00.048
Botschaft über militärische Immobilien (Immobilienbotschaft Militär 2001 )
vom 5. Juni 2000
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Immobilien mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Her- ren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
5. Juni 2000 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Adolf Ogi
10966 Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1999-6025 3695
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Immobilien beantragt der Bundes- rat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 373,1 Millionen Franken. Davon entfallen auf
Rubriken / Kredite Franken
Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 214 400 000 Nr. 510.3200.001 – Ein Objektkredit von mehr als 10 Millionen Franken 23 220 000 für das HEER, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.3) – 37 Objekt- und 15 Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Milli o- 191 180 000 nen Franken (Ziffer 2.1.4)
Rubrik Vertragliche Leistungen 6 700 000 Nr. 510.3500.001 – Drei Objektkredite und ein Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.2.2)
Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 152 000 000 Nr. 510.3110.002 – Drei Objektkredite und vier Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziffer 2.3.8)
Total 64 neue Verpflichtungskredite 373 100 000
3696
Botschaft
1 Allgemeiner Teil
1.1 Die Sicherheitspolitik als Fundament
der Weiterentwicklung der Armee Das strategische Umfeld unseres Landes hat sich massiv verändert. Der Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz vom 7. Juni 1999 trägt diesen Veränderungen Rechnung. Er schafft die Vorausset- zungen für die Weiterentwicklung unserer sicherheitspolitischen Instrumente. Bei den anzustrebenden Zielen geht es um die Aufrechterhaltung des Friedens in Frei- heit, den Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen sowie um den Schutz unseres Territoriums. Es geht aber auch um einen schweizerischen Beitrag an die Stabilisierung unseres Umfeldes und an die Bewältigung von internationalen Krisen. Dieser Grundgedanke der Kooperation ist neu. Die Schweiz soll Gefahren und Risi- ken, die uns gleicherweise bedrohen wie unsere Nachbarn, in Zusammenarbeit mit andern Staaten aktiv und präventiv vor Ort begegnen. Die Armee mit ihrer diversifi- zierten Leistungspalette soll als Kriseninstrument politisch eine möglichst hohe Handlungsfreiheit der Bundesbehörden garantieren.
1.2 Die Weiterentwicklung der Armee beeinflusst
die Immobilienplanung Mit dem Reformprojekt Armee XXI soll die Anpassung der Armee an die neuen Anforderungen sichergestellt werden. Ausgangspunkt ist die Doktrinentwicklung. Die Doktrin definiert, wie die Armee die von der Sicherheitspolitik geforderte Si- cherheitsleistung erbringt. Die Leistung und Einsatzmöglichkeiten neuer Waffensys- teme beeinflussen die Doktrin in hohem Masse. Doktrin und Technologie bedingen sich gegenseitig. Waffensysteme sind somit Ausdruck sicherheitspolitischer Absich- ten und des Willens, diese umzusetzen. Eine glaubwürdige Militärstrategie zeichnet sich dadurch aus, dass zwischen den sicherheitspolitischen Anforderungen, der Doktrin und den Waffensystemen Kohärenz besteht. Die Einsatzbereitschaft der Armee erfordert einen kontinuierlichen Erneuerungspro- zess. Leistungsfähige Institutionen zeichnen sich durch ihre Kraft zu permanenter Erneuerung aus. Dies gilt auch für die Armee. Ein Aussetzen der Investitionen wäre für die Erhaltung des technologischen Wissens (Forschung und Entwicklung, Tech- nologiemonitoring usw.) und das technische Können (Ausbildung, Instandhaltung) fatal. Diese neue Sachlage erfordert neue Lösungsansätze in der Immobilienplanung.
3697
1.3 Das Transformationsmanagement in der
Immobilienplanung Militär
1.3.1 Ziele
Alle militärischen Aktivitäten haben mit Immobilien zu tun. Diese sind immer auch Teil eines Gesamtsystems. Immobilien sind daher ein kritischer Erfolgsfaktor der Armee mit Auswirkungen auf die Qualität der Ausbildung und den Grad der Ein- satzbereitschaft. Die Immobilienvorhaben sind im Zusammenhang der Gesamtsys- teme zu betrachten. Die Mittel müssen aufeinander abgestimmt sein. Der Verzicht auf ein Einzelsystem wird oft das Gesamtsystem in seiner Wirkung stark einschrän- ken oder überhaupt in Frage stellen. Ziele der Immobilienplanung für den militärischen Bereich des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport sind: – Eine hohe Liegenschaftsverfügbarkeit für Armee und Verwaltung sicherzu- stellen – Flexible Lösungen auch für künftige Nutzungen anzubieten – Mit dem Finanzvermögen des Bundes sparsam umzugehen – Staatspolitische Anliegen wie Ökologie, Denkmalpflege, kommunale und kantonale Interessen gut zu erfüllen.
1.3.2 Priorisierung
Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von ge- planten Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlinvestitionen zu ver- meiden. Der Kategorisierung liegen folgende Fragen zu Grunde:
Kategorie A: Was wissen wir sicher? Hier zugeordnet sind unbestrittene, zwingend nötige Projekte, deren Mengengerüst, Dimensionierung, Kosten-/Nutzenoptimierung und Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind.
Kategorie B: Wo liegt der Trend? Das sind etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Projekte (Erstetappen sind unbestritten). Eine Etappierung ist auch auf Grund der zeitlichen, schrittweisen Realisierung im Zusammenhang mit einer Rüstungsbeschaffung angebracht.
Kategorie C: Was wissen wir noch nicht? Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbear- beitungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des
3698
Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung.
Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in die Botschaft ist einerseits der vom Generalstabschef genehmigte Investitionsplan Immobilien Militär 2000. Dieser ist eine Momentaufnahme des Planungsstandes und bildet die am 31. August 1999 be- kannten, notwendigen und begründeten Bedürfnisse der Benützer ab. Andererseits sind es die konkreten, von der Gruppe Rüstung, Bundesamt für Armeematerial und Bauten, ausgearbeiteten Projekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbeiten erfolgen rollend, die Bedürfnisse werden immer wieder hinterfragt. Deshalb ist es möglich, dass seit der Revision des Investitionsplanes einzelne Vorhaben gestrichen, verschoben oder neu aufgenommen worden sind. Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den men- genmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten.
1.4 Überprüfung von Normen und Standards
Dem Beschluss des Bundesrates vom 22. Februar 1995 entsprechend werden auch dieses Jahr wieder ausgewählte Vorhaben im Rahmen von Normen und Standards hinsichtlich Kosten-Nutzen-Optimierung überprüft. Die Arbeiten laufen unter der Leitung des Generalstabes. Kosteneinsparungen werden bei der Krediteröffnung für die Bauausführung in Abzug gebracht.
