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Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil (Ziviles Bauprogramm 2003)
vom 14. Juni 2002
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf zu einem Bundes- beschluss über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte Zivil mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
14. Juni 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
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Übersicht
Der Bundesrat beantragt mit dieser Botschaft einen Verpflichtungskredit in der Form eines Sammelkredits im Gesamtbetrag von 165 500 000 Franken. Davon ent- fallen auf: Fr.
– zwei Vorhaben sowie ein Zusatzkredit für Projekte 90 500 000 über 10 Millionen Franken und ein Sammelkredit für Grundstücks- und Liegenschaftserwerbe (Ziff. 1) – Vorhaben bis 10 Millionen Franken (Ziff. 2) 75 000 000
Vorhaben über 10 Millionen Franken Ausbau und Sanierung des Gebäudes der Landestopographie in Wabern Benützer: Bundesamt für Landestopographie 15,2 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2054.002) Das mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführte Bundesamt für Lan- destopographie (L+T) befindet sich in stetem Wandel; die ursprünglich fotochemi- schen Produktionsprozesse werden laufend durch computergestützte Arbeitsweisen abgelöst. Zudem wurden dem Amt neue Aufgaben mit dem dazu notwendigen zusätzlichen Personal (Eidg. Vermessungsdirektion, Koordinationsstelle Geogra- phische Informationssysteme) übertragen. Die zusätzlichen Aufgaben sowie die Auflagen des Bundesarchivs bezüglich Datensicherheit und -archivierung können nur erfüllt werden, wenn die räumliche Infrastruktur saniert und angepasst sowie in bescheidenem Ausmass ausgebaut wird. Die Gebäude der Landestopographie aus dem Jahre 1941 müssen gesamtheitlich saniert und den neuen Nutzungen angepasst werden. Die Haustechnikanlagen müs- sen überholt und zum Teil gänzlich neu installiert werden. Ein dreigeschossiger Neubau beinhaltet die Kundenzone mit Verkaufsbüros, Demonstrationsräumen, Fotothek, Konferenzsaal und Spezialarchiv sowie die zusätzlich benötigten Arbeitsplätze. Der neue Haupteingang der Gesamtanlage im Erdgeschoss verbindet Neu- und Altbau. Auf Grund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von
15 200 000 Franken erforderlich.
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Zusatzkredit für die Erweiterung des Zutrittskontroll-, Kassen- und Informationssystems des Bundesamts für Sport in Magglingen Benützer: Bundesamt für Sport (BASPO) 2,4 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4237.064) Vor fünf Jahren wurde das Projekt und der Kostenvoranschlag für die Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO erarbeitet. Mit der Baubotschaft 1999 bewil- ligte das Parlament am 16. Dezember 1999 einen Verpflichtungskredit von insge- samt 35 200 000 Franken. Darin enthalten sind 1 100 000 Franken für ein «Infor- mationssystem sowie Kontierungs- und Zutrittskontrollsystem» entsprechend den damaligen Erkenntnissen. Zwischenzeitlich haben sich viele Faktoren, insbesondere in den Bereichen der Zutrittskontrolle und der Kassen- und Informationssysteme sowohl im Bedürfnis als auch in der technischen Entwicklung verändert. Die in der Baubotschaft 1999 eingestellten 1 100 000 Franken für ein Zutrittskon- trollsystem beinhalten die damals übliche Überwachung der Gebäudehüllen in Ver- bindung mit einer konventionellen Schlüsselschliessung im Innern. Mit einem neuen, auf dem heutigen Stand der Technik basierenden Zutritts-, Kassen- und Informa- tionssystem sollen die Kunden einen Badge erhalten, mit dem sie die ihnen zuge- teilten Zimmer, Sportanlagen und Theoriesäle öffnen und schliessen können. Im Weiteren werden die Restaurationsbezüge der Kunden direkt an die Kassensysteme transferiert und so zur zentralen Verrechnung aufbereitet. Auf Grund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist auf den mit Bundesbe- schluss vom 16. Dezember 1999 bewilligten Objektkredit von 35 200 000 Franken ein Zusatzkredit von 2 400 000 Franken erforderlich.
