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Botschaft zur Erweiterung des SBB-Netzes durch die neue Verbindung Mendrisio–Landesgrenze (–Varese)
vom 21. November 2007
Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bun- desbeschluss über die Erweiterung des SBB-Netzes durch die Bahnlinie Mendrisio– Landesgrenze (–Varese) mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
21. November 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2007-2547 8489
Übersicht
Am 6. Oktober 2006 haben die eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen1 gutgeheissen. Mit dem Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastruk- turfonds haben sie grundsätzlich dem Bau einer neuen Bahnverbindung Men- drisio–Landesgrenze (–Varese) zugestimmt und 67 Millionen Franken dafür freigegeben. Die neue Verbindung soll die Kapazitäten des Agglomerationsver- kehrs verbessern und die Verlagerung des grenzüberschreitenden Verkehrs von der Strasse auf die Bahn fördern.
Die Erweiterung des SBB-Netzes in westlicher Richtung ab dem Bahnhof Mendrisio ist ein zentrales Projekt zum Angebotsausbau im Raum Tessin-Lombardei. Die neue Bahnlinie FMV (Ferrovia Mendrisio–Varese) verbindet die Strecke Varese–Porto Ceresio und die Gleisanlage Stabio–Mendrisio mittels einer Neubaustrecke von 6,5 Kilometer Länge zwischen Arcisate und Stabio. Sie dient im Wesentlichen dem regionalen und grenzüberschreitenden Personenverkehr zwischen den Knotenpunk- ten Varese, Como und Lugano, die bislang nicht durch eine Bahnlinie verbunden waren. Zudem verbindet sie das Tessin mit dem Mailänder Flughafen Malpensa. Schliesslich ermöglicht sie eine effiziente Verbindung zwischen der Gotthard- und der Simplonlinie via Gallarate (I). Auf den ersten 4,5 Kilometern der Neubaustrecke zwischen Mendrisio und Stabio wird das bestehende Gütergleis zu einer Doppelspur ausgebaut. Von Stabio bis zur italienischen Grenze entsteht neu ein 2 Kilometer langer Doppelspurabschnitt. Die Baukosten der neuen Strecke sind mit 134 Millionen Franken veranschlagt. Der 11,2 Kilometer lange Streckenteil von der Landesgrenze bis Varese wird von Italien finanziert und realisiert. Mit der Freigabe der Mittel durch das Parlament wurde sichergestellt, dass das dringende S-Bahn-Projekt rasch realisiert werden kann. Die Mitfinanzierung durch den Bund setzt jedoch voraus, dass die Bauarbeiten spätes- tens Ende 2008 beginnen. Da die neue Bahnverbindung eine Erweiterung des SBB-Streckennetzes darstellt, bedarf sie der Genehmigung in Form eines einfachen Bundesbeschlusses.
1 Infrastrukturfondsgesetz (IFG); Referendumsvorlage in BBl 2006 8433
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Botschaft
1 Grundzüge der Vorlage
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Bedeutung der Bahnstrecke Mendrisio–Varese
Das Projekt «Ferrovia Mendrisio–Varese» (FMV) gehört zusammen mit der Durch- messerlinie Zürich (DML) und der Schienenverbindung Cornavin–Eaux-Vives– Annemasse (CEVA) zu den drei dringenden und baureifen S-Bahn-Projekten des Agglomerationsverkehrs.2 Mit der Verabschiedung des Infrastrukturfondsgesetzes und des zugehörigen Kreditbeschlusses hat das Parlament der Mitfinanzierung dieser drei S-Bahn-Projekte aus den Mitteln des Infrastrukturfonds zugestimmt und für die grenzüberschreitende Bahnverbindung Mendrisio–Landesgrenze (–Varese)
67 Millionen Franken für den Bau des auf schweizerischem Hoheitsgebiet gelegenen
Teil des Projektes freigegeben. Die Mitfinanzierung durch den Bund setzt voraus, dass mit dem Bau spätestens Ende 2008 begonnen wird.3 Aufgrund des Pendlerverkehrs zwischen dem Tessin und der Lombardei sind die heutigen Verkehrswege auf der Strasse stark überlastet. Zudem ist damit zu rechnen, dass angesichts der zu erwartenden Liberalisierung im Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union die Mobilitätsbedürfnisse in den kom- menden Jahren weiter ansteigen werden. Um die Kapazitätsengpässe des Agglome- rationsverkehrs im Sottoceneri zu vermindern und insbesondere eine Verlagerung des grenzüberschreitenden Verkehrs von der Strasse auf die Bahn zu bewirken, ist eine Schienenverbindung