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preparatory:AB 98603

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-03

Wortprotokoll

Wenn wir auf eine Revision der AHV eintreten, müssen wir uns vorerst die aktuellen Fakten dieser Versicherung vor Augen führen. Allein diese zählen für die Beurteilung der Vorlage. Wir dürfen uns nicht vom Wunschdenken, selbst wenn dies noch so verlockend ist, leiten lassen, dass sich bis zur nächsten Revision die Fakten wesentlich ändern werden.

Fakt Nummer eins: Durch die höhere Lebenserwartung hat die durchschnittliche Rentenbezugsdauer seit dem Zeitpunkt der Einführung der AHV massiv zugenommen.

Fakt Nummer zwei: Es werden weit weniger Kinder geboren als in den Jahren 1950 bis 1970. Ob die seit zwei Jahren wieder ansteigende Geburtenrate eine Trendwende markiert, ist offen und leider für die nächsten zwanzig Jahre bezüglich der AHV unerheblich. Wir haben eine demografische Lücke, die wir immer wieder mit zusätzlichen Finanzierungsquellen für die AHV zu stopfen suchten. So haben wir beispielsweise das zusätzliche Mehrwertsteuerprozent oder die Spielbankengewinne als Quellen für die AHV erschlossen. Ich erinnere auch daran, dass jährlich über 2 Milliarden Franken aus der Tabaksteuer in die AHV fliessen.

Fakt ist aber auch, dass die Beteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt auf längere Sicht immer wichtiger wird. Schon heute trifft die Arbeitslosigkeit weit mehr die jüngeren Leute. Es gilt deshalb, die Gesetzesrevision so auszugestalten, dass die Erwerbstätigen möglichst bis zum AHV-Alter im Arbeitsprozess bleiben können.

Fakt ist zudem, dass Menschen heute dank beruflicher Vorsorge und steuerlich privilegiertem Sparen in der dritten Säule für das Alter viel besser abgesichert sind als alle anderen Generationen zuvor. Das gilt selbst für jene, die finanziell am unteren Ende der Skala sind. Noch nie ist es so vielen Leuten im Alter so gut gegangen wie heute. Darauf dürfen wir stolz sein. Wir sind aber auch im höchsten Masse verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das auch künftig so bleibt.

Seit der Erstellung der Botschaft, aber auch seit der Debatte im Nationalrat hat die Finanzkrise massiv auf die Realwirtschaft durchgeschlagen. Die gute Wirtschaftslage, die hohen Löhne wie auch die Migration haben in den vergangenen Jahren der AHV viel Geld in die Kasse gespült. Auch wenn die Wirtschaft in einiger Zeit - so hoffen wir alle - wieder Fuss fassen wird, wird die AHV-Kasse nach meiner Meinung nicht mehr im selben Ausmass gefüllt wie in den vergangenen Jahren.

Die Erwerbsquote der Frauen nimmt ständig zu; das ist sehr zu begrüssen. Ihre Lebenserwartung ist höher als jene der Männer. Lohnunterschiede gibt es leider immer noch. Wenn wir sie beseitigen wollen, genügt es nicht, einfach nur nach Gerechtigkeit zu rufen. Wir müssen alles unternehmen, um die Frauen im Erwerbsleben und in der Sozialversicherung den Männern gleichzustellen, d. h., sie in jeder Hinsicht gleich zu behandeln, damit die verdeckten Hemmnisse, die bei Anstellungen, Weiterbildungen, Beförderungen und Lohnfestlegungen immer noch eine wichtige Rolle spielen, endlich verschwinden.

Aus all diesen Gründen bin ich der Ansicht, dass es richtig ist, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anzuheben, dies aber, ohne an der versicherungstechnischen Kürzung zu rütteln. Die Minderausgaben von rund 850 Millionen Franken sind insgesamt der AHV-Kasse gutzuschreiben. Für die Frauen wird während einer Übergangszeit die Rentenaltererhöhung abgefedert. Damit werden die Frauen zu Recht während einiger Jahre für die Erhöhung des Rentenalters entschädigt.

Von der Mehrheit wird nun moniert, dass diese Vorlage ein Referendum so nicht überstehen würde. Die Mehrheit redet einer Privilegierung des Rentenvorbezuges das Wort, die die kleinen und mittleren Einkommen begünstigt. Der Kürzungsausgleich geht zulasten der AHV, sozusagen als Preis für die Anpassung des Rentenalters der Frauen. Die Gretchenfrage wird daher sein, ob wir diese Übergangslösung tatsächlich brauchen, um die Vorlage durch eine allfällige Volksabstimmung zu bringen. Wohl wissend, dass die Frauenverbände in dieser Frage einhellig eine andere Meinung vertreten, bin ich dezidiert der Ansicht, dass gerade die Frauen auch ohne ein sogenanntes Zückerchen für die Abstimmung zu gewinnen sind, ein Zückerchen übrigens, das nicht nur den Frauen, sondern auch den Männern zugutekäme. Hier fehlt mir irgendwo die Logik.

Weil es künftig weit ungewisser ist, ob sich das finanzielle Niveau der heute jüngeren Generation so positiv entwickeln wird wie dasjenige ihrer Eltern, die demnächst das Rentenalter erreichen, gilt es masszuhalten. Je länger wir damit zuwarten, diesem Umstand Rechnung zu tragen, desto schwieriger wird die Situation in einigen Jahren für diese Generation sein. Das ist die Botschaft, die wir in die Bevölkerung tragen müssen. Dafür werden auch die Frauen ohne das sogenannte Zückerchen zu gewinnen sein. Wenn wir die Lage anders beurteilen, wäre es meiner Meinung nach weit sinnvoller, die langfristige Finanzierung der AHV mit der 12. Revision in Angriff zu nehmen, anstatt in der 11. Revision das Frauenrentenalter 65 mit einer halbherzigen Lösung zu erkaufen.

In diesem Sinne bin ich für Eintreten auf die Vorlage.

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