Bau einer Gemeinschaftszollanlage in Rheinfelden Benützer: Eidg. Zollverwaltung (EZV) 12,9 Millionen Franken (Projekt-Nr. 5204.001) Der internationale Verkehr auf der Hauptachse A 5 (Karlsruhe–Basel) und N 2 (Basel–Chiasso) fährt hauptsächlich über die Autobahn-Zollanlage Basel/Weil. Mit dem beschlossenen Bau einer neuen Rheinbrücke bei Rheinfelden werden die beiden Autobahnen, die A 98 in Deutschland und die N 3 in der Schweiz, miteinander ver- bunden. Die für Ende 2004 vorgesehene Eröffnung der neuen grenzüberschreiten- den Strassenverbindung erfordert gleichzeitig die Bereitstellung neuer Zollinfra- strukturen für die Grenzkontrolle und die Warenverzollung. Diese haben dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen zu genügen. Die zoll- und grenzpolizeilichen Handlungen werden durch die beiden Länder koordiniert. Dies bringt für die Zollorgane, aber vor allem auch für die Zollkunden grosse Vorteile: Vereinfachung und Beschleunigung der Warenverzollung, rationeller Personaleinsatz, grössere Sicherheit sowie tiefere Bau- und Betriebskosten. Geplant sind ein Dienstgebäude für die gemeinsame Grenzkontrolle im Personen- verkehr mit Fahrbahndach über der gesamten Abfertigungszone sowie Dienst- gebäude für die Handelswaren- und Transitabfertigungen im Güterverkehr. Auf deutscher Seite wird durch die deutsche Zollverwaltung das Gegenstück der
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Gemeinschaftszollanlage erstellt. Beide Länder stellen sich gegenseitig die nötigen Infrastrukturen für die Ausfuhrabfertigung zur Verfügung. Auf Grund des Vorprojekts und der Kostenschätzung ist ein Objektkredit von
12 900 000 Franken erforderlich.
Sammelkredit für Grundstücks- und Liegenschaftserwerb Benützer: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) 60,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 0652.051) Die Anforderungen im Bereich des Liegenschaftserwerbs bedingen rasche und klare Entscheide und entsprechende Handlungskompetenzen. Um Bundesrat und Ver- waltung zu befähigen, bei günstigen und sinnvollen Liegenschaftserwerben rasch handeln zu können, wird ein Verpflichtungskredit (Sammelkredit) von 60 000 000 Franken anbegehrt. Die eidgenössischen Räte werden, zusammen mit der jährlichen Abrechnung zu den Verpflichtungskrediten, über die Beanspruchung des Sammel- kredits informiert.
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Für sämtliche Vorhaben bis 10 Millionen Franken wird ein Kredit von 75 000 000 Franken beantragt. Dieser Kredit beinhaltet Sammelkredite für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe sowie für bereits bekannte Einzelprojekte zwischen einer und 10 Millionen Franken in den schweizerischen Vertretungen im Ausland und in der allgemeinen Bundesverwaltung.
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Botschaft
1 Vorhaben über 10 Millionen Franken
1.1 Ausbau und Sanierung des Gebäudes der
Landestopographie in Wabern Benützer: Bundesamt für Landestopographie 15,2 Millionen Franken (Projekt-Nr. 2054.002)
1.1.1 Ausgangslage
Das mit Leistungsauftrag und Globalbudget (FLAG) geführte Bundesamt für Lan- destopographie (L+T) befindet sich in stetem Wandel; die ursprünglich fotochemi- schen Produktionsprozesse werden laufend durch computergestützte Arbeitsweisen abgelöst. Zudem wurden dem Amt neue Aufgaben mit dem dazu notwendigen zusätzlichen Personal (Eidg. Vermessungsdirektion, Koordinationsstelle Geographi- sche Informationssysteme) übertragen. Die zusätzlichen Aufgaben sowie die Aufla- gen des Bundesarchivs bezüglich Datensicherheit und -archivierung können nur erfüllt werden, wenn auch die räumliche Infrastruktur im notwendigen Masse zur Verfügung steht. Diese ist heute sowohl bezüglich Kapazität als auch Ausrüstung klar ungenügend. Die Gebäude der Landestopographie müssen deshalb gemäss den neuen Anforde- rungen angepasst und in bescheidenem Rahmen ausgebaut werden. Zudem müssen lange zurückgestellte Sanierungsarbeiten in und an den Gebäuden dringend ausge- führt werden. Konkret heisst dies: – Neubau einer Kundenzone mit Verkaufsbüros, Demonstrationsräumen, Fotothek, Konferenzsaal und Spezialarchiv. Diese Räumlichkeiten sind für die Verkaufsaktivitäten notwendig und erfüllen die langjährige Forderung des Bundesarchivs nach einer geeigneten Lagerung des historischen Kultur- guts. – Sanierung und Neubelegung der ehemaligen Fotoräume (heute brach liegen- de Flächen). – Neuorganisation der gesamten Spedition mit den entsprechenden baulichen Anpassungen. – Erstellen einer Cafeteria für das Personal (heute lediglich 30 m2 für 270 Mitarbeitende). – Gesamtsanierung der sanitären Installationen. Diese sind in einem desolaten Zustand und entsprechen zudem nicht mehr der prozentualen Verteilung von männlichen und weiblichen Mitarbeitenden. – Ersatz der Fenster des Druckereigebäudes. Hiermit kann wesentlich Energie eingespart werden. Zudem sind damit in den Druckereiräumlichkeiten die notwendigen Luftkonditionen einfacher und wirtschaftlicher zu erfüllen.