zwischen Mendrisio und Varese von zentraler Bedeutung. Im Raum Lugano-Mendrisio-Chiasso und in den Regionen Varese und Como besteht aufgrund der engen Verknüpfungen von Industrie, Wirtschaft und Bildung ein grosses Verkehrsaufkommen. Das Projekt Mendrisio–Varese ist Teil der regio- nalen und grenzüberschreitenden Eisenbahnplanung im Kanton Tessin und in der Region Lombardei. Die Bahnlinie verbindet zwischen den Zentren Varese, Lugano und Chiasso-Como zwei heute unabhängige Netze miteinander und bedient dadurch ein Einzugsgebiet von rund 600 000 Einwohnern. Das Projekt wird als Bestandteil der künftigen S-Bahn Tessin gleichzeitig als Zubringerstrecke für den Mailänder Flughafen Malpensa dienen. Die Verknüpfung des SBB-Netzes mit demjenigen der RFI (Rete Ferroviaria Italiana) schafft im Weiteren eine neue Verbindung zwischen dem Tessin und der Simplonlinie. Gemäss einer Studie aus dem Jahr 2003 wird von einem Nachfragepotenzial auf der neuen Bahnlinie zwischen Mendrisio und Varese von täglich ca. 8400 Reisenden ausgegangen. Die Inbetriebnahme der neuen Linie ist für das Jahr 2013 geplant. Anhand des Fortschritts des italienischen Projekts wird der Terminplan mit den italienischen Partnern abgestimmt.
2 Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit
für den Infrastrukturfonds
3 Vgl. Art. 7 Abs. 1 des Infrastrukturfondsgesetzes
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1.1.2 Verkehrspolitischer Rahmen
In der bilateralen Vereinbarung zwischen der Schweiz und Italien über die Gewähr- leistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der NEAT an das italieni- sche Hochleistungsnetz4 wird in Artikel 4 Buchstabe b unter den mittel- und lang- fristigen Massnamen für einen optimalen Schienenanschluss ausdrücklich die Anbindung des Flughafens Malpensa aufgelistet. Am 25. Juli 2000 schlossen der Kanton Tessin und die Region Lombardei ein operatives Abkommen für die Erstel- lung einer Eisenbahnverbindung Lugano–Mendrisio–Varese–Flughafen Malpensa. Am 2. Oktober 2000 unterzeichneten der Kanton Tessin, die Region Lombardei, die SBB und die Ferrovie dello Stato S.p.A (FS) eine Vereinbarung für die Projektie- rung dieser Bahnverbindung. Die Schweiz handelt derzeit ein Abkommen mit Italien über den Bau und die Finan- zierung der Strecke aus. Der Entwurf befindet sich in der Bereinigungsphase. Sowohl Bau als auch Finanzierung erfolgen nach dem Territorialitätsprinzip. Der Betrieb der Bahnstrecke soll durch separate Abkommen geregelt werden.
1.2 Bewertung der vorgeschlagenen Lösung
Eines der Hauptziele der schweizerischen Verkehrs-, Energie und Umweltpolitik ist die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Voraussetzungen hierfür sind genügende Kapazitäten der öffentlichen Verkehrsmittel sowie ein attraktives Angebot. Trotz des bestehenden Nachfragepotenzials ist im Sottoceneri das Angebot öffentlicher Verkehrsleistungen ungenügend. Es fehlt insbesondere an einer grenzüberschreiten- den Bahnverbindung in dieser äusserst dicht besiedelten Region. Die Realisierung der neuen Bahnverbindung erlaubt die Verlagerung des grenzüberschreitenden Verkehrs auf die Bahn und ermöglicht die Konkretisierung des S-Bahn-Konzeptes Ticino-Lombardia (TILO). Weiter ermöglicht die neue Linie eine direkte Anbindung des Kantons Tessin an den Flughafen Malpensa sowie eine Verbindung mit der Simplonlinie via Gallarate, wodurch sich die Reisezeit zwischen dem Kanton Tessin und der Westschweiz – gegenüber der heutigen Verbindung via Gotthard – um eine Stunde verkürzt. Im Gegensatz zu den anderen dringenden S-Bahn-Projekten des Agglomerations- verkehrs handelt es sich bei der Verbindung Mendrisio–Landesgrenze um eine Netzerweiterung.5
4 SR 0.742.140.345.43 (Vereinbarung vom 2. November 1999, in Kraft getreten am
18. Mai 2001) 5 Die Schienenverbindung zwischen Cornavin–Eaux-Vives–Annemasse (CEVA) ist bereits im Bundesgesetz vom 10. Juli 1912 betreffend die Ausdehnung des Netzes der Bundes- bahnen auf Genfer Gebiet (SR 742.32) geregelt. Bei der Durchmesserlinie Zürich (DML) handelt es sich um eine dritte Doppelspur und nicht um eine Netzerweiterung.
