12.030
Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 (Immobilienbotschaft VBS 2012)
vom 22. Februar 2012
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zu einem einfachen Bun- desbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 mit dem Antrag auf Zustimmung.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
22. Februar 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2011-2504 2813
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 beantragt der Bundesrat Kredite im Gesamtbetrag von 407,825 Millionen Franken zulasten des Investitionskredites A8100.0001.
Der Gesamtkredit von 407,825 Millionen Franken teilt sich wie folgt auf die Depar- tementsbereiche auf:
Departementsbereiche/Kredite Kredite
Mio. Franken Total Mio. Franken
Departementsbereich Verteidigung (V) 121,050 zwei Verpflichtungskredite für Vorhaben von 88,150 mehr als 20 Millionen Franken zwei Verpflichtungskredite für Vorhaben von 32,900 10–20 Millionen Franken Eigentümervertreter armasuisse Immobilien 286,775 ein Rahmenkredit für Vorhaben zugunsten Eigentümer- 286,775 vertreter1 und Mieter2
Beantragter Gesamtkredit 407,825
1 Eigentümervertreter;
armasuisse Immobilien führt und koordiniert die Immobilienbelange des VBS als Bau- und Liegenschaftsorgan (BLO) des VBS
2 Mieter;
Verteidigung und Bevölkerungsschutz: Sie sind in ihrem Bereich zentrale Ansprechstelle für die Wahrnehmung der Mieteraufgaben. Sie übernehmen die interne Koordination gegenüber anderen Rollen des Immobilienmanagements.
2814
Inhaltsverzeichnis
Übersicht 2814
1 Ausgangslage 2817
1.1 Weiterentwicklung der Armee 2817
1.2 Weiterentwicklung Immobilienportfolio VBS 2817
1.3 Priorisierung der Immobilienvorhaben 2818
1.4 Finanzen 2819
1.4.1 Finanzpolitische Rahmenbedingungen 2819
1.4.2 Kreditordnung 2819
1.4.3 Verpflichtungskredit «Immobilien VBS» 2820
1.4.4 Auffangen der Teuerung 2820
1.4.5 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen 2820
1.4.6 Aufteilung der Investitionen in Neubauten und Instandsetzungen 2821
1.4.7 Wirtschaftlichkeit 2821
1.4.8 Volkswirtschaftliche Auswirkungen 2821
1.4.9 Energieeffizienz 2821
2 Immobilienvorhaben des VBS 2822
2.1 Bure JU Waffenplatz Gesamtsanierung 1. Etappe 2822
2.1.1 Ausgangslage/Bedürfnis 2822
2.1.2 Begründung des Vorhabens 2823
2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept 2824
2.1.4 Beschreibung des Vorhabens 2824
2.1.5 Umwelt – Energie – Sicherheit 2825
2.1.6 Wirtschaftlichkeit 2826
2.1.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten 2827
2.1.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2828
2.1.8.1 Mietkostenberechnung 2828
2.1.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2828
2.1.9 Termine 2828
2.2 Militärische Radarstation Erneuerung Seilbahn und Unterkunft 2828
2.2.1 Ausgangslage/Bedürfnis 2829
2.2.2 Begründung des Vorhabens 2829
2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept 2830
2.2.4 Beschreibung des Vorhabens 2830
2.2.5 Umwelt – Energie – Sicherheit 2832
2.2.6 Wirtschaftlichkeit 2833
2.2.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten 2833