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1.1.2 Bauliches Konzept
Das vorliegende, aus einem Architekturwettbewerb resultierende Projekt erweitert den historisch bedeutsamen Gebäudekomplex der Schweizerischen Landestopogra- phie in angemessener Weise. Die bestehenden Gebäude, der sachliche, klar struktu- rierte Hauptbau und die Druckerei werden abgesehen von wenigen, präzisen und konstruktiv einfachen Eingriffen und Nutzungsänderungen integral erhalten. Mit dem Neubau des Kundenbereichs wird der Hof vom Stadtraum abgeschieden, in seinem Ausdruck als Zentrum der Anlage gefasst und in seiner spezifischen Funk- tion als Werkhof bestärkt. Der Neubau als Nahtstelle für Kunden sowie für Besuche- rinnen und Besucher rückt ins Zentrum der Gesamtanlage gegenüber dem öffentli- chen Raum. Die neue städtebauliche Situation vermittelt den Ort und unterstreicht die Bedeutung der Landestopographie als eine repräsentative öffentliche Institution. Neubau des Kundenbereichs Der dreigeschossige Neubau beinhaltet die Kundenzone mit Verkaufsbüros, Demonstrationsräumen, Fotothek, Konferenzsaal und Spezialarchiv sowie die zusätzlich benötigten Arbeitsplätze. Der neue Haupteingang der Gesamtanlage im Erdgeschoss verbindet Neu- und Altbau. Mit diesem Neubau kann die heutige Mietfläche an der Seftigenstrasse aufgegeben werden. Sanierung der Altbauten Die bestehenden Gebäude der heutigen Landestopographie aus dem Jahre 1941 bedürfen nach 60 Jahren Betrieb der generellen Sanierung und strukturellen Opti- mierung. Im Innenausbau werden in einer schonenden Sanierung, mit geringer Eingriffstiefe in den Rohbau, zugleich die Platzverhältnisse und Betriebsabläufe insbesondere im Zusammenhang mit der Anlieferung optimiert. Zusätzliche Arbeitsplätze werden geschaffen, Bürobereiche vereinheitlicht und die Betriebscafeteria neu organisiert. Die Fenster der Druckerei müssen aufgrund baulicher und energetischer Mängel ersetzt werden. Ebenfalls ersetzt werden die Toilettenanlagen und die Aufzüge im Produktions- und Lagerbereich. Die veraltete Lüftung der ehemaligen fotochemi- schen Laborbereiche im Annexgebäude wird gesamthaft erneuert, redimensioniert und teilweise rückgebaut. Die elektrischen Installationen werden erweitert und an die neuen Bedürfnisse und Sicherheitsvorschriften angepasst. Die Heizung kann mit den notwendigen Ergänzungen im Umbaubereich und Anpassungen zufolge des reduzierten Wärmeverbrauches übernommen werden. Baurechtliche Grundlagen Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzungen, mit der Zweckbestimmung «Gebäude und Anlagen des Bundesamtes für Landestopographie». Die Erneuerung und Erweiterung der Gebäude und Anlagen ist gestattet.
