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Legislaturplanung 1999–2003 Bericht der Spezialkommission des Nationalrates
vom 29. Mai 2000
2000-1456 5927
Die mit der Prüfung der Legislaturplanung 1999–2003 beauftragte Spezialkommis- sion des Nationalrates tagte am 19. April, am 2., 9. sowie abschliessend am 29. Mai
2000. Sie beabsichtigt, am kommenden 5. Juli zu einer Evaluationssitzung zusam-
menzutreten. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt einstimmig, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und die Richtlinienmotionen (Anhänge 1 und 3) zur Ergänzung, Ausgestaltung oder Kor- rektur gewisser Aspekte des Legislaturplanungsberichtes zu überweisen.
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Bericht
1 Einleitung
Wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollten uns eigentlich täglich mit der Zukunft auseinander setzen und die künftigen Entwicklungen antizipieren. Wir soll- ten rechtzeitig die notwendigen Weichen so stellen, dass die Zukunft mindestens für die grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer zur Freude, zur Erleichte- rung, zur Bereicherung ihres Lebens und Erweiterung ihres Horizontes wird. We- nigstens könnten wir uns fragen, wie wir solchen Ansprüchen eher genügen und uns solchen Entwicklungen eher annähern könnten. Doch leisten wir eine solch zu- kunftsträchtige Arbeit wirklich? Finden wir die Zeit, die Musse, die Kraft zum Nachdenken, welche eine so verstandene politische Zukunftsarbeit voraussetzt? Einmal in vier Jahren haben wir ganz offiziell nicht nur eine entsprechende Chance, sondern sogar eine solche Pflicht. Zu Beginn jeder Legislaturperiode wird von Ge- setzes wegen von uns erwartet, dass wir zukunftsträchtig sind und zumindest die Le- gislaturplanung des Bundesrates beurteilen. Zwar müssen wir dies unter garstigen Umständen leisten: Wir bekommen den bundesrätlichen Bericht erst im März und müssen bereits im Juni unsere Beurteilung und unsere alternativen Vorstellungen, kondensiert in eigentlichen Handlungsaufträgen, vorlegen. Diese Umstände sind mehr als verbesserungsfähig (siehe Ziff. 1). Diesmal haben wir sogar die Chance, auch hier für künftige Kolleginnen und Kollegen Verbesserungen vorzuschlagen: Wir werden an einer Evaluationssitzung nach der Sommersession entsprechende Reformideen ausarbeiten und in die Reform des Geschäftsverkehrsgesetzes (neu bald «Parlamentsgesetz» genannt) einfliessen lassen können. Doch trotz allseitigen Überlastungen und einer wenig spürbaren Aufbruchstimmung hat die Kommission den Auftrag ernst genommen, sich selbstständig Überlegungen zu den besonderen Herausforderungen zu machen, denen sich die Schweiz in den kommenden vier Jahren stellen muss. Wir waren uns bewusst, dass sich diese Herausforderungen für die kommenden vier Jahre nur dann erschliessen, wenn wir uns zwingen, uns zu fragen, wie sich die Gesellschaft Schweiz in den nächsten zehn Jahren entwickeln könnte. Dies im Bewusstsein, dass es gewiss nicht genau so kommen wird, dass die Gesellschaft Schweiz nur ein kleiner Ausschnitt der euro- päischen Gesellschaft ist, mit der sie existenziell verwoben ist, und dass sich gesell- schaftliche Entwicklungen heute nur noch beschränkt von der nationalen Politik be- einflussen lassen. Einen ganzen Tag haben wir in einem Hotel am Bielersee verbracht, das nach einem der grössten Philosophen benannt ist: nach Jean-Jacques Rousseau, der vor über 200 Jahren gesellschaftliche Gestaltungsprinzipien entwickelte, denen wir uns heute noch verpflichtet fühlen. Dort haben wir uns mit Experten auseinander gesetzt, die das Privileg haben, täglich über den Tag hinaus denken zu können. Sie finden die Antizipationen der Herren Fahrni, Kappeler und Glotz im Kapitel 4 dieses Berichtes zusammengefasst. Gewiss haben die einzelnen Mitglieder der Kommission nicht alle Themen der Experten geschätzt und sie wurden logischerweise teilweise sehr kont- rovers beurteilt. Und doch schälte sich an den restlichen Kommissionssitzungen so etwas wie eine gemeinsame Grundsensibilität heraus, die gewiss in einzelne Richt- linienmotionen eingeflossen ist, die Ihnen von der Mehrheit der Kommission unter- breitet werden.
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Einerseits ist da die Einsicht in die grossen sozialen Verwerfungen zu nennen, wel- che der rasante technologische Wandel bewirken könnte. Was können wir tun, damit nicht nur die Privilegierten, die gut Ausgebildeten, sich angesichts dieses Wandels behaupten können? Was können wir tun, damit die Veränderungen, welche die neu- en technologischen Entwicklungen auslösen werden, das Verständnis füreinander trotz der unterschiedlichen kulturellen Sensibilitäten in der Schweiz fördern und nicht noch mehr erodieren lassen? Andererseits müssen wir uns mit der Tatsache auseinander setzen, dass die Definiti- onskraft der transnationalen Märkte immer grösser, die Gestaltungsmacht der Ge- sellschaft hingegen immer kleiner wird. Was bedeutet dies für die Gesellschaft Schweiz, in der die Selbstbestimmung immer ein besonderer Anspruch Vieler war? Verabschieden wir uns noch nicht von dem Anspruch, eine Gemeinschaft zu sein, in der man sich in garstigen Zeiten beisteht und sich auch in besseren Zeiten nicht ver- gisst? Oder bringen wir die Kraft auf, die alten Werte neu zu verankern und auf ei- ner neuen Ebene an der Schaffung der Einrichtungen mitzuwirken, welche die Vor- aussetzung dafür sind, dass wir auch unter anderen Umständen immer noch frei sein können? Wir haben uns in diesem Rahmen Dutzende von Fragen gestellt, viele Thesen erör- tert und noch mehr Antworten erwogen. In Bereichen, wo ein Konsens über die Be- urteilung der Trends, des Handlungsbedarfs und der möglichen Handlungsinhalte gefunden werden könnte und die vom Bundesrat zu wenig oder gar nicht beachtet wurden, hat die Kommission Ihnen Richtlinienmotionen vorgelegt, die Sie im Fol- genden im Detail zur eigenen Beurteilung finden. Wir sind Ihnen nicht nur für eine aufgeschlossene Prüfung unserer Erwägungen dankbar, sondern auch für Hinweise, wie inskünftig der Prozess der Planung der Staatstätigkeit und der Gestaltung der Gesellschaft Schweiz verbessert und die Mit- wirkung des Parlamentes fruchtbarer gestaltet werden könnte.
2 Rechtlicher Rahmen
Die Bundesverfassung enthält keine Bestimmung darüber, wie das Parlament und der Bundesrat bei der politischen Planung zusammenzuarbeiten haben. In der Regel wird vorausgesetzt, dass die materielle Kompetenz auch die Planungskompetenz einschliesst. Jedesmal, wenn die politische Planung die verfassungsmässigen Zu- ständigkeiten des Parlamentes tangiert – dies trifft ganz offensichtlich bei den Regie- rungsrichtlinien und beim Finanzplan zu –, muss die Bundesversammlung in die Planung einbezogen werden. Die Staatsführung ist eine gemeinsame Aufgabe der Bundesversammlung und des Bundesrates1. Das Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) und das Finanzhaushaltgesetz regeln die Mit- wirkung des Parlamentes bei der Ausarbeitung dieser beiden zentralen Pläne. Ge- mäss Artikel 45bis des Geschäftsverkehrsgesetzes2 und Artikel 23 des Finanzhaus- haltgesetzes3 unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht über seine Legislaturplanung. Diese umfasst den Bericht über die Richtlinien der Regie-
1 Parlamentarische Initiative 88.237 Verfahren bei politischer Planung, Bericht der Kommission des Nationalrates vom 31. Oktober 1988; BB 1989 I 1205 2 SR 171.11 3 SR 611.0
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rungspolitik sowie den Finanzplan der Legislaturperiode. Artikel 45ter GVG hält fest, dass die beiden Räte den Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik und den Finanzplan der Legislaturperiode getrennt, aber in der gleichen Session zu be- handeln haben. Diese Legislaturplanung erläutert den Vollzug der Richtlinien der vergangenen Le- gislaturperiode, vermittelt einen Überblick über die Gesamtheit der Regierungsauf- gaben und gibt Auskunft über die Ziele, die der Bundesrat in der neuen Legislatur anstrebt. Die Richtlinien der Regierungspolitik und der Legislaturfinanzplan sind nach Bedeutung und Dringlichkeit zu ordnen. Ferner nennt das Gesetzgebungspro- gramm der Richtlinien die Ziele der geplanten Erlasse. Die Richtlinien der Regie- rungspolitik und der Finanzplan der Legislaturperiode werden sachlich und zeitlich miteinander verknüpft. Der Finanzplan setzt auf Grund der Prioritätenordnung der Richtlinien den künfti- gen Finanzbedarf für die Legislaturperiode fest und zeigt, wie dieser gedeckt werden soll. Der Stand der Aufgabenerfüllung sowie die konjunkturpolitischen Erfordernis- se werden berücksichtigt. Der Bericht wird der Bundesversammlung zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Bundesversammlung kann weder die Richtlinien noch den Finanzplan ändern; hin- gegen kann sie gemäss Artikel 45ter GVG Motionen zu den Richtlinien einreichen und auf diesem Wege klare Aufträge erteilen. Dieses Instrument wurde bei der GVG-Revision im Jahre 1979 eingeführt. Die Richtlinienmotion wird im Unter- schied zu einer gewöhnlichen Motion im beschleunigten Verfahren behandelt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der Mitwirkung des Parlamentes am Planungsprozess in den letzten Jahrzehnten schon verschiedentlich zur Sprache kam. So wurde Ende der Achtzigerjahre mit einer Parlamentarischen Initiative verlangt, dass das Parlament bereits in der Planungsphase einzubeziehen sei; der Bundesrat wurde aufgefordert, den Fraktionen einen Bericht über die Schwerpunkte der kom- menden Legislatur vorzulegen. Dieser Initiative wurde keine Folge gegeben. Eben- falls abgelehnt wurden verschiedene Vorstösse, welche darauf abzielten, den Be- schlüssen des Parlamentes über eine Genehmigung oder Erklärung zwingenderen Charakter zu verleihen. Die Räte waren jeweils der Meinung, dass das Parlament von der politischen Planung lediglich Kenntnis nehmen sollte und gegebenenfalls über Richtlinienmotionen intervenieren könne. Der Bundesrat hat die Legislaturplanung 1999–2003 am 1. März 2000 verabschiedet.