2.2.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2834
2.2.8.1 Mietkostenberechnung 2834
2.2.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2834
2.2.9 Termine 2835
2.3 Diverse Strecken Breitbandübertragungssystem (BBUS-Kabel)
Neubau Glasfaserkabel Jurasüdfuss und Gemmi 2835
2.3.1 Ausgangslage / Bedürfnis 2835
2.3.2 Begründung des Vorhabens 2836
2815
2.3.3 Planungsvorgaben und Konzept 2837
2.3.4 Beschreibung des Vorhabens 2837
2.3.5 Umwelt – Sicherheit 2837
2.3.6 Wirtschaftlichkeit 2838
2.3.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten 2838
2.3.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2839
2.3.8.1 Mietkostenberechnung 2839
2.3.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2839
2.3.9 Termine 2839
2.4 Payerne VD Flugplatz Flugbetriebsflächen Instandsetzung 2839
2.4.1 Ausgangslage / Bedürfnis 2839
2.4.2 Begründung des Vorhabens 2840
2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept 2841
2.4.4 Beschreibung des Vorhabens 2841
2.4.5 Umwelt – Sicherheit 2842
2.4.6 Wirtschaftlichkeit 2843
2.4.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten 2843
2.4.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen 2844
2.4.8.1 Mietkostenberechnung 2844
2.4.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen 2844
2.4.9 Termine 2844
2.5 Rahmenkredit 2844
2.5.1 Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken (der
Ausgabenbremse unterstellt) 2844
2.5.2 Verwendung der Mittel aus dem beantragten Rahmenkredit 2844
2.5.3 Orientierung über die abgetretenen Verpflichtungskredite 2845
2.5.4 Finanzielle Auswirkungen 2846
3 Personelle, finanzielle und terminliche Auswirkungen 2846
3.1 Personelle Auswirkungen 2846
3.2 Finanzielle Auswirkungen 2846
3.3 Terminliche Auswirkungen 2846
4 Ausgabenbremse 2847
5 Rechtliche Aspekte 2847
6 Verhältnis zur Legislaturplanung 2847
Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 (Immobilienbotschaft VBS 2012) (Entwurf) 2849
2816
Botschaft
1 Ausgangslage
Alle mit dieser Immobilienbotschaft VBS beantragten Vorhaben berücksichtigen die Stossrichtung des Sicherheitspolitischen Berichtes 20103 sowie des Armeeberichtes
20104 vom 1. Oktober 2010. Sie sind abgestimmt mit der laufenden Planung des
neuen Stationierungskonzeptes der Armee.
1.1 Weiterentwicklung der Armee
Der Armeebericht 2010 gibt vor, dass der Armee ein jährlicher Ausgabenplafond von 4,4 Milliarden Franken (plus Teuerungsausgleich) zur Verfügung steht. Der Bestand soll ohne Rekrutenjahrgang 80 000 Armeeangehörige betragen. Gleichzeitig enthält der Armeebericht ein Leistungsprofil sowie mögliche Sparmassnahmen. Die eidgenössischen Räte legten mit Bundesbeschluss vom 29. September 20115 zum Armeebericht 2010 einen Sollbestand der Armee von 100 000 Armeeangehö- rigen und einen Ausgabenplafond der Armee von 5 Milliarden Franken ab 2014 fest. Mit dem Ausgabenplafond sind neben dem Betrieb der Armee auch ein Tiger- Teilersatz zu beschaffen und die Ausrüstungslücken zu schliessen. Damit besteht ein Planungsbeschluss für die Weiterentwicklung der Armee und deren künftige Aufga- ben und Mittel.