1.5 Raumordnung und Umwelt
In den letzten Jahren ist die Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden konti- nuierlich verbessert worden. Die «Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes» sowie regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Naturschutzfachstellen der Kantone dienen der frühzeitigen, gegenseitigen Informa- tion und Absprache. Für den Bereich Waffen- und Schiessplätze existiert zudem ein vom Bundesrat am 19. August 1998 genehmigter Sachplan, der die Grobabstim- mung in diesem Bereich sicherstellt. In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kanto- nen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vor- haben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation bestmöglich be- rücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialien- und Systemwahl wird eine möglichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte wer- den laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhalti- gen und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt. Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militäri- schen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungen für die einzelnen Vorhaben dieser Bot- schaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sichergestellt.
3699
1.6 Finanzielle Situation
Im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 1998 wurde dem Departement für Ver- teidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für den Vereidigungsbereich über die Jah- re 1999 bis 2001 ein Ausgabenplafond von 12,88 Milliarden Franken zugesichert. Dieser beinhaltet Kürzungen von rund 1,1 Milliarden Franken. Die Kredite für die Beschaffung von Rüstungsmaterial sind davon mit rund 800 Millionen Franken be- troffen. Zudem wurden die Kürzungen in den Finanzplanzahlen bis 2003 weiterge- zogen. Damit wird deutlich, dass sich die sicherheitspolitische Entwicklung in den Ausgaben für die Landesverteidigung niedergeschlagen hat. Nach diesen massiven Kürzungen liegen die Militärausgaben 2001 nominell um rund 17 Prozent unter dem Stand von 1990. Gegenüber den Finanzplanzahlen bis ins Jahr 2003 bedeutet dies einen realen Ausgabenrückgang von rund 32 Prozent. Die Rüstungsausgaben nehmen in der gleichen Zeitspanne real um rund 50 Prozent ab. Als Folge davon ist in den Jahren 2000 bis 2003 zur Beschaffung von Rü- stungsmaterial im Durchschnitt pro Jahr rund eine Milliarde Franken vorgesehen. Anfangs der 90er-Jahre standen dafür noch rund 1,8 Milliarden Franken zur Verfü- gung.
1.7 Finanzierbarkeit
Die mit dem Finanzplan 2001 bis 2003 (Bundesratsbeschluss vom 17. Dez. 1999) in Aussicht gestellten Zahlungskredite für die Immobilien Militär ermöglichen das Finanzieren und Realisieren der neuen und der bereits früher bewilligten Bauvorha- ben im vorgesehenen Zeitraum.
1.8 Ausgabenbremse
1.8.1 Allgemeines
Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundes- beschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken für einmalige Kredite und von mehr als 2 Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen (Art. 159 Ziff. 3 Bst. b der Bundesverfassung).
1.8.2 Neue einmalige Ausgaben
Als neue Ausgaben gelten insbesondere diejenigen Verpflichtungskredite, bei denen der entscheidenden Behörde verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit in Bezug auf den Umfang der Ausgabe, den Zeitpunkt ihrer Vornahme oder anderer wichtiger Modalitäten zusteht. So handelt es sich insbesondere dann um neue Ausgaben, wenn der grundlegende Erlass zwar umfassend die Erfüllung einer neuen ausgabenrele- vanten Aufgabe festlegt, die Frage der Modalitäten aber offen bleibt.
3700
Die Einmalzahlung dient einem bestimmten Zweck. Bildet eine Reihe von Zahlun- gen eine untrennbare Einheit, weil (für die Realisierung der Baute) zwingend sämtli- che Teilzahlungen erbracht werden müssen, liegt die zeitlich gestaffelte Auszahlung einer ihrer Natur nach einmaligen Ausgabe vor (im Gegensatz zu den zeitlich ge- staffelten und auf Dauer angelegten wiederkehrenden Zahlungen). Verpflichtungs- kredite, die neue einmalige Ausgaben nach sich ziehen, unterliegen dem qualifizier- ten Mehr, wenn sie die 20-Millionen-Schranke überschreiten. Für die Entscheidung, ob das eingegangene Engagement zu Leistungen einmaliger oder wiederkehrender Natur führt, ist auf die Art der einzelnen Leistung und die einzeln spezifizierten Teilkredite abzustellen. – Mit dieser Botschaft wird unter Ziffer 2.1.3 ein Verpflichtungskredit von 23,22 Millionen Franken für die Sanierung und den Ausbau der Kaserne Liestal BL beantragt. Er wird eine neue und einmalige Ausgabe in Form von Teilzahlungen von insgesamt mehr als 20 Millionen Franken nach sich zie- hen. Dieser Verpflichtungskredit ist der Ausgabenbremse zu unterstellen. Er bedarf demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der bei- den Räte. – Die in den Ziffern 2.1.4 und 2.2.2 eingestellten Vorhaben werden im Ein- zelnen neue einmalige Ausgaben bis höchstens 10 Millionen Franken nach sich ziehen. Diese Verpflichtungskredite sind demnach nicht der Ausgaben- bremse zu unterstellen.
1.8.3 Gebundene Ausgaben
Die in Gesetzesbestimmungen vorgesehenen Ausgaben, deren Betrag bestimmt ist oder die zur Erfüllung gesetzlich geordneter Verwaltungsaufgaben unbedingt erfor- derlich sind, gelten als gebundene Ausgaben. Die finanziellen Aufwendungen für den Gebäudeunterhalt oder den Gebäudeumbau ohne Nutzungsänderung (auch wenn aussergewöhnlicher Aufwand entsteht) sowie die Erneuerung von Betriebsmaterial (wie Ersatzteile) werden als gebundene Ausgaben betrachtet. Diese Verpflichtungs- kredite sind den Räten in einer besonderen, vom qualifizierten Mehr ausgenomme- nen Bestimmung zu unterbreiten. – Der in Ziffer 2.3.8 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzierung von Unterhaltsmassnahmen an militärischen Immobilien. Es handelt sich demnach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.
1.9 Kreditordnung
Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeführt nach den Rubriken Immobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen sowie nach Kreditgrösse und den Benützerorganisationen. – Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, welche bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Projekt mit Kostenberechnung hinterlegt sind.
3701
– Rahmenkredite dienen im nächsten Jahr der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Pro- jekte und Kostenberechnungen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Veränderungen mit notwendigen Immobilien- massnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerte bemessen. Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien Militär wird ein Ver- pflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft klassifiziert in einen Teil Gross- projekte für mehr als 10 Millionen Franken und einen Teil Vorhaben bis 10 Millio- nen Franken (Ziff. 3.1). – Mit dieser Botschaft wird ein einziges Grossprojekt – die Sanierung der Kaserne Liestal BL – beantragt. Es wird im Folgenden ausführlich darge- stellt, währenddem alle anderen – ausschliesslich Vorhaben bis 10 Millionen Franken – in summarischer Form aufgelistet sind.