3 Arbeiten der Kommission
In den letzten Jahren wurde die Art und Weise der parlamentarischen Prüfung der Legislaturplanung verschiedentlich kritisiert. Die Kommission hat deshalb beschlos- sen, diesen Bericht detailliert zu prüfen und ihre eigenen Überlegungen über die Zu- kunft der Schweiz und ihre Herausforderungen der nächsten Jahre einzubringen. Zu diesem Zweck trat die Kommission viermal zusammen. An ihrer ersten Sitzung vom 19. April 20004 diskutierte sie über die Rolle, welche das Parlament bei der politischen Planung spielen kann und muss. Sie nahm insbe- sondere Kenntnis von den derzeit laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit der
4 Vgl. Ziff. 3
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Totalrevision des GVG und den Bestrebungen zur Neudefinition der Rolle des Par- lamentes bei der politischen Planung. Darauf zog sie Bilanz über die Legislatur 1995–1999 und über die parlamentarische Arbeit zur Legislaturplanung im Jahre 1996. Schliesslich nahm sie die Diskussion über die neuen Legislaturziele auf, wel- che ihr von Bundespräsident Adolf Ogi dargelegt wurden. Am 2. Mai 2000 setzte sich die Kommission mit den Herausforderungen auseinan- der, die sich der Schweiz im kommenden Jahrzehnt stellen dürften. Sie hörte dazu die Referate folgender Experten an: Fritz Fahrni, Professor an der ETH Zürich (von
1988 bis 1999 Direktor der Firma Sulzer), über die «globalen Trends in der Wirt-
schaftsentwicklung der Schweiz»; Peter Glotz, Direktor des Medien- und Kommu- nikationsforschungsinstitutes der Hochschule St. Gallen, über «die Entwicklungs- perspektiven der digitalen Ökonomie»; sowie Beat Kappeler, Professor am Institut des hautes études en administration publique in Lausanne, über «die Zukunft der schweizerischen Gesellschaft»5. Im Weiteren hörte sie André Nietlisbach an, Chef der Sektion Planungsfragen der Bundeskanzlei, der über die Zukunftsszenarien in der Bundesverwaltung, insbesondere über die Arbeit des Perspektivstabs, sprach. Am 9. Mai 2000 nahm die Kommission die materielle Prüfung des Legislaturpla- nungsberichts auf. Dabei ortete sie insbesondere die Bereiche des Berichts, welche zu ergänzen, weiter auszugestalten oder gar zu korrigieren sind und prüfte die ersten Richtlinienmotionen. Am 29. Mai 2000 liess sich die Kommission vorerst zu den Themen Steuerquote und Staatsquote, ökologische Steuerreform, Computerkriminalität und -spionage informieren. Anschliessend prüfte sie die restlichen Richtlinienmotionen. Schliess- lich beschloss sie, ihrem Rat Kenntnisnahme des Berichts zu beantragen. Gleichzei- tig beschloss sie, am 5. Juli zu einer Evaluationssitzung zusammenzutreten.
4 Erwägungen zum Legislaturplanungsbericht
Bundespräsident Adolf Ogi stellte der Kommission am 19. April 2000 die Legisla- turziele des Bundesrates vor, die sich auf folgende drei «Körbe» verteilen.
1. Der erste Korb ist der Schweiz als Partnerin in der Welt gewidmet: Die in-
ternationalen Mitwirkungsmöglichkeiten der Schweiz sollen verbessert wer- den. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz an Attraktivität verlo- ren hat und nicht mehr die Rolle spielt, die sie früher spielte. Um dem abzu- helfen, will der Bundesrat aussen- und sicherheitspolitisch stärkere Akzente setzen, und zwar bei der Friedensförderung, der Entwicklungszusammenar- beit und beim Schutz der Menschenrechte. Auch will er zu einer neuen, of- fenen und nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung beitragen.
2. Der zweite Korb ist der Erhaltung unserer wichtigsten Ressourcen gewid-
met, d.h. der Schweiz als Werk-, Denk- und Schaffensplatz. Dafür muss ein optimaler Rahmen für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen abgesteckt werden. Der Bundesrat will über einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und eine moderate Steuerquote für Stabilität, Wachstum, neue Arbeitsplätze, Wohlfahrt und sozialen Zusam- menhalt sorgen.
5 Vgl. Ziff. 4
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3. Der dritte Korb bezeichnet die Schweiz als Heimat für alle Bewohnerinnen
und Bewohner. Hierzu soll der soziale und regionale Ausgleich gefördert werden. Dabei will der Bundesrat vor allem auf den kulturellen und histori- schen Errungenschaften unseres Landes aufbauen. Die Kommission begrüsst die Diskussion, welche die Legislaturplanung zwischen Bundesrat und Parlament ausgelöst hat, denn eine politische Planung ist in ihren Augen nur im Zusammenspiel zwischen Exekutive und Legislative möglich. Dabei geht es darum, einen gemeinsamen politischen Nenner zu finden, dies im vollen Bewusstsein, dass dieser Bericht in erster Linie ein Mittel zur Verwaltungsführung des Bundesrates ist. Der Legislaturplanungsbericht hat in der Kommission insgesamt ein gutes Echo ge- funden. Positiv beurteilt wurde vor allem die Bündelung der Ziele. Allerdings sind verschiedene Ziele schwer messbar und es ist zu bedauern, dass die Legislaturpla- nung nicht über die Gesetzgebungsplanung der Legislatur hinausgeht. Weiter be- dauert die Kommission, dass der Bericht nicht auf eine längerfristige Perspektive ausgerichtet ist. In den Augen der Kommission müsste eine Planung, die nicht eine blosse Fortführung der laufenden Staatstätigkeiten sein soll, mindestens einen zeitli- chen Horizont von etwa 15 Jahren umfassen. Dies gilt für mehrere Bereiche des Be- richtes, so u.a. für die Sozial-, die Verkehrs-, die Bildungs- und die Bevölkerungs- politik. In all diesen Bereichen ist eine kurzfristige Staatsführung nur möglich, wenn eine mittelfristige Perspektive gegeben ist. Obschon für Evaluationstätigkeiten die Geschäftsprüfungskommissionen zuständig sind, erlaubt sich die Kommission darauf hinzuweisen, dass gewisse Ziele der Le- gislaturplanung 1995–1999 nicht ganz oder teils gar nicht erreicht worden sind. Die letzte Legislaturplanung enthielt gewisse Leitideen, beispielsweise die Stärkung des nationalen Zusammenhalts oder die Stärkung der Wohlfahrt. Im Bereich der Stär- kung der Wohlfahrt hatte der Bundesrat auf die Bedeutung hingewiesen, welche die Politik in Bezug auf die in der Schweiz ansässigen Ausländerinnen und Ausländer hat. Auf diesem Gebiet wurde das gesetzte Ziel bei weitem nicht erreicht. Der natio- nale Zusammenhalt seinerseits hat heftige Rückschläge erlitten. Die Kommission ist der Meinung, dass in diesen beiden vorrangigen Bereichen ernsthafte Bemühungen unternommen werden müssen.
5 Expertenthese
Die Kommission hat den Legislaturplanungsbericht eingehend geprüft, obschon es sich dabei in erster Linie um ein Führungs- und Planungsinstrument des Bundesrates handelt. Ihrer Meinung nach muss eine Planung über eine blosse Fortführung der laufenden Tätigkeiten hinausgehen. Es erscheint deshalb illusorisch, eine Legislatur planen zu wollen, ohne dabei die Herausforderungen einzubeziehen, denen die Schweiz in den nächsten zehn Jahren gegenüberstehen wird. Die Kommission hat deshalb folgende auf das Erstellen von Zukunftsanalysen spezialisierten Experten angehört: Fritz Fahrni, Professor an der ETH Zürich und von 1988 bis 1999 Direk- tor der Firma Sulzer («Globale Trends in der Wirtschaftsentwicklung der Schweiz»), Peter Glotz, Direktor des Medien- und Kommunikationsforschungsinstitutes der Hochschule St. Gallen («Die Entwicklungsperspektiven der digitalen Ökonomie») sowie Beat Kappeler, Professor am Institut des hautes études en administration pu-
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blique in Lausanne («Die Zukunft der schweizerischen Gesellschaft»). Nachstehend sind die Thesen dieser Experten zusammengefasst.
5.1 Fritz Fahrni:
Globale Trends in der Wirtschaftsentwicklung Die Wirtschaftsentwicklung dürfte durch verschiedene Elemente beeinflusst werden, so u.a. durch neue Technologien, neue Werkstoffe, durch die zunehmende Polarisie- rung sowie durch neue ethische Kriterien. Die Entwicklung neuer Technologien könnte das Gesicht der Wirtschaft und Gesell- schaft grundlegend verändern und neue Anwendungsfelder schaffen. In diesem Zu- sammenhang zu nennen sind beispielsweise das E-Banking, die elektronischen Me- dien, die Agro- und die Pharmaindustrie. Die Nanotechnologie könnte zum Beispiel ermöglichen, an der Stelle eines amputierten Körpergliedes ein künstliches Glied aufzusetzen und am Nervenstrang des Stummels anzuschliessen, sodass das künstli- che Glied wie ein körpereigenes Glied über die Befehle aus dem Nervensystem agie- ren kann. Auch die neuen Werkstoffe dürften der Wirtschaft ein neues Gepräge ge- ben. Von Bedeutung sind hier vor allem die so genannten «Memory materials», welche im Stande sind, Informationen zu speichern und wiederzugeben. In die gleiche Kategorie gehören die computertechnologischen Entwicklungen, die es er- möglichen werden, Daten nicht wie bisher manuell (via Tastatur), sondern vokal, also allein mit der Stimme abzurufen. Auch die Unternehmer werden mehr Hilfs- mittel zur Verfügung haben und sie werden dank verbessertem Datenzugang bessere Trendanalysen vornehmen und somit exakter reagieren können. Diese technologischen Entwicklungen werden nicht nur die Wirtschaft prägen, son- dern auch auf andere Bereiche (auf Politik, Gesellschaft und Bildung usw.) Auswir- kungen haben, die nicht immer positiv sind und verschiedene Fragen aufwerfen: Die Polarisierung wird zunehmen und der Wettbewerb dürfte jene Unternehmer begüns- tigen, welche zu schnellen Reaktionen fähig sind; Erfolg wird nur derjenige haben, der an der Spitze ist; der freie Wettbewerb wird in diesem Umfeld noch mehr Ge- wicht bekommen. Es stellt sich deshalb die Frage, wie innovativ Produkte sein kön- nen. Haben gute Ideen überhaupt Realisierungschancen? Sind der Wille und die Mittel da, ihnen zum Durchbruch zu verhelfen? Überdies werden die Unternehmer erkennen müssen, welche Entwicklung langfristig tragfähig und welche lediglich kurzfristig erfolgreich ist. Diese Problematik besteht schon heute und dürfte sich noch akzentuieren. Schon heute nimmt der Anteil an Investitionen in langfristige Projekte tendenziell ab. In Zukunft wird das Überleben eines Unternehmens weitge- hend davon abhängen, ob es hier einen Mittelweg findet. Gleichzeitig gebietet uns die Verarmung der Entwicklungsländer, Produkte gemeinsam zu entwickeln, wenn wir nicht immobilisiert werden wollen. Diese Entwicklungen werfen auch ethische Fragen auf, denn jede Entwicklung hat auch negative Seiten. Wir brauchen nur an die neuen Formen von Kriminalität zu denken, welche die neue Kommunikations- technologie hervorruft. Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird in den nächsten zehn Jahren innerhalb Euro- pas etwa die gleiche Bedeutung haben wie sie die Innerschweizer Kantone vor zehn Jahren innerhalb der Schweiz hatten. Die Handlungsspielräume sind enger gewor- den und werden noch enger werden. Der Unternehmer bewegt sich in einem Dreieck zwischen Kundschaft (Markt), Mitarbeitern und Aktionären, das von einem zweiten
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Dreieck – bestehend aus Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten – überlagert wird. Die schweizerischen Wirtschaftsunternehmen werden noch weniger als bisher an nationale Grenzen gebunden sein und fast immer in einem globalen Umfeld agie- ren. Die traditionellen Wirtschaftszweige wie die Metall-, Maschinen- und Elektro- industrie werden Verbunde bilden müssen. Während diese Zweige heute noch rund
50 Prozent des Personals der gesamten wertschöpfenden Industrie beschäftigen,
dürfte dieser Anteil sich bis in zehn Jahren auf etwa 25 Prozent verringern. Dieser wirtschaftliche Wandel wird den Weg in neue Spitzentechnologiebereiche öffnen: so u.a. in die Kommunikationstechnologie, die Datenverarbeitung, die Mikrotechnik und in die Nanotechnologie. Diese Anpassung setzt vor allem Innovationsfähigkeit voraus. In diesem neuen Umfeld haben nur jene öffentlichen Betriebe eine Überle- benschance, die rechtzeitig privatisiert werden. Die Schweiz hat eine gute Ausgangslage: Sie belegte 1998 den siebten Rang unter den Industrieländern. 1993 stand sie allerdings noch auf Platz 4. Dieser Rückfall ist vor allem auf die schlechte Bewertung des Managements sowie der Innovationsfä- higkeit (Rang 23) zurückzuführen. Dies sollte uns aber nicht dazu verleiten, in eine defensive Haltung zu verfallen, sondern sollte als Ansporn betrachtet werden, uns zu verbessern. Wir müssen eine offene Grundeinstellung an den Tag legen und in den neuen Technologien nicht immer nur die Gefahren, sondern auch neue Möglichkei- ten sehen. Unsere Bildungspolitik sollte ebenfalls darauf ausgerichtet werden. Dies gäbe uns mehr Handlungsfreiheit und würde uns ermöglichen, die sich bietenden Chancen zu nutzen.