1.2 Weiterentwicklung Immobilienportfolio VBS
Die Armee verfügt über eine umfangreiche Infrastruktur für den Einsatz, die Logistik, die Ausbildung und die Verwaltung. Sie hat aber nicht mehr genügend finanzielle und personelle Mittel, um die benutzten Immobilien zu sanieren und instandzuhalten. In den vergangenen Jahren wurde deshalb der Abbau des aufgelau- fenen Instandsetzungsbedarfs vorangetrieben. Mit Finanzumlagerungen im Voran- schlag 2011 konnten die ersten Mängel behoben werden. Der Verpflichtungskredit für Instandsetzungen wird weiter erhöht. Bei armasuisse Immobilien werden zusätz- liche Personalressourcen eingesetzt und es werden weitere externe Leistungen eingekauft. Längerfristig muss der Immobilienbedarf und -bestand weiter verringert werden. Dies wird zu Schliessungen von Standorten führen. Zwecks optimaler Steuerung des Immobilienportfolios werden die Objekte in Seg- mente eingeteilt. Hauptkriterium für die Segmentierung ist die langfristige Pla- nungssicherheit. Die Nutzung von Objekten im Segment «Kernbestand langfristig» muss mindestens für weitere 15 bis 25 Jahre gesichert sein. Sie sollen modernisiert und instandgesetzt werden. Zudem soll auch der Nachholbedarf beim Vollzug gesetzlicher Auflagen beseitigt werden. Auf der raumplanerischen Ebene wird sichergestellt, dass die militärische Nutzung gegenüber einer zivilen Nutzungsent-
3 BBl 2010 5133
4 BBl 2010 8871
5 BBl 2011 7621
2817
wicklung abgesichert ist. Anderseits wird bei Objekten im Segment «Kernbestand Abbau» nur der minimale Unterhalt für die Sicherstellung der zeitlich begrenzten Restnutzungsdauer ausgeführt. Schäden werden in diesem Segment bewusst in Kauf genommen. Der Nachholbedarf wird nicht beseitigt. Viele Objekte können mit Blick auf die bevorstehende Überarbeitung des Stationierungskonzeptes nicht klar einge- teilt werden. Für diese Objekte im Segment «Kernbestand Überprüfung» wird eben- falls eine sehr zurückhaltende Strategie verfolgt. Hier wird in der Zwischenzeit auf eine Modernisierung verzichtet und die Instandsetzung auf das zur Erhaltung der Gebrauchstauglichkeit nötige Minimum reduziert. Auf grössere Investitionen wird weitgehend verzichtet, um Fehlinvestitionen zu vermeiden. Diese Objekte werden mit der Überarbeitung des Stationierungskonzepts überprüft. Das Stationierungskonzept muss mit den langfristig zur Verfügung stehenden Mit- teln finanzierbar sein. Deshalb ist eine Verkleinerung des Kernbestands und damit die Schliessung von Standorten unumgänglich. Um die jährlichen Aufwendungen zur Reduktion des aufgelaufenen Instandsetzungsbedarfs auf eine finanzierbare Grösse zu senken, müsste der Kernbestand ausgehend vom umgesetzten Entwick- lungsschritt 08/11 mit einem Reprowert von rund 19 Milliarden Franken erheblich reduziert werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee wird das Stationie- rungskonzept aufgrund dieser Rahmenbedingungen überarbeitet. Damit die Armee weiterhin über die notwendigen Infrastrukturen verfügen kann, muss mit dem neuen Stationierungskonzept der Ansatz der Infrastrukturverdichtung an Standorten mit guter Nutzungsqualität und mit langfristigem Nutzungspotenzial weiter verstärkt werden. Die Anpassung des Stationierungskonzeptes ist ein mehrjähriger politischer Prozess. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen bis zum Vorliegen dieses Konzeptes werden deshalb Investitionsschwerpunkte an ausgewählten, gesicherten Standorten gebildet. So wird z.B. mit der vorliegenden Immobilienbotschaft die erste Etappe der Gesamtsanierung des Waffenplatzes Bure beantragt. Die Kasernengebäude werden modernisiert und instandgesetzt. Zudem soll auch der Nachholbedarf beim Vollzug gesetzlicher Auflagen beseitigt werden.
1.3 Priorisierung der Immobilienvorhaben
Die Vorhaben dieser Immobilienbotschaft basieren auf den strategischen und finan- ziellen Vorgaben. Sie wurden im Rahmen des MASTERPLANS der Armee und mit Ausrichtung auf die künftige Entwicklung integral abgestimmt und priorisiert. Nebst den bedarfsgetriebenen Immobilienvorhaben wurden ebenfalls die Instand- setzungsvorhaben sowie Vorhaben für die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben erfasst, beurteilt und priorisiert. Mit den finanziellen Vorgaben können nicht alle erforderlichen Vorhaben umgesetzt werden. Trotz Verzicht auf gemeldete Immobilienvorhaben verbleibt (gemäss Inves- titionsplan 2012 für die Jahre ab 2013) in den nächsten fünf Jahren eine Finanzie- rungslücke von mehreren Hundert Millionen Franken. Dies führt zu Schäden an der bestehenden Bausubstanz. Bauliche Massnahmen zur Abdeckung veränderter Bedürfnisse, zur Behebung von Sicherheitsmängeln und zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften werden entweder verzögert oder es muss ganz darauf verzichtet wer- den. Nebst dem Risiko der Verfügbarkeit und des vorzeitigen Wertezerfalls ist mit erhöhten Sicherheitsrisiken zu rechnen. Anlagen und Objekte müssen notfalls geschlossen werden.
