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02.045

Botschaft über militärische Immobilien (Immobilienbotschaft Militär 2003)

vom 29. Mai 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über militärische Immobilien mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. Mai 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2002-0194 5149

Übersicht

Mit der vorliegenden Botschaft über militärische Immobilien beantragt der Bundes- rat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 446,945 Millionen Franken. Davon entfallen auf

Rubriken/Kredite Franken

Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 295 145 000 Nr. 510.3200.001 – Zwei Objektkredite von mehr als 10 Millionen Franken 33 280 000 für das Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.1.5 und 2.1.6) – Drei Objektkredite von mehr als 10 Millionen Franken 63 100 000 für die Luftwaffe (Ziff. 2.1.7, 8 und 9 ) – Siebenundzwanzig Objekt- und fünf Rahmenkredite 198 765 000 für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.1.10 )

Rubrik Vertragliche Leistungen 21 800 000 Nr. 510.3500.001 – Drei Objektkredite und drei Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.2.2)

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 130 000 000 Nr. 510.3110.002 – Sieben Objektkredite und fünf Rahmenkredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2.3.8)

Total fünfundfünfzig neue Verpflichtungskredite 446 945 000

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Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Einführung

Ob Ausbildungs-, Führungs-, Logistik- oder Verwaltungsaufgaben – die Immobilien Militär bilden das solide und unabdingbare Fundament für alle Aktivitäten der Armee. Der Bewirtschaftung des Immobilienportefeuilles ist deshalb eine entspre- chend grosse Bedeutung beizumessen. Alle für das Jahr 2003 geplanten baulichen Massnahmen, für deren Realisierung und Finanzierung dem Parlament ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 447 Millio- nen Franken beantragt wird, dienen der Verbesserung oder Erneuerung bestehender Funktionalitäten. Alle Bedürfnisse der mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind begründet, überprüft und nachgewiesen. Die von der Armee zu erbringenden Leistungen sind in der Verfassung und im Militärgesetz verbindlich festgehalten und im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 umschrieben. Nach diesen geforderten Leistungen sind auch die Immobilien Militär auszurichten. Neue Ausbildungs- und Dienstleistungsmodelle erfordern eine Anpas- sung der Ausbildungsinfrastruktur, moderne Führungs- und Aufklärungssysteme eine solche der Führungsstruktur. Die Armee XXI hat in verschiedener Hinsicht direkten und wesentlichen Einfluss auf die Immobilien Militär. Erkennbar werden beispielsweise das Raumdefizit zur Sicherstellung der Ausbildung der mechanisier- ten Verbände oder die neuen Anforderungen an die Ausbildungsanlagen, aber auch ein Zuviel an Infrastruktur im Bereich Logistik und Verteidigung. Immobilien sind kapitalintensive Sachwerte, die in kaufmännischer und technischer Hinsicht zu betreuen sind. Es lohnt sich deshalb, sie fachgerecht zu bewirtschaften. Die Bewirtschaftung der Immobilien Militär kann nicht isoliert, sondern muss im Kontext mit den sie umgebenden wirtschaftlichen und politischen Realitäten gese- hen werden. Angesichts der rasanten Veränderungen in einem zunehmend ausdiffe- renzierten Umfeld und der sich daraus ergebenden neuen Bedürfnissen ist es ent- scheidend, ein Höchstmass an Handlungsfreiheit zu wahren. Die Abteilung Immo- bilien Militär des Generalstabes erfüllt diese Aufgaben rasch, zielsicher und situa- tionsgerecht mit dem Einsatz von modernen und griffigen Instrumenten ...

1.2 ... der Teilstrategie militärische Immobilien 2001

(Hauptziele und Grundsätze) Gezielte Immobilienplanung verlangt nach Information. Die Teilstrategie militä- rische Immobilien 2001 beschreibt für den funktionalen Teilbereich Immobilien Militär die angestrebte Entwicklung und die dafür einzusetzenden Mittel. Sie bietet dem Planer wichtige Anregungen, setzt Leitplanken und unterstützt mit Orientie- rungsmarken. Alle Planungsarbeiten sind unter dem Blickwinkel der Armee XXI anzugehen. Wo nötig sind bestehende Infrastrukturen anzupassen oder zu korrigie- ren.

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Das Hauptziel aller Aktivitäten ist die hohe strategische Qualität der Immobilienbe- wirtschaftung. Die Planungsarbeiten orientieren sich an den drei Oberzielen: – Hohe Immobilienverfügbarkeit für Armee und Verwaltung – Sparsamer Umgang mit den Finanzen des Bundes – Gute Erfüllung staatspolitischer Aufgaben. Der Umgang mit dem Immobilienbestand basiert auf drei strategischen Grundsätzen. Diese Grundsätze sind abgeleitet aus den Erkenntnissen der strategischen Zielset- zungen: – Die wirtschaftliche Nutzung des Immobilienbestandes hat Vorrang vor Neuinvestitionen – Nicht mehr benötigte Immobilien sollen möglichst wenig laufende Ausgaben verursachen – In der Bewirtschaftung der Immobilien wird eine erhebliche Steigerung der Effektivität und Effizienz angestrebt.

1.3 ... der Wirtschaftlichkeitsprüfung (3 Teilelemente)

Das Immobilienmanagement mit seinen mehrjährigen Planungs- und Realisierungs- fristen und die auf Jahrzehnte angelegte Nutzungsdauer der Immobilien stehen im Gegensatz zum anhaltenden dynamischen Wandel der Rahmenbedingungen. Trotz aller Unsicherheiten müssen jedoch die Immobilien permanent aktiv bewirtschaftet werden. Dabei ist ein Kompromiss zu finden zwischen der Vermeidung von Fehlin- vestitionen und der Erfüllung aktueller Investitionsbedürfnisse. Alle Planungsarbei- ten werden unter dem Blickwinkel der Armee XXI angegangen. Es soll verhindert werden, dass in Objekte investiert wird, die in Zukunft nicht sicher benötigt werden. Teilelement 1) Die Priorisierung der Vorhaben Die Geschäftsleitung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport hat 1997 einen Kriterienkatalog für die Priorisierung von geplanten Rüstungs- und Immobilienvorhaben verabschiedet, um mögliche Fehlin- vestitionen zu vermeiden. Diese Triage der Vorhaben erfolgt bereits im Kernprozess Bedürfnisüberprüfung. Der Kategorisierung liegen folgende Fragen zu Grunde: – Was wissen wir sicher? Vorhaben, deren Mengengerüst, Dimensionierung, Kosten-Nutzen-Optimierung und Realisierungszeitpunkt eindeutig bestimmt sind, gehören zur Kategorie A. – Wohin führt der Trend? Etappierte, an Bestände und Strukturen angepasste und in Folgeetappen noch anpassbare Vorhaben (Erstetappen sind unbestritten) sowie Vorhaben, die auf Grund von tranchenweise erfolgenden Rüstungsbeschaffungen etappiert werden, gehören zur Kategorie B.

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– Was wissen wir noch nicht? Grundsatzprojekte, für welche die Konzeptions- beziehungsweise die Weiterbearbei- tungs- und Realisierungsentscheide durch die zuständigen Entscheidgremien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch zu treffen sind. Diese Vorhaben figurieren unter Vorbehalt in der Planung und gehören zur Kategorie C. Grundlage für die Aufnahme der Vorhaben in diese Botschaft ist einerseits der vom Generalstabschef genehmigte Investitionsplan Immobilien Militär 2002. Dieser ist eine Momentaufnahme des Planungsstandes und bildet die am 31. August 2001 bekannten, notwendigen und begründeten Bedürfnisse der Benützerorganisationen ab. Andererseits sind es die konkreten, von der Gruppe Rüstung, Bundesamt für Armeematerial und Bauten, ausgearbeiteten Projekte mit Kostenberechnungen. Die Planungsarbeiten erfolgen rollend, die Bedürfnisse werden immer wieder hinter- fragt. Deshalb ist es möglich, dass seit der Revision des Investitionsplanes einzelne Vorhaben gestrichen, verschoben oder neu in die Planung aufgenommen worden sind. Alle Vorhaben dieser Botschaft gehören zur Kategorie A oder betreffen den men- genmässig unbestrittenen Teil von B-Projekten. Teilelement 2) Die Zielorientierte Rentabilitätsanalyse (ZORA) Von Interesse ist die Frage, welche Immobilien respektive welche Investitionen in Immobilien rentabel sind. Eine wesentliche Bestimmungsgrösse für den Investitions- entscheid bei den Immobilien Militär ist zunehmend auch die Einschätzung der Ertragsaussichten in Form von Mieten. Hier setzt die Zielorientierte Rentabilitäts- analyse an. Sie beruht auf einem systemischen Vorgehen zur Bestimmung der Brut- toerträge und der Kosten verschiedener Varianten, die als Lösungen für ein Benutzerbedürfnis in Frage kommen. Der methodische Ansatz für die Rentabilitäts- analyse ist die statische Investitionsrechnung in Form der Rentabilitätsrechung (Messen des Nettoertrages mit dem eingesetzten Kapital). Das Ergebnis der Berech- nung widerspiegelt zwar nicht eine mit Marktpreisen erhärtete Rendite. Es simuliert jedoch auf nachvollziehbare Weise das Marktgeschehen und zeigt die Wirtschaft- lichkeit verschiedener Massnahmenmöglichkeiten auf. Für die Wahl einer Lösungs- variante stehen vergleichbare Rentabilitätswerte zur Verfügung, welche eine präzise Aussage erlauben. Das Immobilienmanagement im Generalstab hat mit ZORA ein Instrument in der Hand, um gut abgewogene und klare Aufträge an den nächsten Kernprozess (Abklä- rung der Machbarkeit, Ausarbeiten Vorprojekt oder Bauprojekt) zu erteilen. Teilelement 3) Die Verzichts- und Verschiebungsplanung Mit der Verzichtsplanung wird periodisch die Nützlichkeit von Vorhaben und bewilligten, aber noch nicht eröffneten Krediten überprüft. Ist der Nutzen aus aktu- eller Sicht nicht mehr gegeben, werden die Planungsarbeiten eingestellt oder der Kredit abgerechnet. Die Verschiebungsplanung prüft die Dringlichkeit von Vorhaben und von bewillig- ten, noch nicht eröffneten Krediten. Ist eine definitive Beurteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich, verfügt der Generalstab einen Planungsstopp.

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Für die Beurteilung der Dringlichkeit und der Nützlichkeit gelten die in der Teil- strategie militärische Immobilien 2001 festgelegten strategischen Grundsätze (sh.

Ziff. 1.2).

1.4 Kosten-Nutzen-Optimierung

Dem Beschluss des Bundesrates vom 22. Februar 1995 entsprechend werden auch dieses Jahr wieder ausgewählte Vorhaben im Rahmen von Normen und Standards hinsichtlich Kosten-Nutzen-Optimierung überprüft. Die Arbeiten laufen unter der Leitung des Generalstabs. Kosteneinsparungen werden bei der Krediteröffnung für die Bauausführung in Abzug gebracht.

1.5 Zu den Vorhaben dieser Botschaft

1.5.1 Grundsätzliches

Um- und Neubauvorhaben Die Neustrukturierung der Armee (Armee XXI) macht bauliche Massnahmen an den bestehenden Infrastrukturen erforderlich. Gesetzgebungen im Bereich Raum und Umwelt (Vorschriften bezüglich Lärm, Luftbelastung oder Bodeneintrag) führen dazu, dass militärische Bauten und Anlagen angepasst werden müssen. Es geht im Weiteren darum, den Werterhalt der für die Armee XXI erforderlichen Infrastruktur sicherzustellen. Unterhaltsvorhaben und die Unterhaltsproblematik in der Zukunft Im Rahmen der Immobilienbotschaft 2003 sollen auch grössere Unterhalts- oder Sanierungsvorhaben realisiert werden. Grundsätzlich werden die einzelnen Unterhaltsmassnahmen an den jeweiligen Objekten sehr konsequent zusammengefasst, aufeinander abgestimmt und als Gesamtsanierung geplant, sofern die langfristige Nutzung der betreffenden Anlage im Rahmen der Armee XXI nicht in Frage gestellt wird. Unter diesen Gesichtspunkten geplant und in die Immobilienbotschaft 2003 einge- stellt wurden Korrosionsschutzmassnahmen an bestehenden Betriebsstoff- Versorgungsanlagen, die Sanierung der Haustechnik im Armee-Motorfahrzeug-Park (AMP) in Grolley, die Instandsetzung der Abwasserkanalisation auf dem Waffen- platz Sand in Bern, die Sanierung der Gebäudehülle an der Truppenunterkunft im AMP Bronschhofen, der bauliche Unterhalt an Gebäuden und haustechnischen Anlagen in einer Führungsanlage, die Fassadensanierung an einem Dienstgebäude sowie die Sanierung der Seilbahn zum Fliegerschiessplatz Axalp. Für die Zukunft zeichnet sich ab, dass der finanzielle Bedarf für die Sanierung, Anpassung oder Erweiterung der baulichen Infrastruktur nicht abnimmt, obwohl die Armee kleiner wird. Die Konzentration von verschiedenen Aufgaben an einem Standort, ein grosser Sanierungs- oder Ersatzbedarf von veralteten Anlagen, umfangreichere Massnahmen für die Erfüllung der geltenden Umweltgesetze, die Beschaffung von hochwertigen

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und komplexen Systemen und ein steigender Raumbedarf in den Bereichen Kom- munikation und Informatik mögen einige der Gründe dafür sein. Dem gegenüber stehen immer knapper werdende Finanzmittel – auch für die Infra- struktur – zur Verfügung. In dem sich rasch wandelnden Umfeld sind auch im Unterhaltsbereich vermehrt flexible Gesamtkonzepte, etappierbare Vorhaben und modular aufgebaute Lösungen gefragt. Bereitstellen von Räumen an den Rekrutierungsstandorten für die Rekrutierung XXI Mit der Umsetzung der Armee XXI wird das bisherige System der Aushebung durch ein verfeinertes Rekrutierungssystem abgelöst. Die Rekrutierung XXI dauert zwei bis drei Tage. Im Jahr 2002 wird sie schrittweise eingeführt. Und im darauf folgen- den Jahr wird sie operationell sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sind an den neuen Standorten Unterkünfte und Verpflegungsmöglichkeiten für die Stellungspflichtigen bereitzustellen. Die Rekrutierung für die Armee XXI wird neu an sieben Standorten durchgeführt. In Lausanne VD, Losone TI, Mels SG, Rüti ZH, Steinen SZ, Sumiswald BE und Windisch AG. Bis alle sieben Rekrutierungszentren operationell sind, müssen für die Standorte Losone und Steinen noch Übergangslösungen auf dem Monte Ceneri TI und in Nottwil LU eingerichtet und betrieben werden1. Auslösende Faktoren für die Aufnahme von Immobilienvorhaben in diese Botschaft Vom gesamten Sammelkredit von 447 Millionen Franken (55 Verpflichtungskredi- te) sind:

163 Millionen Franken (21 Objektkredite, dazu gehören alle Vorhaben für mehr als

10 Millionen Franken) oder 34 Prozent Armee XXI relevant. Von den 204 Millio-

nen Franken der Rahmenkredite für verschiedene Bedürfnisse bis eine Million Fran- ken (Ziff. 2.1.10.3, 2.2.2.1 und 2.3.8.1) kommen noch 143 Millionen Franken (70 Prozent von 204 Mio. Fr.) dazu. Das sind noch einmal 32 Prozent. Damit sind für die Armee XXI bauliche Massnahmen für insgesamt 306 Millionen Franken oder

69 Prozent der Gesamtsumme geplant.

Vorhaben für zirka 113 Millionen Franken oder 25 Prozent für Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen sowie durch gesetzliche Vorgaben begründet.

28 Millionen Franken (5 Verpflichtungskredite) respektive 6 Prozent direkt mit

Rüstungsbeschaffungen zusammenhängend: Ziffer 2.1.8 Vorhaben 101.316, Ziffer

2.1.10.6 Vorhaben Nr. 101.604, 101.358 und 101.802 sowie Ziffer 2.2.2.3 Vorha-

ben Nr. 101.957. Diese Zahlen belegen, dass die Prioritäten entsprechend den Vorgaben gesetzt sind.

1 An den Standorten Losone TI, Mels SG, Steinen SZ, Monte Ceneri TI und Nottwil LU können bundeseigene Anlagen belegt werden. An den anderen Standorten werden die für die Rekrutierung erforderlichen Räume zugemietet.

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1.5.2 Die Schwergewichte dieser Botschaft sind ...

... das Heer Ausbildungsinfrastruktur Ein baulicher Anpassungsbedarf zeichnet sich dort ab, wo andere Verbände als bis- her auf den bestehenden Waffenplatz-Infrastrukturen ausgebildet werden müssen. Nötig werden deshalb Investitionen für neue Ausbildungshallen der mechanisierten Verbände. Es drängen sich zudem Anpassungen auf in den Infrastrukturbereichen Verpflegung, Unterkunft sowie Instruktorenbüros, aber auch für Zeitmilitär und Durchdiener. Im Freizeitbereich geht es vor allem um das Bereitstellen von zeitge- mässen Lese- und Aufenthaltsräumen für Kader und Rekruten sowie um die univer- selle Gebäudeverkabelung für die Installation von Informatik- und Telekommunika- tionsanschlüssen. Für verschiedene Systeme wie Fahrtrainingssimulatoren, Schiesssimulatoren und Führungssimulatoren sind Neu- oder Umbauten erforderlich. Der Einsatz von Simulatoren wird die Effizienz der Ausbildung steigern, das Sicherheitsrisiko ver- mindern und die Umweltbelastung reduzieren. Ausserdem wirkt er sich vorteilhaft auf die Betriebskosten aus. Betriebsbauten Durch die Verkleinerung der Armeebestände erfahren die Betriebe eine Umstruktu- rierung. Die Umstrukturierung führt dazu, dass Betriebe zusammengelegt und reor- ganisiert werden müssen. Auch sind Materialbestände abzubauen. Daraus resultiert in den nächsten Jahren ein Abbau von Lagerkapazitäten. Diese Massnahmen lösen Baubedürfnisse im Bereich von Werkstätten und Lagergebäuden aus. Bestehende Versorgungsanlagen sind auf künftige Nutzungen auszurichten und aktuellen Vor- schriften anzupassen.