1.10 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive der Mehr- wertsteuer zum aktuell geltenden Satz von 7,5 Prozent. In der Regel liegt den Be- rechnungen der Zürcher Wohnbaukostenindex vom 1. April 1999 mit 112,9 Punkten (Basis Oktober 1988), respektive 101,3 Punkten (Basis April 1998) zu Grunde. Er basiert auf den Erstellungskosten von Mehrfamilienhäusern, die nach Bauart, Aus- stattung und Lage den jeweiligen Indexhäusern entsprechen. Die Preisindexziffer kann demnach nur als Richtzahl für Militärbauten betrachtet werden. Der neue schweizerische Baupreisindex wird erstmals für die in der Immobilienbot- schaft 2002 eingestellten Vorhaben zur Anwendung kommen. Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt gemäss dem Bundesgesetz vom 16. Dezember
1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und nach dem Grund-
satz des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch entsprechende frühzeitige Information und mittels breit abgestützter Wettbewerbe insbesondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich den Vorrang. Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskrite- rien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden en Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.
3702
1.11 Kostengliederung
Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Ele- mentkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisie- rung gegliedert. Sie umfassen die nachfolgend aufgeführten Hauptgruppen:
Nr. Hauptgruppen Text
0 Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der
Erschliessung bis zur entsprechenden Grund- stücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.
1 Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spe-
zielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.
2 Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugruben-
aushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.
3 Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die fest eingebauten Ein-
richtungen samt den dazugehörigen speziellen Bauarbeiten und Installationen.
4 Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Stras-
sen und Plätze, Umgebungsgestaltung, sämtli- che Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäu- des, aber innerhalb der Grundstücksgrenze, zu- sammengefasst.
5 Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen,
Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Bau- stellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.
6 Sonderposition Werden in der Regel nicht für militärische Ob-
jekte verwendet.
7 Sonderposition Werden in der Regel nicht für militärische Ob-
jekte verwendet.
8 Unvorhergesehenes Position für unvorhergesehene oder mit geringer
Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen ge- mäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Ri- sikopositionen werden zum Abdecken der Teue- rung verwendet.
9 Ausstattung Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des
Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung) .
3703
2 Militärische Immobilien
2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)
2.1.1 Allgemeines
Die Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Fi- nanzierung von: – Projektierungen, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Arbeiten im Rahmen des Koordinationsausschusses für den Schutz der sicherheitspolitisch rele- vanten Infrastrukturen gegen Gewalteinwirkungen (KASKO+) – Investitionsvorhaben wie Um- und Neubauten, Sanierungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen – Kosten für Land- und Liegenschaftsgeschäfte inklusive allen Nebenkosten. Das Schwergewicht der Investitionen liegt bei der Verbesserung der Ausbildungs- infrastruktur des Heeres. Dabei stehen nach den Grundsätzen des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport zur Immobilienbe- wirtschaftung Sanierungen und bauliche Anpassungen mit Nutzungsoptimierungen beziehungsweise Umnutzungen von bestehenden Anlagen gegenüber Neubauten klar im Vordergrund. Die mit dieser Rubrik beantragte Verpflichtungskreditsumme ist mit 214,4 Millio- nen Franken etwa gleich gross wie die letztjährige. Der voraussichtlich zur Verfü- gung stehende Zahlungskredit von 260 Millionen Franken für das Jahr 2001 ist rund 110 Millionen Franken oder zirka 30 Prozent kleiner als vor zehn Jahren und liegt ungefähr 13 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1988 bis 1999 (siehe dazu Diagramm 1). Weil heute davon ausgegangen werden muss, dass mit der Umsetzung von Ar- mee XXI kurzfristig – als Erfolgsfaktor wichtige – bauliche Anpassungen an der Ausbildungs- und Unterkunftsinfrastruktur notwendig werden, ist für die Finanzie- rung solcher Massnahmen beim Bundesamt für Betriebe des Heeres, Ausbildungs- infrastruktur, ein Rahmenkredit von 15 Millionen Franken eingestellt. Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen) entspricht somit dem 2,3fachen des in Aussicht gestellten Zahlungskredites. Dieser Faktor liegt im unteren Bereich des langjährigen Mittels.
3704
Diagramm 1
- BPr = Bauprogramm - BVo = Bauvoranschlag 600 - VK = Verpflichtungskredit
500
400 375 370 350 287 304 291 280 285 300 252 268 276 260 260 260 260 516 423 200 364 326 323 287 321 273 262 257 238 214 217 212 100 186
0 1989 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3
Mit BPr u BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilien Rubrik Immobilien (Stand März 2000) Entwicklung Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1989–1999 = Rechnung, 2000 und 2001 = Budget, 2002 und 2003 = Finanzplan
2.1.2 Ausblick
Die in Aussicht gestellten Zahlungskredite der Finanzplanung, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Abteilung Immobilien Militär des Generalstabes und die Bedürfnisanmeldungen der Benützerorganisationen bestimmen im Wesent- lichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Verpflichtungen. Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten. Die- se Projekte werden erneut priorisiert und stehen in den nächsten Jahren zusätzlich zur Realisierung und Finanzierung an. Heute ist absehbar, dass in Zukunft vorrangig vor allem an der Ausbildungs- und Unterkunftsinfrastruktur qualitative bauliche Massnahmen notwendig werden. Da- mit die ausgewiesenen Immobilienbedürfnisse realisiert werden können, bedarf es für neue Investitionen in den Jahren 2002 und 2003 je rund 300 Millionen Franken an neuen Verpflichtungen (siehe dazu Diagramm 1).
3705
Der mit dem Voranschlag durch die Eidgenössischen Räte bewilligte Zahlungskredit ist die Basis für die Bautätigkeit. Im Diagramm 2 ist der Finanzbedarf aller bewil- ligter Vorhaben per 1. Januar 2000 ersichtlich. In den Jahren 2000 bis 2004 sind für militärische Immobilien mindestens je 260 Millionen Franken eingestellt, was das Volumen des Arbeitsvorrates positiv beeinflussen wird. Die Finanzierbarkeit des Verpflichtungskredites der Immobilienbotschaft Militär 2001 ist damit nachgewie- sen. Diagramm 2
300 260 260 260 260 265
250 20 36 37 42 35
62 200 49 48 50 60
150 56 58 60 89
100 28 175 34 38 119 12 50 16 82 4 59 36 0 2000 2001 2002 2003 2004
bis 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004
Rubrik Immobilien (Stand März 2000)
Jährliche Zahlungskredite für die Jahre 2000–2004 in Millionen Franken aufgeteilt nach bewilligten Vorhaben (bis 1998, 1999, 2000) und geplanten Vorha- ben (2001, 2002, 2003, 2004)
3706
2.1.3 Kantonale Kasernenanlage Liestal (BL)
Sanierung und Ausbau der Kaserne 23,22 Millionen Franken Beitrag des Bundes Benutzer: HEER, Bundesamt für Betriebe des Heeres
2.1.3.1 Ausgangslage
Der Waffenplatz Liestal besteht aus der Kasernenanlage in der Stadt Liestal, dem Kantonalen Zeughaus, den Schiess- und Übungsplätzen Seltisberg, Sichtern und Oristal sowie dem Ausbildungsgelände Gitterli. Die Geschichte des Waffenplatzes ist eng mit der Geschichte der Stadt Liestal (althochdeutsch: der Wachtposten) ver- bunden. In den Jahren 1861 bis 1862 erstellte der Kanton die Kaserne. Diese wurde 1904 durch die Stadt Liestal mit dem Bau einer Militärhalle ergänzt. In den Jahren
1933 bis 1938 und 1951 bis 1953 erfolgten grössere Sanierungen sowie der Umbau
und die Erweiterung des Hauptgebäudes der Kasernenanlage. Seither beschränkten sich die getroffenen baulichen Massnahmen am Kasernengebäude auf Instandhal- tungsarbeiten. Die zum Waffenplatz Liestal gehörenden Ausbildungsanlagen hat der Bund in den vergangenen Jahren kontinuierlich den neuen Bedürfnissen angepasst. Die eidgenössischen Räte bewilligten mit dem Bauvoranschlag 1997 einen Kredit von 4,6 Millionen Franken als Beitragsleistung für den Bau einer Mehrzweckhalle auf dem Kasernenareal. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 1998 einem Projektie- rungskredit für die mit dieser Botschaft beantragten Sanierungs- und Ausbauarbeiten der Kaserne zugestimmt.