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1.1.3 Termine
– Bauprojekt Herbst 2002 – Baubewilligungsverfahren und Vorbereitung der Ausführung des Neubaus Ende 2002 – Etappenweise Ausführung der Teilprojekte Frühjahr 2003 – Fertigstellung Neubau Ende 2003 – Fertigstellung Umbauten Ende 2004
1.1.4 Finanzielle Auswirkungen
Auf Grund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (+/– 10 %) werden die Auf- wendungen wie folgt veranschlagt:
Franken
– Neubau-, Umbau- und Sanierungskosten 13 500 000 – Ausstattung 300 000 – Reserve rund 10 % 1 400 000
Gesamter Verpflichtungskredit 15 200 000
1.2 Zusatzkredit für die Erweiterung des
Zutrittskontroll-, Kassen- und Informationssystems des Bundesamts für Sport in Magglingen Benützer: Bundesamt für Sport (BASPO) 2,4 Millionen Franken (Projekt-Nr. 4237.064)
1.2.1 Ausgangslage
Bedürfnis Vor fünf Jahren wurde das Projekt und der Kostenvoranschlag für die Sanierung und Erweiterung des Hotels BASPO erarbeitet. Mit der Baubotschaft 1999 bewil- ligte das Parlament am 16. Dezember 1999 einen Verpflichtungskredit von insge- samt 35 200 000 Franken. Darin enthalten sind 1 100 000 Franken für ein «Infor- mationssystem sowie Kontierungs- und Zutrittskontrollsystem» entsprechend den damaligen Erkenntnissen. Zwischenzeitlich haben sich viele Faktoren, insbesondere in den Bereichen der Zutrittskontrolle, der Kassen- und Informationssysteme, sowohl im Bedürfnis, als auch in der technischen Entwicklung verändert. So wird z. B. im BASPO ein Informatik-Programm für die Kursbewirtschaftung eingeführt, das u.a. auch das Zutritts-, Informations- und Kassen-System steuern kann.
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Ist-Zustand und Mängel Die in der Baubotschaft 1999 eingestellten 1 100 000 Franken für ein Zutrittskon- trollsystem beinhalten die damals übliche Überwachung der Gebäudehüllen, in Ver- bindung mit einer konventionellen Schlüsselschliessung im Innern. Dieses System ist mit dem vom BASPO vorgesehenen neuen Bewirtschaftungssystem nicht kom- patibel. Ein Zutrittssystem mit Badges ist nach heutigen Erkenntnissen nur dann zweckmäs- sig einsetzbar, wenn der Betreiber alle Anlagen mit einem Zutrittskontrollsystem bewirtschaften und der Kunde/Gast mit einem Badge alle Häuser, Räume und Anla- gen, zu denen er zutrittsberechtigt ist, öffnen kann. Mit den im ursprünglichen Kos- tenvoranschlag vorgesehenen Elementen würde eine Mischung aus Badges- und Schlüsselsystem realisiert. Erschwerend kommt der Umstand hinzu, dass das BASPO in den vergangenen Jah- ren vermehrt Einbrüche und Diebstähle zu verzeichnen hatte. Soll-Zustand Die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Kontrolle erfordern daher ein umfas- sendes Zutrittskontroll- und Überwachungssystem. Als neues FLAG-Amt ist das BASPO im Bereich Kontierungs- und Kassensystem ebenfalls auf Schnittstellen zum SAP-System des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) angewiesen. Dadurch wird das Kassensystem verteuert. Ab Herbst 2002 wird das neue Bewirtschaftungs-Programm am BASPO eingeführt. Mit diesem Programm werden sämtliche Kurse, sowohl in der Planungs- als auch in der Durchführungsphase, bewirtschaftet. Bis zur Inbetriebnahme des Hotel- Annexbaus Mitte 2003 hat das BASPO Gelegenheit, das Programm zu testen und anzupassen. Mit dem Programm ist das Zutritts-, Informations- und Kassen-System verbunden. Hinzu kommt ein Video-Überwachungs-System. Für den Betrieb und die Vielzahl der Gäste bedeuten die gleichzeitige Inbetriebnahme der Systeme auf dem gesamten BASPO-Areal eine ökonomische und kundenorientierte Notwendig- keit. Sämtliche belegungsrelevanten Ressourcen werden zentral verwaltet. Die Informa- tionen werden den Kunden und/oder den Kontrollsystemen über Datenleitungen weitergeleitet. Alle Kunden erhalten einen Badge zur Öffnung der ihnen zugeteilten Zimmer, Sportanlagen und Theoriesälen. Restaurationsbezüge der Kunden werden direkt an die Kassensysteme transferiert. Der Gast kann den Badge bei Kursbeginn aber auch nutzen, um Cash-Geld aufzuladen und damit in der Cafeteria oder im Shop bargeldlos zu bezahlen. Die Kassenstellen sind durch eine Datenleitung mit dem Zentralsystem verbunden. In einer 1. Etappe sollen die Gebäude mit Standort Magglingen mit dem System erschlossen werden. Diese 1. Etappe ist Gegenstand des vorliegenden Kreditbegeh- rens. In einer 2. Etappe, vorgesehen ab 2004/2005 sollen die Gebäude mit Standort Biel, Ipsach und evt. Montana erschlossen sowie Magglingen mit einem Videosystem ergänzt werden. Die approximativen Kosten dieser 2. Etappe belaufen sich auf ca. 1 300 000 Franken. Da die Dringlichkeit dieser Etappe nicht gleich hoch ist wie die der ersten Etappe, werden diese Kosten später auf separatem Weg beantragt.