... und die Luftwaffe Die für die Luftwaffe beantragten Infrastrukturprojekte betreffen ausschliesslich Anlagen, welche im Rahmen der Armee XXI langfristig erhalten und weiterbetrie- ben werden. skyguide-Neubau (Beitragsgeschäft) Den Hauptbrocken des für die Luftwaffe beantragten Verpflichtungskredites bean- sprucht das Vorhaben skyguide-Neubau auf dem Militärflugplatz Wan- gen/Dübendorf ZH, welches für die Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste realisiert werden soll. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beteiligt sich an diesem Projekt im Rahmen einer vertraglichen Leistung mit einem Investitionsbetrag von 38 Mil- lionen Franken. Davon sind 28 Millionen Franken für den Anteil VBS an der Infra- struktur und 10 Millionen Franken für den Transfer des Systems FLORAKO an den neuen Standort. Die örtliche Zusammenlegung der zivilen und militärischen Flugsicherungssysteme, der Luftraumüberwachungs- und Aufklärungssysteme sowie der mit der Auswer- tung, Verarbeitung und Verwendung der Daten befassten Stellen, schafft für die Integration der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste – insbesondere für die Bewältigung von Krisensituationen – die beste Voraussetzung.

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Eine weitere Etappe für das Vorhaben FLORAKO Unter der Bezeichnung FLORAKO wurde mit den Rüstungsprogrammen 1998 und

1999 ein neues Luftraum-Überwachungssystem beschafft. Die Systeme der ersten

Beschaffungstranche FLORAKO sollen im Jahr 2003 ihren Betrieb aufnehmen und als neues schweizerisches Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem für die kombinierte zivile und militärische Luftlage zur Verfügung stehen. Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich bei militärischen Radarstatio- nen (MRS) und erfordert umfangreiche bauliche Anpassungen, welche in Etappen ausgeführt werden. Ausgehend vom geplanten Takt der Systeminstallationen – aber auch angesichts der besonderen Rahmenbedingungen auf Höhenanlagen – lassen sich die erforderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen nur in Etappen ausführen. Mit den Immobilienbotschaften 1999 bis 2002 konnten insgesamt sieben Teilpro- jekte auf den militärischen Radarstationen MRS-2, MRS-3 und MRS-4 realisiert werden (Ziff. 2.1.8.2). Mit dieser Immobilienbotschaft wird ein Verpflichtungskredit von 12,6 Millionen Franken für die Realisierung und Finanzierung einer weiteren Bauetappe auf der militärischen Radarstation MRS-1 beantragt. Ein kleineres Teil- projekt für 0,96 Millionen Franken auf der militärischen Radarstation MRS-2 wird aus dem Rahmenkredit AIM für Vorhaben bis eine Million Franken finanziert (Ziff. 2.1.10.3, Vorhaben Nr. 101.911). Die Ausführung der beiden letzten Bauetap- pen für FLORAKO sind in den Jahren 2004 und 2005 vorgesehen. Erweiterung und Anpassung der bestehenden Betriebsinfrastruktur auf den Militärflugplätzen Alpnach und Meiringen an die künftigen Bedürfnisse In der Gesamtkonzeption Armee XXI sind die Militärflugplätze Alpnach und Mei- ringen unbestritten. Deshalb sollen die Ausbildungs- und Betriebsinfrastrukturen in Etappen angepasst und erweitert werden. Bedingt durch die zeitliche Abfolge der Umsetzung des geplanten Stationierungs- und Belegungskonzepts der Luftwaffe, die Erfordernisse für den Flugbetrieb sowie die Planung, Ausführung und Finanzierung der Arbeiten, wurden für beide Militärflugplätze Machbarkeitsstudien und in der Folge ein zukunftsorientiertes Infrastrukturkonzept ausgearbeitet. Die entsprechenden Vorhaben in der Immobilienbotschaft 2003 basieren auf diesen Konzepten und werden im Kontext mit bereits bewilligten oder noch folgenden Etappen transparent dargelegt. Die erste Etappe der Anpassung und Erweiterung der Infrastruktur auf dem Militär- flugplatz Alpnach für 9,5 Millionen Franken steht im Zusammenhang mit der Beschaffung der Transporthelikopter TH 98 Cougar und neuer Spezialfahrzeuge für den Flugbetrieb (Betankungs- und Räumfahrzeuge). Das Vorhaben beinhaltet eine Erweiterung der Einstellräume sowie Büro- und Werkstatträume für den Betrieb. In Folgeprojekten sind der Ersatz von Barackenprovisorien für die Verpflegung und die Unterkunft sowie ein grösseres Sanierungsvorhaben bei den bestehenden Ein- stellhallen vorgesehen. Auf dem Militärflugplatz Meiringen betrifft dies die dritte und letzte Bauetappe (12,5 Millionen Franken) für die Anpassung und Erweiterung der Ausbildungs-, Unterkunfts- und Verpflegungsinfrastruktur an die neuen Bedürfnisse sowie ein kleineres Projekt für Systeminstallationen und Datenleitungen in bestehenden Füh- rungs- und Einsatzanlagen (2,77 Millionen Franken).

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1.6 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2002

Mit der vorliegenden Immobilienbotschaft werden insgesamt rund 38 Millionen Franken mehr verpflichtet als im vergangenen Jahr. Rubrik Immobilien (69 Millionen Franken mehr) Hier wirkt sich vor allem der Kostenbeitrag von 38 Millionen Franken an den sky- guide-Neubau in Wangen/Dübendorf ZH aus (Ziff. 2.1.7). Dieses Vorhaben war kurzfristig in die bestehende Planung aufzunehmen. Zusätzlich wurden auf Grund ihrer Dringlichkeit die Vorhaben Bure, Chamblon, Chur, Frauenfeld, Mels, Monte Ceneri, Sion und Stans zu Gunsten der Ausbildungsinfrastruktur in diese Botschaft vorgezogen. Rubrik Vertragliche Leistungen (10,7 Millionen Franken mehr) Weil für die Rekrutierungszentren an einigen Standorten bundeseigene Anlagen fehlen, müssen mittelfristig Fremdliegenschaften zugemietet werden. Die Steuerung der Vertragsgeschäfte ist abhängig von den zivilen Partnern und deshalb nur bedingt möglich. Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (42 Millionen Franken weniger) Wie schon im Vorjahr, musste der Verpflichtungskredit für den Immobilienunterhalt wegen der Kürzung des geplanten Zahlungskredites zu Gunsten der Investitionen massiv reduziert werden. Wenn in den nächsten Jahren der Zahlungskredit für Un- terhaltsmassnahmen nicht erhöht werden kann, besteht die Gefahr, dass in Zukunft ungenügend unterhaltene Immobilien verlottern.

1.7 Übersicht über den voraussichtlichen

Immobilienbedarf für die Armee XXI Ausgehend von den Projekten Armee XXI und Rekrutierung XXI (Stand Februar 2002) lassen sich über einen Betrachtungszeitraum von fünf bis acht Jahren folgende Aussagen bezüglich dem militärischen Immobilienbedarf ableiten: – Ausbau und Betrieb der neu geschaffenen sieben Rekrutierungszentren wer- den einen erhöhten Investitionsbedarf auslösen. – Auf Grund der erarbeiteten Immobilienkonzepte ist ersichtlich, dass im Aus- bildungsbereich mit ansteigenden Investitionen zu rechnen ist. In den übri- gen Bereichen zeichnet sich zunächst ein gleichbleibender, eventuell leicht abnehmender Investitionsbedarf ab. Der aus heutiger Sicht voraussehbare Investitionsbedarf für die Immobilien Militär kann mit den geplanten Zahlungskrediten (Ziff. 2.1.2) nicht finanziert werden. Die mit der Armee XXI geforderten Leistungen im Immobilienbereich bedingen mehr Finanzmittel in den Jahren 2003 bis 2006. Weil der vom Parlament vorgegebene Finanzrahmen andererseits einzuhalten ist, müssen alle anstehenden Investitionsvorhaben laufend einer Beurteilung unter den Aspekten «verschieben» und «verzichten» unterzogen werden.

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1.8 Raumordnung und Umwelt

Sachplan Militär Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) pflegt regelmässige Kontakte mit den Raumplanungs-, Umwelt- und Natur- schutzfachstellen der Kantone mit dem Ziel, die frühzeitige Koordination und gegenseitige Information zu fördern. Seit August 1998 existiert zudem für den Bereich Waffen- und Schiessplätze ein vom Bundesrat genehmigter Sachplan. Mit Bundesratsbeschluss vom 28. Februar 2001 wurde dieser, unter Einbezug der Mili- tärflugplätze und der Übersetzstellen, zum Sachplan Militär erweitert. Der Sachplan Militär ist ein Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes. Er dient insbesondere der überörtlichen Planung und Grobabstimmung jener militäri- schen Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken. Dementspre- chend soll der Sachplan Militär auch die Grundlage und das Instrument für die räumliche Umsetzung (Grobabstimmung) von Armee XXI bilden. Ökologie und Baubiologie In Umweltbelangen wird eng mit den zuständigen Fachstellen von Bund und Kanto- nen zusammengearbeitet. Die ökologischen Aspekte werden bei den einzelnen Vor- haben schon bei der Bedürfnisabklärung und Standortevaluation so weit wie mög- lich berücksichtigt. Ebenso wird einer natur- und landschaftsschonenden Gestaltung der Bauten und Anlagen Rechnung getragen. Die Gewässerschutz-, Energie- und Entsorgungskonzepte werden laufend überprüft und optimiert. Es wird zudem auf einen sparsamen, nachhaltigen und verantwor- tungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen Wert gelegt. Die Implementie- rung des Raumordnungs- und Umweltmanagementsystems (RUMS) im VBS ist im Gang. Mit Hilfe des RUMS sollen insbesondere die Einhaltung des Umweltrechts sichergestellt, die Belastung der Umwelt vermindert und der Einsatz der Ressourcen im Raumordnungs- und Umweltbereich optimiert werden. Bei der Projektierung und namentlich bei der Baumaterialienwahl wird eine mög- lichst geringe Belastung der Umwelt angestrebt. Grundsätzlich werden Baumateria- lien verwendet, die den heutigen baubiologischen Anforderungen und den einschlä- gigen Vorschriften entsprechen. Es handelt sich dabei um schadstoffarme und/oder rezyklierbare Materialien. Plangenehmigungsverfahren Bauten und Anlagen, die der Landesverteidigung dienen, unterstehen dem militäri- schen Plangenehmigungsverfahren gemäss Militärgesetz und der entsprechenden Vollzugsverordnung. Die Genehmigungsverfahren für die einzelnen Vorhaben die- ser Botschaft sind inzwischen eingeleitet worden oder bereits abgeschlossen. Der Einbezug der Interessen von Raum und Umwelt sowie der Betroffenen wird im Rahmen des öffentlichen Auflage- beziehungsweise Anhörungsverfahrens sicherge- stellt.

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1.9 Finanzen

1.9.1 Ausgabenbremse

Volk und Stände haben in der Volksabstimmung vom 12. März 1995 den Bundes- beschluss vom 7. Oktober 1994 über eine Ausgabenbremse gutgeheissen. Wie die Subventionsbestimmungen sollen auch Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen in beiden Räten mit der Mehrheit aller Ratsmitglieder bewilligt werden, sofern sie neue Ausgaben von mehr als zwanzig Millionen Franken für einmalige Kredite und von mehr als zwei Millionen Franken für neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen (Art. 159 Ziff. 3 Bst. b der Bundesverfassung).

1.9.2 Neue einmalige Ausgaben

Unter Ziffer 2.1.7 wird ein Verpflichtungskredit von 38 Millionen Franken als Kos- tenbeitrag an den skyguide-Neubau in Wangen/Dübendorf ZH für die zivile und militärische Luftraumüberwachung beantragt. In diesem Verpflichtungskredit sind auch die Kosten von 10 Millionen Franken für den Transfer des Systems FLORAKO in das neue Betriebsgebäude enthalten. Dieser Verpflichtungskredit untersteht der Ausgabenbremse. Die in den Ziffern 2.1.5, 2.1.6, 2.1.8, 2.1.9, 2.1.10 und 2.2.2 beantragten Kredite werden im einzelnen neue einmalige Ausgaben von weniger als zwanzig Millionen Franken nach sich ziehen. Diese Verpflichtungskredite sind demnach nicht der Aus- gabenbremse zu unterstellen.

1.9.3 Gebundene Ausgaben

Der in Ziffer 2.3.8 beantragte Verpflichtungskredit wird verwendet für die Finanzie- rung von Unterhaltsmassnahmen an militärischen Immobilien. Es handelt sich dem- nach um gebundene Ausgaben. Diese werden nicht von der Ausgabenbremse erfasst.

1.10 Kreditordnung

Diese Botschaft enthält Objekt- und Rahmenkredite, aufgeteilt in die Rubriken Im- mobilien, Vertragliche Leistungen, Immobilienunterhalt und Liquidationen. Inner- halb der Rubriken sind die Kredite aufgeführt nach den Benützerorganisationen und der Kreditgrösse. Objektkredite werden beantragt für Vorhaben, die bei der Budgetierung mit einem klar formulierten Bedürfnis und einem konkreten Bauprojekt mit Kostenberechnung belegt sind. Rahmenkredite dienen der Finanzierung von notwendigen baulichen Arbeiten, für welche heute noch keine fertig ausgearbeiteten Bauprojekte und Kostenberechnun- gen vorliegen. Die Höhe dieser Kredite wird auf Grund von voraussehbaren Verän- derungen mit notwendigen Immobilienmassnahmen und gestützt auf Schätzungen und Erfahrungswerten bemessen.

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Für sämtliche baulichen Massnahmen im Bereich Immobilien Militär wird ein Ver- pflichtungskreditbegehren unterbreitet. Der anbegehrte Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredites ist in dieser Botschaft segmentiert in einen Teil Gross- projekte für mehr als zehn Millionen Franken und einen Teil Vorhaben bis zehn Millionen Franken. Mit dieser Botschaft werden fünf Vorhaben von mehr als zehn Millionen Franken beantragt: Ziffer 2.1.5 Neubau einer Ausbildungs–/Einstellhalle mit Werkstatt in Bure JU. 17,4 Millionen Franken. Ziffer 2.1.6 Realisieren der 3. Etappe für den Ausbau der Kaserne auf dem Waffenplatz St. Luzisteig. 15,88 Millionen Franken. Ziffer 2.1.7 Kostenbeitrag an den skyguide Neubau in Wangen/Dübendorf ZH für die zivile und militärische Luftraumüberwachung.

38 Millionen Franken.

Ziffer 2.1.8 Bauliche Anpassungen für FLORAKO 6. Projektetappe. 12,6 Millionen Franken. Ziffer 2.1.9 Realisieren der 3. Etappe für bauliche Anpassungen und Erweiterungen an der Betriebsinfrastruktur auf dem Flugplatz Meiringen. 12,5 Millionen Franken. Diese Vorhaben werden im Folgenden ausführlich dargestellt, währenddem alle Vorhaben bis zehn Millionen Franken in summarischer Form aufgelistet sind.

1.11 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge

Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehrwert- steuer zum aktuell geltenden Satz von 7,6 Prozent. In der Regel liegt den Berech- nungen der schweizerische Baupreisindex vom 1. Oktober 2001 zu Grunde (Basis 1. Oktober 1998 = 100 Punkte). Die Vergabe der Bauaufträge erfolgt nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember

1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) und dem Grundsatz

des besten Preis- und Leistungsverhältnisses. Regionalen Anliegen soll durch ent- sprechende frühzeitige Information und mittels breitabgestützter Wettbewerbe ins- besondere auch auf der Stufe der Unterlieferanten Rechnung getragen werden. Der Wettbewerb hat aber letztlich Vorrang. Die Planer und Unternehmer werden auf Grund von klar definierten Eignungskrite- rien zur Offertstellung zugelassen. Die Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von Zuschlagskriterien. Eignungs- und Zuschlagskriterien werden den Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben.

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1.12 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten

Weiterhin ist ein regional unterschiedliches Ansteigen der Baupreise festzustellen. In der Regel wird bei Vorhaben und Projekten der Teuerung mit folgenden Mass- nahmen begegnet: Alle Kostenberechnungen sind indexiert, nach einem bestimmten Stand des schwei- zerischen Baupreisindexes. Prinzipiell wird die Teuerung in den einzelnen Vorha- ben und Projekten innerhalb des jeweils bewilligten Kostenrahmens ausgeglichen. Dies erfolgt zum Beispiel mittels des Vergabekonzeptes (Vergabe an Generalunter- nehmer), durch Verhandlungen oder Verzichtsplanungen. Wenn alle Reserven aus- geschöpft sind, werden die ungedeckten Mehrkosten unter Berücksichtigung des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1998 und der Finanzhaushaltverordnung vom 11. Juni 1990 wie folgt finanziert: – Projekte für mehr als zehn Millionen Franken: Antrag für teuerungsbeding- ten Zusatzkredit an die Eidgenössischen Räte mittels Botschaft; – Projekte bis zehn Millionen Franken: Abtretung aus bestehendem Rahmen- kredit für teuerungsbedingte Mehrkosten. Steuerung bei der Abteilung Immobilien Militär im Generalstab.

