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preparatory:AB 78915

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-10-04

Wortprotokoll

Seit mehr als zwanzig Jahren hat sich das Parlament immer wieder mit Vorstössen zu einer Steueramnestie zu befassen. Viel wurde erwogen und wieder verworfen. Vor allem eine allgemeine Steueramnestie, wie sie 1969 erlassen wurde, stiess auf mehr und mehr Widerstand, vor allem vonseiten des Bundesrates, aber auch vonseiten der Kantone.

Jede Steueramnestie, ob allgemein oder beschränkt, verlangt eine Auseinandersetzung mit sich zum Teil diametral widersprechenden Prinzipien. Ist es ethisch zu rechtfertigen, dass Personen, die Vermögenswerte und Einkünfte der ordentlichen Besteuerung entzogen haben, nun aufgrund einer Amnestie besser behandelt werden als die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger, die dem Staat ihre Steuern ordnungsgemäss und vollständig entrichtet haben? Verneint man diese Frage nicht von vornherein kategorisch, so stellt sich sofort die weitere Frage, wie weit eine solche Vorzugsbehandlung aus ethischer und staatspolitischer Sicht gehen darf. Ist es zu rechtfertigen, dass der reuige Sünder von einer Steuerbusse befreit wird? Oder soll die Vorzugsbehandlung weiter gehen, sodass auch Nachsteuern oder Verzugszinsen erlassen werden können? Wie viel von diesen Nachsteuern kann allenfalls erlassen werden? Wo beginnt das System zu kippen, sodass ehrliche Steuerzahler geradezu veranlasst werden, inskünftig auch fraudulös zu handeln? Welche öffentlichen Interessen werden mit einer Amnestie verfolgt? Sind es primär pekuniäre Interessen, die dahin gehen, bisher nichtversteuertes Geld einer ordentlichen Besteuerung zuzuführen? Wie stark dürfen solche pekuniären Interessen gewichtet werden? Ab wann ist der Vorwurf berechtigt, man gehe nach dem Motto "Der Zweck heiligt die Mittel" vor?

Wir bewegen uns in einem Spannungsfeld von Gerechtigkeit, Pflichten - und damit Gewährleistung des Vertrauens des ehrlichen Steuerzahlers in einen funktionierenden Staat -, Ermöglichung der Rückkehr auf den Pfad der Tugend nach Verfehlungen, Verzeihung sowie Interessen an zusätzlichen Steuereinnahmen, mit denen die Belastung der ehrlichen Steuerzahler allenfalls vermindert werden könnte. In diesem Spannungsfeld ist letztlich ein politischer Entscheid zu fällen, der je nach Gewichtung der einzelnen Prinzipien zu einer umfassenderen oder eingeschränkteren Amnestie führt.

Die heutige Vorlage ist weit von einer allgemeinen Amnestie à la Steueramnestie von 1969 entfernt. Sie umfasst lediglich zwei Sachverhalte: die straflose Selbstanzeige des oder der Steuerpflichtigen, bei welcher von einer Steuerbusse abgesehen wird, aber auf zehn Jahre zurück eine Nachsteuer sowie Verzugszinsen erhoben werden. Den Zeitpunkt, in dem diese Rechtsfolgen eintreten sollen, bestimmt nach dem Entwurf des Bundesrates der Betroffene. Er kann sich nach dem Entwurf des Bundesrates auch wiederholt selbst anzeigen.

Der zweite Sachverhalt ist die sogenannte Erbenamnestie. Die Anzeige bzw. Deklaration erfolgt im Erbschaftsinventar oder gesondert, aber zum gleichen Zeitpunkt. Da das Unrecht hier nicht von den Erben, sondern vom Erblasser begangen worden ist, wird gegenüber den Erben keine Steuerbusse erhoben, was nach der Rechtsprechung zur EMRK auch unzulässig wäre. Die Nachsteuererhebung und damit auch die Verzugszinspflicht wird zudem auf die letzten drei vor dem Todesjahr abgelaufenen Steuerperioden begrenzt. Ausgehend also etwa vom Todesjahr 2007, für welches die Steuer noch pro rata erhoben würde, wären also die Jahre 2006, 2005 und 2004 betroffen. Die Erben werden damit wesentlich bessergestellt als der Steuerpflichtige selber, der sich anzeigt. Es liegt ein Minderheitsantrag vor, die Nachsteuer plus die Verzugszinsen statt auf drei auf fünf Jahre zurück zu erheben.

Besondere Vorschriften bei der straflosen Selbstanzeige sieht die Vorlage des Bundesrates für juristische Personen vor, da diese ja, im Gegensatz zu natürlichen Personen, ihre Identität oder ihre äussere Form verändern können; dazu später noch etwas.

