preparatory:AB 95659
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-09
Wortprotokoll
Im Sinne einer Vorbemerkung weise ich darauf hin, dass wir noch vier Differenzen haben. Ihre Kommission beantragt bei zwei Differenzen Festhalten und damit implizit, bei zwei Differenzen dem Nationalrat zu folgen. Ich möchte aber klar darauf hinweisen, dass es die Meinung der Kommission - und ich glaube auch des Bundesrates - ist, dass diese Vorlage noch in dieser Session bereinigt werden soll.
Zur ersten Differenz bei Artikel 14: Hier geht es um die Vertrauensperson. Wir beantragen Festhalten. Ich darf darauf hinweisen, dass wir lange über diese Bestimmung diskutiert und beraten haben. Das Institut der Vertrauensperson ist ein zentrales Postulat der Jugendstrafverfolgung, und zwar nicht nur national, sondern auch international gesehen. Es geht um eine Begleitperson, damit die Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg gebracht werden können, was ja gerade der Sinn des Jugendstrafverfahrens ist. Diese Funktion, das ist klar, sollen wenn immer möglich die Eltern übernehmen, aber wir wissen nur allzu gut, dass es in der Praxis, aus welchen Gründen auch immer, Fälle gibt, wo es eben nicht möglich oder nicht tunlich ist, dass die Eltern diese Funktion ausüben. Es ist im Weiteren auch darauf hinzuweisen, dass diese Vertrauensperson abgesehen vom Anwesenheitsrecht keine weiteren Verfahrensrechte mehr hätte. Man kann zusammengefasst sagen, dass eigentlich nichts gegen eine Vertrauensperson spricht, aber sehr viel dafür.