1.13 Kostenzusammenstellung

Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) und/oder der Ele- mentkostengliederung (EKG) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisie- rung in folgende Hauptgruppen aufgeteilt:

Nr. Hauptgruppen Text

0 Grundstück Unter diesen Begriff fallen die Kosten der

Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

1 Vorbereitungsarbeiten Darin sind die Kosten für Abbrucharbeiten, spezielle

Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen enthalten.

2 Gebäude Die Gebäudekosten beinhalten den Baugruben-

aushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3 Betriebseinrichtungen Darunter versteht man die nutzungsspezifischen, fest

eingebauten Einrichtungen mit den entsprechenden speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4 Umgebung Unter diesem Begriff sind alle Kosten für Strassen

und Plätze, Umgebungsgestaltung, Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze, zusammengefasst.

5162

Nr. Hauptgruppen Text

5 Baunebenkosten Es handelt sich vor allem um Bewilligungen,

Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachungen, Vermessungen, Kunst und dergleichen.

6 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht

verwendet.

7 Sonderposition Wird in der Regel für militärische Objekte nicht

verwendet.

8 Unvorhergesehenes Position für unvorhergesehene oder mit geringer

Wahrscheinlichkeit anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit Bauerschwernissen gemäss Risikobeurteilung. Nicht beanspruchte Risiko- positionen werden zum Abdecken eventuell anfallender Teuerung verwendet.

9 Ausstattung Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des

Gebäudes mit beweglichen Einrichtungen (zum Beispiel die Möblierung).

2 Militärische Immobilien

2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten)

2.1.1 Allgemeines

Die Rubrik Nr. 510.3200.001 Immobilien enthält Verpflichtungskredite für die Finanzierung von: – Projektierungen, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, Studien und Versuchen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Arbeiten im Rahmen des Koordinationsausschusses für den Schutz der sicherheitspolitisch rele- vanten Infrastrukturen gegen Gewalteinwirkungen (KASKO+) – Investitionsvorhaben wie Um- und Neubauten, Sanierungen, Erneuerungen, Erweiterungen, Sicherheits- und Umweltschutzmassnahmen – Kosten für Land- und Liegenschaftsgeschäfte inklusive aller Nebenkosten – Entwicklung von Managementverfahren. Die Anpassung der Einsatzfähigkeit der Ausbildungsinfrastruktur an die Armee XXI bildet den Schwerpunkt der Investitionen. Dabei haben Sanierungen und bauliche Anpassungen bestehender Anlagen klar Vorrang gegenüber Neubauten.

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2.1.2 Entwicklung der Verpflichtungs- und

Zahlungskredite Die mit dieser Rubrik beantragte Verpflichtungskreditsumme ist mit 295,145 Mil- lionen Franken rund 69 Millionen Franken grösser als die letztjährige und liegt 47 Millionen Franken über der Planzahl. Der voraussichtlich zur Verfügung stehen- de Zahlungskredit von 250 Millionen Franken für das Jahr 2003 ist 120 Millionen Franken oder 32 Prozent kleiner als 1991. Er liegt damit 11 Prozent unter dem Durchschnitt der Jahre 1991 bis 2002 (siehe Diagramm 2.1.2.1). Der Projektvorrat (alte und neue Verpflichtungen auf Ende des Jahres 2003) entspricht damit dem 2,2fachen des in Aussicht gestellten Zahlungskredites. Diagramm 2.1.2.1

400 370

350 304 291 285 300 287 280 268 276 252 260 255 255 255 250 250 244 250

200 372 364 323 353 150 287 295 273 262 238 257 263 228 223 226 100 212 186

50

0 91 92 93 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6

Verpflichtungskredite Zahlungskredite

Rubrik Immobilien (Stand Februar 2002) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken

1991 bis 2001 Rechnung

2002 laufendes Rechnungsjahr

2003 Voranschlag

2004 bis 2006 Perspektiven

Die in der Finanzplanung eingestellten Zahlungskredite, die Bewirtschaftung des Immobilienportfolios durch die Abteilung Immobilien Militär des Generalstabs und die Bedürfnisanmeldungen der Benützerorganisationen bestimmen zusammen im

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Wesentlichen die Höhe der in der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellten neuen Verpflichtungen. Kürzungen der Zahlungskredite in den letzten Jahren führ- ten dazu, dass begründete Vorhaben in spätere Botschaften verschoben werden mussten. Diese Projekte werden erneut priorisiert. Heute ist absehbar, dass in Zu- kunft vor allem an der Ausbildungs-, Unterkunfts- und Freizeitinfrastruktur qualita- tive bauliche Massnahmen notwendig werden. In den folgenden Jahren ist für neue Investitionen eine Anpassung der Verpflich- tungskredite auf 300 Millionen Franken und eine entsprechende Anhebung der Zahlungskredite notwendig, um die ausgewiesenen und begründeten Immobilien- vorhaben realisieren zu können (siehe Diagramm 2.1.2.1).

2.1.3 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen

Diagramm 2.1.3.1

300 250 250 255 255 255 250 51 58 56 63 59

200 56 48 52 51 53 150

51 51 44 54 100 143 37 38 31 50 93 23 21 59 8 36 29 0 2002 2003 2004 2005 2006

bis 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006

Rubrik Immobilien (Stand Februar 2002) Jährliche Zahlungskredite für die Jahre 2002 bis 2006 in Millionen Franken aufgeteilt in: bewilligte Vorhaben bis 2000, 2001 und 2002 geplante Vorhaben 2003, 2004, 2005 und 2006

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Der Zahlungskredit, den die eidgenössischen Räte im Dezember mit dem Voran- schlag bewilligen, bestimmt das realisierbare Bauvolumen. Die Verwendung der Zahlungskredite für die bewilligten Vorhaben bis 2002 und der geplanten Vorhaben der Jahre 2003 bis 2006 ist im Diagramm 2.1.3.1 dargestellt. Im Finanzplan 2003 bis 2005 (Bundesratsbeschluss vom 28. Sept. 2001) sind Zahlungskredite Immobili- en von 250 Millionen Franken für das Jahr 2003 und je 255 Millionen Franken für die Jahre 2004 und 2005 vorgesehen. Der Nachweis der Finanzierbarkeit der bewil- ligten und geplanten Vorhaben ist erkennbar aus den Verpflichtungskrediten und den Zahlungskrediten für das laufende Rechnungsjahr 2002 sowie die nächsten vier Jahre (Voranschlag und Perspektiven). Die mit dem Finanzplan vom 28. September 2001 in Aussicht gestellten Zahlungskredite für die Immobilien Militär ermöglichen das Realisieren und Finanzieren der bereits früher bewilligten und der neuen Immo- bilienvorhaben (Verpflichtungskredite) im vorgesehenen Zeitraum.

2.1.4 Rahmenkredit für Vorhaben bis

1 Million Franken bei der Abteilung Immobilien

beim Generalstab Gemäss Artikel 15 Buchstabe c der Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB) beantragt das Eidge- nössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport für die Finanzierung der einzelnen Immobilienvorhaben bis 1 Million Franken jährlich in einer Immobilienbotschaft einen Rahmenkredit (Ziff. 2.1.10.3, Vorhaben Nr. 101.911). Aus diesem Rahmenkredit erfolgt die Finanzierung aller baulichen Massnahmen im gesamten Immobilienbereich mit Kosten bis 1 Million Franken. Der Rahmenkredit wird bedürfnisgerecht auf alle Benützerorganisationen aufgeteilt. Die Kreditzutei- lung an die Benützerorganisationen, die Kreditfreigabe sowie die Kreditsteuerung erfolgen durch die Abteilung Immobilien Militär (AIM) des Generalstabs auf Grund der eingereichten und geprüften Bauprojekte. Die nachfolgende Aufstellung skizziert den Verwendungsbereich innerhalb der ein- zelnen Benützerorganisationen. Die prozentuale Kreditzuteilung entspricht dem Kenntnisstand vom Februar 2002. Generalstab, Untergruppe Operationen, Abteilung Führung und Einsatz (2 % des gesamten Verpflichtungskredites): Führungs- und Kampfinfrastruktur (exklusive Übermittlungsanlagen), Übersetzstel- len, militärische Sicherheit (Militärpolizei) Generalstab, Untergruppe Logistik, Abteilung Versorgung (2 %): Unterirdische (ui) Tankanlagen, ui Munitionsanlagen, ui Werkstätten und ui kombi- nierte Anlagen

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Generalstab, Untergruppe Logistik, territoriale Aufgaben und Untergruppe Sanität (2 %): Schutzbauten der Rettungstruppen (Bereitschaftsanlagen der Rettungstruppen und Truppenschutzunterkünfte), kombinierte Kommandoposten der kantonalen Füh- rungsstäbe und der Stäbe territoriale Regimenter Einsatzinfrastruktur des Sanitätsdienstes, Armeeapotheken Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung – DIK VBS (7 %): Übermittlungsanlagen, Übermittlungsknoten Heer, Betriebsbauten (2 %): Zeughäuser, Bereitschaftsmagazine, Armeemotorfahrzeugparks, Werkstätten und Motorwagendienst-Zentren, Nachschubbetriebe, oberirdische Tankanlagen Friedensbüro Grosse Verbände Heer, Ausbildungsinfrastruktur (47 %): Waffen-, Schiess- und Übungsplätze (inklusive Fliegerabwehr-Schiessplätze), Kasernen, Truppenunterkünfte, Ausbildungsanlagen (ohne Ausbildungsbauten und Kasernen auf Flugplätzen) Heer, Kommando Festungswachtkorps (2 %): Betriebs- und Verwaltungsbauten FWK Gruppe Rüstung (3 %): Bauten für die Forschung und Entwicklung, Labor Spiez Luftwaffe (33 %): Fliegerausbildungsanlagen, Kasernen auf Waffenplätzen der Luftwaffe, Militärflug- plätze, Führungs-, Übermittlungs- und Flugsicherungsanlagen, Betriebs- und Ver- waltungsbauten für die Luftwaffe

2.1.5 Bure JU

Waffenplatz Neubau einer Ausbildungs-/Einstellhalle mit Werkstatt Kosten: 17,4 Millionen Franken Benutzer: Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Vorhaben-Nr.: 100.400

2.1.5.1 Ausgangslage

Der Waffenplatz Bure ist einer der wichtigsten Ausbildungsplätze der Schweiz für die mechanisierten Truppen. Mit den zunehmenden Anforderungen an die Waffen- systeme steigen auch die Bedürfnisse an die Ausbildungs- und Betriebsanlagen. Die bestehenden Ausbildungshallen vermögen diesen Anforderungen nicht mehr zu

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genügen. Zudem fehlen auf dem Waffenplatz eine Werkstatt und zusätzliche Pan- zerabstellplätze für die Arbeitsvorbereitung.

2.1.5.2 Begründung des Vorhabens

Mit der Stationierung von zusätzlichen Panzern auf dem Waffenplatz lassen sich die Ausbildungszeiten wesentlich optimieren. Zusätzlich können Kosten gespart wer- den, weil die Transporte der Panzer zum Waffenplatz entfallen. Deshalb ist eine neue Ausbildungs-/Einstellhalle für 36 Panzer geplant. Die vorhandenen Infrastrukturmängel bedingen heute, dass die Truppe die Arbeiten entweder in provisorischen Reparaturzelten im Felde ausführen oder die bestehende Ausbildungshalle jeweils umnutzen muss. Dadurch leidet die Qualität der Ausbil- dung, weil eine Doppelnutzung der bestehenden Hallen nicht möglich ist. Dieser Zustand ist weder für die Arbeit am Panzer noch für die Ausbildung haltbar. Mit dem hier beantragten Vorhaben soll die fehlende Ausbildungsinfrastruktur ergänzt und mit einer Reparaturhalle vervollständigt werden. Das Projekt entspricht den Bedürfnissen der Armee XXI.

2.1.5.3 Planungsvorgaben und Konzept

Für die Optimierung und Effizienzsteigerung der Ausbildungszeiten sowie der Arbeitsbedingungen ist geplant, in Bure eine Ausbildungs-/Einstellhalle mit ange- gliederter Reparaturhalle zu erstellen. Diese Hallen sollen in der Umgebung der bestehenden Infrastruktur realisiert werden, damit Synergien zum Bestehenden sowie ein eventueller Weiterausbau ermöglicht wird.

2.1.5.4 Beschreibung des Vorhabens

Geplant ist eine Ausbildungs-/Einstellhalle für sechsunddreissig Panzer. Modellfoto 2.1.5.4.1

Aus Sicherheitsgründen (Brandschutz) ist diese Halle in drei Abschnitte zu unter- teilen. Jeder Abschnitt muss für zwölf Panzer im Einlagerungszustand oder für sechs Panzer in Ausbildungsposition nutzbar sein. Als Nebenräume sind ein Theorieraum für die Zugsausbildung, ein Aufenthaltsraum sowie Toilettenanlagen vorgesehen.

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2.1.5.5 Energie – Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz

Energie Die zwei Neubauten werden an das bereits vorhandene Heizsystem angeschlossen. Es handelt sich um ein kombiniertes Holz/Ölsystem. Dieses muss infolge mangeln- der Kapazität noch ergänzt werden. Sicherheit Dieses Projekt entspricht den Sicherheitsvorschriften der SUVA, den Gewässer- schutzvorschriften, der Luftreinhalteverordnung und den Brandschutzvorschriften. Ökologie Aufgrund des Entscheides GS/VBS im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens zum Militärischen Plangenehmigungsverfahren muss ein ökologischer Begleitbericht erstellt werden. Die Massnahmen, die in diesem Bericht vorgeschlagen sind, werden auch im Rahmen der Baubewilligung umgesetzt. Denkmalschutz In diesem Perimeter bestehen keine kantonalen Schutzverordnungen für schützens- werte Gebäude.

2.1.5.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Kostenstellen (Mio. Fr.)

Ausbildungs- Einstellhalle Umgebung Total halle mit Werkstatt

0 Grundstück – – – –

1 Vorbereitungsarbeiten – – 86 000 86 000

2 Gebäude 5 539 013 5 248 519 – 10 787 532

3 Betriebseinrichtungen 84 000 559 531 54 500 698 031

4 Umgebung – – 2 857 357 2 857 357

5 Baunebenkosten 1 073 458 1 111 847 564 315 2 749 620

6, 7 Sonderpositionen – – – –

8 Unvorhergesehenes 314 700 326 000 164 900 805 600

0–8 Total Baukosten 7 011 171 7 245 897 3 727 072 17 984 140

9 Ausstattung 99 740 121 120 – 220 860

0–9 Objektkredit 7 110 911 7 367 017 3 727 072 18 205 000 – Projektierungskredit – – – –825 000

Verpflichtungskredit – – – 17 380 000 Index April 2001 = 110,1 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

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2.1.5.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen

Die errechneten Betriebskosten betragen ungefähr viertausend Franken pro Jahr. Die Heizkosten werden auf zirka 58 000 Franken pro Jahr geschätzt. Es entstehen keine zusätzlichen Arbeitsstellen.

2.1.5.8 Termine

Die Bauausführung ist in zwei Etappen vorgesehen: März 2004: Abschluss der ersten Etappe mit der Ausbildungs- / Einstellhalle November 2004: Abschluss der 2. Etappe mit der Reparaturhalle.

2.1.6 St. Luzisteig GR

Waffenplatz Kaserne Ausbau 3. Etappe Kosten: 15,88 Millionen Franken Benutzer: Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres Vorhaben-Nr.: 100.378

2.1.6.1 Ausgangslage

Die mit dieser Botschaft beantragte dritte Etappe ist Teil des Gesamtprojektes, wel- ches in vier Etappen geplant ist. Dem Waffen- und Schiessplatz St. Luzisteig wird im Projekt Armee XXI eine hohe Bedeutung beigemessen. Insbesondere ist St. Luzisteig mit Chur und Walenstadt ein wichtiger Infanterieausbildungsplatz. Mit der bereits vorhandenen Ortskampfanlage und der geplanten Simulationseinrichtung zeichnet sich eine intensive Belegung der Ausbildungsinfrastruktur über das ganze Jahr ab. Auf der St. Luzisteig sollen For- mationen in der Grundausbildung wie auch in Wiederholungskursen geschult wer- den. Die vorgeschlagene Gesamtsanierung ist für die künftigen Nutzungsvorstellun- gen unabdingbare Voraussetzung.

2.1.6.2 Begründung des Vorhabens

Auf dem Waffenplatz St. Luzisteig wurden in den letzten Jahren im Bereich der Unterkünfte und in den Ausbildungsanlagen bereits namhafte Umbauten getätigt. Dadurch hat der Standort an Bedeutung gewonnen. Er wird mit der Armee XXI zu einem Gefechtsausbildungszentrum.

