preparatory:AB 777
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-21
Wortprotokoll
Wir stehen vor der Frage, ob der Invaliditätsbegriff gemäss IVG zur Anwendung kommen soll, ergänzt durch eine Auflage für den Arbeitgeber, aber nicht zulasten der Pensionskasse. Auf Berufsinvalidität wird nur in besonderen Fällen erkannt. Das entspricht der Absicht der Kommissionsmehrheit.
Die Minderheit Vollmer will am bisherigen System festhalten, wonach IV-Fälle über die Pensionskasse zu tragen sind.
Ich empfehle Ihnen, den Antrag der Minderheit Vollmer abzulehnen, weil die Finanzierung - wir haben es heute auch von Herrn Tschäppät als Sprecher für den Mitbericht der GPK gehört - nach bisherigem System nicht gesichert ist.
Für die Mehrheit spricht, dass der Arbeitgeber über die Lohnfortzahlung in die Pflicht genommen wird, was auch verursachergerecht ist, denn nur Arbeitgeber können für eine allfällige Weiterbeschäftigung oder Wiedereingliederung sorgen. Das Beispiel von Frau Thanei mit dem sehbehinderten Lokomotivführer würde auch durch diese neue Regelung, gemäss dem Antrag der Mehrheit, abgedeckt.
Ich empfehle Ihnen also, der Mehrheit der Kommission zu folgen.