2818
1.4 Finanzen
1.4.1 Finanzpolitische Rahmenbedingungen
Die nachfolgend aufgeführten finanzierungswirksamen Voranschlagskredite basie- ren auf dem genehmigten Voranschlag 2012 und dem Legislaturfinanzplan (LFP) 2013–2015 ohne Berücksichtigung der neuen Eckwerte zum Armeebericht 2010.
Finanzierungswirksamer Voranschlagskredit (fw VAK) für die Jahre 2011–20156
Mio. Fr.
2011 2012 2013 2014 2015
armasuisse Immobilien 452,9 404,6 423,1 428,7 434,5 davon Investitionsausgaben 287,6 242,5 260,0 264,6 269,4
armasuisse Immobilien 2011–2015: Finanzierungswirksame Aufwände und Investitionsaus- gaben.
1.4.2 Kreditordnung
Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind nach Artikel 21 des Finanz- haushaltgesetzes vom 7. Oktober 20057 Verpflichtungskredite erforderlich für: – Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe; – längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite. Gemäss Artikel 28 der Verordnung vom 5. Dezember 20088 über das Immobilien- management und die Logistik des Bundes (VILB) sind in der Immobilienbotschaft VBS dem Parlament jährlich alle neuen Gesamt- und Rahmenkredite mit den nach- folgend genannten Spezifikationsbereichen zur Genehmigung zu unterbreiten: – je ein Verpflichtungskredit für alle Vorhaben, die Ausgaben von mehr als
10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern, mit Erläuterungen für jedes
einzelne Vorhaben; – ein zweckmässig gegliederter Rahmenkredit für alle übrigen Bauvorhaben. armasuisse Immobilien bemisst in Zusammenarbeit mit den Mietern die jährlichen Rahmenkredite zugunsten aller Mieter (Ziff. 2.5). Die Abstimmung der Mieterbe- dürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung von armasuisse Immobilien.
6 Vgl. Botschaft zum Voranschlag 2012, Zusatzdokumentation VBS vom 29. August 2011, S. 10 und 11 7 SR 611.0 8 SR 172.010.21
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1.4.3 Verpflichtungskredit «Immobilien VBS»
Grosse Bauvorhaben erfordern länger dauernde baurechtliche Auflage- und Geneh- migungsverfahren, deren Zeitdauer wegen möglicher Einsprachen und Rekurse nicht immer im Voraus absehbar ist. Deshalb können Verzögerungen von mehreren Monaten oder sogar Jahren resultieren. Neue Vorhaben müssen frühzeitig ausgelöst werden, damit Verzögerungen aufgefangen werden können. Bei der vorliegenden Immobilienbotschaft geht es um Verpflichtungskredite für Bauvorhaben, deren Vorbereitungsarbeiten jetzt ausgelöst werden müssen, damit die Bauten zum richtigen Zeitpunkt bezugsbereit sind (z.B. in Abstimmung mit Rüstungsbeschaffungen).
1.4.4 Auffangen der Teuerung
Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive Mehr- wertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 8 Prozent. In der Regel liegt den Berech- nungen der Schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2011 (regional unterschied- lich) zu Grunde (Basis 1. Oktober 2010 = 100 Punkte). Die Teuerung ist in den einzelnen Projekten nicht berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehrkosten in Vorhaben und Projekten werden mit folgenden Massnahmen auf- gefangen: – mittels Reservebewirtschaftung innerhalb der einzelnen Projekte; – mittels Kreditverschiebung aus dem Rahmenkredit.