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1.2.2 Bauliches und installationstechnisches Konzept
Bauliche Massnahmen Zur Realisierung der untenstehenden Systeme sind notwendige bauliche Vorberei- tungs-, Rohbau-, Installations- und Ausbauarbeiten an den betroffenen Gebäuden vorzunehmen. Zutrittskontrollsystem (ZUKO) Mittels Badge und Online-/Offline-Badgelesern hat der Kunde Zutritt zu den Objekten und Anlagen. Gleichzeitig werden die Zutritte überwacht. Kassensystem (KASSEN) Der Kunde bezieht die Dienstleistungen (Restauration, Cafeteria, Kiosk) mittels Badge an den mit Badgelesern ausgerüsteten Kassen. Die bezogenen Dienstleistun- gen werden zwecks Rechnungsstellung zentral registriert. Informationssystem (INFO) Die Belegungsinformationen sollen via lokales Netzwerk (LAN) auf elektrischen Informationstafeln über das ganze Areal des BASPO angezeigt werden. Videoüberwachungssystem (VIDEO) Mittels Kameras werden die relevanten Bereiche überwacht (Bildübertragung via LAN).
1.2.3 Termine
– Ausführungsprojektierung/Baugesuch 2002 – Bau- und Installationsphase 2002/2003 – Fertigstellung und Inbetriebnahme Mitte 2003
1.2.4 Finanzielle Auswirkungen
Auf Grund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (+/– 10 %) werden die Auf- wendungen wie folgt veranschlagt:
Franken
– Bau- und Installationskosten 3 300 000 – abzüglich bereits bewilligter Kreditanteil 1 100 000
– Erweiterungskosten 2 200 000 – Reserve rund 10 % 200 000
Zusatzkredit total 2 400 000
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Die 2. Etappe des Zutrittskontroll-, Kassen- und Informationssystems des BASPO ist nicht Bestandteil der vorliegenden Botschaft.
1.3 Bau einer Gemeinschaftszollanlage in Rheinfelden
Benützer: Eidg. Zollverwaltung (EZV) 12,9 Millionen Franken (Projekt-Nr. 5204.001)
1.3.1 Ausgangslage
Ist-Zustand Der internationale Verkehr auf der Hauptachse A 5 (Karlsruhe–Basel) und N 2 (Basel–Chiasso) fährt hauptsächlich über die Autobahn-Zollanlage Basel/Weil. Ein kleiner Teil dieses überregionalen Verkehrs sowie der regionale Verkehr benutzen die Grenzübergänge an der alten Rheinbrücke in Rheinfelden sowie in Stein Säckin- gen. Soll-Zustand Mit dem beschlossenen Bau einer neuen Rheinbrücke bei Rheinfelden werden die beiden Autobahnen, die A 98 in Deutschland und die N 3 in der Schweiz, miteinan- der verbunden. Die für Ende 2004 vorgesehene Eröffnung der neuen grenzüber- schreitenden Strassenverbindung erfordert gleichzeitig die Bereitstellung neuer Zoll- infrastrukturen für die Grenzkontrolle und die Warenverzollung. Diese haben dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen zu genügen. Die zoll- und grenzpolizeilichen Handlungen werden durch die beiden Länder koordiniert. Dies bringt für die Zollor- gane, aber vor allem auch für die Zollkunden, grosse Vorteile: Vereinfachung und Beschleunigung der Warenverzollung, rationeller Personaleinsatz, grössere Sicher- heit sowie tiefere Bau- und Betriebskosten. Mit der Inbetriebnahme der neuen Strassenverbindung N 3–A 98 wird die alte Rheinbrücke in Rheinfelden mit einem generellen Fahrverbot für Lastwagen belegt. Die Abfertigung des regionalen Güterverkehrs in Stein Säckingen bleibt auch nach der Eröffnung der neuen Gemeinschaftszollanlage möglich. Geplant sind ein Dienstgebäude für die gemeinsame Grenzkontrolle im Personen- verkehr mit Fahrbahndach über der gesamten Abfertigungszone sowie Dienstgebäu- de für die Handelswaren- und Transitabfertigungen im Güterverkehr. Im Einklang mit der Integrationspolitik der Schweiz werden Bauweise und Materialien auf eine möglicherweise zeitlich beschränkte Nutzung, Umnutzung oder Rückbaubarkeit ausgerichtet. Die Aussenanlagen mit Zollhof, Stauraum für die Lastwagen, Parkplät- zen usw. werden vom Kanton Aargau zu Lasten der Nationalstrassenkredite erstellt. Auf deutscher Seite wird durch die deutsche Zollverwaltung das Gegenstück der Gemeinschaftszollanlage erstellt. Beide Länder stellen sich gegenseitig die nötigen Infrastrukturen für die Ausfuhrabfertigung zur Verfügung.