5.2 Peter Glotz: Entwicklungsperspektiven
der digitalen Ökonomie Wir erleben zurzeit eine eigentliche Medienwende, die je nachdem mit Informati- onsgesellschaft, Wissensgesellschaft, telematischer Gesellschaft, Netzwerkökonomie u.a. m. bezeichnet wird. Diese Wende wird ähnlich grundlegende Veränderungen bringen wie seinerzeit der Gutenbergsche Buchdruck. Es geht dabei nicht nur um die Digitalisierung der Information, sondern um einen ganzen Schwarm von neuen In- strumenten und Verfahren. Die Entwicklung der Mikroelektronik, die erst vor zwan- zig Jahren einsetzte, spielt hier eine zentrale Rolle und setzt einen ganzen Technolo- gieschub in Gang (Satellitentechnik, Glasfasertechnik, Mobiltelefone, E-Books). Charakteristisch für diese Wende sind: die Beschleunigung, die Dematerialisierung (Übergang von Hard- zu Software), die Dezentralisierung und die Globalisierung. Dieser Umbruch wird sich auf die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur auswirken. So wird es einen erheblichen Zuwachs an Selbstbeschäftigten («self- employed people») geben, die an Multimedia-PCs Auftragsarbeit leisten. Gleichzei- tig wird das mittlere Management ausgedünnt werden, da deren typische Kontroll- aufgaben zunehmend betriebsextern wahrgenommen werden (Outsourcing). Dieser Prozess wird sich tief greifend auf unsere Volkswirtschaften auswirken, da diese da- von mehr betroffen sein werden als die Entwicklungsländer. Eine Folge davon wird insbesondere eine Schwächung der Arbeitsplatzbilanz sein: Die neuen Technologien bringen zwar neue Arbeitsplätze, indes werden viele Stellen in traditionellen Sekto- ren abgebaut werden. Diese Entwicklung wird höchstwahrscheinlich zu einer Spal- tung in der Gesellschaft führen: Ein grosser Teil der Gesellschaft wird sich auf das neue Umfeld einstellen, ein kleiner Teil – höchstens 15 Prozent der Bevölkerung –
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wird versuchen, sich aus diesem Prozess zurückzuziehen. Dieses so genannte «Downshifting» ist gewissermassen ein kultureller Protest gegen diese Gesell- schaftsentwicklung. Zusammengerechnet mit den Arbeitslosen und sozial Schwa- chen wird diese Minderheit rund einen Drittel der Bevölkerung ausmachen. Diese gesellschaftliche Diskrepanz wird in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten zu star- ken kulturellen Auseinandersetzungen führen. Die Politik spielt bei diesem Prozess eine wichtige Rolle, obwohl sie nicht das glei- che Gewicht wie die wirtschaftlichen Eliten hat. Der Politiker kann zwar diese Ent- wicklung nicht aufhalten, kann aber auf diese Veränderungen reagieren und mit ge- wissen Rahmenbedingungen darauf hinwirken, dass bei diesem Prozess niemand an den Rand gedrängt wird. Diese Entwicklung stellt uns vor vier wichtige Aufgaben:
1. Besonders wichtig ist die soziale Grundsicherung, um insbesondere der
strukturellen Arbeitslosigkeit zu begegnen. Zu überlegen wäre dabei, wie die Finanzierung dieses Systems gesichert werden soll. 2. Gleichzeitig stellt sich mit der Zunahme der Selbstbeschäftigten, den häufi- geren Arbeitsplatzwechseln und der Überalterung die Frage der Finanzie- rung der Altersversicherungen.
3. Die Kluft zwischen den Befürwortern und Gegnern dieser Gesellschaftsent-
wicklung könnte zu einem weiteren Geburtenrückgang führen. Dieses De- mografieproblem lässt sich nicht allein durch eine offenere Immigrationspo- litik kompensieren. Neben der – notwendigen – Erweiterung der Einwande- rungsmöglichkeiten muss auch der Frage der Familienförderung vermehrt Beachtung geschenkt werden.
4. Zurzeit werden wir immer häufiger Zeuge von Firmenübernahmen, die oft in
Form von «Swaps» (Aktienkäufen) erfolgen. Ebenso erleben wir häufig feindliche Übernahmen nach dem Beispiel von Mannesmann/Vodafone. Es wird für die Zukunft sehr wichtig sein, wie sich die schweizerische Wirt- schaft auf diese Entwicklung einstellt. Diese Entwicklung bedingt auch eine Wende im Bildungsbereich. Es ist durchaus möglich, dass sich mehrere Unternehmen zusammenschliessen und gemeinsam ei- gene Online-Studiengänge anbieten werden, wodurch die Konkurrenz auf dem Bil- dungsmarkt verstärkt wird. Das staatliche Bildungssystem wird dabei vom globalen Bildungsmarkt abgelöst. Die Schweiz ist diesbezüglich mit ihrem ETH-System in einer vergleichsweise guten Situation. Wichtig ist, dass die Technischen Hoch- schulen und die Universitäten sich an diesen neuen Medien beteiligen. Wichtig ist auch, dass nicht nur die neuen Schülergenerationen schnell in dieses System einge- führt, sondern auch die Lehrer mit den neuen Technologien vertraut gemacht wer- den. Vielleicht müssten auch Institutionen geschaffen werden, welche auf diesem Gebiet tätig und im Stande sind, schnell auf die technische Entwicklung zu reagie- ren, so wie die «Federal Communications Commission» in den USA, welche die ge- samte Kommunikationsentwicklung beobachtet. Auch darf der Anschluss an ver- schiedene technologische und strukturelle Neuerungen nicht verpasst werden. Ein Beispiel ist der «Electronic Program Guide» (EPG), der es ermöglichen wird, Fern- sehprogramme jederzeit über einen einzigen Anbieter auszuwählen. Wenn unsere Fernsehsender nicht aus der audiovisuellen Landschaft verschwinden wollen, müs- sen sie also dafür sorgen, dass sie in diesem EPG gut positioniert sind.
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Abschliessend ist zu betonen, dass Kulturpessimismus gegenüber dieser Entwick- lung fehl am Platz ist. Mitbestimmung wird in Zukunft eher durch Mitbesitz abge- löst werden. Traditionelle Institutionen und Verfahren, beispielsweise Arbeiterbünd- nisse, werden an Bedeutung verlieren, und unpopuläre Entscheide wie Steuererhö- hungen werden sich schwer durchsetzen lassen. Der Beschleunigungsimpuls, der von diesem digitalen Kapitalismus ausgeht, ist nicht aufzuhalten, allerdings wird er immer wieder von individuellen und betrieblichen Entschleunigungsphasen unter- brochen werden.
5.3 Beat Kappeler:
Die Zukunft der schweizerischen Gesellschaft Technisch-wirtschaftliche Trends: Wir sehen einer riesigen Produktivitätssteigerung entgegen, die durch die Vernetzung des bisher isoliert genutzten Wissens ausgelöst werden wird. Diese Vernetzung wird auch strukturelle Veränderungen mit sich brin- gen: So wird das Papier als Informationsträger in Zukunft verschwinden. Davon be- troffen ist beispielsweise auch der Modebereich als Teil des Informationssektors (Modekataloge). Tief greifende Veränderungen wird diese Entwicklung auch auf die Firmenkulturen haben: Die Zulieferer werden auf den «Electronic Marketplaces», wo das Wissen und die Produkte via Netz angeboten werden, um diese Firmen gruppiert, wobei das Netz schliesslich selbst zur Firma wird. Die gewohnten Fir- menkonturen lösen sich damit auf. Es wird möglich sein, innert kurzer Zeit eine neue Firma zu gründen, indem die vorhandenen Produktionskapazitäten im «Mar- ketplace» abgefragt und neu kombiniert werden. Für eine Firma ist es deshalb wich- tiger, auf einem solchen elektronischen Markt präsent zu sein, als einen bestimmten nationalen Standort zu haben. Somit werden alle Symposien und Podiumsdiskussio- nen über den Standort Schweiz hinfällig. Wichtig sind nicht mehr nationale Stand- orte, sondern Kompetenzpools nach dem Muster von Silicon Valley, «Clusters», wo die Leute wohnen, arbeiten und Wissen austauschen (der Genferseeraum, das Drei- eck Winterthur–Zürich–Basel, die Region Grenoble, Teile Süddeutschlands). Diese Regionen werden mit den nötigen Infrastrukturen und Bildungszentren usw. ausge- stattet. Gewisse Bestrebungen unserer traditionellen Politik laufen dieser Entwick- lung entgegen, so die Regionalpolitik, die eine gleichmässige Verbreitung aller wirt- schaftlichen und technischen Errungenschaften anstrebt. Auch die Kommunikati- onspolitik, insbesondere die Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, ist trendwidrig, da es bald möglich sein wird, dessen Produkte nicht mehr aus der Bild- röhre, sondern aus dem Internet zu empfangen. Demografische Trends: Die Überalterung und die rückgängigen Geburtenquoten werden zu höheren Steuerbelastungen und Problemen bei der Finanzierung der Al- tersversicherung führen. Gleichzeitig wird in den nächsten zehn Jahren die Baby- Boom-Generation ins Pensionsalter kommen. Das hat finanzielle Auswirkungen be- züglich der Rente, aber auch mentale Auswirkungen, weil ein ganzer Bevölke- rungsteil «das Licht löschen» wird. Die in den Achtzigerjahren eingewanderten Ausländer werden integriert und werden wichtige Stellen in der Schweizer Wirt- schaft einnehmen. Dieses Phänomen kommt mit der Personenfreizügigkeit in Euro- pa noch stärker zum Ausdruck und bisher geschützte Stände werden vermehrter Konkurrenz ausgesetzt sein. Nach UNO-Statistiken wird Europa in den nächsten Jahrzehnten 150 Millionen Einwanderer aufnehmen müssen, um seine Altersvorsor- ge zu sichern und der Überalterung entgegenzuwirken. Die Schweiz ist hier gut
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dran, da bereits ein Drittel ihrer Bevölkerung Ausländer ist. Unsere Einwanderungs- politik sollte allerdings vermehrt qualitativen Kriterien unterworfen werden. Soziale Lage: Die Entwicklung zwischen den verschiedenen sozialen Schichten dürfte auch künftig undramatisch verlaufen. Es war noch nie in der Geschichte der Schweiz oder Europas möglich, mit dem Einkommen eines Unqualifizierten einen ganzen Haushalt zu ernähren, was sicher kein schöner Zustand ist. Neu ist nur die Beachtung, welche heute den «working poors» geschenkt wird. In der heutigen Wirtschaftslage kann von einem Unternehmen nicht verlangt werden, für die Haus- haltsbedürfnisse seiner unqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf- zukommen, da es in diesem Falle nicht mehr konkurrenzfähig wäre. Reicht ein Er- werbseinkommen für den Lebensunterhalt nicht aus, muss die Gesellschaft die De- ckung der Bedürfnisse übernehmen. Die Vereinigten Staaten und Grossbritannien haben für ihre «working poors» eine staatliche Entschädigung in Form einer negati- ven Einkommenssteuer eingeführt. In den Vereinigten Staaten kostet dieses Ent- schädigungssystem jährlich 30 Milliarden Dollar und stellt somit das zweitgrösste Sozialprogramm dar. Der Staat kann dann eingreifen, wenn eine Person bedingt durch ihre Lebenslage in eine finanziell heikle Situation gerät. Die niedrigen und hohen Einkommen werden vermutlich noch etwas weiter auseinander driften, wobei vor allem die höheren Einkommen weiter steigen werden, was mit den äusserst gu- ten Verdienstmöglichkeiten der Informationsgesellschaft zusammenhängt. Die Mentalitäten der französisch- und der deutschsprachigen Schweiz werden sich in gewissen Bereichen auch in den nächsten Jahren unterscheiden und teils noch stärker voneinander abweichen. Auf verschiedenen Gebieten (Armee, europäische Integration, UNO) gehen die Meinungen heute nicht mehr so weit auseinander. Was hingegen zu grösseren Auseinandersetzungen führen wird, ist der Unterschied zwi- schen der eher amerikanisch geprägten Mentalität der Deutschschweiz und der eher an Frankreich anlehnenden Mentalität der Westschweiz. Der Arbeitsmarkt wird in der Schweiz intakt bleiben. Wichtig ist, dass keine unnützen Schranken – z.B. ein allzu scharfer Kündigungsschutz – aufgebaut werden, weil dadurch die Flexibilität der Unternehmen beeinträchtigt wird. Die Wirtschaft und der Arbeitsmarkt werden neue Strukturen annehmen, aber auch neue Möglichkeiten bieten. Verhältnis zum Ausland: Die Entwicklung der Technik wurde uns schon immer vom Ausland diktiert. Unser Verhältnis zur Europäischen Union muss geklärt werden. Solange die EU eine «Union durch das Recht» war und die Harmonisierung durch die Anerkennung nationaler Normen bewerkstelligte, entsprach sie den technisch- wirtschaftlichen Voraussetzungen der Zeit. Seit sie sich aber immer mehr zu einem staatsähnlichen Gebilde entwickelt, läuft sie der heutigen Entwicklung entgegen. Dies wird auch Probleme bereiten, weil die nationalen Politiken nicht koordiniert sind. Die Verschuldungen gewisser Länder und die morbiden Rentensysteme Frank- reichs, Deutschlands und Italiens werden den andern EU-Ländern eine starke mo- netäre Belastung bringen. Dies könnte höhere Steuern und höhere Zinssätze zur Folge haben und sich wachstumshemmend auswirken. Ein Schweizer EU-Beitritt würde für die Volksrechte keine grösseren Probleme stellen; hingegen würde er eine tief greifende Reform unseres Regierungssystems voraussetzen.