2.1.3.2 Begründung des Vorhabens
Militärisch Der Waffenplatz Liestal bildet heute mit den Waffenplätzen Aarau, Reppischtal und Herisau-Gossau einen Ausbildungskreis. Der Standort Liestal wird gemäss Ent- scheid Bundesrat und dem Ausbildungskonzept des Departementes für Verteidi- gung, Bevölkerungsschutz und Sport auch in Zukunft und im Lichte der Armee XXI für die militärische Ausbildung von Bedeutung sein.
Politisch In der Region Basel, der zweitgrössten Agglomeration unseres Landes, geografisch durch den Jura von der übrigen Schweiz abgetrennt und wirtschaftlich grenzüber- schreitend-europäisch ausgerichtet, hat der Gesichtspunkt der nationalen Kohäsion einen besonderen Stellenwert. Für die Verteilung und die Belegung von Waffenplät- zen können generell nicht allein kostenmässige Überlegungen entscheidend sein. Übergeordnete staatspolitische und föderalistische Gründe sind ebenso ausschlagge- bend dafür, dass nördlich des Jura im Raum der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft der kantonale Waffenplatz Liestal erhalten bleiben soll.
Baulich / Betrieblich Die Bauten und Anlagen auf dem Kasernenareal sind unwirtschaftlich und entspre- chen nicht den modernen Ausbildungsbedürfnissen. Die Einrichtungen sind demo- diert. Der Zahn der Zeit hat an den Gebäuden sichtbare Spuren hinterlassen.
3707
Vor allem die Nebengebäude erfüllen weder die Benützeranforderungen noch die geltenden Sicherheitsvorschriften. Im Verpflegungsbereich lassen sich die Richtlini- en des neuen Lebensmittelgesetzes nicht einhalten. Im Weiteren bedingen Raum- konzept und Ausstattungen einen sehr personalintensiven Aufwand bei der Speisen- zubereitung, der Ausgabe und Verteilung.
2.1.3.3 Planungsvorgaben
Als Planungsgrösse wurde eine Reduktion von vier auf drei Rekrutenkompanien festgelegt. Die polyvalente Nutzung der Kasernenanlage ist prioritär. Im Hinblick auf künftige Reformen soll eine möglichst hohe Nutzungsflexibilität sichergestellt werden. Bei den räumlichen Massnahmen ist die Integration der «Frauen in der Ar- mee» zu berücksichtigen. Alle Gebäude der Kasernenanlage sollen in Bezug auf Infrastruktur und Komfort ei- nen gleichwertigen, zeitgemässen Stand erhalten. Dabei sind die Instandsetzung und Restaurierung der Gebäudehülle, die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen und des Brandschutzes im Hauptgebäude miteinzubeziehen.
2.1.3.4 Projektbeschreibung
2.1.3.4.1 Bauliche Anpassungen und Instandsetzungen Hauptgebäude Das Ziel der Sanierung ist, die vorhandene Bausubstanz zu erhalten und die Räume zeitgemäss auszustatten. Das Hauptgebäude und der Annexbau sollen aussen in Stand gesetzt, die Truppenschlafräume und Korridore renoviert und die Innenein- richtungen wie Ablagekasten, Gestelle inklusive Mobiliar vollständig ersetzt wer- den. Im Erdgeschoss des Hauptgebäudes sind an Stelle der Zimmer für Soldaten und Unteroffiziere Büros für die Truppe, Schulkommando und Rekrutierung vorgesehen. Diese Räume lassen sich ohne Veränderung der bestehenden Tragstruktur einfügen. Der Eingang von der Kasernenstrasse zentral ins Gebäude wird «wiederhergestellt». In den Obergeschossen sind verschiedene räumliche Anpassungen an das neue Nut- zungskonzept notwendig. Zusätzlich zu den bereits sanierten Sanitäranlagen werden in den Unteroffiziers-Schlafräumen WC und Duschen eingebaut zur Erhöhung der Belegungskapazität, aber auch um die Nutzung der Kaserne den Frauen in der Armee zu ermöglichen. Die Krankenabteilung ist nicht Bestandteil des Sanierungsprojektes und bleibt un- verändert.
3708
2.1.3.4.2 Umbau Freizeitzentrum Das bestehende Kantinengebäude wird zum Freizeitzentrum umgenutzt. Die Gast- stube, ein Restaurant und die Produktion werden im Erdgeschoss untergebracht. Die Lese- und Spielräume der Truppe, der Aufenthaltsraum für Instruktoren und Offizie- re sowie der Essraum der Offiziere sind im Obergeschoss angeordnet. Im Keller werden die neuen Lager-, Kühl- sowie Betriebsräume eingerichtet. Vom Kantinen- weg wird ein neuer Eingang direkt in die öffentlich zugängliche Gaststube führen. Die Haustechnik und die Oberflächen der Räume des bestehenden Kantinengebäu- des müssen weitgehend erneuert werden. Die schützenswerten Bauelemente werden in Stand gesetzt. Die bestehende Wirtewohnung wird saniert und umgenutzt als Wohnung für einen Betriebsangestellten.
Modellfoto: Kasernenanlage in der Stadt Liestal, BL
2.1.3.4.3 Neubauten Dienstgebäude Ein dreigeschossiger Neubau vermittelt im Osten des Areals zwischen Besamm- lungsplatz und zukünftiger Wohnüberbauung Quellenhof. Im massiven Unter- und Sockelgeschoss befinden sich Wachtlokal, Retablierungsstände sowie verschiedene Magazine und zwei Schiesskinos. Die darüber liegenden drei Geschosse sind in Holz beziehungsweise Holz-Beton-Verbund gebaut und beinhalten im Erdgeschoss
3709
Küchen und Speisesäle der Truppe. Zeitgemässe Theorieräume und ein Vortragssaal sind im 1. Obergeschoss untergebracht. Die Zimmer für Instruktoren, Offiziere Schulstab und Besucher sind im 2. Obergeschoss angeordnet. Alle Zimmer können mit zwei Betten, WC und Duschen ausgerüstet werden, um eine polyvalente Nut- zung zu ermöglichen.