1.4.5 Finanzierbarkeit der geplanten Investitionen
Der Investitionskredit gemäss bewilligtem Voranschlag und Finanzplan bestimmt das finanzierbare und realisierbare Bauvolumen. Von der Grösse und Komplexität eines Projektes hängt die Dauer der Bauausführung ab. Diese kann sich über meh- rere Jahre erstrecken. Die dadurch anfallenden «Teilzahlungen» bis zur Schluss- abrechnung ergeben den jährlichen Zahlungsbedarf. Die mit dieser Botschaft beantragten Vorhaben sind mit den im Voranschlag 2012 und im Legislaturfinanzplan 2013–2015 vorgesehenen Investitionskrediten finan- zierbar. Der beantragte Verpflichtungskredit ist mit 407,825 Millionen Franken höher als mit früheren Immobilienbotschaften angekündigt. Eine Analyse hat aufge- zeigt, dass die mit früheren Botschaften bewilligten Verpflichtungskredite eine optimale Ausschöpfung der Voranschlagskredite nicht zulassen. Verzögerungen bei grösseren Bauvorhaben verursachen Kreditreste, weil keine bewilligten Vorhaben vorgezogen werden können. Deshalb ist die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) mit einer befristeten Erhöhung der Verpflichtungskredite einverstanden.
2820
1.4.6 Aufteilung der Investitionen in Neubauten und
Instandsetzungen Die mit dieser Botschaft beantragten Verpflichtungskredite teilen sich wie folgt auf: – Anteil Neubau zirka 66 Millionen Franken (~ 16 %) – Anteil Instandsetzung zirka 342 Millionen Franken (~ 84 %)
1.4.7 Wirtschaftlichkeit
Die Bestimmung der Wirtschaftlichkeit dient als Mass für den effizienten Umgang mit Ressourcen. Sie wird allgemein als das Verhältnis zwischen erreichtem Erfolg und dafür benötigtem Mitteleinsatz definiert. Es wird untersucht, ob das nachhaltig günstigste Verhältnis zwischen dem verfolgten Zweck und den eingesetzten Mitteln erreicht wird. Wenn möglich kommt das dynamische Verfahren, beruhend auf der Kapitalwert- methode, zur Anwendung. Dabei wird mittels Abzinsung der über die Betrachtungs- periode verteilten Kosten und Erträge ein Kapitalwert zum Zeitpunkt der Investition berechnet. Für die Berechnung des Abzinsfaktors wird der Kapitalzinsfuss gemäss Vorgabe der EFV von aktuell 3 % verwendet. Eine effektive Wirtschaftlichkeitsberechnung kann in vielen Fällen nicht erstellt werden, da keine alternativen Varianten zur Realisierung der Vorhaben bestehen (z.B. Erneuerung Seilbahn). Die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens wird in derartigen Fällen überprüft, indem Kennzahlen zu vergleichbaren Vorhaben herangezogen werden.
1.4.8 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Die mit der vorliegenden Immobilienbotschaft beantragten Vorhaben mit einem Gesamtkredit von 407,825 Millionen Franken werden auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre überwiegend in der Schweiz beschäftigungswirksam. Mit der Annahme eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von 180 000 Franken pro Arbeitnehmer9 entsteht eine direkte Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz von rund 2265 Personenjahren.
1.4.9 Energieeffizienz
Mit der Motion 10.3346 – Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei VBS- Anlagen – hat haben die eidgenössischen Räte verlangt, dass zu allen Bauvorhaben des VBS zu prüfen ist, wie diese energieeffizienter und mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Mögliche Ausrichtungen sind dem Parlament in den Immobilienbotschaften VBS aufzuzeigen.