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6 Von der Kommission diskutierte
Richtlinienmotionen An den Sitzungen vom 9. und 29. Mai hat die Kommission insgesamt 62 Anträge für Richtlinienmotionen behandelt. Die Kommission beantragt, 30 dieser Motionen dem Bundesrat zu überweisen. Von den abgelehnten 32 Anträgen bilden sieben Ge- genstand eines Minderheitsantrages. Nachstehend sind sämtliche von der Kommis- sion geprüften Anträge aufgeführt. Aus der Tabelle ist auch ersichtlich, welche Mo- tionen angenommen bzw. abgelehnt oder zurückgezogen wurden.
Nr. Kapitel Status
Kapitel 1
1.1 Aussenbeziehungen
Nr. 8 Stärkung des europäischen Selbstbewusstseins der angenommen Schweizer Bürgerinnen und Bürger Nr. 10 EU-Beitritt zurückgezogen Nr. 15 Entwicklungszusammenarbeit zurückgezogen Nr. 49 Entwicklungszusammenarbeit angenommen Nr. 23 Entwicklungshilfe unter zwei Bedingungen: abgelehnt Familienplanungspolitik und Begrenzung der Militärausgaben Nr. 48 Mehr politisches Gewicht für Auslandschweizer abgelehnt
1.2 Sicherheit
Nr. 34 Sicherheit angenommen Nr. 61 Ausgabenvolumen in den Bereichen Armee und angenommen Bevölkerungsschutz Kapitel 2
2.1 Forschung und Bildung
Nr. 6 Einführung des Rechtes auf eine Bildungs- und abgelehnt Weiterbildungszeit Nr. 25 Computer für alle Volksschulen integriert in 59 Nr. 27 Fort- und Weiterbildung als Teil des lebenslangen integriert in 59 Lernens Nr. 33 Beschäftigungspolitik angenommen Nr. 40 IT-Förderung in der Grundschulausbildung integriert in 59 Nr. 41 Ausbildung zur «Digitalen Mündigkeit» integriert in 59 Nr. 56 Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit abgelehnt
2.2 Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit
Nr. 14 Freiwilligenarbeit zurückgezogen Nr. 52 Freiwilligenarbeit (ersetzt Nr. 14) angenommen Nr. 16 Stärkung des Wettbewerbs in der Schweiz angenommen
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Nr. Kapitel Status
Nr. 19 Förderung eines nachhaltigen Wirtschafts- abgelehnt wachstums Nr. 24 KMU-Servicestellen bei Schweizer Botschaften zurückgezogen Nr. 26 Flexible Berufsausbildungen brauchen das Land integriert in 59 und die Wirtschaft Nr. 44 Schweiz als attraktivster Holding-Standort angenommen ausbauen Nr. 45 Gegen Schwarzarbeit und Korruption – für echten integriert in 16 Wettbewerb
2.3 Finanzen und Bundeshaushalt
Nr. 2 Steuer- und Staatsquote angenommen Nr. 9 Ökologische Steuerreform zurückgezogen Nr. 55 Ökologische Steuerreform (ersetzt Nr. 9) angenommen Nr. 35 Ökologische Elemente in die Steuergesetzgebung abgelehnt Nr. 46 Ausgabenwachstum abgelehnt
2.4 Umwelt und Infrastruktur
Nr. 17 Service public angenommen Nr. 28 Swissmetro – Verkehrsweg von morgen angenommen Nr. 29 Konzept über die Zukunft des Nationalstrassen- angenommen netzes Nr. 38 Ausbau Nationalstrassennetz zurückgezogen Nr. 39 Weitere Liberalisierung und Privatisierung bei angenommen Swisscom, Post und Bahn
2.5 Informationsgesellschaft und Medien
Nr. 3 Nutzung der Informationstechnologie für die direkte angenommen Demokratie Nr. 21 IT-Kompentenzzentren in Randregionen integriert in 59 Nr. 22 «E-Switzerland» (Staat als Modellanwender) angenommen Nr. 30 Abstimmen über Internet fusioniert mit 3 Nr. 31 Medien angenommen Nr. 59 «E-Switzerland» angenommen Nr. 60 Bewältigung der Herausforderungen der neuen integriert in 59 Informations- und Kommunikationstechnologien
2.6 Staatliche Institutionen
Nr. 1 Staatsleitung angenommen Nr. 58 Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des angenommen Bundesamtes für Wohnbauwesen
5940
Nr. Kapitel Status
Kapitel 3
3.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit
Nr. 4 Mittel- und langfristige Perspektive der Alters- angenommen sicherung Nr. 12 Gleichstellung zurückgezogen Nr. 18 Wirtschaftswachstum, Erwerbstätigkeit und abgelehnt Finanzierung der sozialen Sicherheit Nr. 53 Kampf gegen Gewalt (ersetzt Nr. 12) angenommen Nr. 54 Gleichstellung (ersetzt Nr. 12) abgelehnt Nr. 20 Gleichstellung von Frau und Mann angenommen Nr. 42 Koordinationsbüro für Familienfragen zurückgezogen Nr. 43 Familie als tragender Pfeiler der Gesellschaft angenommen Nr. 57 Kinder als tragender Pfeiler der Gesellschaft abgelehnt Nr. 47 Existenzsicherndes Grundeinkommen angenommen
3.2 Regionaler Ausgleich
Nr. 36 Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und abgelehnt Kantonen Nr. 37 Indikatorenausgleich angenommen
3.3 Gesellschaft und Kultur
Nr. 7 Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung angenommen
3.4 Migration
Nr. 11 Die Schweiz als Migrationsland zurückgezogen Nr. 32 Die schweren Fehler der Vergangenheit wieder angenommen gutmachen und keine neuen begehen Nr. 50 Stabilisierung des Ausländeranteils in der Schweiz abgelehnt Nr. 51 Gewährleistung eines rechtsstaatlichen angenommen Einbürgerungsverfahrens Nr. 62 Akzeptanz von Ausländerinnen und Ausländern abgelehnt
3.5 Innere Sicherheit
Nr. 13 Menschenhandel abgelehnt
5941
7 Von der Kommission vorgeschlagene
Richtlinienmotionen Die Kommission beantragt zwar, vom Bericht Kenntnis zu nehmen, ist aber dennoch der Meinung, dass er in verschiedener Hinsicht ergänzt, weiter ausgestaltet oder gar korrigiert werden muss. Sie schlägt deshalb Richtlinienmotionen in folgenden Be- reichen vor: Aussenbeziehungen (Punkt 1.1 des Berichts): Die Vorteile des schweizerischen bun- desstaatlichen Systems sollen aufgezeigt und vermehrt in die Diskussion betreffend die Europäische Union eingebracht werden. Weiter wünscht die Kommission, dass der Bundesrat bis zum Jahr 2011 den Entwicklungshilfeanteil der Schweiz auf 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts erhöht. Sicherheit (1.2): Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesversammlung bis 2001 ei- nen Bericht über die Cyber-Kriminalität und über Massnahmen zu deren Bekämp- fung vorzulegen. Ferner beantragt die Kommission, am heutigen Ausgabenvolumen für Armee und Bevölkerungsschutz festzuhalten, bis ein Entscheid über deren defi- nitive Struktur vorliegt. Forschung und Bildung (2.1): Die Bildung auf dem Gebiet der neuen Technologien soll auf allen Stufen vorangetrieben werden. Gleichzeitig soll der Bundesrat die ge- setzgeberischen Massnahmen treffen, welche in Zusammenhang mit der «neuen Wirtschaft» für den Arbeitnehmerschutz nötig sind. Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (2.2): Die Attraktivität des Wirtschaftsstand- ortes Schweiz soll gesteigert werden, indem der Bundesrat die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Korruption sowie die zur Förderung des schweizerischen Holding-Standortes notwendigen Vorkehren trifft. Der Bundesrat wird zudem auf- gefordert, die Freiwilligenarbeit aufzuwerten. Finanzen und Bundeshaushalt (2.3): Die Finanzpolitik soll auf eine Weise ausge- staltet werden, dass die Bundesschulden mittelfristig zurückgezahlt werden können. Auch ist darauf hinzuwirken, dass die Steuerquote 10 Prozent nicht übersteigt und die Staatsquote ebenfalls diesem Wert angenähert wird. Mit knapper Mehrheit for- dert die Kommission überdies den Bundesrat auf, die ökologische Steuerreform vor- anzutreiben. Infrastruktur (2.4): Die Swissmetro soll in die mittelfristige Verkehrsplanung aufge- nommen werden. Weiter schlägt die Kommission vor, den Bundesrat zu beauftra- gen, ein Konzept für das Nationalstrassennetz zu erstellen, indem eine langfristige Planung über dessen Betrieb und weiteren Ausbau erarbeitet wird. Im Weiteren soll, unter Berücksichtigung des Liberalisierungsprozesses bei Swisscom, Post und SBB, die Zukunft des Service public definiert werden. Informationsgesellschaft und Medien (2.5): In diesem Bereich müssen in den Augen der Kommission grosse Anstrengungen unternommen werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, die auf diesem Gebiet laufenden Arbeiten auf allen Stufen zu be- schleunigen, d.h. sowohl bei der Bildung, bei der Nutzung der Informationstechno- logie für die direkte Demokratie, aber auch bei der Regierungs- und Verwaltungstä- tigkeit. Staatliche Institutionen (2.6): Der Bundesrat wird beauftragt, die Regierungsreform voranzutreiben und dem Parlament bis 2001 eine Vorlage zu unterbreiten. Auch soll der Bundesrat dem Parlament eine Strategie über die Wohnbauförderung vorlegen.