Magazingebäude Unter Ausnützung der Topografie werden die Zeughaus- und Materialmagazine un- ter dem Besammlungs- und Aussensportplatz angeordnet, welche ebenerdig vom Parkplatzniveau erschlossen werden können. Die Betriebs- und Ausbildungsräume für den Bereich Motorwagendienst sind ebenfalls hier untergebracht. Zwischen den Magazinen und dem Untergeschoss des Hauptgebäudes ist eine Ein- stellhalle angeordnet, welche erschlossen wird über die Zufahrt zu den Magazinen. Die Einstellhalle ist dimensioniert für das Unterbringen von militärischen Kleinfahr- zeugen und Transportern wie Duros und Anhängern. Sie lässt sich auch als Ausbil- dungsraum verwenden.
2.1.3.4.4 Denkmalpflege Das vorliegende Nutzungs- und Bauprojekt trägt den Anliegen der Denkmalpflege vollumfänglich Rechnung, indem in den erhaltenswerten Bauten eine gleich blei- bende oder eine der Struktur angepasste Nutzung vorgesehen ist.
Hauptgebäude Der zentrale Haupteingang zur Kasernenstrasse wird für Fussgänger rekonstruiert. Im Erdgeschoss wird unter Beibehaltung der vorhandenen Tragstruktur die neue Nutzung eingefügt. Der seitliche Durchgang zum Kasernenhof wird aufgehoben und das Gebäude wieder in seine ursprüngliche Volumetrie zurückgeführt.
Kantine Das Gebäude wird von den Anbauten befreit und innen unter Würdigung der räum- lichen und historischen Gegebenheiten umgebaut. Das zentrale Treppenhaus bleibt erhalten, das Umbauprojekt respektiert die Axialität des Gebäudes und die Raum- aufteilung erfolgt unter Berücksichtigung der historischen Gegebenheiten.
Neubauten Die Neubauten übernehmen in der Materialisierung und Ausformulierung der Bau- elemente die Sprache der abzubrechenden Nebengebäude und stellen Bezüge zu den bestehenden Bauten her. Die städtebauliche Situation wird dadurch wesentlich ver- bessert und die Gesamtanlage zu einem integralen Teil der städtischen Kernzone.
3710
2.1.3.4.5 Energie/Haustechnik – Sicherheit - Baubiologie - Naturschutz Energie/Haustechnik Alle Gebäude der Kasernenanlage beziehen ihre benötigte Wärmeenergie ab der vorhandenen Infrastruktur im Hauptgebäude. Die Heizzentrale wurde vor rund acht Jahren komplett saniert und stellt mit einem Blockheizkraftwerk, zwei Gas-Ölheiz- kesseln sowie einer Solaranlage eine moderne Energiezentrale dar. Die vorhandene Trafostation für die Stromversorgung würde zwar in der Kapazität ausreichen. In Anbetracht des Alters wird sie jedoch ersetzt. Die erforderlichen Haustechnikanlagen werden nach modernen Energie sparenden Gesichtspunkten konzipiert (Wärmerückgewinnung und bedarfsabhängige Steue- rungen). Mit der vorgesehenen Wärmedämmung in den Neubaubereichen werden die gemäss Kantonalem (BL) Energiegesetz vom 4. Februar 1991 zulässigen Wärmeverluste um zirka 20 Prozent unterschritten. Damit wird dem heutigen Trend nach verstärkter Wärmedämmung Rechnung getragen.
Sicherheit Im Haupt- und Freizeitgebäude sind im Zuge der Umbau- und Instandsetzungs- massnahmen Anpassungen und Ergänzungen im Brandschutzkonzept notwendig (Treppenhausabschlüsse, Feuerlöschposten u.a.). Die Neubauten werden gemäss den Anforderungen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer in Absprache mit der basellandschaftlichen Gebäudeversicherung geplant. Insbesondere ist im Dienstge- bäude eine Sprinkleranlage für den Schutz der Holzkonstruktion vorgesehen.
Baubiologie Bei der Wahl der Baumaterialien werden die ökologischen und baubiologischen Aspekte gemäss Weisung des Kantonalen (BL) Hochbauamtes für den Einsatz von umweltschonenden Baumaterialien berücksichtigt. Beim Neubau des Dienstgebäu- des bietet Holz als Hauptbaustoff zusammen mit einer sparsamen und einfachen Umsetzung eine ideale Grundlage.
Naturschutz Die im Projekt der Mehrfachsporthalle integrierte Anlage zur Nutzung von Regen- wasser für die WC-Spülung wird auf das Betriebsgebäude und das Hauptgebäude erweitert. In Absprache mit dem Natur- und Vogelschutzverein Liestal wird unter dem Vor- dach an der Ostfassade des Freizeitzentrums ein Einflugschlitz für Mauersegler vor- gesehen. Der Natur- und Vogelschutzverein wird den dafür benötigten Brutkasten beschaffen und für die Reinigung des Einflugschlitzes sowie des Brutkastens besorgt sein.
3711
2.1.3.5 Investitionskosten und Finanzierung
Investitionskosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP) Nr. Hauptgruppen Kostenstellen (Fr.)
Anpassungen und Umbau Neubauten Total Teilumbau
1 Vorbereitungsarbeiten 668 500 217 100 500 700 1 386 300
2 Gebäude 7 217 700 3 333 800 13 040 700 23 592 200
3 Betriebseinrichtung 0 874 200 929 900 1 804 100
4 Umgebung 0 0 0 3 047 300
5 Baunebenkosten 1 041 900 521 100 2 045 600 3 608 600
1–5 Total Baukosten 8 928 100 4 946 200 16 516 900 33 438 500
9 Ausstattung 1 697 700 311 700 1 267 100 3 276 500
Mehrwertsteuer 748 000 371 000 1 246 000 2 563 000
1–9 Gesamtkosten 11 373 800 5 628 900 19 030 000 39 080 000
Zürcher Baukostenindex 1. April 1999 = 112,9 (1. Oktober 1988 = 100 Punkte)
In der Hauptgruppe Nr. 5, Baunebenkosten, sind enthalten: – 1,3 Millionen Franken Rückstellungen und Architektenreserve gemäss BKP 5.81 für erwartete, jedoch nicht spezifizierte Kosten. – 0,8 Millionen Franken Reserve gemäss BKP 5.83 für unvorhergesehene Kosten zur Verfügung Bauherr.