9 Quelle: Bundesamt für Statistik
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Im Sinne dieser Motion werden mit dieser Immobilienbotschaft Vorhaben realisiert, bei denen der Anteil der erneuerbaren Energie erhöht wird. Zum Beispiel wird mit der ersten Etappe der Gesamtsanierung Bure auf jeder Kaserne eine Photovoltaikan- lage installiert. Auch Projekte aus früheren Immobilienbotschaften werden geprüft. So ist beispielsweise im Zusammenhang mit der Realisierung des Armeelogistik- zentrums Grolley mit der Gemeinde Grolley die Realisierung einer gemeinsamen Holzschnitzel-Heizzentrale geplant.
2 Immobilienvorhaben des VBS
2.1 Bure JU
Waffenplatz Gesamtsanierung 1. Etappe Kosten 52,25 Millionen Franken Vorhaben Nr. 400.533 Mieter V5 Heer Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur
2.1.1 Ausgangslage/Bedürfnis
Die Kasernen auf dem Waffenplatz Bure wurden 1964 und 1965 gebaut. Der Waf- fenplatz umfasst auch das neu erstellte Gefechtsausbildungszentrum West. Mit Ausnahme der Isolation der Aussenhülle im Jahr 1985 wurden die Gebäude nicht mehr angepasst und haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Sie entspre- chen nicht mehr den heute geltenden Vorschriften (z.B. in den Bereichen Personen- sicherheit, Hygiene). Die Gesamtsanierung des Waffenplatzes Bure soll in drei Etappen erfolgen.
1. Etappe:
Immobilienbotschaft VBS 2012, 52,25 Millionen Franken. Sanierung der vier Kasernen Dufour, Herzog, Wille und Guisan. Sanierung der Kanalisation im Perimeter.
2822
Abbildung 1
1. Etappe
2. Etappe:
Immobilienbotschaft VBS 2014, 33 Millionen Franken Sanierung von Krankenabteilung, Offiziers-Kaserne, Offiziers-Kantine und Verpfle- gungsgebäude I und II; zusätzlich wird der Bau einer Retablierungsstelle für die Logistikbasis der Armee in die zweite Etappe integriert (Planungsstand November 2011).
3. Etappe:
Immobilienbotschaft VBS 2016, 25 Millionen Franken Sanierung Ausbildungsgebäude und Mehrzweckhalle, Anpassung Administration, Garage, Atelier, Wache, Post und Umzäunung, Neubau Ausbildungshalle, Loge und Wache (Planungsstand November 2011).
2.1.2 Begründung des Vorhabens
Mit der Sanierung wird die zukünftige Nutzbarkeit der Kasernen sichergestellt. Es geht primär darum, die heutigen gesetzlichen Vorgaben bezüglich Personen- und Umweltschutz sowie Energieverbrauch einzuhalten. Zudem wird der MINERGIE- Standard erreicht, was Einsparungen bei den Betriebskosten zur Folge hat. Die Kasernen verfügen über eine Gesamtkapazität von rund 1200 Betten. Es werden keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen. Die geltenden Bedarfs- und Flächen- standards werden umgesetzt. Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird: Ohne Sanierung kann auf Dauer die Nutzung nicht mehr gewährleistet werden. Es besteht das Risiko, dass die Kasernen aus Sicherheitsgründen gesperrt werden müssen. Dadurch wird die Ausbildung der Truppe auf dem Waffenplatz und im Gefechtsausbildungszentrum West praktisch verunmöglicht.