5942
Sozialpolitik (3.1): Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht (inkl. Modellen und Szenarien) über die langfristige Sicherung der Sozialwerke sowie einen Bericht über die Wirkungen des Krankenversicherungsgesetzes und über Varianten für den Systemumbau vorzulegen. Zudem sollen Massnahmen zur Förderung der Gleich- stellung von Frau und Mann und zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen getroffen werden. Weiter wird eine bessere Unterstützung der Familien, insbesondere über Steuererleichterungen, gefordert. Und schliesslich soll der Bundesrat einen Bericht mit verschiedenen Modellen eines existenzsichernden Grundeinkommens vorlegen. Regionaler Ausgleich (3.2): Der Bundesrat wird beauftragt, zur besseren Quantifi- zierung der regionalen und sozialen Disparitäten ein Indikatorensystem aufzustellen, das danach als Führungs- und Kontrollinstrument der Legislaturplanung eingesetzt werden kann. Gesellschaft und Kultur (3.3): Dem Parlament soll ein Massnahmenkatalog zur För- derung der Verständigung und Annäherung der verschiedenen Sprachregionen unse- res Landes vorgelegt werden. Migration (3.4): Mit ganz knapper Mehrheit (8 zu 8 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten) beantragt die Kommission, den Bundesrat aufzufordern, eine Vorlage auszuarbeiten, welche sicherstellt, dass Einbürgerungsentscheide nicht auf Diskri- minierung oder Willkür beruhen. Wichtig für die Kommissionsmehrheit ist, dass die Verfahrensvorschriften unter Beachtung der in der Verfassung festgelegten Kompe- tenzordnung so ergänzt werden, dass für jeden Einbürgerungsentscheid eine Be- gründungspflicht sowie ein Rechtsmittel für die Anfechtung solcher Entscheide vor- gesehen wird. Diese Richtlinienmotion entspricht dem Antrag, der der Kommission von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK) unterbreitet wurde. Der Bundesrat wird zudem aufgefordert, im Rahmen der Totalrevision des Bundes- gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer eine Schätzung über den Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in den nächsten 15 Jahren vorzulegen.
8 Minderheitsanträge
Sieben von der Kommission geprüfte und schliesslich abgelehnte Richtlinienmo- tionen bilden Gegenstand eines Minderheitsantrages. Die Kommissionsminderheit schlägt in folgenden Bereichen Richtlinienmotionen vor: Forschung und Bildung (Punkt 2.1 des Berichts): Der Bundesrat soll bis zum Früh- jahr 2001 eine Verfassungsänderung vorlegen. Einzuführen sei eine Bestimmung, wonach jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin das Recht auf eine be- stimmte Bildungs- und Weiterbildungszeit eingeräumt wird. Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (2.2): Der Bundesrat soll beauftragt werden, darauf hinzuwirken, dass die Vollbeschäftigung gewährleistet ist und die Erwerbsar- beit jedem Einzelnen das Existenzminimum sichert. Mit einem weiteren Minder- heitsantrag soll der Bundesrat beauftragt werden, mit entsprechenden wirtschaftspo- litischen Massnahmen dafür zu sorgen, dass in der Schweiz eine durchschnittliche Wachstumsrate von 3 Prozent erreicht wird. Finanzen und Bundeshaushalt (2.3): Der Bundesrat soll seine Finanzpolitik dahin- gehend korrigieren, dass das durchschnittliche Ausgabenwachstum pro Jahr 2,5 Pro- zent nicht übersteigt.
5943
Sozialpolitik (3.1): Der Bundesrat soll beauftragt werden, die soziale und wirt- schaftliche Stellung der Familien mit Kindern zu stärken, indem insbesondere im steuerlichen Bereich, aber auch auf anderen Gebieten entsprechende Massnahmen getroffen werden (Entlastungen bei der Krankenversicherung, Kinderzulagen, Bil- dungszulagen, Mutterschutz usw.). Migration (3.4): Der Bundesrat soll im Rahmen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer darauf hinwirken, dass der Ausländeranteil in der Schweiz stabilisiert wird. Eine weitere Richtlinienmotion der Minderheit verlangt vom Bundesrat, mit entsprechenden Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Akzep- tanz von von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz verbessert wird.
9 Art und Ablauf der Ratsdebatte
Die Spezialkommission schlägt vor, den Bericht im Rahmen einer organisierten De- batte (Kat. II) gemäss Artikel 69 GRN zu behandeln. Die Debatte soll dabei wie folgt ablaufen:
1. Kapitel 0 – Standortbestimmung und Leitidee der bundesrätlichen Politik
(S. 2) und Kapitel 1 – Die Schweiz als Partnerin in der Welt – Chancen einer offenen und zukunftsorientierten Schweiz wahrnehmen (S. 3–10) – Berichterstatter (d: Gross Andreas / f: Pelli), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3204, 00.3205, 00.3206 und 00.3207) – Fraktionen – Bundesrat – Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3204, 00.3205, 00.3206 und 00.3207)
2. Kapitel 2 – Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz –
Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbes- sern (S. 11–19) Forschung und Bildung (Punkt 2.1, S. 12) und Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit (Punkt 2.2, S. 13) – Berichterstatter (d: Vallender / f: Garbani), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3209 und 00.3210) – Fraktionen – Bundesrat – Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3209 und 00.3210)
3. Kapitel 2 – Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz –
Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbes- sern (S. 11–19) Finanzen und Bundeshaushalt (Punkt 2.3, S. 14) und Umwelt und Infrastruktur (Punkt 2.4, S. 15) – Berichterstatter (d: Durrer / f: Christen), inkl. Begründung der Kom- missionsmotionen (00.3215, 00.3216, 00.3217 und 00.3218) – Fraktionen
5944
– Bundesrat – Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3215, 00.3216, 00.3217 und 00.3218)
4. Kapitel 2 – Die Schweiz als attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz –
Entfaltungschancen der kommenden Generationen sicherstellen und verbes- sern (S. 11–19) Informationsgesellschaft und Medien (Punkt 2.5, S. 17) und Staatliche Institutionen (Punkt 2.6, S. 18) – Berichterstatter (d: Vallender / f: Garbani), inkl. Begründung der Kom- missionsmotionen (00.3190, 00.3194, 00.3208, 00.3219, 00.3189 und 00.3225) – Fraktionen – Bundesrat – Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3190, 00.3194, 00.3208, 00.3219, 00.3189 und 00.3225)
5. Die Schweiz als Heimat für alle ihre Bewohnerinnen und Bewohner – Iden-
titätsraum für alle Generationen schaffen (S. 20–25) – Berichterstatter (d: Janiak / f: Schmied Walter), inkl. Begründung der Kommissionsmotionen (00.3191, 00.3192, 00.3211, 00.3220, 00.3221, 00.3222, 00.3223, 00.3224, 00.3193, 00.3195 und 00.3226) – Fraktionen – Bundesrat – Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3191, 00.3192, 00.3211, 00.3220, 00.3221, 00.3222, 00.3223, 00.3224, 00.3193, 00.3195 und 00.3226)
6. Legislaturfinanzplan 2001–2003 (S. 26–46)
– Berichterstatter (d: Weyeneth / f: Lauper), inkl. Begründung der Kom- missionsmotionen (00.3212, 00.3213 und 00.3214) – Fraktionen – Bundesrat – Beschluss über die Richtlinienmotionen (00.3212, 00.3213 und 00.3214)
7. Beschluss des Rates (Antrag der Kommission: Kenntnisnahme des Berichtes)
5945
Anhang 1
Von der Kommission beantragte Richtlinienmotionen
Motion Titel Vorschlag des Bundesrates
Kapitel 1
1.1 Aussenbeziehungen
00.3204 Nutzung des schweizerischen bundesstaatlichen Postulat
Erfahrungsschatzes in der Europadiskussion
00.3205 Entwicklungszusammenarbeit – Ziel: 0,4 Prozent Postulat
des Bruttosozialproduktes
1.2 Sicherheit
1.1 Aussenbeziehungen
00.3206 Grossverbrechen – «E-Kriminalität» Postulat
00.3207 Ausgabenvolumen in den Bereichen Armee und Motion
Bevölkerungsschutz Kapitel 2
2.1 Forschung und Bildung
00.3209 Beschäftigungspolitik Postulat
2.2 Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit
00.3210 Stärkung des Wettbewerbes in der Schweiz – Motion
Gegen Schwarzarbeit und Korruption
2.4 Umwelt und Infrastruktur
00.3215 Zukunft des «Service public» Postulat
00.3216 Swissmetro – Verkehrsweg von morgen Postulat
00.3217 Konzept über die Zukunft des National- Motion
strassennetzes
00.3218 Weitere Liberalisierung und Privatisierung bei Postulat
Swisscom, Post und Bahn 2.5
00.3190 Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Motion
Demokratie
00.3194 «E-Switzerland» (Staat als Modellanwender) Postulat
00.3208 «E-Switzerland» Postulat
(1 und 2) Motion (3)
00.3219 Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien Postulat
5946
Motion Titel Vorschlag des Bundesrates
2.6 Staatliche Institutionen
00.3189 Staatsleitungsreform Postulat
00.3225 Erarbeitung eines Indikatorensystems als Postulat
Führungsinstrument Kapitel 3
3.1 Soziale Sicherheit und Gesundheit
00.3191 Mittel- und langfristige Perspektive der Postulat
Alterssicherung
00.3192 Krankenversicherung / Gesundheitspolitik Postulat
00.3211 Freiwilligenarbeit Postulat
00.3221 Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen abschreiben
00.3222 Gleichstellung von Frau und Mann ablehnen
00.3223 Stärkung der Familie
00.3224 Existenzsicherndes Grundeinkommen Postulat
3.2 Regionaler Ausgleich
00.3220 Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit Postulat
des Bundesamtes für Wohnbauwesen
3.3 Gesellschaft und Kultur
00.3193 Massnahmen zur eidgenössischen Motion
Verständigung
3.4 Migration
00.3195 Die schweren Fehler der Vergangenheit wieder Postulat
gutmachen und keine neuen begehen
00.3226 Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Ein- Postulat
bürgerungsverfahrens Kapitel 4
00.3212 Ausbau der Schweiz zum attraktiven Postulat
Holding-Standort
00.3213 Steuerquote und Staatsquote Postulat
00.3214 Steuerreform mit ökologischen Anreizen Postulat
5947
Anhang 2
Mitbericht der Finanzkommission des Nationalrates vom 24. Mai 2000 Gestützt auf den entsprechenden Beschluss des Büros unterbreiten wir Ihnen im Folgenden den Mitbericht der Finanzkommission zum Bericht über die Legislatur- planung 2001–2003.
