preparatory:AB 97481
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2009-06-02
Wortprotokoll
Bei Artikel 41 haben wir die bekannte Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat: Es geht um die Frage des Obligatoriums für Ausland-WK - ja oder nein -, also um die Grundsatzfrage. Jetzt gibt es in der Mitte im Sinne eines Kompromisses den Minderheitsantrag I (Allemann).
Zum Status quo: Wir können mit dem geltenden Militärgesetz bereits jetzt beispielsweise Trainingsflüge mit der Luftwaffe im Ausland durchführen; wir tun das auch seit Jahren. Dies sind Überschallflüge, Nachtflüge über Norwegen; das funktioniert jetzt so und würde auch bei einer Ablehnung weiter so funktionieren.
Damit komme ich zum Antrag der Minderheit I. Der Unterschied des Antrages dieser Minderheit zum Status quo liegt eigentlich in der Schaffung eines Obligatoriums. Gegenwärtig gehen nicht WK-Truppen ins Ausland, um zu fliegen, sondern es gehen Berufspiloten mit ein paar Leuten vom Bodenpersonal. Aber es geht nicht ein ganzer WK-Verband, der dann für den ganzen WK-Betrieb und für den ganzen Flugbetrieb verantwortlich wäre. Hier liegt der Unterschied. Der Antrag der Minderheit I würde es ermöglichen, auch mit der Luftwaffe Ausland-WK durchzuführen.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir unter der Luftwaffe nicht nur die Flugzeuge verstehen, sondern auch Helikopter und Flab, also die ganze Fliegerabwehr. Das umfasst ebenfalls die Luftwaffe. In dem Sinne ist der Antrag der Minderheit I eigentlich nicht kohärent. Wenn wir schon ein Obligatorium für Ausland-WK schaffen, wie das der Bundesrat vorschlägt, sollten wir das an der Ausbildung messen und nicht an der Luftwaffe. Wenn wir es von der Ausbildung her betrachten, dann wäre es sinnvoll, das eben auch für weitere Verbände vorzusehen. Wir haben schon jetzt Waffentests mit der Flab im Ausland gemacht, aber davon waren nicht ganze WK-Einheiten betroffen.
Worum geht es dem Bundesrat? Der Bundesrat schlägt vor, WK im Ausland für obligatorisch zu erklären und damit Milizwehrmänner zu verpflichten, ihren WK im Ausland zu leisten. Wir denken dabei in erster Linie an Panzer- und Artillerieverbände. Das ist eigentlich die Absicht. Für diese beiden Truppengattungen haben wir in der Schweiz ungenügende Truppenplätze, ungenügende Schiessplätze, um den Kampf der verbundenen Waffen Artillerie und Panzer zu üben.
Das Anliegen hat etwas an Aktualität eingebüsst, das ist zuzugeben, weil mit dem vorgesehenen Osloer Abkommen, das die Kanistermunition für die Artillerie verbieten wird, Ausland-WK für die Artillerie im Moment nicht zuoberst auf der Prioritätenliste stehen. Zuerst müssen wir schauen, wie wir die Artillerie in der Zukunft einsetzen. Aber für die Panzerverbände ist das Anliegen nach wie vor aktuell. Wir haben keine so grossen Schiessplätze, wie sie für Übungen mit scharfem Schuss für einen Panzerverband notwendig wären.
Ich bitte Sie also mit der Minderheit II (Eichenberger) dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Damit ermöglichen Sie obligatorische Ausland-WK für unsere Truppen. Wir denken im Moment primär an die Panzer. Die Artillerie ist etwas in den Hintergrund getreten. Ich bitte Sie, dem Ständerat zu folgen, denn dann haben wir diese Möglichkeit. Mit dem Status quo ist es möglich, mit Berufsdetachementen ins Ausland zu gehen, z. B. eben mit der Luftwaffe gewisse Flüge im Ausland zu machen. Aber wir können nicht mit einem ganzen Truppenverband gehen.
Daher bitte ich Sie, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen.
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