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2 Erläuterungen zum Projekt
2.1 Baubeschrieb
2.1.1 Mendrisio–Landesgrenze
Die Bahnverbindung Mendrisio–Varese weist eine Gesamtlänge von 17,7 km auf, wovon 6,5 km auf schweizerischem und 11,2 km auf italienischem Gebiet liegen. Für den in der Schweiz liegenden Teil wird das zwischen Mendrisio und Stabio bestehende und für den Güterverkehr genutzte, 4,5 km lange Anschlussgleis für den Personenverkehr ertüchtigt und als Doppelspur ausgebaut. Von Stabio bis zur Lan- desgrenze entsteht eine Neubaustrecke von 2 km Länge. Das Projekt umfasst den Ausbau der bestehenden Einspurstrecke und die Erstellung der Neubaustrecke für den signalmässigen, elektrischen Doppelspurbetrieb. Auf italienischem Gebiet wird die Verbindung durch die italienischen Planungspartner weitergeführt und in die bestehende Linie Arcisate–Varese eingebunden.
2.1.2 Bahnhof Mendrisio
Die neue Linie wird im Bahnhof Mendrisio an die bestehende Strecke Lugano– Chiasso–Como angebunden. Im Bahnhof Mendrisio wird zwischen den Gleisen 4 und 7 ein neuer Zwischenperron erstellt und durch die vorhandenen Personenunter- führungen erschlossen. Die bestehende Gleisanlage wird an die neuen Anforderun- gen angepasst.
2.1.3 Bahnhof Stabio
In Stabio sind ein neuer Bahnhof mit zwei Durchfahrgleisen und zwei Aussenper- rons sowie ein neues Gleis von 600 m Länge für den Güterverkehr vorgesehen.
2.2 Auswirkungen auf Raumordnung und Umwelt
Für die Netzerweiterung ist gemäss Anhang der Verordnung über die Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVPV6, Anlagetyp 12.1) im Rahmen der Antragstellung des Bundesrates an die Bundesversammlung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
1. Stufe durchzuführen. Das Bundesamt für Verkehr und das Bundesamt für Umwelt
(BAFU) sind zusammen mit den SBB und dem Kanton Tessin übereingekommen, dass aufgrund der Dringlichkeit des Projektes die Berichterstattung für die UVP 2. Stufe (Plangenehmigung) auch für die UVP 1. Stufe verwendet werden sollte. Die Beurteilung durch den Kanton Tessin und das BAFU hat ergeben, dass eine Linien- führung vorliegt, welche die Vorschriften über den Schutz der Umwelt erfüllen kann. Die Unterlagen gemäss Artikel 20 Absatz 1 UVPV können beim BAV einge- sehen werden.
6 SR 814.011
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Durch die Verwirklichung der Bahnverbindung wird ein Anreiz zum freiwilligen Umsteigen von der Strasse auf die Schiene geschaffen. Dies dürfte zu einer Vermin- derung sowohl des Energieverbrauchs als auch der vom Strassenverkehr verursach- ten Emissionen führen.
2.3 Abhängigkeit von anderen Projekten
2.3.1 Capolago–Chiasso, Blockverdichtung und Ersatz
des Stellwerks Mendrisio Aus technischen Gründen ist eine Integration der neuen Bahnlinie in das bestehende Stellwerk Mendrisio (Baujahr 1962) nicht möglich. Das neue Stellwerk Mendrisio und die Blockverdichtung Capolago–Chiasso sollen gleichzeitig mit der FMV erstellt werden.
2.3.2 Mendrisio, Verbesserung des Zugangs zur Bahn
Gleichzeitig mit der Ausführung der neuen Bahnlinie Mendrisio–Varese ist die Erhöhung des bestehenden Mittelperrons zwischen den Gleisen 2 und 3 im Bahnhof Mendrisio auf 55 cm vorgesehen.