1 Allgemeines
Die Finanzkommission nimmt mit Genugtuung von der Verbesserung der finanzpo- litischen Gesamtsituation Kenntnis, welche für das Jahr 2003 sogar einen Über- schuss erwarten lässt. Andererseits stellt die Finanzkommission mit Besorgnis fest, dass in einigen Bereichen erneut Ausgabensteigerungen geplant sind, welche deut- lich über dem prognostizierten Wachstum des Bruttoinlandproduktes (BIP) liegen. Die Finanzkommission sieht darin eine Gefahr für die nachhaltige Sanierung der Bundesfinanzen. Aus diesem Grund fordert die Finanzkommission dazu auf, jene Bereiche besonders kritisch zu hinterfragen, in welchen überproportionale Ausga- bensteigerungen geplant sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bereiche:
2 Bereiche mit überproportionalem Ausgabenwachstum
Aussenbeziehungen (R3): Festzustellen ist ein überdurchschnittliches Ausgaben- wachstum in den Bereichen politische Beziehungen (+4.4%) und wirtschaftliche Beziehungen (+4.3%). In Bezug auf das Ziel des Ausbaus der aussen- und sicher- heitspolitischen Präsenz der Schweiz im internationalen Umfeld erachtet die Fi- nanzkommission eine verstärkte Priorisierung der Aktionen und eine Gesamtbe- trachtung der Ausgaben der beteiligten Departemente als notwendig, um ein unkon- trolliertes Ausgabenwachstum zu vermeiden. Sicherheit (R8): In diesem Bereich sind für die Periode 2002/2003 Wachstumsraten von vier Prozent eingestellt. Nach Auffassung der Finanzkommission ist es nicht zu verantworten, vor dem Entscheid über die Struktur der Armee XXI sowie über die Zukunft des Bevölkerungsschutzes dermassen hohe Wachstumsraten mit dem Le- gislaturfinanzplan zu präjudizieren. Die Finanzkommission fordert stattdessen, im Legislaturfinanzplan die Ausgaben im Sicherheitsbereich bis auf weiteres auf dem Niveau des aktuellen Finanzplans zu belassen. Forschung und Bildung (R10): Die Finanzkommission stellt fest, dass auch in die- sem Bereich mit teilweise erheblichen Ausgabensteigerungen zu rechnen ist. Vor dem Hintergrund der zentralen Bedeutung der Forschung und Bildung für die Zu- kunft und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erscheinen die geplanten Mehr- aufwendungen in spezifischen Bereichen jedoch dann als gerechtfertigt, wenn ein effizienter Mitteleinsatz im Allgemeinen und die Einhaltung des zeitlichen und fi- nanziellen Rahmens für die Aufbauphase der «Fachhochschullandschaft Schweiz» im Besonderen sichergestellt sind. Soziale Sicherheit und Gesundheit (R20): In der Planperiode 2001–2003 sind zur Erhaltung der Sozialwerke (AHV, IV) erneut Mehreinnahmen vorgesehen. Nach
5948
Auffassung der Finanzkommission bildet das Aufzeigen von langfristigen Perspekti- ven, wie die als Überbrückungsmassnahmen eingeführte Mehreinnnahmen nach ei- ner Konsolidierungsphase auch wieder abgeschafft werden können, eine unverzicht- bare Voraussetzung für eine nachhaltige Finanzplanung. Auf Grund des erfreulich rückläufigen Trends bei der Arbeitslosigkeit sollte eine Senkung des 3. ALV- Prozentes vor Ende 2003 ins Auge gefasst werden. Die Finanzkommission unterstützt mit Nachdruck den im Finanzleitbild und im Le- gislaturfinanzplan zum Ausdruck gebrachten Willen des Bundesrates, den Bundes- haushalt nachhaltig auf Gleichgewichtskurs zu führen. Um diese Absicht parla- mentsseitig zu unterstützen, empfiehlt Ihnen die Finanzkommission, neue Aufgaben vermehrt davon abhängig zu machen, dass anderen, weniger prioritären Aufgaben weniger Mittel zugeführt werden.
3 Unterstützung von Reformprojekten
Neuer Finanzausgleich: Die Finanzkommission erachtet die Entflechtung der Fi- nanzströme und die damit verbundene Transparenz hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben und deren Finanzierung als unverzichtbare Massnahme der Legislaturpla- nung. Das Konzept Neuer Finanzausgleich ist zwar kein eigentliches Sparprogramm des Bundes; es birgt jedoch das Potenzial zu Effizienzgewinnen in Milliardenhöhe, indem gleiche Leistungen mit weniger Mitteln erbracht werden können. Zudem handelt es sich um ein Projekt mit einem staatspolitisch hohen Stellenwert. Eine Vielzahl von Partikularinteressen droht den Neuen Finanzausgleich jedoch zu ver- wässern oder gar zum Scheitern zu bringen. Die Finanzkommission fordert die Spe- zialkommission auf, sich für eine zielstrebige Umsetzung des Gesamtprojekts Neuer Finanzausgleich einzusetzen und Partikularinteressen hintanzustellen. Schuldenabbau: Die Finanzkommission vermisst im Legislaturfinanzplan konkrete Aussagen zum Abbau der Schuldenlast. Die Finanzkommission fordert, dass allfälli- ge Mehreinnahmen, die infolge eines unerwartet starken Wirtschaftswachstums, ei- ner Veräusserung von Beteiligungen, der Vergabe neuer Konzessionen oder anderer nicht geplanter Faktoren anfallen, für den Schuldenabbau eingesetzt werden. Der zweckgebundene Einsatz solcher Mittel zu Gunsten einzelner Staatsaufgaben ist da- gegen abzulehnen. Rechnungslegung: Die Finanzkommission stellt fest, dass die derzeitige Rech- nungslegung des Bundes in etlichen Bereichen die finanzpolitische Realität nur un- genügend widerspiegelt. So erscheinen beispielsweise die Darlehensrückzahlungen der Arbeitslosenversicherung als Einnahmen, obwohl ihnen auf der anderen Seite der Abbau eines Aktivpostens gegenübersteht. Andererseits werden die Drittanteile an verschiedenen Steuereinnahmen des Bundes als Ausgaben verbucht, was das Ausgabentotal des Bundes verzerrt darstellt. Aus diesem Grund fordert die Finanz- kommission vom Bundesrat weiterführende Anstrengungen, um die Transparenz in der Rechnungslegung des Bundes zu verbessern. Ausgaben- und Schuldenbremse: Die Finanzkommission unterstützt den Bundesrat im Bestreben, den anvisierten Haushaltsausgleich durch verfassungsrechtlich abge- stützte Massnahmen zur Defizit- und Verschuldungsbegrenzung mittel- und länger- fristig zu stabilisieren. Die Finanzkommission begrüsst deshalb die Einführung einer Schuldenbremse, welche den Bundesrat zu einer ausgeglichenen Haushaltsführung verpflichtet. Die Finanzkommission erachtet dieses Instrument jedoch als in dem
5949
Sinne ergänzungsbedürftig, als auch das Parlament vermehrt in die finanzpolitische Verantwortung einbezogen werden muss. Ein vermehrter Einbezug des Parlamentes in die finanzpolitische Verantwortung würde bewirken, dass bei der Einführung einer neuen Aufgabe der Abbau einer bestehenden Aufgabe von vergleichbarem finanziellem Umfang zu prüfen wäre. Durch die Anwendung einer solcherart opti- mierten Schuldenbremse wird sichergestellt, dass sich Bundesrat und Parlament auch im politischen Tagesgeschäft nicht ohne Not vom Gleichgewichtskurs entfer- nen.
4 Schlussbemerkungen
Zusammenfassend stellt die Finanzkommission fest, dass ein Ausgabenwachstum von durchschnittlich mehr als 3,4% nicht zu verantworten ist. Die Folge davon wä- re, dass die Staatsquote auf hohem Niveau verharren und die Steuerquote weiter an- steigen würde. Die Finanzkommission verlangt Massnahmen, um diesen Zuwachs nach Jahren mit einer generell starken Ausgabensteigerung unter Kontrolle zu brin- gen. Die Finanzkommission erachtet die ausgabenseitige Disziplin als vordringlich, um andererseits Spielraum für eine steuerliche Attraktivierung des Wirtschaftsstand- ortes Schweiz zu schaffen. Die Finanzkommission des Nationalrates hat diesen Mitbericht mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet.
5950
Anhang 3
Texte der von der Kommission beantragten Richtlinienmotionen
00.3189
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Staatsleitungsreform
Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende Juni 2001 die versprochene Vorlage zur Staatsleitungsreform mit Varianten zu unterbreiten.
Begründung
Der Bundesrat hat sich im vergangenen Jahr mit der Staatsleitungsreform befasst und einen Grundsatzentscheid für eine zweistufige Regierung gefällt (Bundesräte und Fachminister) und gleichzeitig bekräftigt, die Form der Kollegialregierung (ohne Regierungschef) und damit das Kollegialitätsprinzip beibehalten zu wollen. Eine Vorlage für eine Reform der Staatsleitung ist zwar in Aussicht gestellt worden. Das ändert nichts daran, dass dieses Geschäft «seit Jahren vor sich hindümpelt und vom Bundesrat jeweils erst unter Druck aus dem Parlament aufgegriffen wurde» (vgl. NZZ Nr.103 vom 4. Mai 2000). Das Parlament muss mit einer verbindlichen Zeitvorgabe sicherstellen, dass die Regierungsreform endlich zu einem Ergebnis gelangt und politische Entscheide getroffen werden.
5951
00.3190
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Nutzung der Informationstechnologie für die direkte Demokratie
Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000
Die Informationsgesellschaft stellt auch eine Herausforderung für die direkte Demo- kratie, insbesondere für Abstimmungsverfahren dar. Es sollen deshalb in einem ers- ten Bericht die Chancen und Risiken der E-Demokratie vertieft untersucht, allenfalls Versuche angestellt und die entsprechende Diskussion in Gang gesetzt werden.
Begründung
Angesichts der ständig rückläufigen Stimm- bzw. Wahlbeteiligungen auf allen Ebe- nen ist der mögliche zukünftige Einfluss von E-demokratischen Verfahren z.B. auf die Stimmbeteiligung ausserordentlich wichtig. Im Vorfeld der letzten Nationalrats- und Ständeratswahlen wurden beispielsweise verschiedenste Wahlplattformen ein- gerichtet, welche zum Teil aktiv genutzt wurden. Ein Land mit einem direktdemokratischen System muss sich proaktiv mit den ver- schiedenen Aspekten dieser Thematik beschäftigen und nicht abwarten.
5952
00.3191
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Mittel- und langfristige Perspektiven der Alterssicherung
Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000
Der Bundesrat wird einen Bericht vorlegen, in welchem die kurz- (2010), mittel- (2015) und langfristigen (2050) Perspektiven der Alterssicherung in der Schweiz dargelegt werden. Dieser Bericht wird zukunftsfähige Modelle der Alterssicherung mit Vor- und Nachteilen aufzeigen, einschliesslich möglicher Finanzierungsvarian- ten.
Begründung
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ih- rer letzten Sitzung den genannten Vorschlag als (noch etwas ausgeführtes) Kommis- sionspostulat zur 11. AHV-Revision (00.014) überwiesen (2000.3183 Perspektiven der Alterssicherung). Frau Bundesrätin Dreifuss hat sich damit einverstanden er- klärt. Die Notwendigkeit, längerfristige Perspektiven zu erarbeiten, ist offensicht- lich.