2823
2.1.3 Planungsvorgaben und Konzept
Zweck des Projektes ist die dauerhafte Sanierung der vier Kasernen, der umliegen- den Einrichtungen sowie der Kanalisation auf dem Kasernengelände gemäss den geltenden Vorschriften und die Erreichung des MINERGIE-Labels. Angesichts des aktuellen und zukünftigen Bedarfs sind die Räumlichkeiten unter- schiedlichen Nutzern wie männlichen und weiblichen Angehörigen der Armee und Dritten (Polizei) zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung dieser Räumlichkeiten muss in voneinander unabhängige «Module» erfolgen. Dementsprechend sieht das Projekt eine Neuordnung der vier vorhandenen Kasernen mit einer Kapazität von jeweils 240 Betten pro Kaserne unter Beachtung der Nor- men und Standards vor. Alle drei Stockwerke können in zwei unabhängige Module mit jeweils eigenen sanitären Anlagen aufgeteilt werden. Die Büroräume werden in einem einstöckigen Neubau im Hof zwischen den Kaser- nen untergebrachtund die vorhandenen Räume im Erdgeschoss für Materialmaga- zine genutzt. Die Etappierung ist wegen der Komplexität des Gesamtvorhabens notwendig. Die Realisierung der ersten Etappe stellt kein Präjudiz für die folgenden Etappen dar.
2.1.4 Beschreibung des Vorhabens
Örtlichkeiten Jeweils östlich von jedem Hof integriert das Projekt ein neues Nebengebäude mit Büroräumen für die Truppe. Diese eingeschossigen Bürogebäude bilden eine Achse, auf der die vier bestehenden Unterkunftsgebäude angeordnet sind. Durch die Baumassnahmen werden die strukturellen Gegebenheiten und Raumeigenschaften verbessert sowie eine Optimierung des Fassadenbildes der Kasernen erreicht.
Aufteilung der wichtigsten Funktionen Durch die klare Gliederung der Bereiche werden die Funktionen Unterkunft, Lager und Büro klar voneinander getrennt. Der gedeckte Retablierungsplatz wird beibehal- ten und durch ein Vordach vergrössert. Die wenig funktionalen Unterstände entlang der Strasse werden rückgebaut.
Wichtigste Baumassnahmen Geplant sind Verstärkungsmassnahmen zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit an den Treppenaufgängen, im Bereich der sanitären Anlagen und an den Aussen- wänden. Hinzu kommen Verstärkungen im Gebäudeinneren. Die derzeit im Erdgeschoss vorhandenen fünf Materialräume für die Truppe werden beibehalten, ein sechster Raum wird im neuen Nebengebäude geschaffen. In den übrigen Räumen werden eine abgesicherte Waffenkammer, der Hauswartdienst, die Technik und die Betriebsmittel untergebracht. Der Unterstand des Retablierungsplatzes wird an die militärischen Erfordernisse angepasst. Zudem werden Wände und Decken mit Aluminiumplatten in Facetten- anordnung versehen, dies in Anlehnung an die moderne signaturarme Tarnung.
2824
Die Bürogebäude werden optisch unauffällig in den Gesamtkomplex integriert. Sie werden in den Bereich der bestehenden Böschung gebaut und werten den Platz auf. Die Büroräume im Inneren sind von den Kanzleien aus zugänglich und verfügen über einen direkten Zugang zum Platz.
2.1.5 Umwelt – Energie – Sicherheit
Umwelt Die Abbruchmassnahmen erfolgen unter Einhaltung der Technischen Verordnung vom 10. Dezember 199010 über Abfälle. Vorhandene Schadstoffe werden vor Beginn jeder weiteren Abrissmassnahme unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäss entsorgt. Für die vier Kasernen wurde ein Inspektionsbericht erstellt. Für die Sanierungsarbeiten und Neubauten werden Bau- stoffe gewählt, die gemäss Empfehlungen für Bauvorhaben der Konferenz der Bauorgane des Bundes (KBOB) die beste Ökobilanz aufweisen. Die Optimierung der Wärmedämmung erfolgt unter Einhaltung der Struktur- und Raumeigenschaften der Kasernen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Erhalt des Fassadenbildes geschenkt: Die Anpassung der gedeckten Retablierungsstellen, die Verlängerung der Vordächer und die Versetzung der Fenster erfolgen in Überein- stimmung mit der Verstärkung der Fassadendämmung. Durch den Umbau der Fens- ter im ehemaligen Bürogebäudeteil ergibt sich ein einheitlicheres Bild der Fenster- fronten. Das Bauvorhaben ist durch bestehende Bauten begrenzt und beeinträchtigt weder die Natur, noch die Landschaft.