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1.3.2 Bauliches Konzept
Das Ende der achziger Jahre aus einem Wettbewerb hervorgegangene Projekt, wur- de erst Ende der neunziger Jahre, nachdem die Linienführung der beiden Autobah- nen defintiv festgelegt und gesichert war, überprüft und weiterbearbeitet. Das über- arbeitete und den aktuellen Bedürfnissen angepasste Projekt basiert auf den nachfol- gend beschriebenen architektonischen und baulichen Grundprinzipien. Gebäude Alle Gebäude sind eingeschossige Baukörper. Eine Ausnahme bildet dabei das zweigeschossige Gebäude der Abfertigung Handelswaren. Die Gebäude bestehen alle aus einer elementierten Leichtbaukonstruktion aus Holz. Die Gebäude sind nicht unterkellert. Konstruktiver Aufbau Alle Gebäude stehen auf einer betonierten Bodenplatte. Auf dieser Grundlage steht ein regelmässiger Raster von Holzstützen, welche Pfetten in Längsrichtung zum Gebäude tragen. Die Dachkonstruktion besteht aus isolierten Hohlkastenprofilen in Holz, welche auf den Pfetten aufliegen. Über den Hohlkastenprofilen ist ein hinter- lüfteter Hohlraum über dem eine Extensivbegrünung auf einer Schalung aufliegt. Die Fassaden bestehen aus Holzbauelementen aus einer beidseitig beplankten Stän- derkonstruktion. Die hinterlüftete Fassadenverkleidung wird vor Ort an die Fassa- denelemente montiert. Die Fenster sind in naturbelassenem Holz vorgesehen. Der Bodenaufbau besteht aus einem schwimmendem Unterlagsboden über einer Wärme- dämmung. Die Räume haben grundsätzlich keine abgehängten Decken, Ausnahmen bilden dabei die Gangzonen. Fassadengestaltung Es ist vorgesehen, die beiden Gebäudegruppen Reisendenverkehr und Zollhof mit unterschiedlichen Materialien zu verkleiden. Der Reisendenverkehr wird als repräsentatives Eingangstor in die Schweiz verstan- den. Es ist vorgesehen, die äusserste konstruktive Schicht der Fassadenelemente künstlerisch zu bearbeiten und mit halbtransparenten Kunststoffplatten zu verklei- den. Auf diese Weise erscheint das Gebäude von weitem weiss. Bei der Annäherung wird die künstlerische Bearbeitung zunehmend deutlicher erkennbar. Die Gebäude im Zollhof hingegen sind mit eingefärbten Faserzementplatten verklei- det. Fahrbahnüberdachung Reisendenverkehr Die Fahrbahnüberdachung beim Reisendenverkehr ist eine Stahlkonstruktion als horizontale Platte, die mittels Zugseilen an zwei Pfeilern aufgehängt ist. Diese Konstruktion ist mit lichtdurchlässigen Profilplatten gedeckt. An der Unterseite sind Lichtumlenklamellen angebracht, welche ein angenehmes diffuses Licht unter der Fahrbahnüberdachung verbreiten.
