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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-02

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative zur unverzüglichen Abschaffung der kalten Progression bzw. Anpassung der kalten Progression ist zu einem Zeitpunkt lanciert worden, als wir in den Vorbereitungen sowohl für das Massnahmenpaket Wirtschaft wie für das Budget schon sehr weit fortgeschritten waren, und insofern darf man schon etwas von einer Hauruck-Übung sprechen. Denn wir müssen sehen, die Vorbereitungen in diesen Bereichen müssen ein paar Monate oder ein paar Wochen in Anspruch nehmen können. Denn schliesslich geht es hier immerhin um grosse Beträge. Wir reden hier von 500 Millionen Franken auf der [PAGE 860] Stufe des Bundes und von mindestens 100 Millionen auf der Stufe der Kantone.

Ich begrüsse es deshalb sehr, dass Sie jetzt mit einer Motion hier den Fächer noch einmal öffnen und dass Sie uns den Auftrag erteilen, die Varianten, die möglich sind, zu präsentieren. Sehr viele wird es nicht geben. Eine Variante ist sicher die jährliche Anpassung. Das wäre die einfachste Lösung, die gerechteste vielleicht auch, die man mit einer Software-Einführung relativ leicht realisieren kann. Demgegenüber gibt es Varianten mit den Teuerungsprozentsätzen; wir werden Ihnen selbstverständlich ähnliche präsentieren. Wir werden auch nicht zögern, uns dieses Themas rasch anzunehmen, wiewohl ich sagen muss, dass aus der Sicht des Bundesfiskus die bisherige Lösung gar keine schlechte war. Wir haben natürlich davon schon profitiert. Ich musste mir auch etwas einen Ruck geben, um hier jetzt zu sagen: Ja, der Bundesrat unterstützt also diese Bestrebungen.

Sie verhindern mit Ihrer Motion hier ein Durcheinander. Herr Fournier hat es mit Recht jetzt gesagt, wir würden schwierige Verhältnisse schaffen, auch bei den Kantonen. Sie können damit rechnen, dass wir eine entsprechende Botschaft im ersten Quartal des nächsten Jahres präsentieren, und Sie können auch sicher sein, dass wir vorher die Familiensteuersituation regeln wollen. Das ist für uns wirklich das zentrale Anliegen. Dort wie hier geht es jeweils um etwa 500 bis 600 Millionen Franken. Das sind bemerkenswerte Ausfälle, die wir in der Bundesrechnung in Kauf nehmen müssen.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen.

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