preparatory:AB 95393
Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-03
Wortprotokoll
Wir behandeln ja zwei Geschäft miteinander, die Motion Fetz und die Petition der Zürcher Berufsschule für Mode und Gestaltung (07.2021). Die SiK hat sich mit der Motion Fetz formell nicht auseinandergesetzt. Es gibt keine Kommissionsäusserung dazu, aber wir haben uns mit der Petition befasst, und wir haben dazu einen schriftlichen Bericht erstattet, auf den ich verweise. Und wir haben an derselben Sitzung beim selben Traktandum auch den Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ordonnanzwaffen des VBS behandelt. Es ist ein über 60-seitiger Bericht, der sich zu drei Fragekomplexen äussert: erstens zur Heimabgabe der Ordonnanzwaffen an Armeeangehörige, also zur Thematik, welche die Motion Fetz anspricht; zweitens zum Erwerb der Ordonnanzwaffen zu Eigentum bei Ausscheiden aus der Armee und drittens zur leihweisen Abgabe dieser Waffen im Schiesswesen ausser [PAGE 23] Dienst. Das sind die drei Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, und ich möchte Ihnen einfach aus der Kommissionsdiskussion berichten. Wir wurden vom Chef VBS angefragt, uns zu diesem Bericht vernehmen zu lassen, bevor er ihn in den Bundesrat trägt.
Die Mitglieder der SiK haben sich also einzeln dazu geäussert, und es gibt keinen Kommissionsbeschluss. Aber die Tendenz war klar: Die Mehrheit der Kommission möchte die Heimabgabe der Waffe weiterhin als Prinzip verankert wissen. Sie möchte aber verstärkt prüfen, ob der Angehörige der Armee dafür auch geeignet ist. Diese Prüfung soll also verschärft werden, und es soll eine Möglichkeit der Abgabe im Zeughaus geschaffen werden. Das waren die Hauptaussagen in der Diskussion.
Der Chef des VBS hat danach auch die SiK des Nationalrates angehört und dem Bundesrat in der Folge ein Aussprachepapier vorgelegt. Der Bundesrat hat nun, wie Sie einer Medienmitteilung vom 25. Februar 2009 entnehmen können, entschieden, dass er genau diese Stossrichtung, von der ich aus der Kommission berichtet habe, beibehalten will: Festhalten an der Heimabgabe und eine Reihe von Optimierungsmöglichkeiten. Der Bundesrat hat diese etwas besser formuliert, als ich es soeben getan habe, aber inhaltlich stimmen sie überein. Dazu kommt als Zusatz, dass auch die Kader verpflichtet werden sollen, Armeeangehörige mit Gewalt- oder Suizidpotenzial zu melden. Das wurde in der Kommission nicht besprochen.
Die Kommission ist also der Auffassung, der Bundesrat sei auf dem richtigen Weg. Hätte sie sich zur Motion Fetz geäussert, so hätte sie sie zur Ablehnung empfohlen; die Motion ist ein untauglicher Kompromiss. Wenn schon der Verschluss abgegeben werden soll, dann ist nicht einzusehen, warum das nicht mit der ganzen Waffe geschehen soll. Frau Fetz, Sie haben es schon gesagt: Die Abgabe des Verschlusses bringt einen erheblichen administrativen Mehraufwand mit sich, vor allem im Zusammenhang mit dem obligatorischen Schiessen. Sie nimmt der Heimabgabe aber gleichzeitig auch jeden Symbolgehalt. Man sagt dem Wehrmann bei jeder Heimabgabe der Waffe: Du bist zwar weiterhin Aufbewahrungsstelle, aber Vertrauen, dass du von dieser Waffe keinen Gebrauch machst, haben wir nicht. Es bringt also beiden Seiten Nachteile.
Es kommt nun noch etwas Entscheidendes hinzu: Vor zehn Tagen wurde die Volksinitiative eingereicht, die den Titel "für den Schutz vor Waffengewalt" hat. In dieser Initiative sind alle Teile angesprochen, die bereits im "Schusswaffenbericht" - wie ich ihn einmal nennen möchte - des Bundesrates beziehungsweise des VBS enthalten sind, nämlich das Verbot, die Waffe nach Hause abzugeben, sowie das Verbot, sie nach der Dienstpflicht den Angehörigen zu überlassen, mit kleinen Ausnahmen. Diese Bereiche sind hier angesprochen. Wir werden diese Diskussion im Zusammenhang mit der Behandlung der Initiative wieder führen oder wieder führen müssen - je nach Einstellung. Es macht keinen Sinn, die Motion Fetz anzunehmen, die nur einen Teil der Problematik behandelt.
Ich beantrage mit dem Bundesrat Ablehnung.