Lexipedia

preparatory:AB 81738

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-06-21

Wortprotokoll

Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diesem Artikel zuzustimmen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.

Zur Gewährleistung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst muss das Personal beim Bund, bei den Kantonen und bei den Gemeinden über die notwendigen Sprachkompetenzen in den Landessprachen verfügen. Sind diese nicht oder in ungenügender Weise vorhanden, braucht es Aus- und Weiterbildung. Um die Mehrsprachigkeit unseres Landes nicht nur heute zu leben, sondern auch in Zukunft beibehalten zu können, ist es wichtig, dass gerade auch in der Bundesverwaltung Leute aus allen Sprachkulturen vertreten sind. Das braucht aber eine aktive Förderung. Für die oberen Kader haben wir denn auch eine Bestimmung, wonach sie mindestens eine zweite Landessprache aktiv beherrschen müssen. Es ist wichtig, dass diese Regel beibehalten wird. Auch dies bedingt die nötige Förderung.

Die Kommissionsminderheit weist insbesondere darauf hin, dass keine Ungleichheit zur Privatwirtschaft, kein privilegiertes Bildungsangebot geschaffen werden soll. Aber darum geht es hier gar nicht. Es geht vielmehr darum, dass in einem viersprachigen Land mit vier National- bzw. Amtssprachen für das Bundespersonal gewisse zusätzliche Kenntnisse und Kompetenzen nötig sind. Der Arbeitgeber Bund hat diesbezüglich Aufgaben und auch eine Verantwortung wahrzunehmen.

Die Kommission ist auch der Meinung, dass der Bund den Kantonen und den Gemeinden angesichts der wichtigen Funktion, die auch sie bei dieser Aufgabe haben, unter die Arme greifen soll, wenn es nötig ist. Dabei geht es in erster Linie darum, dass das Eidgenössische Personalamt entsprechende Kurse zentral organisieren und für alle gemeinsam durchführen kann.

Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst ist ein Bestandteil unseres Selbstverständnisses als viersprachiges Land. Wie soll man sich sonst auf direkte Weise als Bürgerin oder Bürger an die Verwaltung wenden, Kontakt herstellen, Informationen erhalten usw.? Nur darum geht es hier. Das ist gleichzeitig aber auch unabdingbar, wenn unsere Mehrsprachigkeit mehr sein soll als eine leere Floskel.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 18 zu 5 bzw. 14 zu 10 Stimmen, der Mehrheit zuzustimmen und die beiden Streichungsanträge der Minderheit Füglistaller abzulehnen.