Kenndaten Art der Arbeit / Text Grösse BKP 2 BKP 1,2,3,5
Anpassungen und Instandsetzungen Rauminhalt gemäss SIA 116 43 655 m 3 177 Fr./m3 220 Fr./m3 Geschossfläche gemäss SIA 416 10 887 m 2 712 Fr./m2 881 Fr./m2 Umbau Rauminhalt gemäss SIA 116 5 036 m 3 712 Fr./m3 1 056Fr./m3 Geschossfläche gemäss SIA 416 1 520 m 2 2 357 Fr./m2 3 498 Fr./m2 Neubauten Rauminhalt gemäss SIA 116 35 444 m 3 396 Fr./m3 501 Fr./m3 Geschossfläche gemäss SIA 416 8 180 m 2 1 174 Fr./m2 2 171 Fr./m2
Finanzierung Träger des Sanierungs- und Ausbauprojektes ist der Kanton Basel-Landschaft. Die Baukosten (Gesamtkosten exklusive Anteil für Wohnung, Freizeitzentrum und Aus- stattung), werden gemäss der Sanierungsvereinbarung zu dreissig Prozent vom Kan-
3712
ton und zu siebzig Prozent vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport getragen. Daraus ergibt sich folgender Kostenteiler: Text Kosten inklusive Mehrwertsteuer (Fr.)
Total Anteil Kanton BL Anteil Bund
Bau 35 412 800 10 623 840 24 788 960 Wohnung, Freizeitzentrum 145 000 145 000 0 Ausstattung 3 522 200 3 242 600 279 600 Gesamtkosten 39 080 000 14 011 440 25 068 560 - Projektierungskredit 1 850 000 = Vom Bund noch zu bewilligen 23 218 560
2.1.3.6 Verträge
Die Benützung des Waffenplatzes Liestal basiert auf dem Vertrag vom 11. Mai 1965 (4. Juni 1965) mit Nachträgen. Darin sind Lage und Ausmass der dem Bund zur Verfügung gestellten Parzellen und Objekte bezeichnet, das Verfügungsrecht um- schrieben und die Entschädigungen geregelt. Die Bestimmungen der Grundsatzer- klärung zwischen Bund, Kanton und Stadt Liestal bilden die Grundlage für die zu- künftige Gestaltung des Waffenplatzes Liestal und dessen Betrieb. In dieser Grund- satzerklärung wird der Fortbestand des Waffenplatzes Liestal für mindestens fünfzig Jahre nach Abschluss der Sanierung der Kaserne festgehalten. Der bestehende Waffenplatzvertrag wird erneuert. Im Benützungsvertrag wird der Waffenplatzvertrag konkretisiert. Insbesondere wer- den die zur Verfügung stehenden Anlagen bezeichnet, die Details der finanziellen Leistungen definiert sowie die Haftungs- und Versicherungsfragen geregelt. Der Benützungsvertrag tritt zusammen mit dem Waffenplatzvertrag in Kraft und gilt so lange wie dieser. Die Modalitäten der Finanzierung des Sanierungs- und Ausbauprojektes werden in der Sanierungsvereinbarung betreffend Bauten, Anlagen und Einrichtungen auf dem Waffenplatz Liestal geregelt. In dieser Vereinbarung werden Gegenstand und Umfang der Erneuerung umschrie- ben. Ebenso werden die Gesamtkosten und die Grundlagen für die vom Kanton und vom Bund zu leistenden Beiträge festgelegt. Ferner wird der Kanton Basel- Landschaft als Bauherr bezeichnet, sein Hochbauamt mit der Durchführung der Sa- nierung beauftragt und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft geregelt.
2.1.3.7 Termine
Mit den Bauarbeiten kann im April 2001 begonnen werden. Die Gesamtbauzeit be- trägt knapp zwei Jahre. Der Bezug der sanierten und der neu erstellten Räume durch die Truppe ist vorgesehen für Januar 2003.
3713
2.1.4 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis
10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen
Benützerorganisationen / Text (Mio. Fr.)
Generalstab, Operationen: 9,920 Werterhaltungs-, Erneuerungs- und Anpassungsarbeiten an den Anlagen der höheren Führung EIGER und PALÜ, Sanierung und Anpassung des EMP-Schutzes an einer 2-stöckigen Pilotanlage eines grossen Verbandes, Um- und Anpassungsarbeiten an Übersetzstellen für die neue Stahlträ- gerbrücke beziehungsweise die Schwimmbrücke 95. Generalstab, Versorgung: 12,920 Anpassen von Unterflur- und Unterfelstankanlagen sowie von Unterflur- stillhaltelager an die geltenden gesetzlichen Vorschriften (Luftreinhalte- verordnung und Umweltschutzvorschriften), Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltschutzmassnahmen am Unterflurstillhaltelager Erlenbach BE. Generalstab, Territoriale Aufgaben: 4,700 Sanieren der Gebäudehülle und Erneuern der Haustechnik im Militär- spital Disentis GR, Installation einer Personenschutzanlage gemäss SUVA-Vorschriften in bestehenden Militärspitälern. Alle Benützerorganisationen 40,700 Steuerung der einzelnen Verpflichtungskredite beim Generalstab, Planung: Zur Finanzierung der Projektierungskosten für alle Immobilienmassnah- men, für unvorhergesehene bauliche Massnahmen, für Vorhaben in den Bereichen lokale Netzwerke / Telekommunikation und dem Kommuni- kationssystem der Bundesverwaltung, für Anpassungsarbeiten im Rah- men der Umweltschutzgesetzgebung, für Landerwerb und Landerwerbs- nebenkosten sowie Expertisen für Verdachtsflächen im Zusammenhang mit Liquidationen, für Security- und Safety-Massnahmen, für Mobiliar- beschaffungen bei Umbauten an militärischen Objekten und Anlagen, für Umlegungen und Anpassungen von Kabelanlagen, für bauliche Mass- nahmen an bestehenden Wasserversorgungsanlagen, für die Erneuerung von Strassen und Plätzen sowie Bahnverladerampen, für Massnahmen zur Erhaltung ausgewählter Objekte von historischer Bedeutung aus dem
1. und 2. Weltkrieg, für den Unterhalt und das Erhalten noch in Betrieb
stehender Unterkunftsbaracken, für die sicherheits- und kapazitätsmäs- sige Anpassung an die heutigen Vorschriften von bestehenden Stromver- sorgungsanlagen, für Anpassungsarbeiten an Zufahrten zu militärischen Anlagen. Generalstab, Führungsunterstützung: 27,800 Einbau von Glasfaserkabel zwischen Anlagen und Übertragungsstellen an verschiedenen Standorten, Erstellen von Normbauten für zwei Kno- tenvermittlungs- und Senden/Empfangen-Anlagen, Anpassen der Installa- tionen und des Layouts an die neuen Systeme in Führungsanlagen, bauli- che Massnahmen und Anpassung von Übertragungsausrüstungen an Glasfaserkabelanlagen, bauliche Anpassungen zu Gunsten des automati- schen Fernmeldenetzes von Führungsanlagen der grossen Verbände.
3714
Benützerorganisationen / Text (Mio. Fr.)