2.3.3 Teilstrecke auf italienischem Hoheitsgebiet
Die beiden Projekte auf Schweizer Gebiet und auf italienischem Territorium sind Teile eines Gesamtkonzeptes. Die Koordination wird durch den Koordinationsaus- schuss FMV gesichert, in dem der Kanton Tessin, die Region Lombardei, die RFI und die SBB vertreten sind. Die Realisierung der Verbindung auf italienischem Boden ist in der Liste der «Strategischen Massnahmen von prioritärem nationalem Interesse» aufgenommen worden.7 In der Vereinbarung vom 26. März 20078 zwischen dem italienischen Verkehrsministerium, der Region Lombardei, der Provinz Varese und der Infrastruk- turbetreiberin RFI sind die Grundzüge der Finanzierung für das Projekt festgehalten. Der endgültige Finanzierungsentscheid wird mit der Erteilung der Baubewilligung und der definitiven Zustimmung zum Bauvorhaben des «Comitato interministeriale per la programmazione economica» (CIPE) im Frühjahr 2008 erfolgen. Baubeginn ist 2009.
7 Legge Obiettivo Nr. 443 vom 21. Dezember 2001
8 Protocollo d'intesa
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2.4 Angebots- und Betriebskonzepte
Die neue Bahnstrecke dient aus heutiger Sicht vorwiegend dem Personenverkehr. Das Angebot wird von den Bestellern, d.h. dem Kanton und dem Bund, bestimmt. Das gegenwärtige Konzept sieht für die Strecke (Bellinzona/Como–) Mendrisio– Varese den Halbstundentakt vor. Alle zwei Stunden soll eine Direktverbindung von Lugano zum Flughafen Malpensa geführt werden. Im Güterverkehr beschränkt sich das Angebot bis auf Weiteres auf die Bedienung der Anschlussgleise.
Strecke Takt Züge pro Tag (aktuelles Angebotskonzept
(Bellinzona/Como–)Mendrisio–Varese ½ Std. 64 (S-Bahn) Lugano–Malpensa 2 Std. 16 (RE) Mendrisio–Stabio (Güterzüge, wie bisher)
2.5 Wirtschaftlichkeit
Bei einer rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise resultiert gemäss Berech- nungen der SBB in einem Betrachtungszeitraum von vierzig Jahren ein negativer Kapitalwert. Damit stellt die Strecke Mendrisio–Varese aber keinen Sonderfall dar. Es gilt heute als anerkannter Grundsatz, dass die Eisenbahninfrastruktur unter den heutigen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend betrieben werden kann, weshalb die öffentliche Hand die geplanten ungedeckten Kosten übernimmt. Die Frage der Wirtschaftlichkeit ist deshalb in einem übergeordneten Zusammenhang zu betrach- ten. Die neue Strecke erschliesst ein Einzugsgebiet von ca. 600 000 Personen. Pro Tag besteht ein Nachfragepotenzial von 8400 Reisenden, wovon der Anteil an Pendle- rinnen und Pendlern auf 35 % geschätzt wird.9 Die Reisenden benützen heute man- gels Alternativen vorwiegend das Privatfahrzeug. Die Strecke Mendrisio–Varese dient aber nicht allein dem unmittelbar von ihr bedienten Gebiet, sondern vermag die Reisezeit zwischen der Westschweiz und dem Raum Lugano bedeutend zu verkürzen. So wird beispielsweise die Fahrzeit Lugano–Lausanne von heute 5 Stun- den 20 Minuten auf 4 Stunden 20 Minuten verkürzt. Neben dieser Integrations- wirkung und über die Bedeutung für den Agglomerationsverkehr hinaus trägt die Netzerweiterung durch die Anbindung der Schweiz an den Flughafen Malpensa zur Aufwertung der neuen Gotthard-Basislinie bei. Mit einer vergleichsweise geringen Investition ist es also möglich, einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen nicht nur für eine Region, sondern für mehrere Landesteile zu erzielen.
