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preparatory:AB 91580

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-08

Wortprotokoll

Die Idee dieses Minderheitsantrages ist eine sehr einleuchtende Idee. Man möchte, dass eine Grossbank kundenfreundliche, KMU-freundliche Kreditkonditionen festlegt. Das verstehen alle. Das ist aber gleichzeitig auch das Kerngeschäft einer Bank. Und um dieses Kerngeschäft gruppiert sich eine ganze Reihe von Verhaltensregeln, von Massnahmen, von Überlegungen, von geschäftspolitischen Verhaltensweisen, und das ist letztlich der Kern des ganzen Bankenwesens. Und deshalb ist diese Idee so, wie sie hier formuliert wird, für Bankleute nicht brauchbar.

Ich möchte, wie Herr Fehr, auch einfach noch einmal den Artikel lesen: "Die UBS verpflichtet sich, die Kreditvergabe ..." - das ist ja etwas Generelles, man redet nicht von Einzelkredit, sondern mit der "Kreditvergabe" meint man die Kreditpolitik. Weiter heisst es: "... für KMU in der Schweiz zu tragbaren Konditionen zu gewährleisten." Gewährleisten ist eine Rechtsverpflichtung und hat mit dem eigentlich nichts zu tun. Sie wollten wahrscheinlich eher sagen, man solle günstige Kredite erteilen, nicht eine Kreditvergabe "gewährleisten". Denn wenn Sie das wollen, legen Sie Hand an die Bilanz, dann sind wir beim Einlegerschutz, bei den 125 Prozent und anderen Fragen, die man beantworten muss. Dazu kommt, dass der Ausdruck "tragbar" in der Banksprache unbekannt ist. Keine Bank wird ihn verwenden. Sie wird sagen: "Wir wollen Bonitäten anschauen, Opportunitäten anschauen", aber sicher wird sie nicht "tragbar" sagen - für wen ist das denn tragbar? Ist es tragbar für die Aktionäre der Bank, die KMU, die Regiebetriebe? Ich meine, es ist eine gutgemeinte Idee, aber mit dieser Formulierung kann eine Bank nichts anfangen.

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

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