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Die bestehenden historischen Bauten werden den heutigen Anforderungen für Un- terkunfts- und Ausbildungsräume in keiner Weise gerecht. Sie erfüllen weder die Anforderungen an die Personensicherheit noch die Hygienevorschrifen. Notwendige Massnahmen an den Gebäudehüllen wurden – im Wissen um das bevorstehende Projekt – zurückgestellt. Der schon seit längerer Zeit dringend not- wendige Gebäudeunterhalt ist nur mit grossem finanziellem Aufwand zu realisieren. Abbildung 2.1.6.2.1

Ansicht Fassade Südostseite des südlichen Gebäuderinges Unterer Teil der Gebäudegruppe oberhalb der Kantonsstrasse (künftige Unterkunft)

Abbildung 2.1.6.2.2

Ansicht Fassade Nordwestseite des südlichen Gebäuderinges Unterer Teil der Gebäudegruppe oberhalb der Kantonsstrasse (künftige Unterkunft)

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2.1.6.3 Planungsvorgaben und Konzept

Auf Grund eines Wettbewerbes wurde 1990 ein Gesamtsanierungskonzept erarbei- tet, wovon die ersten zwei Etappen zwischen 1992 und 2000 ausgeführt wurden (siehe Ziff. 2.1.6.8). Das mit dieser Botschaft beantragte Vorhaben beinhaltet nun die dritte Etappe der Gesamtsanierung. Der geplante Umbau ist abgestimmt auf das Reformprojekt Armee XXI und erweist sich auch unter Berücksichtigung der künftigen Aufgaben des Waffenplatzes St. Luzisteig als notwendig. Abbildung 2.1.6.3.1

Ansicht Fassade Südostseite des südlichen Gebäuderinges Oberer Teil der Gebäudegruppe mit Vorplatz oberhalb der Kantonsstrasse (künftige Unterkunft)

2.1.6.4 Beschreibung des Vorhabens

Die geplanten Massnahmen umfassen folgende Schwerpunkte: – Sanierung und Umgestaltung der bestehenden Gebäude oberhalb der Kan- tonsstrasse (südlicher Gebäudering) – Sanierung und Anpassung von zwei bestehenden Gebäuden unterhalb der Kantonsstrasse (ein Gebäude als Fortsetzung des südlichen Gebäuderinges, heute als Theorie- und Unterkunftsgebäude genutzt) – Behebung von Mängeln am Bau und an den haustechnischen Installationen im gesamten Gebäudekomplex – Der kunsthistorisch bedeutende südliche Gebäudering wird unter Berück- sichtigung der Denkmalpflege renoviert und mit einem zeitgemässen, flexi- blen Raumprogramm versehen

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– Der gesamte Komplex bleibt in der ursprünglichen Form erhalten. Viele Bedürfnisse können in der vorhandenen Bausubstanz realisiert werden. Die drei zusammenhängenden Gebäude des südlichen Gebäuderinges oberhalb der Kantonsstrasse werden baulich saniert und in eine zeitgemässe Unterkunft mit Reta- blier- und Magazinräumen für eine Kompanie umgebaut. Die Fassaden werden auf die ursprüngliche, historische Situation zurückgeführt. Abbildung 2.1.6.4.1

Ansicht Fassade Ostseite des südlichen Gebäuderinges Oberer Teil der Gebäudegruppe oberhalb der Kantonsstrasse (künftige Unterkunft) Die Gebäudegruppe des südlichen Gebäuderings wird neu mit Truppenmagazinen, die heute vollständig fehlen, ergänzt. Für 169 Angehörige der Armee aller Stufen werden zudem drei Schulungsräume und Unterkünfte eingebaut. Die historisch wertvollen Gebäude, insbesondere die Fassaden und die originale, hölzerne Tragstruktur werden nach den Regeln des Denkmalschutzes saniert. Obwohl auf die erhaltenswerte Bausubstanz differenziert Rücksicht genommen wird, können quali- tativ hochwertige, zeitgemässe und zweckmässige Arbeits- und Unterkunftsräume realisiert werden. Die beiden Gebäude unterhalb der Kantonsstrasse werden baulich saniert und an die künftigen Nutzungen angepasst. Das unterhalb der Kantonsstrasse an den südlichen Gebäudering anschliessende heutige Theorie- und Unterkunftsgebäude wird für die computerunterstützte Ausbildung umgebaut. Das im Zentrum der Anlage stehende Kommando Gebäude der Train Schule soll baulich saniert und für die künftige Nut- zung als Wacht- und Betriebsgebäude umgebaut werden.

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2.1.6.5 Energie – Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz

Energie und Haustechnik Aus architektonischen und denkmalpflegerischen Gründen sind für die Wärmever- teilung Bodenheizungsinstallationen geplant. Die Anlage wird über das Gebäude- leitsystem kontrolliert. Dem Heizsystem werden zudem die Wassererwärmer, sowie die Nachwärmer der Lüftungsanlage angeschlossen. Geplant ist eine konventionelle Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Zuluft der Nasszellen wird über die Korridore eingeblasen und über Zuluftgitter eingeführt. Die Anlage wird mittels Schaltuhr gesteuert und über das Gebäudeleit- system kontrolliert. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt bei den Verbraucherstationen. Im Winter erfolgt sie über die Heizanlage, im Sommer elektrisch. Sicherheit Das Brandschutzkonzept wurde zusammen mit dem Feuerpolizeiamt des Kantons Graubünden entwickelt. Es trägt sowohl den einschlägigen Brandschutzbestimmun- gen wie auch den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung. Gewässerschutz Der Waffenplatz St. Luzisteig verfügt über eine eigene Kläranlage, die den Anforde- rungen des Gewässerschutzgesetzes und den kantonalen Anforderungen entspricht. Der Betrieb und die Überwachung dieser Anlage erfolgen durch ausgebildetes Per- sonal. Durch die kantonalen Behörden werden periodisch Kontrollen durchgeführt. Das Schmutzwasser der zu sanierenden Objekte wird in die bestehende Kanalisation eingeleitet. Lärmschutz und Luftreinhalteverordnung Die Lärmschutzverordnung (LSV, SR 814.41) wird – soweit dies unter den Aufla- gen der Denkmalpflege möglich ist – eingehalten. Alle Gebäude werden von der zentralen Wärmeerzeugungsanlage aus über Fernlei- tungen mit Wärmeenergie versorgt. Denkmalschutz Die Anlage St. Luzisteig ist unter der Nr. GR 13.2 als Spezialfall von nationaler Bedeutung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS, SR 451.12) aufgeführt. Die vorliegende 3. Etappe wurde vom kantonalen Denkmalpfleger zur Ausführung freigegeben. Der Archäologische Dienst wird jeweils vor Beginn der Bauarbeiten benachrichtigt.

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2.1.6.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)

0 Grundstück –

1 Vorbereitungsarbeiten 1 119 800

2 Gebäude 12 091 600

3 Betriebseinrichtungen 28 900

4 Umgebung 963 600

5 Baunebenkosten 384 000

6, 7 Sonderpositionen 557 100

8 Unvorhergesehenes 740 000

0–8 Total Baukosten 15 885 000

9 Ausstattung 700 000

0–9 Objektkredit 16 585 000 – Projektierungskredit – 705 000

Verpflichtungskredit 15 880 000 Index 1. April 2001 = 110,1 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.1.6.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen

Die errechneten Betriebs- und Unterhaltskosten für die sanierten Gebäude betragen ungefähr 50 000 Franken pro Jahr. Es entstehen keine zusätzlichen Arbeitsstellen.

2.1.6.8 Termine

Gesamtübersicht über alle Etappen des Projektes

1. Etappe Umbau Mehrzweckhalle III und Neubau Truppenverpflegung.

Bauprogramm 1992, 12,6 Millionen Franken. Neubau Truppenunterkunft. Bauprogramm 1994, aus Sammelkredit, 7,5 Millionen Franken.

2. Etappe Neubau Kantine/Restaurant, Personalhaus, Tankstelle und Werkhof.

Bauprogramm 1995, 9,7 Millionen Franken.

3. Etappe Sanierung des südlichen Gebäuderings, des Theorie- und Unterkunft

Gebäudes sowie dem heutigen Gebäude der Train Schule. Immobilienbotschaft Militär 2003, 15,88 Millionen Franken.

4. Etappe Gebäude für Schulung und Kurse sowie eine Umfahrung für Panzer.

In der mittelfristigen Investitionsplanung eingestellt.

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2.1.7 Wangen/Dübendorf ZH

Militärflugplatz Flugsicherungszentrum Militär und Zivil Kostenbeitrag des VBS an den skyguide-Neubau Kostenbeitrag 38 Millionen Franken Benutzer: Luftwaffe Vorhaben-Nr.: 101.433

2.1.7.1 Ausgangslage

Seit 1948 wird in Artikel 40 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) vorgegeben, dass die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste zu vereinigen seien. Mit einem Postulat (98.3363) und in einer Motion der Sicherheitspolitischen Kom- mission des Nationalrates, Minderheit Banga vom 17. August 1998, (98.3364) – später in ein Postulat umgewandelt – wurde die Zusammenführung der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste gefordert. Vor diesem Hintergrund haben die betroffenen Departemente UVEK (Eidgenössi- sches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) und VBS (Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport) im Rahmen des Projekts HELCO nach neuen Lösungen gesucht. Gestützt auf diesen Expertenbericht haben die Vorsteher des UVEK und des VBS am 18. August 1999 beschlossen, die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste auf den 1. Januar 2001 in eine nicht gewinnorientierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft des

4. Kreises und unter Änderung des Firmennamens von swisscontrol zu skyguide

zusammenzulegen. Die Firma ist zu über 99 Prozent im Besitze des Bundes. Mit Beschluss vom 24. Januar 2001 hat der Bundesrat den im Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung erforderlichen Änderungen in der Verordnung über die Wahrung der Lufthohheit (VWL; SR 748.111.1) und der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD; SR 748.132.1) vorgenommen, die in Artikel 6 der VFSD verlangten strategischen Ziele für die Gesellschaft verabschiedet sowie die durch die Generalversammlung der Gesellschaft am 28. Juni 2000 beschlossene Statutenänderung gemäss Artikel 40 Abs. 2 LFG genehmigt. Der strategische Entscheid, die Integration der zivilen und militärischen Flugsiche- rungsdienste zu realisieren, erforderte die Anpassung des bestehenden Business- planes der Unternehmung an die neuen Rahmenbedingungen. Daraus ergibt sich insbesondere ein Investitionsbedarf für ein gemeinsames Betriebsgebäude im Raume Zürich. Zudem sind für die Migration des militärischen Flugsicherungspersonals in die Firma skyguide einmalige Kosten an die Pensionskasse zu leisten. – Die erforderlichen Mittel müssen aufgrund des vom Bundesrat vorgegebe- nen Realisierungszeitplanes im Frühjahr 2003 verfügbar sein. Die Finanzierung des neuen Betriebsgebäudes soll auf Seiten skyguide einerseits mit einer Aktienkapitalerhöhung der Gesellschaft durch den Bund und andererseits mit einem privaten Bankkredit sichergestellt werden. Dem Parlament wurde eine sepa- rate «Botschaft zu einer Änderung des Luftfahrtgesetzes» zugeleitet. Diese Ände-

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rungen schaffen die Voraussetzungen, dass die Kapitalisierung der Gesellschaft zu Lasten der Finanzrechnung des Bundes erfolgen kann. – Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist einerseits die Finanzierung des Miteigentumanteils des VBS respektive der Luftwaffe am neuen Betriebsge- bäude von 28 Millionen Franken und andererseits die Finanzierung der Transferkosten für das System FLORAKO in das neue Betriebsgebäude im Umfang von 10 Millionen Franken. Beide Botschaften – Zivil und Militär – sind jedoch in finanzieller, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht aufeinander- abgestimmt.

2.1.7.2 Begründung des Vorhabens

Genf und Zürich werden zu komplementären Standorten Die Zusammenführung der bisher eng kooperierenden Flugsicherungen zur inte- grierten Dienstleistungsfirma wird zunächst erlauben, den dicht belegten Schweize- rischen Luftraum noch flexibler und effizienter zu nutzen. Damit diesen qualitativen Verbesserungen auch bezifferbare Synergien folgen, hat skyguide mit der Einführung ihres neuen Betriebskonzepts begonnen. Dabei stützt sie sich auf die zwei operativen Standorte Genf und Zürich ab. Die Flugverkehrsleitung im oberen Luftraum (Transitverkehr) wird sukzessive ab 2003 an den Hauptsitz nach Genf verlegt, wo sich auch das Terminal Control Center Genf befindet. Das Terminal Control Center Zürich (mit Ausnahme des Kontroll- turms), das international tätige Flugverkehrsleiter Training Center und die militäri- sche Flugsicherung sollen auf dem Militärflugplatz Wangen/Dübendorf in einem skyguide-Neubau zusammengeführt werden. Die betreffende Bauparzelle befindet sich im Bundesbesitz. Das neue Betriebskonzept schafft optimale strategische Voraussetzungen skyguide erzielt bereits heute von Genf aus im delegierten französischen Luftraum einen massgeblichen Umsatzanteil. Die Konzentration des gesamten oberen Luft- raums in Genf erhöht die Attraktivität der Firma für eine internationale Kooperation. Die Rolle von Genf als Firmenhauptsitz und als Plattform für die Existenzsicherung im internationalen Umfeld wird so nachhaltig verstärkt. Komplementär dazu bildet der Standort Zürich die Integrationsplattform für die zivile und militärische Flugsicherung. Mit zwei unterschiedlich spezialisierten und optimal aufeinander abgestimmten Kompetenzzentren lassen sich Doppelspurigkeiten eliminieren, ohne auf die sicher- heitsrelevanten Vorteile von zwei Standorten zu verzichten. Die Notwendigkeit, auch in Zukunft an zwei Standorten festzuhalten, ergibt sich aus Gründen der Betriebssicherheit, der Bedeutung zweier Standorte im internationalen Kontext, dem Grundsatz der Präsenz in den zwei grossen Sprachregionen und dem Transferaufwand und dessen Risiken.

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Der Militärflugplatz Dübendorf als optimaler Integrationsstandort Während skyguide in Genf bereits über einen eigenen, für die nähere Zukunft aus- reichend dimensionierten Gebäudekomplex mit Landreserven verfügt, muss die Infrastruktur für die Integrationsplattform Zürich erst noch geschaffen werden. Die zivile Flugsicherung und das skyguide Training Center operieren in mehrheit- lich gemieteten Gebäuden am Flughafenkopf. Hohe Flächenpreise, beschränkte Autonomie und Ausbauflexibilität reflektieren hier einen ausgesprochenen Anbie- termarkt. Die Büros und Technikräume für die militärische Flugsicherung, die elek- tronische Aufklärung sowie die Räume für die Entwicklung, Erprobung und den Unterhalt der elektronischen Aufklärungssysteme sind heute grösstenteils in Bara- cken und Containern auf dem Militärflugplatz Dübendorf untergebracht. Die militä- rische Einsatzzentrale befindet sich in einem alten und für die heutigen Bedürfnisse zu kleinen Gebäude. Die Einführung der neuen Flugplatz- und Führungsorganisation der Luftwaffe, die Beschaffung neuer Führungs- und Informationssysteme sowie die Zusammenfassung des dazu erforderlichen militärischen und zivilen Personals an einem Standort bedingt zusätzliche Raumbedürfnisse. Diese werden vorerst mit baulichen und betrieblichen Übergangslösungen behelfsmässig abgedeckt. Für den bis Mitte 1999 bekannten militärischen Ersatz- und Zusatzbedarf sollte auf dem Militärflugplatz Dübendorf ein Neu- oder Ergänzungsbau geplant und mit der Immobilienbotschaft Militär 2003 realisiert werden. Durch den Beschluss, die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste zusam- menzulegen, eröffneten sich völlig neue Perspektiven für dieses Projekt, weil damit auch die Einsatzzentrale für das neue Luftraum Überwachungssystem FLORAKO, dessen Rechenzentrale und alle zugeordneten Diensträume zu Bestandteilen der beabsichtigten Integration wurden. Mit dem Zusammenfassen der verschiedenen Flugsicherungsdienste im skyguide-Neubau auf dem Planungsperimeter Flugplatz Dübendorf können die oben genannten Missstände beseitigt werden. Gleichzeitig lassen sich optimale Voraussetzungen für die Zusammenlegung der zivilen- und militärischen Flugsicherung schaffen. Auf das separate militärische Projekt und des- sen Einbindung in das skyguide Vorhaben kann deshalb verzichtet werden. Der skyguide-Neubau ist erwiesenermassen die wirtschaftlichste Lösung. Zusätzlich können mit dem Einbezug der Luftwaffe die Schnittstellen mit einem der Hauptkun- den von skyguide optimiert und dadurch finanzielle und zeitliche Einsparungen erzielt werden.

