preparatory:AB 95091
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-06-10
Wortprotokoll
Wir haben in der ersten Sessionswoche über die Steuerpolitik diskutiert. Sie haben mir damals die Frage gestellt, wie es weitergehe. Sie erinnern sich: Der Bundesrat hat nach der Unternehmenssteuerreform I eine zweite Reform aufgegleist, über die das Volk am 24. Februar dieses Jahres abgestimmt hat. Diese zweite Reform bezog sich im Wesentlichen auf Anliegen aus dem Umfeld von KMU, vor allem auch auf die Beseitigung von sogenannten steuerlichen Ärgernissen, und auf die Teilbesteuerung von Dividenden.
Dann hat aber der Bundesrat am Tag der Volksabstimmung gesagt, wir müssten den Weg der Unternehmenssteuerreformen weitergehen, wir müssten dafür sorgen, dass die Schweiz international wettbewerbsfähig bleibe. Weil sich verschiedene Länder in Europa in diese Richtung bewegen, sind wir gezwungen, diese Vorteile eben auch weiterhin zu sichern. Dazu bedarf es einer neuen Reform. Sie geht gezwungenermassen in Richtung der Gewinnbesteuerung. Wenn ich von Gewinnbesteuerung rede, rede ich nicht nur von der Gewinnsteuer, sondern auch von den Voraussetzungen, die dazu führen, dass überhaupt Gewinne erzielt werden; also beispielsweise von der Behandlung von Beteiligungserträgen bei Holdings, Verwaltungs- und gemischten Gesellschaften. Deshalb ist das jetzt eigentlich die nächste Stossrichtung.
Nun ergibt es sich, dass die Europäische Kommission seit längerer Zeit moniert, dass, gestützt auf die Abmachungen des Freihandelsabkommens, in unserem Steuergesetz bezüglich der Behandlung von Erträgen ausländischer oder inländischer Herkunft eine Wettbewerbsverzerrung bestehe. Die Europäische Kommission möchte dieses Problem lösen. Wir haben gesagt, das käme aus unserer Sicht nicht infrage, weil wir bestreiten, dass das Freihandelsabkommen als Basis für diesen Disput dient.
Wir sind bereit, in einem Dialog mit der Europäischen Kommission diese Fragen zu vertiefen. Wir haben damals einen Bericht gemacht - Sie finden ihn im Internet -, in dem das Beihilferegime der Europäischen Union als Anreizsystem dargestellt wird; ihm wird dort das schweizerische Steuersystem gegenübergestellt, das unser Anreiz für wirtschaftliche Tätigkeiten ist.
Im Dialog haben wir nun dreimal schon diese Dinge, diese Sachverhalte miteinander diskutieren können, und es ist uns auch gelungen, der Europäischen Kommission unser spezifisches Steuersystem mit seinen kantonalen, föderalen Strukturen näherzubringen.
Jetzt sind wir dabei, eine autonome Lösung bei diesen Fragen zu finden. Und nachdem die Wettbewerbssteuerreform sich gezwungenermassen irgendwo im Umfeld von Artikel 28 des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung abspielt, nämlich dort, wo der Motionär Handlungsbedarf sieht, treffen sich diese beiden Ideen. Und nach dieser Massgabe kann ich bestätigen, dass wir den Inhalt dieser Motion in die Überlegungen der Arbeitsgruppe einbauen wollen und müssen. Diese Arbeitsgruppe ist jetzt an der Arbeit, und sie wird vermutlich drei Stossrichtungen evaluieren.
Eine Stossrichtung wird in Richtung Emissionsabgabe gehen. Dort sind wir bereits mit mehreren Anpassungen unterwegs. Eine zweite Stossrichtung kann darin bestehen, dass wir uns, ich nenne es mal so, unter dem Stichwort "Box-Lösungen" vorstellen könnten, Steuervergünstigungen im Bereiche bestimmter steuerlicher Sachverhalte - bei Lizenzen oder Zinserträgen usw. - zu gewähren. Und eine dritte Variante geht in Richtung Gewinnsteuer.
Nun ist der Auftrag an diese Arbeitsgruppe ein dreifacher. Sie muss zuerst definieren, was das Ziel ist, um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Wie definieren wir dieses Ziel der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Steuersystems? Die zweite Aufgabe ist, die Massnahmen festzulegen, mit denen dieses Ziel erreicht werden kann. Die dritte Aufgabe ist, wie diese Massnahmen priorisiert werden sollen. Mit welchen Massnahmen kommen wir am ehesten zum Ziel? In diesem Zusammenhang wird die Frage der Motion zu prüfen sein. Ich kann Herrn Ständerat Reimann versichern, dass wir den Inhalt dieser Motion in diese Überlegungen einbeziehen.
Abschliessend: Wenn wir diese Motion entgegennehmen würden, dann bestünde die Gefahr, dass wir vorzeitig an einem Ort gebunden wären und dass unser Handlungsspielraum nachher dermassen eingeschränkt wäre, dass wir praktisch eine solche Wettbewerbssteuerreform nur noch um diese Motion herum gestalten könnten. Das würde natürlich von Anfang an den Handlungsspielraum des Bundesrates, aber natürlich nachher auch des Parlamentes, einengen.
Ich bitte Sie, davon abzusehen. Deshalb wäre ich dem Motionär dankbar, wenn er in diesem Sinne seine Motion nicht zur Abstimmung bringen würde.