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1.3.3 Termine
– Ausführungsprojektierung/Baugesuch Ende 2002 – voraussichtlicher Baubeginn Mitte 2003 – voraussichtliche Fertigstellung und Inbetriebnahme Ende 2004
1.3.4 Finanzielle Auswirkungen
Auf Grund des Vorprojekts und der Kostenschätzung (+/– 10 %) werden die Auf- wendungen wie folgt veranschlagt:
Franken
– Baukosten (inkl. bauliche Massnahmen LSVA) 11 500 000 – Ausstattung 400 000 – Reserve rund 10 % 1 000 000
Gesamter Verpflichtungskredit 12 900 000
1.4 Sammelkredit für Grundstücks- und
Liegenschaftserwerb Benützer: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) 60,0 Millionen Franken (Projekt-Nr. 0652.051)
1.4.1 Ausgangslage
Die Anforderungen im Bereich des Liegenschaftserwerbs bedingen rasche und klare Entscheide und entsprechende Handlungskompetenzen. Um Bundesrat und Ver- waltung diese Handlungsfähigkeit zu geben, bewilligten die eidgenössischen Räte mit der zivilen Baubotschaft 1997 einen Sammelkredit für Grundstücks- und Lie- genschaftserwerb von 100 Millionen Franken. Folgende Liegenschaften wurden bis- her erworben:
Franken
– Bern, Schwarztorstrasse 55 4 800 000 Benützer: Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) – Bern, Fellerstrasse 15 19 030 000 Benützer: Allgemeine Bundesverwaltung – Zollikofen, Arrondierungs- und Erschliessungskosten 9 200 000 Benützer: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) – Bern, Holzikofenweg 8 13 000 000 Benützer: Bundesamt für Polizei (BAP)
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Franken
– Bern, Belpstrasse 18 4 400 000 Benützer: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) – vier Kredite unter 3 Millionen Franken für verschiedene Benützer 6 154 000
Kreditrest 43 416 000
Im Rahmen des jährlichen Voranschlags und der Staatsrechnung werden die eidge- nössischen Räte jeweils über die Beanspruchung dieses Sammelkredits orientiert.
1.4.2 Der neue Sammelkredit
Der neue Sammelkredit in der Höhe von 60 Millionen Franken soll Bundesrat und Verwaltung befähigen, bei günstigen und sinnvollen Liegenschaftserwerben rasch handeln zu können. Die Unterbreitung einer besonderen Botschaft für jedes einzelne Objekt hätte jeweils eine Verzögerung zur Folge, die es der Eidgenossenschaft ver- unmöglichen würde, einen Liegenschaftserwerb zu tätigen.
1.4.3 Finanzielle Auswirkungen
Verpflichtungskredit Es wird ein Verpflichtungskredit (Sammelkredit) von 60 Millionen Franken anbe- gehrt. Die eidgenössischen Räte werden mit der jährlichen Abrechnung zu den Ver- pflichtungskrediten (Stand der Verpflichtungskredite des Bundesamts für Bauten und Logistik, BBL) über die Beanspruchung des Sammelkredits orientiert. Zahlungskredit Der mutmassliche jährliche Zahlungsbedarf wird jeweils mit dem Voranschlag als Teil der BBL-Rubrik «Zivile Bauten» anbegehrt.