2.1.7.3 Planungsvorgaben und Konzept

Die Standortevaluation führte zum Entscheid, dass das Projekt auf dem Militärflug- platz – zwischen dem Gebäude des Überwachungsgeschwaders und den Flugzeug- hallen 10 bis 12 – auf dem Gemeindegebiet von Wangen/Brüttisellen zu planen sei. Gemeinsam mit den zivilen und militärischen Partnern wurde das bauliche Konzept entwickelt. Es lässt grösstmögliche Freiheiten bezüglich der Raumeinteilung und eignet sich bestens für die Einbindung des Sicherheitsdispositivs für die sensitiven

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militärischen und zivilen Bereiche. Die neue Anlage wird ganzjährig genutzt, wobei die meisten Systeme vierundzwanzig Stunden pro Tag betrieben werden. Der skyguide-Neubau als Grundvoraussetzung für die Realisierung der vom Bundesrat vorgegebenen Synergieziele Der skyguide-Neubau ermöglicht das Arbeiten der zivilen- und der militärischen Flugsicherung sowie von Teilen der Luftwaffe an einem Standort. Diese Situation ist Voraussetzung für die organisatorische und kulturelle Verschmelzung der beiden Dienste, eine optimierte und sichere Nutzung des schweizerischen Luftraums sowie für die gemeinsame Planung und Beschaffung von technischen Systemen. Die örtliche Zusammenlegung der Systeme für die Flugsicherung, die Luft- raumüberwachung, die Aufklärung sowie die mit der Auswertung, Verarbeitung und Verwendung der Daten befassten Stellen schafft für die zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste beste Voraussetzungen, insbesondere für die Bewältigung von Krisensituationen. Verfassungs- und Gesetzmässigkeit Die Beibehaltung des Status quo würde die Integration der zivilen und militärischen Flugsicherung empfindlich behindern, langfristig mehr kosten und die strategischen Erfolgspotentiale der Firma skyguide schon von Beginn an in Frage stellen. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfül- lung seiner Aufgaben zu treffen. Mit der vorliegenden Botschaft geht es konkret um die Wahrnehmung der Ver- pflichtungen des Bundes als Eigner von skyguide in ihrer Rechtsform als nicht gewinnorientierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft. Massgebend sind: – das Finanzhaushaltgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0) Artikel 20 sowie – das Luftfahrtgesetzes vom 21. Dezember 1948 (LFG; SR 748.0) Artikel 40.

2.1.7.4 Bau- und Planungsrecht

Für den Planungsperimeter wurde mit der Standortgemeinde Wangen ein Umzo- nungsverfahren durchgeführt, obwohl es sich beim betreffenden Bauland um Bun- desland innerhalb des umzäunten Flugplatzareals handelt. Massgebend für dieses Erfordernis ist der anteilmässig überwiegende Flächenbedarf für die zivile Flugsi- cherung und die rechtliche Stellung der Unternehmung skyguide.

2.1.7.5 Beschreibung des Vorhabens

Das Gesamtprojekt skyguide-Neubau besteht aus fünf einander zugeordneten Gebäuden.

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Alle mit den Operationen der Luftwaffe befassten Stellen sollen im skyguide- Neubau integriert werden. Ein grosser Teil dieser Arbeitsplätze ist zur Zeit in Ba- racken und Containern untergebracht. Die Räume der Luftwaffe werden in einem Teil des Gebäudes A situiert und auf drei Geschosse verteilt. Situation 2.1.7.5.1

D C B E

A

Nutzungsschwerpunkte: Gebäude A = Operationen Gebäude B = Administration Gebäude C = Technik / Systemmanagement Gebäude D = Ausbildung Gebäude E = Gemeinsame Nutzung/Publikumszone

Die vom VBS beanspruchte Nettoraumfläche im skyguide-Neubau beträgt 4624 Quadratmeter. Sie wird für folgende Nutzungsbereiche benötigt: – Air Operation Center – Büros und Ausbildungsräume für Berufs- und Milizpersonal – Büros und Elektronikwerkstätten für den Systemunterhalt und die System- entwicklung – Einsatzzentrale der Luftwaffe – Elektronische Aufklärung – Führungsstab der Luftwaffe – Rechenzentralen FLORAKO und weitere Systeme – Technikräume für die Übermittlung.

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Die Räume werden ganzjährig von Berufspersonal (130 bis 150 Personen) und Milizpersonal (50 bis 100 Angehörige der Armee) belegt werden. Modellfoto 2.1.7.5.1

2.1.7.6 Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz

Sicherheit Die geltenden internationalen, schweizerischen oder militärischen Sicherheitsstan- dards für die sensitiven zivilen und militärischen Bereiche werden übernommen. Der Gebäudekomplex wird über einen gesicherten Hauptzugang und mehrere Sicherheitszonen verfügen. Der Standort des Gebäudekomplexes skyguide auf dem Militärflugplatz Wangen/Dübendorf ermöglicht bei Bedarf eine konsequente und rasche Umsetzung der Sicherheitsanordnungen.

Umwelt und Verkehr Lärmbelastung Die Funktion und Präsenz des skyguide-Neubaus wird auf die Flugtätigkeit keinen Einfluss haben. Deshalb ist – im Vergleich mit der aktuellen Situation – keine grös- sere Lärmbelastung zu erwarten.

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Verkehr Auf Grund des grossen Parkplatzbedarfs ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Ergebnisse der Vorprüfung liegen bereits vor. Sie konnten mit den zuständigen Kantonalen und Kommunalen Stellen einvernehmlich bereinigt und im Projekt berücksichtigt werden. Die Erschliessung des Baugeländes erfolgt über eine bestehende Zufahrt. Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist gewährleistet.

Liquidationen und Denkmalschutz Der skyguide-Neubau ist eingefügt zwischen dem alten Swissair-Gebäude aus den 30er Jahren und den Flugzeughallen 10 bis 12, welche für die Einstellung und den Unterhalt von Helikoptern genutzt werden. Vor einigen Jahren wurde das alte Swis- sair-Gebäude unter Beibehaltung des ursprünglichen architektonischen Konzeptes saniert. Die Luftwaffe wird das Gebäude weiterhin belegen. In der daran angebauten Halle A werden heute Teile der im Raumprogramm vorge- sehenen Führungs-, Aufklärungs-, Überwachungs- und Informationssysteme unter- gebracht. Diese Halle ist für die künftigen Erfordernissen zu klein. Sie wird nach der Inbetriebnahme des skyguide-Neubaus zusammen mit anderen während der letzten Jahre zahlreich erstellten Baracken- und Containerprovisorien abgebrochen werden. Damit kann das alte, für die Fliegereigeschichte bedeutsame Swissair-Gebäude wie- der als eigenständiges Objekt – beinahe im Originalzustand – der Nachwelt erhalten werden.

2.1.7.7 Investitionskosten (Kostenbeitrag)

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)

0–8 Total Baukosten –

9 Ausstattung –

Mehrwertsteuer –

0–9 Objektkredit (inkl. Transferkosten von 10 Mio. Fr.) 39 291 000 – Projektierungskredit –1 291 000

Verpflichtungskredit 38 000 000 Index 1. April 2000 = 105,1 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

Die Kosten für den Anteil Militär am skyguide-Neubau und die Kosten für den Sys- temtransfer Teil Militär betragen insgesamt 39,291 Millionen Franken. In diesem Betrag sind die vom VBS bereits finanzierten Projektierungskosten von 1,291 Mil- lionen Franken enthalten.

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Bauherrschaft und Finanzierung des Anteils Militär Die Bauherrschaft für das Gesamtprojekt wird durch skyguide als Hauptbenützer wahrgenommen. Die Raumflächen für die Integration der militärischen Flugsiche- rung in skyguide und die Nutzflächen für die ausschliesslich militärischen Bereiche bilden die Basis für den prozentualen Anteil am Gesamtprojekt und dessen Kosten. Die durch skyguide erstellte Infrastruktur für den Flächen- und Nutzungsanteil Militär im Betrag von achtundzwanzig Millionen Franken und die Transferkosten von zehn Millionen Franken für den Teil Militär sollen mit der Immobilienbotschaft Militär 2003 finanziert werden. Der durch das VBS finanzierte Gebäudeanteil wird im Eigentum der Schweizerischen Eidgenossenschaft (VBS) verbleiben. Während dem Umzug aller Systeme in den Neubau erfolgt die militärische Luft- raumüberwachung mit Systemen in einer unterirdischen Kriegsanlage. Die Transfer- kosten von 10 Millionen Franken beinhalten die Demontage aller militärischen Sys- teme in den heutigen Gebäuden, den Umzug und die Installation der Systeme im Neubau, die erforderlichen Detailanpassungen, die Aufschaltung und Durchführung der Testläufe sowie die Abnahme und Freigabe der Systeme. Diese Kosten sind durch das VBS zu tragen.

2.1.7.8 Betriebskosten

Die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten werden für skyguide und Luftwaffe getrennt ermittelt und abgerechnet.

2.1.7.9 Auswirkungen des Neubaus

Effizienzsteigerung in der Luftraumüberwachung Die örtliche Zusammenlegung der Systeme für die Flugsicherung, die Luft- raumüberwachung und die Aufklärung mit den Stellen für die Auswertung, Verar- beitung und Verwendung der Daten schafft qualitative Verbesserungen in der Überwachung und Nutzung des Schweizerischen Luftraumes. Insbesondere für die Bewältigung von Krisensituationen bestehen künftig optimale Voraussetzungen. Lösung des heute bestehenden Raumproblems Die neuen, auf die zukünftigen Aufgaben und Entwicklungen ausgerichteten Räume lösen insbesondere im militärischen Bereich alte und unzweckmässige Bauten, Baracken- und Containerarbeitsplätze ab. Auf ein ursprünglich rein militärisches Bauvorhaben kann zugunsten einer integrierten und damit auch baulich und betrieb- lich kostengünstigeren Lösung verzichtet werden. Daraus ergibt sich die Notwen- digkeit der Finanzierung der Transferkosten für das System FLORAKO an den neuen, gemeinsamen Standort im Umfang von 10 Millionen Franken. Einsparung von Mietkosten Im Vergleich mit den heutigen jährlichen Raumkosten für skyguide (Mietverhältnis) oder einer Mietlösung für die Integration der zivilen und militärischen Flugsiche- rung, können mit dem geplanten Neubau Einsparungen von über vier Millionen Franken erreicht werden.

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Personalbestand und Ausbaupotential Der Personalbestand für die Luftraumüberwachung FLORAKO dürfte längerfristig stabil bleiben. Demgegenüber wird der Personalbedarf in den Bereichen Führung, Einsatzplanung, Elektronische Aufklärung, Nachrichtenübermittlung, Systembe- treuung und Systementwicklung tendentiell eher eine Zunahme erfahren. Diese kann dank dem im Baukonzept enthaltenen Ausbaupotential auf dem gewählten Grund- stück aufgefangen werden, ohne wiederum teure Provisorien und Übergangslösun- gen erstellen zu müssen.

2.1.7.10 Grobterminplan für den skyguide-Neubau

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

Standortevaluation, Machbarkeit, Standortentscheid Vorprojekt, Botschaftsprojekt, UVP, Umzonungsverfahren, Baubewilligung, Parl. Verfahren Ausführungsplanung Bauarbeiten Systemtransfers, Systeminstallationen Operationelle Bereitschaft, Inbetriebnahme

2.1.8 Flieger-Höhenanlage

Bauliche Anpassungen für FLORAKO

6. Projektetappe

Kosten: 12,6 Millionen Franken Benutzer: Luftwaffe Vorhaben-Nr.: 101.316

2.1.8.1 Begründung des Vorhabens

Im Rahmen der Rüstungsprogramme 1998 und 1999 wird als Ersatz für das veralte- te, dreissigjährige Luftraumüberwachungssystem FLORIDA ein neues System unter der Bezeichnung FLORAKO beschafft. FLORAKO soll mit der ersten Beschaffungstranche im Jahr 2003 seinen Betrieb aufnehmen und als neues schweizerisches Lufraumüberwachungs- und Einsatzleit- system die kombinierte zivile und militärische Luftlage sicherstellen. Das System muss kriegstauglich und entsprechend geschützt sein.

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2.1.8.2 Planungsvorgaben und Konzept

Die Installation des neuen Systems FLORAKO erfolgt hauptsächlich an bestehen- den Militärradarstationen (MRS) und Einsatzzentralen (EZ), mit kleineren Kompo- nenten auf dem Militärflugplatz Dübendorf sowie an verschiedenen Funkstandorten. An allen Standorten sind grössere oder kleinere Umbauten oder Anpassungen aus- zuführen, bevor die einzelnen Komponenten des Gesamtsystems FLORAKO instal- liert und in Betrieb genommen werden können. Ausgehend vom geplanten Beschaffungstakt der Systeminstallationen werden die erforderlichen Umbauten, Erneuerungen und Anpassungen in Etappen ausgeführt. Das Finanzierungs- und Ausführungskonzept erstreckt sich deshalb über mehrere Jahre. Der Gesamtkostenrahmen für die Baumassnahmen aller Projektetappen beträgt rund 85 Millionen Franken. Bisher haben die eidgenössischen Räte 49,23 Millionen Franken für die Projekt- etappen 1 bis 5 sowie 7 und 10 bewilligt. Mit dieser Immobilienbotschaft wird die Freigabe der 6. und 11. Projektetappe beantragt.

Bauten FLORAKO/Übersicht über die Etappierung Projektetappe Bewilli- Bewilli- Anlage Bauetappe, Text Kosten (Fr.) gungsart1 gungsjahr

1. P-Etappe BVo 1999 MRS-3 1. Bauetappe 9 800 000

bereits bewilligt

2. P-Etappe IB 2000 MRS-2 1. Bauetappe 9 530 000

bereits bewilligt

3. P-Etappe IB 2001 MKZ2 Dübendorf 2. Bauetappe 9 300 000

MRS-3 bereits bewilligt

4. P-Etappe IB 2002 Einsatzzentrale A 2. Bauetappe 5 530 000

und MRS-2 bereits bewilligt

5. P-Etappe IB 2002 MRS-4 1. Bauetappe 12 800 000

bereits bewilligt

6. P-Etappe IB 2003 MRS-1 1. Bauetappe 12 600 000

7. P-Etappe IB 2001 KOMSYS4 bereits bewilligt 720 000

8. P-Etappe IB 2004 MRS-4 2. Bauetappe 12 000 0003

9. P-Etappe IB 2005 MRS-1 2. Bauetappe 10 000 0003

10. P-Etappe IB 2002 MRS-1 Vorleistung für 1 550 000

1. Bauetappe

11. P-Etappe IB 2003 MRS-2 3. Bauetappe 960 000

Total 84 790 000

1 BVo = Bauvoranschlag bis 1999

IB = Immobilienbotschaft Militär ab 2000

2 MKZ = Material-Kompetenz-Zentrum

3 Bei diesen Kosten handelt es sich noch um Schätzungen (Stand Februar 2002)

4 Kommunikationssystem

Mit der hier beantragten 6. Projektetappe wird die bauliche Anpassung für das FLORAKO-System in der MRS-1 realisiert. Diese Arbeiten müssen vor Beginn der FLORAKO-Installationsarbeiten ausgeführt werden.

5185

In einer 9. Projektetappe sollen ab dem Jahr 2005 die Umbau- und Unterhaltsarbei- ten in den Räumen für die Truppe und das Betriebspersonal erfolgen. Die Grobkos- ten für diese Etappe werden heute auf 10 Millionen Franken geschätzt.

2.1.8.3 Beschreibung des Vorhabens

Mit der beantragten 6. Projektetappe werden am Anlagestandort MRS-1, in einer bestehenden Höhenanlage, sämtliche Vorbereitungs- und Anpassungsarbeiten aus- geführt, welche für das neue Radarsystem unbedingt erforderlich sind. Im Hochge- birge ist zudem eine spezielle Baustelleneinrichtung unabdingbar, damit die Bauar- beiten wetterunabhängig ausgeführt werden können. Am Antennenstandort sind die FLORIDA-Komponenten zu entfernen und vor- schriftsgemäss zu entsorgen. Verschiedene Betriebsräume, haustechnische Einrich- tungen und Verbindungen für die Versorgung und Kommunikation sind für das FLORAKO-System umzubauen. Insbesondere müssen Elektroinstallationen, Venti- lationen, Klimaanlagen und die Wasserverteilung angepasst oder erneuert werden. Auch die Zentralventilation für die Ableitung der Radarabwärme muss an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Zudem werden bewegliche Podeste montiert, mit welchen die Zugänglichkeit für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an den Antennen sichergestellt werden kann. Der Antrieb und die Steuerung der Schiebedächer über den Antennensenkgruben muss erneuert und an die Anforderungen des neuen Sys- tems angepasst werden. Die Vorschriften der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung sowie Brand- und Blitzschutz müssen entsprechend umgesetzt werden. Mit den Anpassungen und Ergänzungen in der Anlage MRS-1 sollen auch jene Arbeiten ausgeführt werden, die im Rahmen des ordentlichen Anlageunterhaltes geplant sind (Sanierung von Bauschäden und Renovationsarbeiten).

2.1.8.4 Energie – Sicherheit – Ökologie

Energie Die vorhandene Starkstromanlage entspricht dem gesamten Leistungsbedarf des FLORAKO-Systems. Sicherheit In den Jahren 1991 und 1992 befasste sich eine interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe mit dem Schutz der militärischen Radarstationen. Die Ergebnisse die- ser Studie finden Niederschlag in separaten Projekten, welche dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt zur Genehmigung unterbreitet werden. Ökologie Die bestehende Anlage MRS-1 liegt in einem BLN-Gebiet (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler) von nationaler Bedeutung und in einer kanto- nalen Naturschutzzone. Der Nachweis für das überwiegende Interesse am Projekt, aber auch für dessen natur- und landschaftsschonende Umsetzung, konnte erbracht werden.

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Die Abwärme, die durch den Betrieb der FLORAKO-Ausrüstungen anfällt, wird rückgewonnen und verwertet. Für den Transport von Material und Personen wird, wenn immer möglich, die beste- hende bundeseigene Seilbahn genutzt. Flüge mit dem Helikopter werden nur für Sondertransporte bewilligt. Alle für den Bau erforderlichen Baustelleneinrichtungen werden nach Abschluss der Bauarbeiten demontiert. Die Umgebung der Anlage wird sorgfältig von Bauabfällen gereinigt und in den ursprünglichen Zustand versetzt.

