ist es im Sinne der Klarheit der Gesetzgebung sicher wünschbar, dass man hier zum ursprünglichen Wortlaut des bundesrätlichen Entwurfes zurückkehrt, das heisst, dass man in diesem Punkt der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmt.