preparatory:AB 83703
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-03-19
Wortprotokoll
Das Parlamentsgesetz - ich habe das nochmals nachgeschaut - sieht nicht ausdrücklich vor, dass Motionen bestimmten Kommissionen zur Vorprüfung zuzuweisen sind, verbietet dies aber auch nicht. Es ist ja auch schon vorgekommen. Ich erinnere an die Session in Flims: Damals hat Kollege Stadler mit Bezug auf die Motion Fetz 06.3351 betreffend Taschenmunition den Antrag gestellt, das Geschäft der SiK zuzuweisen. Ich meine, es sollte nicht zur Regel werden, dass Motionen den zuständigen Kommissionen zugewiesen werden, aber ausnahmsweise kann das natürlich der Fall sein. Und Ausnahmefälle liegen insbesondere dann vor, wenn es um Bereiche geht, bei denen wirklich eine Gesamtschau vorgenommen werden muss. Das ist natürlich bei der Energie- und Klimapolitik grundsätzlich der Fall.
Nun ist aber der Stellenwert des Wassers im Kontext der Energie- und Klimapolitik an sich klar. Wir haben in mehreren Entscheiden klar gesagt, es gehe darum, die Wasserkraft zu fördern. Unmittelbar würde sich jetzt eigentlich nur die Frage stellen, ob das Anliegen der Motion angesichts des Stellenwerts und des Förderungsbedarfs der Wasserkraft quer in der Landschaft liegt oder nicht. Ich meine, diese Beurteilung hätte man an sich problemlos vornehmen können. Ich bin aber auch Realist und Konsenspolitiker; mir geht es um die Sache und dass wir hier zu Lösungen kommen. Daher kann ich mit dem Ordnungsantrag Sommaruga Simonetta leben.
Ich möchte allerdings klar auf zwei Punkte hinweisen, zunächst auf den Zeitfaktor. Kommissionspräsident Lombardi und Frau Sommaruga haben schon darauf hingewiesen, dass es nicht darum geht, in Verzögerung zu machen, sondern dass man rasch zu Lösungen kommen will.
Zur Renaturierungs-Initiative beziehungsweise zum indirekten Gegenvorschlag: Ich habe von allem Anfang an klar meine Bereitschaft erklärt, hier mitzumachen. Ich darf auch feststellen, dass sich die Gebirgskantone heute nicht mehr gegen einen indirekten Gegenvorschlag wehren. Sie haben einfach drei klare Bedingungen gestellt; eine davon hat Frau Kollegin Sommaruga bereits genannt, zumindest indirekt, indem sie von verfassungsmässigen Lösungen gesprochen hat. Damit hat sie wohl die von Bundesrechts wegen verordnete Teilzweckbindung der Wasserzinsen gemeint. Hier liegt seitens des Bundesamtes für Justiz bereits ein Gutachten vor, das aussagt, dass dies verfassungswidrig wäre.
Das zweite Moment sind die wohlerworbenen Rechte. Sie sind ja auch im Wasserrechtsgesetz verbrieft. Das dritte Anliegen der Gebirgskantone ist auch meines und wohl auch jenes meiner Kolleginnen und Kollegen: Das ist das, was wir im Rahmen des Stromversorgungsgesetzes ins Energiegesetz geschrieben haben, nämlich die Erhöhung der Wasserkraft. Das sind drei Elemente, die zu wahren sind.
In diesem Sinne kann ich mich mit dem Antrag Sommaruga einverstanden erklären und verzichte auf einen Antrag, es sei dieser Ordnungsantrag abzulehnen.