2.1.8.5 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)

0 Grundstück –

1 Vorbereitungsarbeiten 1 651 000

2 Gebäude 2 504 000

3 Betriebseinrichtung 7 926 000

4 Umgebung –

5 Baunebenkosten 1 372 000

6, 7 Sonderpositionen –

8 Unvorhergesehenes 572 000

abzüglich Anteil Vorleistung mit Immobilienbotschaft 2002 –1 550 000

0–8 Total Baukosten 12 475 000

9 Ausstattung 125 000

0–9 Gesamtkosten 12 600 000 Index 1. April 1999 = 101,3 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.1.8.6 Personelle Auswirkungen

Folgende Organisationen sind ausserhalb des Truppenbetriebs für die Anlage zuständig: – Berufspersonal der Fliegerbrigade 31 (Einsatz) – Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (Betrieb) – Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe zusammen mit Personal der Schwei- zerischen Unternehmung für Flugzeuge und Systeme AG, RUAG (Unter- halt). Im Vergleich mit der Ist-Situation wird es keine wesentliche Veränderung des Ein- satz- und Betriebspersonalbestandes ausserhalb des Truppenbetriebs geben. Der

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Bestand des Unterhaltspersonals für den technischen Betrieb dürfte gegenüber dem bisherigen FLORIDA-Betrieb leicht abnehmen. Im Truppenbetrieb sind folgende Organisationen zuständig: – Fliegerbrigade 31 (Einsatz) – Informatikbrigade 34 (Betrieb) – Luftwaffenunterhaltsdienst 35 (Unterhalt).

2.1.8.7 Termine

Für die Terminplanung MRS-1 wurden Bauingenieure und Unternehmer mit Erfah- rung auf Hochgebirgsbaustellen beigezogen. Diese haben folgenden Terminplan ausgearbeitet: Ab 1. Februar 2002 Detailplanung und Vorbereitung der Bauausführung Ab 1. Juli 2002 Baustelleneinrichtung und Baubeginn Ende 2003 Ende der systembedingten Umbauten der ersten Bauetappe Ab Januar 2003 Vorbereitungsarbeiten FLORAKO System Ab 1. April 2004 Montage FLORAKO-System. Auf dem Projekt MRS-1 und dem Projekt MRS-4 lastet ein enormer Zeitdruck in Bezug auf die Fertigstellung. Bei diesen Anlagen müssen unter besonderen meteo- rologischen Bedingungen (Hochgebirge, nur von August bis Oktober schneefrei) gleichzeitig je zwei Antennenanlagen vorbereitet werden. Der Gesamtterminplan FLORAKO lässt sich nur einhalten, wenn mit den Montage- arbeiten der Primär- und der Sekundärantenne in der MRS-1 ab 1. April 2004 begonnen werden kann. Deshalb muss der Baubeginn auf den 1. Juli 2002 vorver- legt werden. Damit diese Vorleistungen im Jahr 2002 ausgeführt werden können, hat das Parla- ment dem dazu erforderlichen Kredit im Betrag von 1,55 Millionen Franken im Rahmen der Immobilienbotschaft 2002 bereits zugestimmt.

2.1.9 Meiringen BE

Militärflugplatz Betriebsinfrastruktur Anpassungen und Erweiterungen 3. Etappe Kosten: 12,5 Millionen Franken Benutzer: Luftwaffe Vorhaben-Nr.: 101.288

2.1.9.1 Ausgangslage

Der Militärflugplatz Meiringen ist und bleibt für die Ausbildung und den Einsatz unserer Luftwaffe von grösster Bedeutung. Die langfristige Nutzung der bestehen-

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den und geplanten Infrastruktur ist auch angesichts der Reform Armee XXI unbe- stritten. Gemäss der Standortkonzeption der Luftwaffe wird der Militärflugplatz Meiringen ein Hauptbetriebsstandort bleiben. Die Anforderungen an die Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit dem Betrieb der Flugzeuge und Anlagen, dem Unterhalt der Systeme und der Ausbildung steigen jedoch stetig. Die heutige Betriebsinfrastruktur genügt diesen Anforderungen nicht mehr.

2.1.9.2 Begründung des Vorhabens

Basierend auf der Gesamtkonzeption Armee XXI bleibt der Militärflugplatz Meirin- gen als Hauptbetrieb des Bundesamtes für Betriebe der Luftwaffe für die künftigen Aufgaben im täglichen Betrieb, für die Ausbildung und für den Einsatz unserer Luftwaffe bestehen. Für die vier Nutzungsbereiche Ausbildung, Unterkunft, Ver- pflegung und Verwaltung ist die bestehende Infrastruktur zu klein und veraltet, oder sie basiert auf Baracken- und Containerprovisorien. In der nicht mehr sanierungswürdigen Unterkunftsbaracke (Baujahr 1948) sind heute Piloten- und Betriebsbüros sowie Ausbildungsräume untergebracht. Nur noch wenige Räume können dort als Pilotenunterkunft genutzt werden. Es gibt keine geeigneten Aufenthaltsräume. Die sanitären Einrichtungen sind unzureichend und nicht für beide Geschlechter eingerichtet. Für wichtige Funktionen, beispielsweise für das Staffelkommando, die Schiessleitung, verschiedene Betriebskompetenzstel- len oder die Flugdienstleitung bestehen nur provisorische Arbeitsplätze. Für grösse- re Veranstaltungen ist keine Infrastruktur vorhanden, so dass jeweils ein Teil der Flugzeughalle geräumt und provisorisch eingerichtet werden muss. Die Verpflegungsinfrastruktur befindet sich in einem separaten Gebäude aus dem Jahr 1945. Das Gebäude wurde zwar periodisch unterhalten, müsste aber heute für die künftige Nutzung deutlich vergrössert werden. Den Hygienevorschriften für Lebensmittel kann nur noch mit dem Einbau einer neuen Küche entsprochen wer- den. Die Verwaltungsräume befinden sich in einem ehemaligen Schulhaus. Dieses prä- sentiert sich in einem guten baulichen Zustand und kann weiterhin genutzt werden. Für die Bereiche Finanzen, Verwaltungsinformatik und Sicherheit sind zusätzliche Büros sowie ein grösserer Rechnerraum erforderlich. Die künftigen Bedürfnisse können mit zusätzlichen Provisorien oder mit einem Ausbau der bestehenden und demodierten Infrastruktur nicht abgedeckt werden. Effizientes und wirtschaftliches Arbeiten ist in den dezentralen Gebäuden nicht möglich.

2.1.9.3 Planungsvorgaben und Konzept

Aufgrund der vielfältigen Bedürfnisse wurde ein Gesamtkonzept für die Anpassung und Erweiterung der Betriebsinfrastruktur auf dem Militärflugplatz Meiringen aus- gearbeitet und ein Wettbewerb für ein flexibles, etappierbares Überbauungskonzept durchgeführt.

5189

Die 1. Etappe (Immobilienbotschaft 2001) beinhaltet einen Neubau für die Einstel- lung der Betankungs-, Unfallpikett- und Feuerwehrfahrzeuge mit integrierter Werk- statt für den Unterhalt der Betriebs- und Spezialfahrzeuge. Für den Flugbetrieb beim Bereitstellungsplatz, die Einstellung der Pistenräumsysteme und diverse Betriebs- werkstätten werden im Rahmen der 2. Etappe (Immobilienbotschaft 2002) zwei Ergänzungsbauten erstellt. Diese beiden Bauetappen befinden sich zur Zeit in der Realisierungsphase. Mit dieser 3. und letzten Bauetappe sollen die Bedürfnisse für die Ausbildung, die Unterkunft, die Verpflegung und die Verwaltung abgedeckt werden. Im Vergleich zur 1. und 2. Etappe, welche von einem Erweiterungsbedarf infolge von Rüstungs- beschaffungen (Spezialfahrzeuge) geprägt waren, stützt sich die Dimensionierung jener Räume, welche im Rahmen der 3. Bauetappe bereitgestellt werden sollen, auf das Standort- und Belegungskonzept der Armee XXI ab.

2.1.9.4 Beschreibung des Vorhabens

Das Projekt für die 3. Etappe besteht im Wesentlichen aus vier einfachen, modula- ren Baukörpern für die Bereiche Ausbildung, Unterkunft, Verpflegung und Ver- waltung. Es orientiert sich am Ordnungsprinzip des Gesamtkonzepts über alle drei Etappen. Dieses Prinzip basiert auf den betrieblichen Erfordernissen, einem Richt- plan für den Militärflugplatz Meiringen und hohen Anforderungen an die Flexibili- tät. Abbildung 2.1.9.4.1

Skizze Aussenansicht

Auch nach der Realisierung aller drei Etappen ist deshalb noch eine ausreichende Baulandreserve vorhanden, und die umbauten Räume lassen eine grosse Nutzungs- flexibilität zu. Die Dimensionierung der neuen Infrastruktur für die Ausbildung und Verpflegung ist für eine Belegung durch zirka 150 Personen, jene für die Unterkunft für eine Belegung von bis zu 40 Personen ausgerichtet. Der Mehrschichtbetrieb und die

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Nutzung der übrigen Betriebs- und Kriegsinfrastruktur (Betrieb ab Kaverne) ist in diesen Zahlen berücksichtigt. Es werden insgesamt 54 Büroarbeitsplätze in Standardbüros sowie in multifunktio- nalen Räumen mit Mehrfachbelegungen geschaffen. Davon sind für die Ausbildung 50, den Betrieb und die Verwaltung je 2 vorgesehen. Diese Arbeitsplätze befinden sich heute ausschliesslich in Baracken und Containern. Alle Arbeitsplätze werden mit einer universellen Gebäudeverkabelung für die Büro- automatisation und Kommunikation ausgerüstet. Das Projekt beinhaltet auch eine Anpassung der Verkehrsflächen und der Umge- bung im Kontext mit der ersten und zweiten Etappe. Die heutige Unterkunftsbara- cke, das alte Verpflegungsgebäude, das Feuerwehrmagazin und natürlich sämtliche Baracken und Containerprovisorien sollen nach Fertigstellung der Neubauten abge- brochen werden. Die Kosten für die Abbruch- und Umgebungsarbeiten sind in den Objektkosten eingerechnet.

2.1.9.5 Energie – Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz

Energie Alle Gebäude auf dem Militärflugplatz Meiringen und damit auch die geplanten Neubauten werden zu vierzig Prozent ab einer zentralen Ölheizung und zu sechzig Prozent ab einer zentralen Holzschnitzelheizung, welche im Jahr 2000 fertiggestellt wurde, beheizt. Optimale Wärmedämmwerte bei den Gebäudehüllen und dem modularen Konzept entsprechende Steuer- und Verteilanlagen werden dazu beitra- gen, dass die Energie auch bei wechselnden Belegungssituationen effizient genutzt wird. Sicherheit Für die vier auf ihre jeweiligen Nutzungsschwerpunkte abgestimmten Gebäudemo- dule und ihre Einbettung in die Flugplatzzone bestehen differenzierte Sicherheits- anforderungen. Im öffentlich zugänglichen Bereich (Verpflegungsinfrastruktur, Parkplatzzone) steht die Verkehrssicherheit und die Abgrenzung der Flugbetriebs- zone im Vordergrund. Für die Bereiche Ausbildung und Unterkunft kommen erhöhte Sicherheitsstandards zur Anwendung, weil mit klassifizierten Dokumenten und Geräten gearbeitet wird. Ökologie Die Dachflächen werden begrünt. Das anfallende Dachwasser soll in einem Rück- haltebecken aufgefangen und dem Grundwasser zugeführt werden. Die Aussenräu- me zwischen den Hochbauten und Verkehrsanlagen werden naturnah gestaltet. Das Aushubmaterial wird am Standort weiterverwendet. Denkmalschutz Das Verwaltungsgebäude stammt aus dem Jahr 1874 und diente der Region jahr- zehntelang als Schulhaus. Es wurde später vom Bund erworben, 1976 zum Büroge- bäude umgebaut und 1989 saniert. Die ansprechende Architektur ist dabei weitge- hend erhalten geblieben. Heute ist das Gebäude von vielen Containern und Proviso- rien nahezu eingekreist. Das Gebäude soll nach Fertigstellung der Neubauten von

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diesen provisorischen Bauten befreit und als Bestandteil der neuen Umgebungsge- staltung wieder seine eigenständige Ausstrahlung zurückgewinnen.

2.1.9.6 Investitionskosten

Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)

Nr. Hauptgruppen Kosten (Fr.)

0 Grundstück 8 000

1 Vorbereitungsarbeiten 397 500

2 Gebäude 8 178 500

3 Betriebseinrichtungen 320 000

4 Umgebung 1 080 000

5 Baunebenkosten 115 000

6, 7 Sonderpositionen –

8 Unvorhergesehenes 520 000

0–8 Total Baukosten 10 619 000

9 Ausstattung 1 035 000

Mehrwertsteuer 846 000

0–9 Objektkredit 12 500 000 – Projektierungskredit –

Verpflichtungskredit 12 500 000 Index 1. April 2000 = 105,1 Punkte (1.4.1998 = 100 Punkte) MWSt-Satz 7,6 %

2.1.9.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Unter dem Leitgedanken, eine konzeptionell abgestimmte Basis für die Erfüllung der zukünftigen Aufgaben zu schaffen, sollen die unterhaltsintensiven, alten und un- zweckmässigen Bauten sowie Baracken und Containerprovisorien ersetzt und die fehlende Infrastruktur ergänzt werden. Mit einer Erhöhung des Unterhalts- und Betriebsaufwandes wird jedoch nicht gerechnet, obwohl gegenüber der heutigen Situation ein zusätzliches Raumvolumen genutzt werden wird. Für die Neubauten konnte ein optimiertes und nach wirtschaftlichen Gesichtspunk- ten ausgerichtetes Unterhalts- und Betriebskonzept von Anfang an in die Planung einbezogen werden. Der Personalbestand bleibt unverändert.

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2.1.9.8 Termine

Gesamtübersicht über alle Etappen des Projektes «Anpassung und Erweiterung der Betriebsinfrastruktur»

1. Etappe Infrastruktur für Flugbetriebs- und Spezialfahrzeuge.

Immobilienbotschaft 2001/9,7 Millionen Franken. Ausführung ab Herbst 2001 bis Frühjahr 2003.

2. Etappe Infrastruktur für den Flugbetrieb und die Werkstätten.

Immobilienbotschaft 2002/9,7 Millionen Franken. Ausführung ab Sommer 2002 bis Sommer 2004.

3. Etappe Infrastruktur für Ausbildung, Verpflegung, Unterkunft und

Verwaltung. Immobilienbotschaft 2003/1,9 Millionen Franken. Ausführung geplant ab Sommer 2003 bis Sommer 2005.

2.1.10 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis

10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.1.10.1 Generalstab, Untergruppe Operationen

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.008 B Verschiedene Standorte1 3 000 000

Anlagen der höheren Führung (EIGER) Bauliche Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten

100.767 B Verschiedene Standorte1 2 935 000

Festungsminenwerfer-Anlagen Ausbildungsmodule Bauliche Massnahmen für den Werterhalt und die Sicherheit

1. Tranche

Technische Basis sind die Pilotanlagen, für die mit der Immobilienbotschaft Militär 2000, Vorhabennummer 100.154, 1,85 Millionen Franken bewilligt wurden. Die zweite Tranche ist für das Jahr 2004 geplant.

101.515 B Verschiedene Standorte1 2 000 000

Anlagen der höheren Führung (PALÜ) Bauliche Anpassungs- und Erneuerungsarbeiten

Total Generalstab, Untergruppe Operationen 7 935 000

1 Armee XXI relevantes Vorhaben

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2.1.10.2 Generalstab, Untergruppe Logistik, Abt. Versorgung

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.489 B Kanton Freiburg2 1 955 000

Unterflurtankanlage Tankanlage und Pumpenhaus Bauliche Anpassungen an Umweltschutzvorschriften

101.953 B Verschiedene Standorte2 1 100 000

Munitionsanlagen Typ MM 80 Lösch- und Brandmeldeanlagen Nachrüstungsarbeiten 2. Etappe Der Verpflichtungskredit von 1,1 Millionen Franken für die 1. Etappe wurde mit der Immobilienbotschaft 2002 unter der Vorhabennummer 101.578 bereits bewilligt.

Total Generalstab, Untergruppe Logistik, Vsg 3 055 000

2 Gesetzlich begründetes Vorhaben

2.1.10.3 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.911 B Verschiedene Standorte 45 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Vorhaben bis eine Million Franken (Siehe auch Ziff. 2.1.4)

101.444 B Verschiedene Standorte 21 000 000

Rahmenkredit Projektierungen für alle Massnahmen am Immobilienportefeuille Militär

101.470 B Verschiedene Standorte 6 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisa- tionen für unvorhergesehene und dringende Bauar- beiten

101.462 B Verschiedene Standorte 3 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Landerwerb und Landerwerbsnebenkosten

101.923 B Verschiedene Standorte 3 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für teuerungsbedingte Mehrkosten

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 78 000 000

5194

2.1.10.4 Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung –

DIK VBS Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.419 B Verschiedene Standorte1 7 600 000

Verschiedene Führungsanlagen Telematikinstallationen Nachinstallationen 2. Tranche Der Verpflichtungskredit von 6 Millionen Franken für die 1.Tranche wurde mit der Immobilienbotschaft 2001 unter der Vorhabennummer 101.240 bereits bewilligt. In der Investitionsplanung 2004 bis 2006 sind noch drei Tranchen eingestellt.

