preparatory:AB 75752
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-17
Wortprotokoll
Ich habe überhaupt nichts gegen die EMRK. Ich wiederhole, was in der EMRK steht: Jedermann hat das unentziehbare Recht, einen Richter anzurufen und überprüfen zu lassen, ob er zu Recht in Haft sitzt. Aber ob dann das schweizerische Volk und dann die Richter ein Strafmass von 10, 20, 30, 40 oder 50 Jahren festlegen, geht die Menschenrechtskonvention nichts an; dazu äussert sich das Völkerrecht nicht. Hierfür sind die nationalen Gesetzgeber und die nationalen Gerichte zuständig.