2 Vorhaben bis 10 Millionen Franken
Sammelkreditliste
Projekt-Nr. Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten
0203.003 201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA)
Sammelkredit für unvorhergesehene bauliche Massnahmen, planbaren Unterhalt, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen in den schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.–
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Projekt-Nr. Benutzerorganisation Bezeichnung Verpflichtungskredit bzw. Kosten
0204.003 201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA)
Sammelkredit für unvorhergesehene dringliche Liegenschaftskäufe für die schweizerischen Vertretungen im Ausland Verpflichtungskredit: Fr. 20 000 000.–
0206.015 201 EDA, Direktion für Ressourcen und Aussennetz (DRA)
Sammelkredit für die Erstausstattung von Neubauten und neuerworbenen Gebäuden der schweizerischen Vertretungen im Ausland mit Mobiliar Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.–
0650.006 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Sammelkredit für Bauprojekte von 1 bis 10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2003 Verpflichtungskredit: Fr. 15 000 000.– Nach Stand der heutigen Planung werden die folgenden Projekte über diesen Sammelkredit abgetreten:
104 Bundeskanzlei (BK)
Bern, Gurtengasse 5 Sanierung und Ausbau zur Bereitstellung für die Bundeskanzlei Kosten: rund Fr. 7 000 000.–
600 Generalsekretariat des Eidg. Finanzdepartements (GS EFD)
Bern, Schwanengasse 2 Sanierungs- und Instandstellungsarbeiten Kosten: rund Fr. 3 900 000.–
620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Reserve auf Sammelkredit Nr. 0650.006 für Bauprojekte von 1–10 Millionen Franken im Rahmen des Bauprogramms 2003 Kosten: rund Fr. 4 100 000.–
0650.007 620 Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Sammelkredit für Liegenschaftserwerb im Rahmen des Bauprogramms 2003 Verpflichtungskredit: Fr. 10 000 000.– Nach Stand der heutigen Planung wird das folgende Projekt über diesen Sammelkredit abgetreten:
101 Bundesversammlung
Bern, Kochergasse 1 Mitbeteiligung am Casino-Parking Kosten: rund Fr. 10 000 000.–
Total Fr. 75 000 000 Vorhaben bis 10 Millionen Franken
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3 Zusammenstellung des beantragten
neuen Verpflichtungskredits Franken
Vorhaben über 10 Millionen Franken Total 90 500 000 Ausbau und Sanierung des Gebäudes der Landestopographie in 15 200 000 Wabern (Projekt-Nr. 2054.002) (Ziff. 1.1) Zusatzkredit für die Erweiterung des Zutrittskontroll-, Kassen- und 2 400 000 Informationssystems des Bundesamts für Sport in Magglingen (Projekt-Nr. 4237.064) (Ziff. 1.2) Bau einer Gemeinschaftszollanlage in Rheinfelden 12 900 000 (Projekt-Nr. 5204.001) (Ziff. 1.3) Sammelkredit für Grundstücks- und Liegenschaftserwerb 60 000 000 (Projekt-Nr. 0652.051) (Ziff. 1.4)
Vorhaben bis 10 Millionen Franken Total 75 000 000 Vorhaben gemäss Sammelkreditliste (Ziff. 2)
Gesamttotal des Verpflichtungskredits 165 500 000
4 Finanzielle, personelle und terminliche
Auswirkungen sowie Ausgabenbremse
4.1 Finanzielle Auswirkungen
Die Investitionen sind in der Investitionsplanung 2002–2009 für die zivilen Immo- bilien des Bundes enthalten.
4.2 Personelle Auswirkungen
Die anbegehrten Vorhaben haben keine Auswirkungen auf den Personalbedarf.
4.3 Terminliche Auswirkungen
Bei den Einzelprojekten kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bau- ausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzlage des Bundes die Realisierungstermine verzögert.
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4.4 Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung bedürfen Subven- tionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Da unter dem Sammelkredit für Grundstücks- und Liegenschaftserwerb von 60 Millionen Franken einzelne Liegen- schaftskäufe von über 20 Millionen Franken getätigt werden können, untersteht der Betrag gemäss Ziffer 1 des Anhangs zum Artikel 1 des Entwurfs des Bundes- beschlusses der Ausgabenbremse.
5 Rechtsgrundlagen
Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen. Im Weiteren sind massgebend: – Artikel 25, 26 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0); – Artikel 1 des Bundesbeschlusses über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten vom 6. Oktober 1989 (SR 611.017); – Artikel 15 der Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logis- tik des Bundes vom 14. Dezember 1998 (SR 172.010.21). Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.
6 Kürzere Version des Zivilen Bauprogramms
Bereits letztes Jahr wurde den eidg. Räten die Zivile Baubotschaft (Ziviles Baupro- gramm 2002) als Kurz-Version unterbreitet. Dieses Verfahren hat sich bewährt, so dass auch die diesjährige Zivile Baubotschaft als Kurz-Version ausgearbeitet wurde. Dem Parlament wird wieder eine kürzere Botschaft unterbreitet, mit Erwähnung der wesentlichen Punkte der geplanten Projekte und mit der Auflistung der Sammel- kredite. Bauliche und technische Details sowie ein allfälliger ausführlicher Kosten- voranschlag sind in den Zusatzdokumentationen (Projektheften) dargelegt. Diese Unterlagen gehen wie bis anhin über das Kommissionssekretariat an die zuständigen Kommissionen für öffentliche Bauten und auf Verlangen auch an die entsprechen- den Ratsmitglieder.
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