100.698 B Raum Ostschweiz1 3 250 000

Führungsanlage K67T (PTA 16) Permanenter Telekommunikationsknoten Einbauarbeiten

101.427 B Kanton Freiburg1 1 575 000

Übermittlungsanlage Technischer Knoten Neubau

100.040 B Verschiedene Standorte1 1 500 000

Verschiedene Anlagen Glasfaserkabel Einbauarbeiten Verpflichtungskredite von 7,9 und 8 Millionen Franken wurden mit den Immobilienbotschaften

2001 und 2002 unter den Vorhaben-Nummern

101.069 und 101.421 bereits bewilligt. In der

Investitionsplanung 2005 bis 2007 sind für Glas- faserkabel-Arbeiten noch 3 weitere Verpflichtungskredite eingestellt.

Total Generalstab, Untergruppe 13 925 000 Führungsunterstützung – DIK VBS

1 Armee XXI relevantes Vorhaben

5195

2.1.10.5 Heer, Betriebsbauten

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

100.343 A Seewen SZ1 7 400 000

Eidgenössisches Zeughaus Lagergebäude 5, Verwaltung und Textilbereich Ausbau und Umbau

101.956 A Chur GR1 1 250 000

Eidgenössisches Zeughaus Motorwagendienst-Werkstatt Sanierungsarbeiten

Total Heer, Betriebsbauten 8 650 000

1 Armee XXI relevantes Vorhaben

2.1.10.6 Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.731 A Chur GR2 9 800 000

Waffenplatz, Kaserne Energietechnische Gesamtsanierung

101.807 A Mels SG1 9 600 000

Waffenplatz, Anlage Tiergarten Neubau Rekrutierungszentrum Am Standort Mels sind im Jahr 2002 dringende Vorausmassnahmen für 3,63 Millionen Franken zu leisten. Diese werden über die mit der Immobilien- botschaft 2001 bewilligte Vorhabennummer

101.370 – bauliche Vorausmassnahmen für die

Bedürfnisse der Armee XXI – finanziert.

101.603 B Thun BE3 7 900 000

Waffenplatz und Zeughaus Security Massnahmen Bauliche Massnahmen 2. Etappe Der Verpflichtungskredit von 8,7 Millionen Franken für die 1.Etappe wurde mit der Immobilienbotschaft 2001 unter der Vorhabennummer 101.019 bereits bewilligt.

101.604 A Bière VD4 4 535 000

Waffenplatz Neuer Fahrsimulator Radschützenpanzer 93 (FASPA) Erstellen Neubau Siehe dazu auch die Vorhabennummer 101.358 und 101.802.

5196

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.964 A Sion VS1 4 500 000

Waffenplatz, Gebäude C und B Bauliche Anpassungen an die Armee XXI Kostenbeitrag des VBS an den Kanton Wallis

101.963 B Stans Oberdorf NW1 4 250 000

Waffenplatz SWISSINT, Umzug und Neuaufbau Camp In der Investitionsplanung sind bis zum Jahr 2007 noch drei weitere Verpflichtungskredite für bauliche Anpassungen an der bestehenden Infrastruktur vorgesehen.

101.394 A Monte Ceneri TI3 4 000 000

Waffenplatz 300-Meter-Schiessanlage Ersatz

101.358 A Chamblon VD4 2 890 000

Waffenplatz Neuer Fahrsimulator Panzerjäger (FASPA) Erstellen Neubau Siehe dazu auch die Vorhabennummer 101.604 und 101.802.

101.802 A Frauenfeld TG4 2 330 000

Kasernenanlage Auenfeld Ersatz Fahrsimulator Panzer Haubitzen (FASIP) Bauliche Anpassungen Siehe dazu auch die Vorhabennummer 101.604 und 101.358.

101.960 A Bure JU1 1 995 000

Waffenplatz Kasernengebäude Sanierung der Fassade

101.959 A Andermatt UR3 1 980 000

Waffenplatz Kasernenplatz und Verbindungsstrasse Erneuerung und bauliche Anpassungen

Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 53 780 000

1 Armee XXI relevantes Vorhaben

2 Gesetzlich begründetes Vorhaben

3 Sicherheits- und/oder Umweltschutzmassnahme

4 Vorhaben auf Grund einer Rüstungsbeschaffung

5197

2.1.10.7 Heer, Kommando Festungswachtkorps

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

100.462 B Raum Graubünden1 8 550 000

Militärische Sicherheit Zone 3 Ost/Festungswachtkorps Neubau und bauliche Anpassungen

Total Heer, Betriebsbauten 8 550 000

1 Armee XXI relevantes Vorhaben

2.1.10.8 Gruppe Rüstung

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

100.293 A Thun BE2 9 200 000

Waffenplatz Fachabteilung 26 General Herzog Haus Energietechnische Gesamtsanierung

Total Gruppe Rüstung 9 200 000

2 Gesetzlich begründetes Vorhaben

2.1.10.9 Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.551 B Alpnach NW3 9 500 000

Militärflugplatz Betriebsinfrastruktur Bauliche Anpassung, Erweiterung und Sanierung

1. Etappe

Bauliche Massnahmen in den Bereichen Büro, Werkstatt und Betankung. Die zweite Etappe für den Bereich Verpflegung ist in der Planung für die Immobilienbotschaft 2004 vorgesehen.

5198

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.552 B Buochs NW3 3 400 000

Militärflugplatz Truppenlager Aadörfli Ergänzungsbau für die Unterbringung der sanitären Anlagen und bauliche Anpassungen an bestehenden Gebäuden und Anlagen B-Projekt, weil zur Zeit sämtliche armeeeigenen Truppenlager von einer Arbeitsgruppe auf ihre Weiterverwendung im Hinblick auf die Armee XXI geprüft werden.

101.554 A Meiringen BE3 2 770 000

Militärflugplatz Kommandoposten Kaverne und Alarmunterstand Bauliche Anpassungen

Total Luftwaffe 15 670 000

Gesamttotal Ziffer 2.1.10 198 765 000

3 Sicherheits- und/oder Umweltschutzmassnahme

2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen

2.2.1 Allgemeines

Der Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3500.001 Vertragliche Leistungen wird beantragt für die Finanzierung von vertraglich geregelten Beitragsgeschäften des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport an Immobilien- vorhaben mit Dritten. Es handelt sich um Verpflichtungsbeiträge für bauliche Massnahmen mit einem militärischen Bedürfnis in Anlagen der Kantone, der Gemeinden, der swisscom AG, den Schweizerischen Bundesbahnen und der Schweizerischen Post sowie von zivi- len Partnern und Korporationen. Das gemeinsame Bauen ermöglicht die Abdeckung von militärischen Bedürfnissen bei gleichzeitigem Nutzen von Synergien. Weil die Realisation der Bauvorhaben mit dem Baufortschritt der betreffenden zivi- len Bauten koordiniert werden muss, können die Planung und der Baubeginn nur sehr begrenzt durch das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölke- rungsschutz und Sport beeinflusst werden.

5199

Diagramm 2.2.1.1

35

30

25 25 22 20 19 20 20 16 34 15 14 14 13 13 12 11 10 20 20 21 22 19 6 12 12 5 11 9 8 7 3 0 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6

Verpflichtungskredite Zahlungskredite

Rubrik Vertragliche Leistungen (Stand Februar 2002) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken

1994 bis 2001 Rechnung

2002 laufendes Rechnungsjahr

2003 Voranschlag

2004 bis 2006 Perspektiven

Mit 21,8 Millionen Franken ist die beantragte Verpflichtungskreditsumme 10,7 Mil- lionen Franken grösser als im Vorjahr. Dies ergibt auf Ende 2003 einen Verpflich- tungskreditsaldo in der Grössenordnung von rund 58 Millionen Franken, was dem 4fachen Zahlungskredit entspricht. Die Rekrutierung für die Arme XXI wird neu organisiert. Eine Aushebung dauert neu zwei bis drei Tage. Die zukünftigen Angehörigen der Armee müssen somit am Rekrutierungsstandort verpflegt werden und übernachten können. Weil dazu an einigen Standorten bundeseigene Anlagen fehlen, werden für eine gewisse Zeit Drittanlagen zugemietet. Dieser Kredit dient auch der Finanzierung dieser Mietkos- ten. Für die Einmietungen werden in allen Fällen Vereinbarungen abgeschlossen.

5200

2.2.2 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis

10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.2.2.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.949 B Verschiedene Standorte 7 000 000

Rahmenkredit für die Zumietung von zivilen Liegenschaften für die Rekrutierung

100.032 B Verschiedene Standorte 2 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Kostenbeiträge an Dritte für unvorhergesehene und dringende Vorhaben

101.931 B Verschiedene Standorte 1 500 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Kostenbeiträge an Dritte zu Gunsten von Bach- und Lawinenverbauungen

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 10 500 000

2.2.2.2 Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.828 A Lausanne VD1 5 000 000

Kantonale Verwaltung Gebäude «Pontaise» Rekrutierungszentrum Kostenbeitrag an den Neubau einer Unterkunft inklusive Nebenräume für 180 Stellungspflichtige

101.829 A Därstetten BE3 1 300 000

Schiessplatz Gemeinde Talberg Wegerschliessung Kostenbeitrag an die Sanierung

Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 6 300 000

1 Armee XXI relevantes Vorhaben

3 Sicherheits- und/oder Umweltschutzmassnahme

5201

2.2.2.3 Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.957 B Graubünden4 5 000 000

Flieger-Höhen-Anlage Erneuerungsarbeiten

Total Luftwaffe 5 000 000

Gesamttotal Ziffer 2.2.2 21 800 000

4 Vorhaben auf Grund einer Rüstungsbeschaffung

2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen

2.3.1 Allgemeines

Mit dem Verpflichtungskredit der Rubrik Nr. 510.3110.002 Immobilienunterhalt und Liquidationen werden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an bestehenden militärischen Immobilien, energietechnische Massnahmen, nicht versi- cherte Schäden sowie die Liquidation (Rückbau) nicht mehr benötigter militärischer Anlagen finanziert. Die gesamte mit dieser Botschaft beantragte Verpflichtungskreditsumme von

130 Millionen Franken für Unterhaltsmassnahmen und Liquidationen ist um 42 Mil-

lionen Franken kleiner als die letztjährige (siehe Ziff. 1.6 und Diagramm 2.3.1.1). Zusammen mit den früher bewilligten Verpflichtungskrediten und unter Berück- sichtigung des in Aussicht gestellten Zahlungskredites von 100 Millionen Franken ergibt das auf Ende 2003 einen Verpflichtungskreditsaldo von 345 Millionen Fran- ken. Dies entspricht zirka dem 3,5fachen Zahlungskredit.

5202

Diagramm 2.3.1.1

200

180

160

140 123 118 115 113 114 120 101 105 95 95 100 100 100 100 100 186 190 172 80 155 152 130 130 130 130 130 60 100 110 108 40

20

0 94 95 96 97 98 99 2000 1 2 3 4 5 6

Verpflichtungskredite Zahlungskredite

Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen (Stand Februar 2002) Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite in Millionen Franken

1994 bis 2001 Rechnung

2002 laufendes Rechnungsjahr

2003 Voranschlag

2004 bis 2006 Perspektiven

2.3.2 Kreditzusammensetzung

Der hier beantragte Verpflichtungskredit von 130 Millionen Franken für Immobili- enunterhalt und Liquidationen wird wie folgt verwendet:

Text Rahmenkredite Total (Fr.)

Verpflichtungskredit Total 130 000 000 – Liquidationen und Rückbau (Ziff. 2.3.8.1) 10 000 000 – Nicht versicherte Schäden (Ziff. 2.3.8.1) 7 000 000 – Energietechnische Massnahmen (Ziff. 2.3.8.1) 4 000 000 – Bewirtschaftung bundeseigener Wälder (Ziff. 2.3.8.1) 1 000 000 22 000 000

= Anteil für reinen Immobilienunterhalt 108 000 000

5203

2.3.3 Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die aus heutiger Sicht (Februar 2002) erforderliche Zuteilung des Kreditanteiles für reinen Immobilienunterhalt an die einzelnen Benüt- zerorganisationen. Die Steuerung der Kredite erfolgt durch die Abteilung Immobili- en im Generalstab.

Benützerorganisationen Objektkredite Rahmenkredite (Fr.) (Fr.)

Generalstab, Operationen – 2 000 000 Generalstab, Logistik, Versorgung – 3 000 000 Generalstab, Logistik, Territoriale Aufgaben – 2 000 000 Generalstab, Planung – – Generalstab, Führungsunterstützung – 4 000 000 Heer, Betriebsbauten (Ziff. 2.3.8.2) 5 350 000 9 000 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur (Ziff. 2.3.8.3) 3 800 000 36 885 000 Heer, Kommando Festungswachtkorps – 3 000 000 Gruppe, Rüstung – 3 000 000 Luftwaffe (Ziff. 2.3.8.4) 5 335 000 30 630 000

Total Objektkredite/Rahmenkredite 14 485 000 93 515 0001

Anteil für reinen Immobilienunterhalt 108 000 000

1 (Ziff. 2.3.8.1, Vorhaben Nr. 101.033)

2.3.4 Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen

Die Planung der Massnahmen Unterhaltsarbeiten benötigen im Gegensatz zu den Investitionsvorhaben kürzere Planungszeiten. Die Aufträge für laufenden Unterhalt werden nach Dringlichkeit erteilt. Bedeutende Unterhalts- und Liquidationsvorhaben von mehr als einer Mil- lion Franken werden einzeln und objektbezogen beantragt und sind mit einem Pro- jekt inklusive Kostenvoranschlag dokumentiert. Die überwiegende Anzahl der Vor- haben umfassen Massnahmen bis eine Million Franken und sind mit Bedürfnismel- dungen der Benützerorganisationen oder den entsprechenden Massnahmenplanun- gen aus der betriebswirtschaftlichen und technischen Überwachung ausgewiesen. Für die Finanzierung sämtlicher Unterhaltsvorhaben im Jahr 2003 – an unge- fähr 3000 von rund 16 000 klassierten Objekten – wird ein Verpflichtungskredit zu Gunsten der Benützerorganisationen und des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten anbegehrt. Dieser definiert sich aus den Finanzvorgaben, der Grösse des zu unterhaltenden Immobilienbestandes sowie aus den Erfahrungswerten. Infolge der stark gekürzten Zahlungskredite mussten die geplanten Verpflichtungen für das nächste und die folgenden Jahre auf einen äusserst kritischen tiefen Wert zurückge- nommen werden.

5204

Die Massnahmen Die Unterhaltsarbeiten an bestehenden Immobilien haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, weil zur Schonung des knappen Baulandes nach Möglichkeit auf Neubauten «auf der grünen Wiese» verzichtet werden soll. Der Immobilienun- terhalt umfasst folgende Massnahmen: – das Bewahren und Wiederherstellen der baulichen Sicherheit, der Ge- brauchstauglichkeit und der operativen Einsatzfähigkeit für eine festgesetzte Dauer – die Versorgung und Entsorgung – Energie für die Entfeuchtung und Heizung – beim Leerbestand und bei nicht betrieblich genutzten Anlagen (Objekte der Landesverteidigung). Unterschieden wird zwischen: – Wartung / Überprüfung (Service- und Revisionsarbeiten) – Instandhaltung (Reparaturen und Einzelprojekte als Sofortmassnahme oder längerfristig geplant). Alle Einzelprojekte werden auf ihre Notwendigkeit hin und in Abstimmung mit der Nutzungsvorgabe überprüft, dem militärischen Plangenehmigungsverfahren unter- zogen und einzeln freigegeben. Die finanziellen Aufwändungen In der Privatwirtschaft wird der jährliche finanzielle Unterhaltsaufwand mit zirka drei Prozent der Gebäudeversicherungssumme eingesetzt. Die adäquate Zahl, der Wiederherstellungswert militärischer Anlagen, ermittelt das Bundesamt für Armee- material und Bauten, weil der Bund das Schadenrisiko an seinen Vermögenswerten selber trägt. Bei der Berechnung des Prozentsatzes für Instandhaltungsmassnahmen wird die Summe aus den eingesetzten Finanzmitteln und den Eigenleistungen der Anlagebetreiber dem Wiederherstellungswert der zu unterhaltenden Bauten und Anlagen gegenübergestellt. Mit den in dieser Immobilienbotschaft beantragten

108 Millionen Franken sollen reine Unterhaltsmassnahmen an Immobilien mit

einem Wiederbeschaffungswert von 26 Milliarden Franken ausgeführt werden. Dies entspricht einem Mitteleinsatz von rund 0,4 Prozent.

2.3.5 Energietechnische Massnahmen

Mit diesem Kredit für energietechnische Massnahmen werden vorab die gemäss Luftreinhalteverordnung notwendigen Sanierungen von Heizungsanlagen finanziert. Im Sinne des Programmes Energie 2000 des Bundesrates kommen dabei neben kon- ventionellen Systemen vermehrt auch alternative Lösungen wie Holzschnitzelhei- zungen oder Wärmekraftkopplungen zum Einsatz.

2.3.6 Nicht versicherte Schäden

In den Weisungen über die Risikoübernahme und Schadenerledigung für Risiken des Bundes vom 1. August 1997 ist festgelegt, dass der Bund das Risiko für Schä-

5205

den an seinen Vermögenswerten grundsätzlich selber trägt. Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von Schäden, die durch ausserordentliche, nicht voraussehbare Ereignisse entstanden sind, sowie Kosten für die notwendigen Sofortmassnahmen sind der Rubrik Immobilienunterhalt zu belasten. Deshalb wird dafür jedes Jahr ein auf Erfahrungen beruhender Kredit eingestellt.