Was die Haltung der Kantonsregierungen zu dieser Vorlage betrifft, so hat uns die Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz in der Kommission mitgeteilt, dass die Vorlage des Bundesrates den von den Kantonen im Vernehmlassungsverfahren vorgebrachten Vorbehalten vollumfänglich Rechnung trage. Die Kantone seien in allen wesentlichen Punkten mit der Botschaft und damit mit dem Entwurf des Bundesrates einverstanden. In der Kommission wurden noch weitere Fragen von grundlegender Bedeutung im Zusammenhang mit dieser Vorlage diskutiert. Zwei davon will ich hier noch ausführen. Einzelheiten zu anderen Fragestellungen werde ich bei der Detailberatung zuhanden der Materialien darlegen.

Eine erste Grundfrage war, ob der Staat über die erforderlichen Mittel verfüge und ob er genug tue, um gegen Steuerhinterziehung anzukämpfen. Vorweg festzuhalten ist, dass sowohl Bundesrat als auch Verwaltung in den Kommissionsberatungen die Auffassung vertreten haben, die Gesetzesgrundlagen reichten für einen effizienten und effektiven Kampf gegen die Steuerhinterziehung aus und diese Mittel würden auch entsprechend eingesetzt. Selbstverständlich kann man immer der Meinung sein, der Staat tue in dieser Hinsicht zu wenig. Solche Stimmen gab es in der Kommission natürlich auch. Andererseits, so erlaube ich mir zu unterstreichen, sind sowohl eine Mehrheit der Kommission wie auch der Bundesrat gegen neue Massnahmen, die zum gläsernen Steuerzahler führen müssten. Die Privatsphäre, zu der auch die pekuniäre Seite des Lebens gehört, soll nicht, wie das in anderen Staaten diskutiert und zum Teil auch schon umgesetzt wird, dadurch aufgehoben werden, dass die zuständigen Verwaltungsbehörden selber auf solche Informationen direkten Zugriff erhalten.

Unser System beruht nach wie vor auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen Bürger und Staat. Herr Kollege Lauri hat in der Steuerdebatte vom vergangenen Montag in diesem Saal erklärt, dass rund 40 Prozent der Steuererklärungen im Kanton Bern so veranlagt würden, wie sie die Steuerpflichtigen eingereicht hätten, ohne oder ohne grosse Nachkontrolle. Die Selbstdeklaration und damit die Ehrlichkeit des oder der Steuerpflichtigen ist in unserem Staat nach wie vor die Regel, nicht die Ausnahme. Darauf beruht unser Steuersystem.

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Natürlich ist damit auch gesagt, dass es auch anderes, fraudulöses Verhalten gibt. Aber solches werden wir, auch mit noch so rigorosen Kontrollen, nie vollständig ausmerzen können. Das wirksamste Mittel zur Vermeidung von Steuerhinterziehung ist nach wie vor eine moderate Steuerbelastung und eine möglichst einfache Veranlagung.

Der zweite wichtige Punkt, den die Kommission einlässlich erörtert hat und der in der Botschaft zu kurz kommt, betrifft die Frage, was denn mit staatlichen Leistungen geschehen soll, die aufgrund einer Steuerhinterziehung, einer zu tiefen Deklaration von Einkommen oder Vermögen, bezogen worden sind - zum Beispiel Krankenkassenprämien-Verbilligungen, Stipendien, Sozialhilfe und dergleichen mehr -, oder was mit Abgaben geschehen soll, die aufgrund solcher falscher Deklarationen nicht entrichtet worden sind, zum Beispiel Sozialversicherungsabgaben. In der Kommission bestand Unklarheit über den heutigen Rechtszustand bzw. die Praxis in dieser bedeutenden Frage, die komplexe und unterschiedliche Verhältnisse beschlägt. Die Kommission hat deshalb von der Verwaltung einen kurzen Bericht angefordert, der gezeigt hat, dass dieses Problem nicht in dieser Vorlage aufgearbeitet werden kann. Dazu braucht es weiter gehende Abklärungen und Erhebungen. Betroffen sind Bund, Kantone und Gemeinden. Der Grundtenor in der Kommission war, dass auch für solche Leistungen und Abgaben nach einer Selbstanzeige im Erbfall eine Korrektur erfolgen soll. Allerdings wird es kluger politischer Entscheidungen bedürfen, das Essenzielle von weniger Wichtigem zu trennen. Wir wollen nicht eine hundertprozentige Korrektur. Der Anreiz zu künftig gesetzeskonformem Verhalten soll für Steuerpflichtige nicht durch Korrekturen in allen möglichen aussersteuerlichen Bereichen aufgehoben werden. Beim Bund dürften für solche Korrekturen sicher die Sozialversicherungsbeiträge im Vordergrund stehen.

In der Zwischenzeit, so habe ich gesehen, ist bereits ein Vorstoss Sommaruga Simonetta eingereicht worden, mit dem diese Problematik aufgearbeitet werden soll. Alsdann stehen kluge politische Entscheidungen an.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss den Anträgen der Mehrheit zu verabschieden.

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