5953
00.3192
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000
Auf Grund der Erfahrungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) legt der Bundesrat einen Bericht zur Beurteilung der Wirkung des KVG vor. Zudem ent- hält dieser Bericht Varianten für den zukünftigen Systemum- bzw. -ausbau (einschliesslich Modelle der Ambulanten- und Stationärenfinanzierung, der Prä- mienentlastung von privaten Haushalten, der Zukunft von staatlicher Grund- und privater Zusatzversicherung).
Begründung
Der jetzige Text im Bericht über die Legislaturplanung 1999–2003 (S. 21) kann nicht befriedigen. Zwar wird gesagt, dass «die Krankenversicherung die höchste Kostensteigerung von allen Sozialversicherungszweigen aufweist», andererseits «soll grundsätzlich das bestehende System beibehalten werden». Da es heute fraglich erscheint, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mit dem bestehenden System grundsätzlich kontrolliert werden kann, werden Über- legungen nicht nur zu einem Umbau im System der Krankenversicherung, sondern auch zu einem zumindest teilweisen Neubau angestellt. Dazu gehören Themen wie Modelle der Spitalfinanzierung (duales versus monistisches System), der Zukunft von staatlicher Grund- und privater Zusatzversicherung, der Aufhebung des Ver- tragszwanges usw. Konkrete weitere Reformvorhaben werden nicht genannt. Auf Grund der demografi- schen Perspektiven, der hohen Angebotsdichte sowie des zukünftigen Innovations- und Technologieschubes ist ein aktiveres Vorgehen dringend nötig.
5954
00.3193
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Massnahmen zur eidgenössischen Verständigung
Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, die Anstrengungen der Jahre 1993/94 wieder aufzu- nehmen und dem Parlament einen Massnahmenkatalog vorzulegen zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen politkulturellen Sensibilitäten in der italienisch-, französisch- und deutschsprachigen Schweiz.
Begründung
Die Schweiz ist einer der europäischsten Staaten, weil mindestens zwei der grossen europäischen Kulturen, deren unterschiedliche mentale Dispositionen wieder ausge- prägter werden, auch die Schweiz unterschiedlich prägen. Diese Gleichzeitigkeit unterschiedlicher Prägungen ist grundsätzlich und langfristig eine ungeheure Chance für die Schweiz, kann ohne entsprechende Verständigungsanstrengungen aber kurz- fristig auch zu blockierenden und zentrifugalen Momenten führen, die in der gebo- tenen Sorgfalt mit allerlei Massnahmen aber verhindert und aufgehoben werden sollten.
5955
00.3194
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
«E-Switzerland» (Staat als Modellanwender)
Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzubereiten, die die Förderung des papierlosen Verkehrs innerhalb der Bundesverwaltung und des Parlaments zum Ziel haben. Ziel ist, dass ab 2003 die Bundesverwaltung und das Parlament generell nur noch elektronischen Verkehr pflegt. Gerechtfertigte Ausnahmen sind zu bestimmen.
Ohne Begründung
5956
00.3195
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Na- tionalrates
Die schweren Fehler der Vergangenheit wieder gutmachen und keine neuen begehen
Wortlaut der Motion vom 9. Mai 2000
Der Bundesrat wird ersucht, insbesondere im Rahmen der Revision des Bundesge- setzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (künftiges Bundesgesetz über Ausländerinnen und Ausländer): – den eidgenössischen Räten einen ausführlichen Bericht über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer mit Arbeitsbewilligung C zu unterbrei- ten; dieser Bericht soll auch eine eingehende Untersuchung über den Beitrag dieser Arbeitskräfte auf die Wirtschaft und die gesamte Gesellschaft sowie die soziale Sicherheit enthalten; – den eidgenössischen Räten auf der Grundlage dieses Berichtes sämtliche Massnahmen vorschlagen, welche eine schnelle berufliche Wiedereingliede- rung der Ausländer/innen mit Arbeitsbewilligung C, welche Arbeitslosen- oder Sozialhilfegelder beziehen oder den «Working poors» angehören, er- möglichen; – den eidgenössischen Räten Schätzungen über den voraussichtlichen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften in den nächsten 15 Jahren vorzulegen, dies auf Grund der Prognosen über die demografische und wirtschaftliche Entwicklung.
Begründung
Als Einwanderungsland, in dem zurzeit eine Volksinitiative Überfremdungsbefürch- tungen schürt, muss die Schweiz daran gehen, die migrationsbedingten Vorteile sowie die Lücken ihrer Migrationspolitik einer objektiven Analyse zu unterziehen. Die feh- lende Integrationspolitik hatte zahlreiche widerliche Auswirkungen, so wurden bei- spielsweise unqualifizierte ausländische Arbeitskräfte vom Arbeitsmarkt verdrängt. Die Schweiz muss heute die Verantwortung für diese Politik übernehmen, indem sie sich beispielsweise für die Ausbildung dieser Ausländer/innen einsetzt. Der Bericht der Kommission Hug (künftige Richtlinien des Ausländergesetzes) geht hauptsächlich und zu Recht vom Abschluss – und der Annahme – des bilateralen Abkommens über den freien Personenverkehr aus. Dieser Bericht hält allerdings fest, dass die Schweiz in Zukunft einzig Bedarf an qualifizierten oder hochqualifi- zierten ausländischen Arbeitskräften von ausserhalb der EU und der EFTA hat. Zahlreiche Experten weisen heute aber darauf hin, dass die Schweiz von ausländi- schen Arbeitskräften abhängig sein wird. Ein künftiges Ausländergesetz, dessen Zeithorizont nicht über 2008 hinausgeht (Zeitpunkt, in dem das Abkommen über den freien Personenverkehr angenommen bzw. abgelehnt werden soll), muss als lückenhaft bezeichnet werden.
5957
00.3204
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Nutzung des schweizerischen bundesstaatlichen Erfahrungsschatzes in der Europa- diskussion
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie reichhaltig der schweizerische bundesstaatliche Erfahrungsschatz ist, aus dem sich die Europäische Union auf dem Weg zu einer europäisch verfass- ten, föderalistischen Demokratie anregen lassen kann.
Ohne Begründung
5958
00.3205
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Entwicklungszusammenarbeit – Ziel: 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, den Legislaturfinanzplan 2001–2003 derart zu ge- stalten, dass die Schweiz ihr Ziel, öffentliche Entwicklungszusammenarbeit im Um- fange von 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts zu leisten, in absehbarer Frist er- reicht. Als Zeithorizont gilt das Ende der übernächsten Legislaturperiode (d.h. das Jahr 2011). Die hierfür notwendigen Anpassungen der Wachstumsraten sind jeweils im Rahmen der kommenden Legistaturfinanzpläne vorzunehmen.
Begründung
Im Rahmen des Erdgipfels von Rio 1992 hat der Bundesrat die Zielsetzung bekannt gegeben, im Umfange von 0,4 Prozent des Bruttosozialprodukts der Schweiz an die internationalen Bemühungen zur Unterstützung der Entwicklungsländer beizutra- gen. In der Legislaturplanung 1999–2003 hält der Bundesrat an diesem Ziel fest und stellt eine Stärkung der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in Aussicht. Als zusätzlichen künftigen Handlungsschwerpunkt nennt er dabei na- mentlich auch die Bekämpfung der langfristig wirkenden Krisenursachen. Dies deckt sich mit Aussagen im Sicherheitspolitischen Bericht vom Juli 1999, wo davon die Rede ist, dass auf Grund der Entwicklung seit 1990 eine Überprüfung der schweizerischen Sicherheitskonzeption angezeigt sei, dass die Ressourcenzuteilung den effektiven Bedrohungen entsprechen müsse und deshalb eine Umverteilung vor- zunehmen sei, Der Legislaturfinanzplan sieht eine Steigerung von 4,5% (und damit um ein Prozent mehr als das Bruttosozialprodukt) vor. Diese Steigerung ist jedoch auf die Jahre
2002 und 2003 beschränkt; im vorangehenden Jahr nimmt die öffentliche Entwick-
lungshilfe gar um 1.7 % ab. Die vom Bundesrat in Aussicht gestellte Steigerung dürfte deshalb kaum ausreichen, das 0,4-Ziel in absehbarer Frist zu erreichen; selbst wenn die Steigerung über das 2003 hinaus fortgesetzt wird, dürfte das Ziel wohl erst Jahrzehnte später in die Nähe des Erreichbaren rücken. Will der Bundesrat mit seiner Zielsetzung glaubwürdig bleiben, reicht es nicht aus, diese immer wieder zu bestätigen; vielmehr sollte er ernsthafte Bemühungen unter- nehmen, diese auch zu erreichen.
5959
00.3206
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Grossverbrechen – «E-Kriminalität»
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird aufgefordert, – den eidgenössischen Räten im Jahre 2003 einen Zwischenbericht vorzule- gen, der eine Bilanz über die bisherige Bekämpfung des organisierten Ver- brechens und der Wirtschaftskriminalität zieht. Dabei geht es um die Unter- suchung der Wirksamkeit von Art. 260 StGB, der Massnahmen zur Verbes- serung der Effizienz und Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung, der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, des Gesetzentwurfes über die verdeckte Er- mittlung, des Personenregisters (u.a. DOSIS, ISI, ISOK), der bilateralen Verträge mit Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich; – den eidgenössischen Räten Anfang 2001 einen Bericht über die «E-Krimi- nalität» und über Massnahmen zu deren Bekämpfung zu unterbreiten.
Begründung
Zur Bekämpfung des Grossverbrechens werden immer mehr Instrumente entwickelt. Gleichwohl scheint, wie aus den Berichten über die innere Sicherheit hervorgeht, diese Kriminalität unbesiegbar zu sein. Reichen Repressionsmassnahmen und die Verhandlung von sektoriellen Verträgen mit den Nachbarstaaten die richtige Lösung oder muss ein neuer Weg eingeschlagen werden, und wenn ja, welcher? Mit welchen Verbrechensformen werden die Staaten mit dem Aufkommen der «E- Kriminalität» konfrontiert und gibt es Mittel zu deren Bekämpfung?
5960
00.3207
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Ausgabenvolumen in den Bereichen Armee und Bevölkerungsschutz
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, bis zu einem definitiven Entscheid über die Struktur der Armee XXI und die Zukunft des Bevölkerungsschutzes am Ausgabenvolumen festzuhalten, das der laufende Finanzplan für diese beiden Bereiche vorsieht.
Ohne Begründung
5961
00.3208
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
«E-Switzerland»
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000 Der Bundesrat wird beauftragt, die laufenden Arbeiten an der Strategie für eine In- formatiosgesellschaft beschleunigt voranzutreiben und die Schweiz als Werk-, For- schungs- und Bildungsplatz und als Staat bezüglich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien im internationalen Standortwettbewerb gut zu posi- tionieren. Er berücksichtigt dabei den Aktionsplan «E-EUROPE-2002» der Europäi- schen Kommission und weitere internationale Entwicklungen. Insbesondere schlägt der Bundesrat Massnahmen in folgenden Bereichen vor:
1. Schnelles und sicheres Internet
Dazu gehört der papierlose Verkehr innerhalb der Bundesverwaltung und des Parlamentes.
2. Investitionen in Menschen und Fertigkeiten
Dabei geht es um : – Vernetzung der Volks- und Berufschulen einschliesslich Computer- bzw. IT-Unterricht und entsprechende Ausstattung, – Förderung der «digitalen Mündigkeit» aller Altersgruppen, – neue Formen der Berufsausbildung bzw. der Weiter- und Fortbildung, sowie – die Unterstützung des Aufbaus und der Führung von IT-Kompetenz- zentren auch in Randregionen.
3. Nutzung des Internet
Massnahmen sollen u.a. zu folgenden Themen vorgelegt werden: – E-Government (unter Beibehaltung der Grundrechte) – E-Demokratie (Abstimmungsverfahren einschliesslich Erleichterungen für Auslandschweizer/innen.