2.3.7 Liquidation obsolet gewordener Immobilien

Mit der Armeereform 95 und PROGRESS begann für das Eidgenössische Departe- ment für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die grösste Rückbau- phase für Anlagen und Objekte. Allein im Bereich der Kampf- und Führungsbauten sind rund 10 000 Objekte obsolet geworden. Dazu kommen verschiedene Flugplätze und zahlreiche Bauten der Logistik. Mit dem Reformprojekt Armee XXI werden weitere Objekte überflüssig. Liquidation kann sowohl Verkaufen und Vermieten als auch Abbrechen bedeuten. Nach Möglichkeit werden die überzähligen Immobilien verkauft. Dabei werden berechtigte Interessen der zivilen Departemente des Bundes wie die der Kantone, Gemeinden und Privaten gebührend berücksichtigt. Die Anstrengungen zur Reduktion des grossen Immobilienbestandes werden konse- quent weitergeführt. Seit 1994 sind bereits 3834 Objekte der Kampf- und Füh- rungsinfrastruktur verkauft oder rückgebaut worden. Dieser Rückbau ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden. Im Durchschnitt werden pro Jahr gegen zehn Millionen Franken und ausserordentliche Personalressourcen des Festungswacht- korps für Liquidationen eingesetzt. Weniger rasch geht der Abbau bei den Hoch- bauten vor sich. Die immer noch grossen Bestände an Armeematerial aller Art er- lauben es nicht, die zahlreichen Lagergebäude des VBS abzubauen. Dagegen wur- den in den letzten Jahren eine grosse Zahl von Mietverträgen aufgelöst. Konsequenz daraus waren Einsparungen in der Grössenordnung von 1,2 Millionen Franken. Erlöse aus Liquidationen lassen sich praktisch nur im Bereich der Hochbauten erzielen, weil sich diese im Gegensatz zu den Kampf- und Führungsbauten eher in Bauzonen befinden. Diese Einkünfte sind allerdings grossen Schwankungen unter- worfen und lassen sich deshalb nur schwer budgetieren. So flossen 1995 rund

5 Millionen Franken in die allgemeine Bundeskasse. In den folgenden Jahren waren

es durchschnittlich noch 10 bis 15 Millionen Franken und im 2001 erreichte dieser Betrag einen Wert von rund 26 Millionen Franken. Sofern weder ein Verkauf noch eine Vermietung möglich ist, werden die Überbe- stände mit einem minimalen Unterhaltsaufwand gehütet. Der Rückbau von Bauten und Anlagen erfolgt auf jeden Fall immer dann, wenn der Personenschutz nicht mehr gewährleistet ist oder andere zwingende Einflüsse durch Dritte vorliegen. Beim Rückbau sind primär organisatorische, finanzielle und ökologische Aspekte zu beachten. Ganz allgemein stellt sich aber auch die Frage, wieweit kulturell und mi- litärisch wertvolle Bauten vom Abbruch verschont und erhalten werden sollen. Es zeigt sich, dass die Erhaltung ausgewählter Objekte als Zeugen der Geschichte für die Nachwelt wichtig ist. Weil der Unterhalt nicht zum Nulltarif zu haben ist, wer- den auch für diesen Zweck die nötigen finanziellen Mittel bereitgestellt.

5206

Das gleiche Vorgehen gilt für die zahlreichen grossen Festungen, die aus Umwelt- schutzgründen auszuräumen sind, sofern keine militärische oder zivile Nachnutzung gefunden wird.

2.3.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis

10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen

2.3.8.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.033 B Verschiedene Standorte 93 515 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Unterhaltsmassnahmen und Projekte bis eine Million Franken (Ziff. 2.3.3)

101.336 B Verschiedene Standorte 10 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Liquidationen und Rückbau

101.339 B Verschiedene Standorte 7 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Nicht versicherte Schäden

101.477 B Verschiedene Standorte 4 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für Energietechnische Massnahmen

101.737 B Verschiedene Standorte 1 000 000

Rahmenkredit zu Gunsten aller Benützerorganisationen für die Bewirtschaftung bundeseigener Wälder

Total Generalstab, Untergruppe Planung, AIM 115 515 000

5207

2.3.8.2 Heer, Betriebsbauten

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.784 A Rotkreuz ZG2 3 400 000

Betriebsstoff-Versorgungsanlage Stehtanks Massnahmen für den Korrosionsschutz

101.962 A Grolley FR2 1 950 000

Armee-Motorfahrzeug-Park Heizung, Lüftung, Klima, Steuerung Sanierungsarbeiten

Total Heer, Betriebsbauten 5 350 000

2 Gesetzlich begründetes Vorhaben

2.3.8.3 Heer, Ausbildungsinfrastruktur

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

100.619 A Sand BE2 2 450 000

Waffenplatz Abwasserkanalisation Sanierung

101.961 A Bronschhofen SG1 1 350 000

Armee-Motorfahrzeug-Park Truppenunterkunft Sanierung der Gebäudehülle und der Küche

Total Heer, Ausbildungsinfrastruktur 3 800 000

1 Armee XXI relevantes Vorhaben

2 Gesetzlich begründetes Vorhaben

2.3.8.4 Luftwaffe

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.570 A Anlage B2 2 535 000

Führungsanlage der Luftwaffe Gebäude- und Haustechnische-Anlagen Baulicher Unterhalt und Sanierung

101.772 A Anlage LO3 1 500 000

Fliegerhöhenanlage Dienstgebäude Sanierungsarbeiten

5208

Vorhaben-Nr. Kategorie Ort, Anlage, Objekt, Art der Arbeit, Text Franken

101.770 A Axalp BE3 1 300 000

Fliegerschiessplatz Seilbahn Ersatz der Masten und Seile

Total Luftwaffe 5 335 000

Gesamttotal Ziffer 2.3.8 130 000 000

2 Gesetzlich begründetes Vorhaben

3 Sicherheits- und/oder Umweltschutzmassnahme

3 Zusammenfassung der beantragten neuen

Verpflichtungskredite

3.1 Gliederung nach Vorhabengrösse

Text Franken

Vorhaben für mehr als 10 Millionen Franken 96 380 000 Rubrik Immobilien Heer, Bundesamt für Betriebe des Heeres – Bure JU 17 400 000 Waffenplatz Neubau einer Ausbildungs-/Einstellhalle mit Werkstatt (Ziff. 2.1.5) – St. Luzisteig GR 15 880 000 Waffenplatz Kaserne, Ausbau 3. Etappe (Ziff. 2.1.6) Luftwaffe – Wangen/Dübendorf ZH 38 000 000 Militärflugplätze Flugsicherungszentrum Militär und Zivil Beitrag VBS an den skyguide Neubau (Ziff. 2.1.7) – Anlage W 12 600 000 Teilprojekt W1 Bauliche Anpassungen für FLORAKO 6. Etappe (Ziff. 2.1.8)

5209

Text Franken

– Meiringen BE 12 500 000 Militärflugplatz Betriebsinfrastruktur Bauliche Anpassungen und Erweiterungen 3. Etappe (Ziff. 2.1.9) Vorhaben bis 10 Millionen Franken 350 565 000 Rubrik Immobilien – Vorhaben gemäss Vorhabenliste 198 765 000 (Ziff. 2.1.10) Rubrik Vertragliche Leistungen – Vorhaben gemäss Vorhabenliste 21 800 000 (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen – Vorhaben gemäss Vorhabenliste 130 000 000 (Ziff. 2.3.8)

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 446 945 000

3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse

(Siehe dazu auch Ziff. 1.9)

Text Franken

Der Ausgabenbremse unterstellter Verpflichtungskredit 38 000 000 Rubrik Immobilien – Wangen/Dübendorf ZH 38 000 000 Militärflugplatz der Luftwaffe Flugsicherungszentrum Militär und Zivil Beitrag VBS an den skyguide Neubau (Ziff. 2.1.7) Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit 408 945 000 Rubrik Immobilien Vorhaben gemäss Vorhabenliste 257 145 000 (Ziff. 2.1.5, 2.1.6, 2.1.8, 2.1.9 und 2.1.10) Rubrik Vertragliche Leistungen Vorhaben gemäss Vorhabenliste 21 800 000 (Ziff. 2.2.2) Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen Vorhaben gemäss Vorhabenliste (Ziff. 2.3.8) 130 000 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 446 945 000

5210

3.3 Gliederung nach Benützerorganisationen

Rubriken, Benützerorganisationen, Text Franken Total Franken

Rubrik Immobilien 295 145 000 (Ziff. 2.1.5 , 2.1.6, 2.1.7, 2.1.8, 2.1.9, und 2.1.10) Generalstab, Operationen 7 935 000 Generalstab, Logistik, Versorgung 3 055 000 Generalstab, Planung 78 000 000 Generalstab, Führungsunterstützung – DIK VBS 13 925 000 Heer, Betriebsbauten 8 650 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 87 060 000 Zwei Vorhaben für von als 10 Millionen Franken 33 280 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 53 780 000 Heer, Kommando Festungswachtkorps 8 550 000 Gruppe Rüstung 9 200 000 Luftwaffe 78 770 000 Drei Vorhaben von mehr als 10 Millionen Franken 63 100 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken 15 670 000 Rubrik Vertragliche Leistungen 21 800 000 (Ziff. 2.2.2) Generalstab, Planung 10 500 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 6 300 000 Luftwaffe 5 000 000 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 130 000 000 (Ziff. 2.3.8) Generalstab, Planung, Abt. Immobilien 115 515 000 Heer, Betriebsbauten 5 350 000 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 3 800 000 Luftwaffe 5 335 000

Gesamttotal der neuen Verpflichtungskredite 446 945 000

4 Zusammenfassung der Auswirkungen

4.1 Finanzielle Auswirkungen

Die Vorhaben sind im Investitionsplan Immobilien Militär 2002 mit den für die Realisierung erforderlichen jährlichen Zahlungstranchen eingestellt. Diese werden im Rahmen des jährlichen Voranschlages zur Genehmigung unterbreitet. Grund- sätzlich ist davon auszugehen, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird.

5211

4.2 Personelle Auswirkungen

Die beantragten Vorhaben verursachen keine Erhöhung des Personalbestandes.

4.3 Auswirkungen für die Informatik

Die beantragten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf die Informatik.

4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft

Die beantragten Vorhaben werden keine volkswirtschaftlichen Auswirkungen im Sinne der Regulierungsfolgenabschätzung haben.

5 Legislaturplanung 2000–2004

Die Immobilienbotschaft Militär ist ein jährlich wiederkehrendes Geschäft und als solches nicht in der Legislaturplanung enthalten.

6 Verfassungsmässigkeit

Die verfassungsmässige Zuständigkeit der Bundesversammlung beruht auf den Arti- keln 163, 167 und 173 der Bundesverfassung.

5212

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 5150

1 Allgemeiner Teil 5151

1.1 Einführung 5151

1.2 ... der Teilstrategie militärische Immobilien 2001 (Hauptziele und

Grundsätze) 5151

1.3 ... der Wirtschaftlichkeitsprüfung (3 Teilelemente) 5152

1.4 Kosten-Nutzen-Optimierung 5154

1.5 Zu den Vorhaben dieser Botschaft 5154

1.5.1 Grundsätzliches 5154

1.5.2 Die Schwergewichte dieser Botschaft sind ... 5156

1.6 Vergleich mit der Immobilienbotschaft 2002 5158

1.7 Übersicht über den voraussichtlichen Immobilienbedarf für die Armee

XXI 5158

1.8 Raumordnung und Umwelt 5159

1.9 Finanzen 5160

1.9.1 Ausgabenbremse 5160

1.9.2 Neue einmalige Ausgaben 5160

1.9.3 Gebundene Ausgaben 5160

1.10 Kreditordnung 5160

1.11 Kreditberechnungen und Vergabe der Aufträge 5161

1.12 Auffangen der Teuerung bei Verpflichtungskrediten 5162

1.13 Kostenzusammenstellung 5162

2 Militärische Immobilien 5163

2.1 Rubrik Immobilien (Um- und Neubauten) 5163

2.1.1 Allgemeines 5163

2.1.2 Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungskredite 5164

2.1.3 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 5165

2.1.4 Rahmenkredit für Vorhaben bis 1 Million Franken bei der Abteilung

Immobilien beim Generalstab 5166

2.1.5 Bure JU Waffenplatz Neubau einer Ausbildungs-/Einstellhalle mit

Werkstatt 5167

2.1.5.1 Ausgangslage 5167
2.1.5.2 Begründung des Vorhabens 5168
2.1.5.3 Planungsvorgaben und Konzept 5168
2.1.5.4 Beschreibung des Vorhabens 5168
2.1.5.5 Energie – Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz 5169
2.1.5.6 Investitionskosten 5169
2.1.5.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen 5170
2.1.5.8 Termine 5170

2.1.6 St. Luzisteig GR Waffenplatz Kaserne Ausbau 3. Etappe 5170

2.1.6.1 Ausgangslage 5170

5213

2.1.6.2 Begründung des Vorhabens 5170
2.1.6.3 Planungsvorgaben und Konzept 5172
2.1.6.4 Beschreibung des Vorhabens 5172
2.1.6.5 Energie – Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz 5174
2.1.6.6 Investitionskosten 5175
2.1.6.7 Finanzielle und Personelle Auswirkungen 5175
2.1.6.8 Termine 5175

2.1.7 Wangen/Dübendorf ZH Militärflugplatz Flugsicherungszentrum

Militär und Zivil Kostenbeitrag des VBS an den skyguide-Neubau 5176

2.1.7.1 Ausgangslage 5176
2.1.7.2 Begründung des Vorhabens 5177
2.1.7.3 Planungsvorgaben und Konzept 5178
2.1.7.4 Bau- und Planungsrecht 5179
2.1.7.5 Beschreibung des Vorhabens 5179
2.1.7.6 Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz 5181
2.1.7.7 Investitionskosten (Kostenbeitrag) 5182
2.1.7.8 Betriebskosten 5183
2.1.7.9 Auswirkungen des Neubaus 5183
2.1.7.10 Grobterminplan für den skyguide-Neubau 5184

2.1.8 Flieger-Höhenanlage Bauliche Anpassungen für FLORAKO

6. Projektetappe 5184

2.1.8.1 Begründung des Vorhabens 5184
2.1.8.2 Planungsvorgaben und Konzept 5185
2.1.8.3 Beschreibung des Vorhabens 5186
2.1.8.4 Energie – Sicherheit – Ökologie 5186
2.1.8.5 Investitionskosten 5187
2.1.8.6 Personelle Auswirkungen 5187
2.1.8.7 Termine 5188

2.1.9 Meiringen BE Militärflugplatz Betriebsinfrastruktur Anpassungen

und Erweiterungen 3. Etappe 5188

2.1.9.1 Ausgangslage 5188
2.1.9.2 Begründung des Vorhabens 5189
2.1.9.3 Planungsvorgaben und Konzept 5189
2.1.9.4 Beschreibung des Vorhabens 5190
2.1.9.5 Energie – Sicherheit – Ökologie – Denkmalschutz 5191
2.1.9.6 Investitionskosten 5192
2.1.9.7 Finanzielle und personelle Auswirkungen 5192
2.1.9.8 Termine 5193

2.1.10 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis

10 Millionen Franken nach Benützerorganisationen 5193

2.1.10.1 Generalstab, Untergruppe Operationen 5193
2.1.10.2 Generalstab, Untergruppe Logistik, Abt. Versorgung 5194
2.1.10.3 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien 5194
2.1.10.4 Generalstab, Untergruppe Führungsunterstützung – DIK

VBS 5195

2.1.10.5 Heer, Betriebsbauten 5196
2.1.10.6 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 5196

5214

2.1.10.7 Heer, Kommando Festungswachtkorps 5198
2.1.10.8 Gruppe Rüstung 5198
2.1.10.9 Luftwaffe 5198

2.2 Rubrik Vertragliche Leistungen 5199

2.2.1 Allgemeines 5199

2.2.2 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach

Benützerorganisationen 5201

2.2.2.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien 5201
2.2.2.2 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 5201
2.2.2.3 Luftwaffe 5202

2.3 Rubrik Immobilienunterhalt und Liquidationen 5202

2.3.1 Allgemeines 5202

2.3.2 Kreditzusammensetzung 5203

2.3.3 Kreditzuteilung an die Benützerorganisationen 5204

2.3.4 Der Immobilienunterhalt an militärischen Anlagen 5204

2.3.5 Energietechnische Massnahmen 5205

2.3.6 Nicht versicherte Schäden 5205

2.3.7 Liquidation obsolet gewordener Immobilien 5206

2.3.8 Verpflichtungskredite für Vorhaben bis 10 Millionen Franken nach

Benützerorganisationen 5207

2.3.8.1 Generalstab, Untergruppe Planung, Abt. Immobilien 5207
2.3.8.2 Heer, Betriebsbauten 5208
2.3.8.3 Heer, Ausbildungsinfrastruktur 5208
2.3.8.4 Luftwaffe 5208

3 Zusammenfassung der beantragten neuen Verpflichtungskredite 5209

3.1 Gliederung nach Vorhabengrösse 5209

3.2 Gliederung nach Unterstellung Ausgabenbremse 5210

3.3 Gliederung nach Benützerorganisationen 5211

4 Zusammenfassung der Auswirkungen 5211

4.1 Finanzielle Auswirkungen 5211

4.2 Personelle Auswirkungen 5212

4.3 Auswirkungen für die Informatik 5212

4.4 Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft 5212

5 Legislaturplanung 2000–2004 5212

6 Verfassungsmässigkeit 5212

Bundesbeschluss über militärische Immobilien (Entwurf) 5216

5215