HEER, Betriebsbauten: 10,860 Erneuerung Proviantmagazin und Betriebsstoffdienst im Nachschub- betrieb Brenzikofen in Grünenmatt BE, Anpassung der technischen Installationen der Betriebsstoff-Nachschubtankanlagen Bronschhofen SG und Silenen UR an die geltenden Umweltschutzvorschriften, Neubau ei- ner Selbstbetankungsanlage im Eidgenössischen Zeughaus Blankenburg Zweisimmen BE, Einbau von je zwei Warenaufzügen in den Eidgenös- sischen Zeughäusern Seewen SZ und Payerne VD. HEER, Ausbildungsinfrastruktur: 42,010 Bauliche Anpassungen an der Unterkunfts- und Ausbildungsinfrastruktur auf bestehenden Waffen- und Schiessplätzen an die Bedürfnisse der Armee XXI, Umsetzen von Sicherheitsmassnahmen in den Bereichen Zutrittskontrolle, Objekt- und Brandschutz auf dem Waffenplatz und im Zeughaus Thun BE, Bau der zweiten Etappe der Ortskampfanlage auf dem Schiessplatz Aeuli Paschga in Walenstadt SG, Erweiterung Stein- haus, Munitionsmagazin und Truppenunterkunft Fleugmatt auf dem Panzerschiessplatz Hinterrhein GR, Einbau von Wärmebildkameras in der Atemschutzausbildungsanlage Wangen an der Aare BE, bauliche Er- weiterung des Dienstgebäudes auf dem Truppenübungsplatz Schwell- brunn AR, Material für bauliche Truppenarbeiten auf Waffen- und Schiessplätzen, Bau einer Betankungsanlage für die Fahrzeuge der Trup- pe und des Waffenplatzes auf dem Panzerschiessplatz Hinterrhein GR, Erweiterung der Kurzdistanzanlage Mätteli auf dem Waffenplatz Reppi- schtal, Birmensdorf ZH. Luftwaffe: 42,270 Erste von drei Etappen für den Neubau einer Einstellhalle zu Gunsten der Flugbetriebsfahrzeuge (Schneeräumfahrzeuge, Pistenreinigungsfahrzeu- ge, Tankfahrzeuge, Lösch- und Unfallpikett-Fahrzeuge) mit Nebenräu- men für die Gerätschaften der Rettungsdienste auf dem Militärflugplatz Meiringen BE, Anpassungsarbeiten für die Installation des neuen Luft- raumüberwachungs- und Einsatzleitsystems FLORAKO (3. Etappe) an der Militärradarstation 3 und dem Materialkompetenzzentrum Dübendorf ZH (2. Etappe), Ersatz der Militärseilbahn Iffigenalp–Weisshorn
1. Bahnsektion in der Lenk BE, Sanierung der Flugzeughalle 4 auf dem
Militärflugplatz Emmen LU, bauliche Anpassungen an verschiedenen Fliegerhöhen- und Übermittlungsanlagen der Luftwaffe für die Instal- lation des Richtstrahl-Breitbandübertragungssystems 3. Etappe Teilnetz blau, bauliche Vorbereitung der Funkstandorte für FLORAKO KOMSYS, 7. Etappe. Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten). Total Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken 191,180
3715
2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen
2.2.1 Allgemeines
Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilien- vorhaben mit Dritten. Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Mass- nahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der Swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivilen Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermög- licht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien. Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der be- treffenden zivilen Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidi- gung, Bevölkerungsschutz und Sport beeinflusst werden. Diagramm 3
- BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit 45
40
35
30 27 26 25 25 22 19 20 20 20 20 42 20 39 15 15 15 34 15
10 20 20 21 19 12 12 5 7 5 2 0 1992 93 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3
Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Vertragliche Leistungen
Rubrik Vertragliche Leistungen (Stand März 2000) Entwicklung Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1992–1999 = Rechnung, 2000 und 2001 = Budget, 2002 und 2003 = Finanzplan
3716
Mit 6,7 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme um zirka 12,5 Millionen Franken kleiner als im Vorjahr. Dies ergibt auf Ende 2001 einen Verpflichtungskreditsaldo in der Grössenordnung von rund 36 Millionen Franken, was dem 1,8fachen Zahlungskredit entspricht.
2.2.2 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis
10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen
Benützerorganisationen / Text (Mio. Fr.)
Generalstab, Planung: 4,500 Kostenbeitrag gemäss Vertrag für den Neuaufbau der durch Lawinennie- dergang zerstörten SAC-Hütte in Cristallina TI, Rahmenkredit zu Guns- ten aller Benützerorganisationen für Kostenbeiträge an unvorhergesehene Projekte. HEER, Ausbildungsinfrastruktur: 2,200 Beitrag an den Kanton Genf für bauliche Sofortmassnahmen an der Kaserne «Les Vernets» GE, Beitrag an den Kanton Glarus für die
1. Etappe der Erneuerungsarbeiten an der Sernftalstrasse zum Schiess-
platz Wichlen GL. Rubrik Vertragliche Leistungen. Total Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken 6,700
2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen
2.3.1 Allgemeines
Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an be- stehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versi- cherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert. Mit 152 Millionen Franken ist die gesamte Verpflichtungskreditsumme 3 Millionen Franken kleiner als die letztjährige. Dies ergibt auf Ende 2001 einen Verpflich- tungskreditsaldo von 270 Millionen Franken. Dies entspricht ca. dem 2,3fachen Zahlungskredit. Betriebliche Unterhaltsmassnahmen an der Verteidigungsinfrastruktur wurden bis- her aus dem Ersatzmaterial- und Unterhaltsbudget (EUB) finanziert. Mit dem Ziel, eine verbesserte Budgetierungs- und Kostentransparenz zu schaffen und im Nach- gang zur Regierungs- und Verwaltungsreform Bau, Liegenschaften und Beschaffung (RVR-NOVE, BLB), werden diese Mittel ab dem Jahr 2001 mit der Immobilienbot- schaft Militär anbegehrt.
3717
Diagramm 4
- BVo = Bauvoranschlag - VK = Verpflichtungskredit 200
180
160
140 126 126 118 123 113 114 115 120 101 95 95 100 190 157 155 157 157 80 152
60 130 110 100 108 40
20
0 1994 95 96 97 98 99 2000 1 2 3
Mit BVo [ab 2000 Immobilienbotschaft] beantragte VK Zahlungskredite für die Rubrik Immobilienunterhalt u Liquidationen
Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Stand März 2000) Entwicklung Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken 1994–1999 = Rechnung, 2000 und 2001 = Budget, 2002 und 2003 = Finanzplan
2.3.2 Kreditzusammensetzung
Der Verpflichtungskredit für Immobilienunterhalt und Liquidationen setzt sich wie folgt zusammen:
Text Rahmenkredite Total (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
Verpflichtungskredit Total 152,000 – Liquidationen 8,000 – Nicht versicherte Schäden 7,000 – Energietechnische Massnahmen 6,000 21,000
= Anteil reiner Immobilienunterhalt 131,000
3718
2.3.3 Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen
Beim Generalstab, Untergruppe Planung werden die 21 Millionen Franken für Liquidationen, nicht versicherte Schäden und energietechnische Massnahmen zu Gunsten aller Benützerorganisationen eingestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (März 2000) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Benüt- zerorganisationen. Benützerorganisationen Objektkredite Rahmenkredite (Mio. Fr.) (Mio. Fr.)
