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preparatory:AB 78435

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Diese Bestimmung betrifft die Vertretung des Kindes. Mit dieser Ergänzung soll die Frage des Beistandes im Kindesrecht selbst geregelt werden; man will also nicht nur einen Verweis auf das Erwachsenenschutzrecht. Es ist auch beabsichtigt, eine möglichst grosse Parallelität zum Scheidungsrecht zu erreichen.