Begründung Der Bundesrat hat bereits 1996 einer «Groupe de réflexion» für eine Informations- gesellschaft in der Schweiz den Auftrag erteilt, eine entsprechende Strategie zu erar- beiten. Diese wurde vom Bundesrat im Februar 1998 verabschiedet. Gleichzeitig wurden die Departemente beauftragt, in acht thematisch abgegrenzten Gebieten Ak- tionspläne zu erarbeiten. Will die Schweiz ihre Konkurrenzfähigkeit im internatio- nalen Kontext wahren und stärken, sind diese Arbeiten beschleunigt weiterzuführen und auf alle wirtschaftlich und gesellschaftlich relevanten Bereiche auszuweiten. Namentlich ist die Zusammenarbeit mit den Kantonen zu verstärken, um die Bestre- bungen, namentlich im Bildungsbereich, besser zu koordinieren.
5962
00.3209
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Beschäftigungspolitik
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten sämtliche Massnahmen vorzulegen, welche auf Grund des Aufkommens der «neuen Wirtschaft» für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig sind.
Begründung
Es ist denkbar, dass die weitere Wirtschaftsentwicklung zu einer zunehmenden Ver- schlechterung der Arbeits- und Lohnbedingungen führt, dies insbesondere auf Grund der Telearbeit (ausserbetriebliche Bildschirmarbeitsplätze). Deshalb gilt es zu untersuchen, welche Arbeitsformen die neue Wirtschaft hervorbringen könnte und mit welchen Massnahmen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt wer- den können.
5963
00.3210
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Stärkung des Wettbewerbes in der Schweiz – Gegen Schwarzarbeit und Korruption
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
In Ergänzung zu den geplanten Reformen des Wettbewerbsrechtes wird der Bundes- rat beauftragt, in den folgenden Bereichen Massnahmen vorzulegen: – er evaluiert und verbessert die Ahndung der Schwarzarbeit, – er intensiviert die Korruptionsbekämpfung im Wirtschaftsbereich, – er fördert die Konsumentensouveranität mittels verbesserter Informations- möglichkeiten, erhöhter Transparenz sowie der Erarbeitung von rechtlichen Grundlagen, um Transparenz und Lauterkeit durchzusetzen.
Ohne Begründung
5964
00.3211
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Freiwilligenarbeit
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, einen umfassenden Bericht über das in der Schweiz in unterschiedlichsten Bereichen erbrachte freiwillige und ehrenamtliche Engage- ment zu erstatten, der auch eine Klärung der Begriffe enthält und Massnahmen auf- zeigt, mit denen diesem Engagement zu dem ihm gebührenden Stellenwert in der Gesellschaft verholfen werden kann. Unter anderem sind folgende Fragen zu beantworten: – Was ist der Umfang dieses Engagements im formellen und informellen Sektor? – Welche Art von freiwilligem Engagement wird bereits heute vom Bund ge- fördert? – Welche Art von freiwilligem Engagement wird im Rahmen der Bundesver- waltung zu welchen Bedingungen erbracht und ermöglicht?
Ohne Begründung
5965
00.3212
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Ausbau der Schweiz zum attraktiven Holding-Standort
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Holding- Gesellschaften so zu gestalten, dass unser Land als Sitz für Holdings noch attrakti- ver wird (Arbeitsplätze, Steuern, Vernetzung). Angesprochen ist vor allem der Be- reich der Unternehmensbesteuerung.
Ohne Begründung
5966
00.3213
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Steuerquote – Staatsquote
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Die Finanzpolitik des Bundes ist so zu gestalten, dass die Steuerquote 10% nicht übersteigt, die Staatsquote sich tendenziell der Steuerquote annähert und mittel- fristig eine Rückzahlung der Bundesschulden erfolgt.
Ohne Begründung
5967
00.3214
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Steuerreform mit ökologischen Anreizen
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat beschleunigt die Einführung einer ökologischen Steuerreform nach dem Modell «Energie statt Arbeit besteuern». Dabei muss die Staatsquotenneutrali- tät gewährleistet bleiben.
Ohne Begründung
5968
00.3215
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Zukunft des «Service Public»
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, den flächendeckenden «service public» zu definieren und die Massnahmen zu bestimmen, um diesen auch in Zukunft sicherzustellen. Ins- besondere soll der Bundesrat ein Konzept darüber erarbeiten, wie der «service public» auch in jenen Bereichen und Gebieten sichergestellt werden kann, wo keine rentablen Geschäfte möglich sind. Das Konzept soll auch den Veränderungen, die auf Grund der Liberalisierungsbestrebungen innerhalb von EU und WTO zu erwar- ten sind, Rechnung tragen.
Ohne Begründung
5969
00.3216
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Swissmetro – Verkehrsweg von morgen
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, die Swissmetro in die Verkehrsplanung (Sachplan Schienenverkehr) aufzunehmen.
Begründung
Neben dem Nationalstrassennetz und dem Eisenbahnnetz (Bahn 2000/NEAT) wird die Swissmetro als Schnellverbindung des schweizerischen Städteverbundes von grösster verkehrspolitischer Wichtigkeit sein. Es geht darum, rechtzeitig ein klares Bekenntnis zu diesem Verkehrssystem der Zukunft abzulegen und die entsprechen- den planerischen Weichenstellungen vorzunehmen.
5970
00.3217
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Konzept über die Zukunft des Nationalstrassennetzes
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept für das Nationalstrassennetz der nächs- ten 40 Jahre zu erarbeiten. Das bestehende Nationalstrassennetz beruht auf dem Netzbeschluss von 1960 und steht vor der Fertigstellung. Es ist notwendig, in Ab- stimmung mit dem öffentlichen Verkehr die Kapazitäten und Bedürfnisse des künf- tigen Nationalstrassennetzes zu erheben, die entsprechenden Planungsüberlegungen anzustellen und längerfristige Vorstellungen über die Trägerschaft, die Erneuerung und den koordinierten Unterhalt des bestehenden Nationalstrassennetzes zu entwi- ckeln.
Begründung
Bundesrat und Parlament haben sich immer wieder mit Vorstössen zu befassen, die Korrekturen und Ergänzungen des bestehenden Nationalstrassennetzes verlangen. Auch der Unterhalt und die Erneuerung der Nationalstrassen und Umklassierungs- fragen geben regelmässig zu Diskussionen Anlass. Konzeptionelle Vorstellungen über das Nationalstrassennetz der Zukunft sind noch nicht vorhanden. Verkehrspo- litisch und im Zusammenhang mit einer möglichen Neuorganisation von Bau, Un- terhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes im Zuge des neuen Finanzausgleichs sind längerfristige Vorstellungen unabdingbar.
5971
00.3218
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Weitere Liberalisierung und Privatisierung bei Swisscom, Post und Bahn
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, bezüglich der weiteren Liberalisierung und Privati- sierung von Swisscom, Post und Bahn die notwendigen Gesetzesänderungen dem Parlament vorzulegen, unter Berücksichtigung des «service public».
Ohne Begründung
5972
00.3219
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Freier Wettbewerb zwischen unabhängigen Medien
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Lageanalyse der Situation des publizistischen Wettbewerbes und der Qualitätssicherung zwischen verschiedenen, voneinander un- abhängigen Medien in den Kantonen und Regionen vorzunehmen.
Ohne Begründung
5973
00.3220
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeit des Bundesamtes für Wohnbauwesen
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der Ziel und Umfang der Wohnbauförderung auf Bundesebene definiert, den hierzu notwen- digen Aufwand in finanzieller und administrativer Hinsicht definiert und den Fahr- plan zur gesetzlichen Neuregelung festlegt.
Begründung
In den Rezessionsjahren haben die bisherigen Förderungsinstrumente versagt, sie sind zusammengebrochen und hinterlassen Verluste in der Höhe von Hunderten von Millionen (Stand Ende 1999: Verluste über 500 Mio. Fr.). Der Output in Sachen Investitionsförderung ist minimal. Eine Überprüfung der Aufgaben und Tätigkeiten des Amtes, 1998 im Nationalrat vom Bundesrat als dringlich erklärt, harrt der Klärung. Neueste Entwicklungen weisen darauf hin, dass nicht wie angekündigt eine Über- prüfung im Rahmen des NFA erfolgt.
5974
00.3221
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Massnahmen gegen die Gewalt gegenüber Frauen
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat trifft Massnahmen, um den Kampf gegen die Gewalt gegenüber Frauen zu intensivieren.
Ohne Begründung
5975
00.3222
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Gleichstellung von Frau und Mann
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten bis zur Wintersession
2001 über die eingeleiteten Massnahmen und den Stand der Umsetzung des Ak-
tionsplans der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann (Folgearbeiten zur
4. Uno-Weltfrauenkonferenz von Bejing 1995, Bern 1999) zu berichten.
Ohne Begründung
5976
00.3223
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Stärkung der Familie
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, die Rolle der Familien in der Gesellschaft zu bewah- ren und auszubauen. Die wirtschaftliche Eigenständigkeit ist durch die Berücksich- tigung der wirklichen Kosten der Familien bei der Besteuerung zu stärken. Alle po- litischen Entscheide und Erlasse sind einer gesetzlich verankerten Familienverträg- lichkeitsprüfung auf die Wahrung der Interessen der Familien hin zu überprüfen.
Ohne Begründung
5977
00.3224
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Existenzsicherndes Grundeinkommen
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Bericht vorzule- gen, der die sozialen und ökonomischen Auswirkungen verschiedener Modelle eines existenzsichernden Grundeinkommens (negative Einkommenssteuer, garantiertes Minimaleinkommen GME, existenzsichernde Ergänzungsleistungen usw.) darlegt und aufzeigt, inwieweit sie geeignet sind, den wachsenden Disparitäten in der Ge- sellschaft entgegenzuwirken.
Ohne Begründung
5978
00.3225
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Erarbeitung eines Indikatorensystems als Führungsinstrument
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2001 ein Indikatorensystem der Nachhal- tigkeit bzw. des Disparitätenabbaus zu erarbeiten, dies sowohl in regionaler Hinsicht als auch bezogen auf die verschiedenen Bevölkerungsschichten. Begleitet von den üblichen Finanzindikatoren soll das genannte Indikatorensystem ein Minimum an Quantifizierung in der Bestandesaufnahme und in der Zielerrei- chung in den genannten Bereichen erlauben. Es soll in diesem Konnex als Führungs- und Kontrollinstrument der Legislaturpla- nung für Parlament und Bundesrat Einsatz finden. Das Indikatorensystem soll danach bis Ende Legislatur auf einem gesamten Füh- rungs- und Kontrollinstrument der Legislatur auch in den anderen Bereichen wer- den, wo dies möglich, vernünftig und überschaubar ist.
Ohne Begründung
5979
00.3226
Richtlinienmotion der Spezialkommission «Legislaturplanung 1999–2003» des Natio- nalrates
Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Einbürgerungsverfahrens
Wortlaut der Motion vom 29. Mai 2000
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage zu unterbreiten, welche sicherstellt, dass Einbürgerungsentscheide ohne Verletzung der von der Verfassung gewährleis- teten Grundrechte insbesondere des Diskriminierungs- und des Willkürverbotes durchgeführt werden. Zu prüfen ist in diesem Zusammenhang und in Beachtung der verfassungsmässig festgelegten Kompetenzordnung auch eine Ergänzung der Ver- fahrensvorschriften in dem Sinne, dass eine Begründungspflicht für Einbürgerungs- entscheide sowie ein Rechtsmittel für die Anfechtung von Einbürgerungsentschei- den vorgesehen werden.
Ohne Begründung
11236
5980