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preparatory:AB 99346

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-11

Wortprotokoll

Es geht im Klartext um zwei einzelne Fälle. Der eine ist in Basel, der andere in Zürich.

Zunächst zur Situation in Basel: Dort ist es so, dass "Radio für Erwachsene" in diesem Ausschreibungsverfahren die Konzession nicht erhalten hat. Nun muss die "Basler Zeitung" ihr Lokalradio verkaufen, und "Radio für Erwachsene" ist daran, diesen Erwerb zu tätigen, und wird deswegen wohl trotzdem in den Genuss einer Konzession kommen, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist also einzig und allein ein wirtschaftlicher Vorgang, der es "Radio für Erwachsene" ermöglicht, nun zu einer Konzession zu kommen, und überhaupt nicht eine Frage der Frequenz. Deswegen sollen Sie jetzt nicht sagen, Ihr Vertrauen in die Experten sei einmal mehr erschüttert, weil das Radio jetzt trotzdem hinterher noch zu einer Konzession kommt. Es hat mit der Frequenz nichts zu tun, es ist einzig und allein ein wirtschaftlicher Vorgang. Ich mag das allen gönnen, das geht mit richtigen Dingen zu. Aber das ist kein Argument für die Behauptung, dass in Wirklichkeit noch viele Frequenzen verborgen seien, die die Experten nur noch nicht gefunden hätten.

Wir können uns also auf den Fall in Zürich konzentrieren. In Zürich ist es so, dass stets davon ausgegangen wurde und auch heute noch davon ausgegangen wird, dass vier Frequenzen zur Verfügung stehen. Ich betone, dass selbst das Radio, das nun nicht zum Zug gekommen ist, im rechtlichen Verfahren ausdrücklich festgehalten hat: Jawohl, es gibt nur diese vier Frequenzen, und wir akzeptieren diese Ausgangslage für diesen Wettbewerb. Erst nachher, als es dann die Konzession nicht erhalten hat, hiess es dann plötzlich: Ja, es gibt wahrscheinlich doch noch andere Frequenzen. Wäre es umgekehrt gelaufen, so hätten dasselbe Radio und dieselben Rechtsvertreter jenes Radios natürlich gesagt: Niemals gibt es andere Frequenzen!

Wir haben das immer wieder überprüft, und wir haben keine weiteren Frequenzen gefunden. Es gibt keine. Selbst wenn es sie gäbe, wäre es nicht so einfach, dass wir jetzt sagen könnten: Oh, toll, wir haben eine weitere Frequenz gefunden, hurra, ihr könnt euch dort aufschalten und senden! Das würde dem Vertrauensprinzip widersprechen. Es haben sich hier ganz viele Bewerber zunächst einmal mit den Bedingungen einverstanden erklärt. Es wurde ganz genau ausgeschrieben, was die Bedingungen sind, gestützt auf welche Bedingungen dann die Bewerber zu einer Konzession kommen oder eben nicht. Nun haben wir einmal entschieden; jetzt läuft das Rechtsverfahren.

Es kann ja sein, dass Ringier im Rechtsverfahren jetzt zu diesem Sender kommt. Wir werden das abwarten. Es ist das Bundesverwaltungsgericht, das diesbezüglich entscheiden wird. Aber es sind von diesem Entscheid auch andere Marktteilnehmer betroffen, beispielsweise Radio 24, das Tamedia gehört, oder Radio 1, das Schawinski gehört. Die haben das Rennen gemacht. Wenn wir jetzt einfach sagten, es gebe eine fünfte Frequenz, es bekomme noch jemand das Recht zu senden, dann wären all die anderen Marktteilnehmer in ihren Rechten, die vorher definiert wurden und mit denen alle einverstanden waren, betroffen. Deswegen kann man nicht einfach so vorgehen.

Es kann auch nicht angehen, dass die SRG - wie sie jetzt sage, wie man in den Medien lesen kann - bei sich eine Frequenz freischaufelt und sie dann unter gewissen Bedingungen dem Verlagshaus Ringier gibt, wenn dieses dafür der SRG beim DAB-Radio hilft. Das können die nicht für sich entscheiden. Vielmehr sind die anderen Marktteilnehmer in ihren Rechten auch geschützt. Deswegen muss dieses Verfahren rechtlich korrekt weitergeführt werden. Es kann nicht durch ein solches Postulat jetzt eine weitere Frequenz aus dem Hut gezaubert werden, womit dann alle Probleme gelöst wären.

Daher muss ich Sie ersuchen, die Postulate abzulehnen.

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