Generalstab, Operationen – 5,000 Generalstab, Logistik, Versorgung – 9,000 Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben – 6,000 Generalstab, Planung – – Generalstab, Führungsunterstützung – 5,000 HEER, Betriebsbauten 1,500 22,500 HEER, Ausbildungsinfrastruktur – 40,000 HEER, Kommando Festungswachtkorps – 6,000 Gruppe, Rüstung – 8,000 Luftwaffe 2,000 26,000
Total Objektkredite/Rahmenkredite 3,500 127,500
Gesamttotal für reinen Immobilienunterhalt 131,000
2.3.4 Immobilienunterhalt
Planung Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge im laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit er- teilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben für mehr als 1 Million Fran- ken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Projekt inklu- sive Kostenvoranschlag dokumentiert. Die überwiegende Anzahl der Vorhaben umfassen Massnahmen bis eine Million Franken und sind mit Bedürfnismeldungen der Benützerorganisationen oder den entsprechenden Massnahmenplanungen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwachung dokumentiert. Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2001 – an unge- fähr 1500 von rund 16 000 klassierten Objekten – wird ein Verpflichtungskredit zu Gunsten der Benützerorganisationen und des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unterhaltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten.
Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an den bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, weil zur Schonung des knappen Baulandes wenn immer möglich auf Neubauten «auf der grünen Wiese» verzichtet wird. In diesem Sinne
3719
dient der Unterhalt auch dem Substanzerhalt der Objekte mit Blick auf künftige Umnutzungen. Der Immobilienunterhalt umfasst folgende Massnahmen: Das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Gebrauchstaug- lichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festgesetzte Dauer. Die Versor- gung und Entsorgung (Energie für die Entfeuchtung und Heizung) beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen (Objekte der Landesverteidigung). Die Instandsetzung eines Bauwerkes von bedeutendem kulturellem Wert. Unterschieden wird zwischen planbaren (Einzelprojekte), periodischen (Service- und Revisionsarbeiten) und laufenden (Reparaturen) Massnahmen. Alle Einzelpro- jekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvor- gabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unterzogen und ein- zeln freigegeben.
Mitteleinsatz In der Privatwirtschaft wird der jährliche finanzielle Unterhaltsaufwand mit ein bis zwei Prozent der Gebäudeversicherungssumme eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt das Bundesamt für Armee- material und Bauten, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögenswerten selber trägt. Die Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen setzt die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlagebetreiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenüber. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten 131 Millio- nen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit einem Gesamt- wert von 24 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies entspricht einem Mittelein- satz von zirka 0,5 Prozent des Wiederherstellungswertes.
2.3.5 Energietechnische Massnahmen
Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert. Im Sinne des Programmes Energie 2000 des Bundesrates kommen dabei neben kon- ventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzelhei- zungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.
2.3.6 Nicht versicherte Schäden
In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schä- den an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereignisse entstanden sind sowie für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Er- fahrung beruhender Kredit eingestellt.
3720
2.3.7 Liquidationen
Mit der Armeereform 95 und PROGRESS sind allein im Bereich der Kampf- und Führungsbauten rund 13 500 Objekte obsolet geworden. Diese Überbestände wer- den nach Möglichkeit verkauft oder an die früheren Landeigentümer zurückgegeben. Dies ist aber nicht immer möglich. So werden vor allem Objekte in Strassen und Ei- senbahnanlagen aus Sicherheitsgründen rückgebaut. Das gleiche gilt für die zahlrei- chen grossen Festungen, die aus Umweltschutzgründen auszuräumen sind, sofern keine militärische oder zivile Nachnutzung gefunden wird.
2.3.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis
10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen
Benützerorganisationen / Text Mio. Fr.
Alle Benützerorganisationen 148,500 Steuerung der einzelnen Verpflichtungskredite beim Generalstab, Planung: 127,5 Millionen Franken Rahmenkredite zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Unterhaltsmassnahmen und Unterhaltsprojekte.
21 Millionen Franken Rahmenkredite
für die Liquidation von nicht mehr benötigten Bauten und Anlagen, für nicht versicherte Schäden an militärischen Objekten, für das Umsetzen von Massnahmen gemäss der Luftreinhalteverordnung und Energie 2000. HEER, Betriebsbauten: 1,500 Objektkredit für die Sanierung Gebäude 3 des Eidgenössischen Zeughau- ses in Sarnen OW. Luftwaffe: 2,000 Objektkredit für die Instandsetzung der CO2 Brandschutzanlage in den Munitionskammern der Flugzeugkaverne in Buochs NW, Objektkredit für die Sanierung der O2-Produktionsanlage in der Flugzeugkaverne Buochs NW. Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen. Total Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken 152,000
3721
3 Zusammenfassung der beantragten neuen
Verpflichtungskredite
3.1 Gliederung nach Projektgrösse
Text Franken
Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 23 220 000 Rubrik Immobilien: Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal BL 23 220 000 HEER, Bundesamt für Betriebe des Heeres, Ausbildungsinfrastruktur (Ziffer 2.1.3) Vorhaben bis 10 Millionen Franken 349 880 000 Rubrik Immobilien: Vorhaben gemäss Objektliste (Ziffer 2.1.4) 191 180 000 Rubrik Vertragliche Leistungen: Vorhaben gemäss Objektliste (Ziffer 2.2.2) 6 700 000 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen: Vorhaben gemäss Objektliste (Ziffer 2.3.8) 152 000 000
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 373 100 000
3722
3.2 Gliederung nach Benützerorganisationen
Rubriken Franken Total Benützerorganisationen / Text Franken
Rubrik Immobilien: (Ziffer 2.1.3 und 2.1.4) 214 400 000 Generalstab, Operationen 9 920 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Logistik, Versorgung 12 920 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben 4 700 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Planung 40 700 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Generalstab, Führungsunterstützung 27 800 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Betriebsbauten 10 860 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Ausbildungsinfrastruktur 65 230 000 Ein Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 23 220 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 42 010 000 Luftwaffe 42 270 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Rubrik Vertragliche Leistungen: (Ziffer 2.2.2) 6 700 000 Generalstab, Planung 4 500 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Ausbildungsinfrastruktur 2 200 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen: 152 000 000 (Ziffer 2.3.8) Generalstab, Planung 148 500 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken HEER, Betriebsbauten 1 500 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken Luftwaffe 2 000 000 Nur Vorhaben bis 10 Millionen Franken
Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 373 100 000
3723
4 Zusammenfassung der Auswirkungen
4.1 Personelle Auswirkungen
Die mit dieser Botschaft beantragten Projekte verursachen keine Erhöhung des Per- sonalbestandes.
4.2 Finanzielle Auswirkungen
Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien Militär mit den für die Realisie- rung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rah- men des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenös- sischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.
4.3 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft
Die mit dieser Immobilienbotschaft beantragten Verpflichtungskredite werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.
5 Legislaturplanung 1999–2003
Die Immobilienbotschaft Militär ist ein jährlich wiederkehrendes Geschäft und als solches nicht in der Legislaturplanung enthalten.
6 Verfassungsmässigkeit
Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Arti- keln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.
10966
3724