9 Vgl. Schlussbericht CPF InterFerr vom Juli 2003, Ziffer 4
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2.6 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund
Die Baukosten der neuen Strecke sind mit 134 Millionen Franken veranschlagt (Preisbasis Juli 2003, ohne Teuerung und Mehrwertsteuer). Davon gehen 67 Millio- nen Franken als Kostendach zulasten des Infrastrukturfonds (Art. 4 des Bundes- beschlusses vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den Infrastruktur- fonds). Der Kanton Tessin ist verpflichtet, einen Beitrag in der gleichen Höhe zu leisten. Der Regierungsrat hat dem Kantonsparlament im März 2007 den entspre- chenden Kredit beantragt. Das Kantonsparlament hat dieses Kreditbegehren am 19. September 2007 in einem dem fakultativen Referendum unterliegenden Beschluss gutgeheissen. Die SBB haben in der Leistungsvereinbarungs-Periode 2003–2006 bereits 0,95 Millionen Franken für die Projektierung aufgewendet. Die neue Strecke zieht Folgekosten nach sich. Für den Betrieb und Unterhalt der Infrastruktur in den ersten fünf Betriebsjahren rechnen die SBB mit jährlichen ungedeckten Betriebskosten von rund 300 000 Franken. Diese Kosten fliessen, wie dies bei allen SBB-Strecken der Fall ist, in die jeweils für vier Jahre aufgrund von Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen10 abge- schlossene Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB ein. Die gegenwärtige Leistungsvereinbarung gilt für die Jahre 2007–2010. Die Inbetriebnahme der neuen Linie liegt ausserhalb dieser Zeitspanne und tangiert deshalb diese Leistungsverein- barung nicht. Die Auswirkungen auf die folgenden Leistungsvereinbarungen sind zum gegebenen Zeitpunkt und im Rahmen der ordentlichen Verhandlungen zwi- schen Bund und SBB zu diskutieren. Unter der Annahme, dass die neu erstellten Anlagen eisenbahnrechtlich in den Büchern der SBB aktiviert werden, lösen sie Abschreibungen aus. Diese wären in der entsprechenden Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB zu berücksichtigen. Angesichts des geringen jährlichen Mittelbedarfs für die Infrastruktur kann davon ausgegangen werden, dass allein wegen der neuen Strecke die im Rahmen der nächsten Leistungsvereinbarung bereitzustellenden Mittel nicht erhöht werden müssen. Gemäss Artikel 49 des Eisenbahngesetzes11 gelten Bund und Kantone die geplanten ungedeckten Kosten des von ihnen gemeinsam bestellten Verkehrsangebotes ab. Das auf der neuen Strecke vorgesehene Angebot (S-Bahn und RE) gilt als Regional- verkehr und ist als solches abgeltungsberechtigt. Die heutige Planung geht von jährlichen ungedeckten Kosten von 4 156 000 Franken aus, wovon nach der gegen- wärtigen Lastenteilung der Bund 52 % (2 161 120 Fr.) und der Kanton Tessin 48 % (1 994 880 Fr.) tragen werden.
10 SR 742.31 11 SR 742.101
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3 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Schienenverbindung Mendrisio–Landesgrenze (–Varese) gehört zu den dringen- den S-Bahn-Projekten des Infrastrukturfonds. Dieser wurde im Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007 als Richtliniengeschäft angekündigt (BBl 2004 1164).
4 Rechtliche Aspekte
Der Entwurf des Bundesbeschlusses über die Erweiterung des SBB-Netzes durch die Bahnlinie Mendrisio–Landesgrenze (–Varese) stützt sich auf Artikel 4 des Bundes- gesetzes vom 20. März 199812 über die Schweizerischen Bundesbahnen. Gemäss Artikel 4 Absatz 3 dieses Gesetzes genehmigt die Bundesversammlung den Bau oder Erwerb weiterer Eisenbahnstrecken. In Anwendung von Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe c der Bundesverfassung13 ist ein solcher Bundesbeschluss nicht referendumspflichtig (einfacher Bundesbeschluss). Die Bahnlinie Mendrisio– Landesgrenze (–Varese) ist zweifelsfrei eine neue Eisenbahnstrecke im Sinne des SBB-Gesetzes. Sie stellt eine neue Verbindung zwischen Mendrisio und der Lan- desgrenze dar und ermöglicht somit den grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Knotenpunkten Varese, Chiasso-Como und Lugano.
12 SR 742.31 13 SR 101
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Projektübersicht Projektanfang km 0
Ausbau Doppelspur der bestehenden Lugano Linie Mendrisio (4.5 km) Umbau Bahnhof
Neue Doppelspurlinie (2.0 km) Stabio Umbau Varese Bahnhof
Chiasso
Projektende CH km 6.547
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Lugano
Mendrisio Varese Como
Malpensa
Neue Bahnlinie Neue Verbindungen
Bern
rd ttha Go
n plo Genf Sim Lugano
Gallarate Neue Verbindungen
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