Energie Derzeit besteht eine zentrale Wärmeerzeugung für den gesamten Waffenplatz. Das Fernwärmenetz wird aufrechterhalten. Für das Bauvorhaben ist das Erreichen des Energiestandards MINERGIE vorgese- hen. Der Nachweis wird getrennt für die bestehenden Gebäude (Kasernen) und die neu zu errichtenden Bürogebäude erbracht. Die Sanierung der Kasernen umfasst folgende Arbeiten: Verbesserung der Wärme- dämmung des Dachs sowie den Ersatz sämtlicher Fenster und Aussentüren. Der Einbau einer Be- und Entlüftungsanlage dient zum einen der Erhöhung des Nutzer- Komforts, zum anderen der Reduzierung des Wärmeverlusts durch Luftaustausch (mind. 80 % mehr Leistung durch Wärmerückgewinnung aus der Abluft). Derzeit wird die Wärme zu 50 % aus Heizöl und zu 50 % aus Holz gewonnen. Mit der wärmetechnischen Sanierung wird der Heizbedarf sinken. Die Grundlast wird durch eine Holzschnitzelheizung getragen. Die bestehende Ölheizung wird nur noch zur Abdeckung der Spitzenlast genutzt. Damit kann der Heizölbedarf um 75 200 Liter pro Jahr gesenkt werden. Auf jeder Kaserne ist die Einrichtung einer integrierten Photovoltaikanlage mit einer Fläche von zirka 200 m2 vorgesehen. Der Energiebeitrag für alle vier Kasernen wird auf rund 100 MWh pro Jahr geschätzt.
10 SR 814.600
2825
Mit den geplanten Energiemassnahmen sind erhebliche Einsparungen bei der Wärmeerzeugung (76 %) und der Erzeugung von Brauchwarmwasser (30 %) zu erwarten.
Aktuelle Situation Energiebedarf Kosten in Franken
Heizung Brauchwarmwasser (Rp/kWh) pro (kWh/J) (kWh/J) Jahr
Öl 662 000 318 000 8.8 86 240 Holz 662 000 318 000 4.8 47 040 Zwischentotal 1 324 000 636 000 133 280 Künftige Situation Öl 155 800 222 600 8.8 33 300 Holz 155 800 222 600 4.8 18 163 Zwischentotal 311 600 445 200 51 463
Einsparungen 1 012 400 (76 %) 190 800 (30 %) 81 817
Sicherheit Das Bauvorhaben fügt sich in das für den gesamten Waffenplatz vorgesehene Sicherheitskonzept ein. Die geplanten Massnahmen wurden in Übereinstimmung mit den laufenden Projekten erarbeitet. Für die Personensicherheit werden Anpassung der Gebäude im Bereich der Flucht- wege, der Brandabschnitte und der Notbeleuchtung gemäss Richtlinien der Vereini- gung Kantonaler Feuerversicherer (VKF) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) notwendig. Dazu verfügt jede Kaserne über drei abgesicherte Hauptein- gänge mit entsprechenden Zugangskontrollen. In jeder Kaserne befindet sich ein Sicherheitsraum der Widerstandsklasse 4 für Dienstwaffen, der den neuesten Richt- linien für Sicherheitsräume entspricht. Da die in Bure ausgebildeten Einheiten über sensibles Gerät verfügen und dieses lagern, müssen auch die in jeder Kaserne befindlichen sechs Räume für das Truppenmaterial diesen Anforderungen genügen. Da es sich um Gebäude mit hoher Personenbelegung handelt, sind Verstärkungen erforderlich. Das Vorhaben sieht eine Anpassung der Erdbebensicherheit an die aktuellen Normen SIA 260–262 vor.
2.1.6 Wirtschaftlichkeit
Das Gefechtsausbildungszentrum West ist einer der wichtigsten Standorte für die militärische Ausbildung. Neben den bestehenden Kasernen gibt es keine Alterna- tiven für die Unterbringung der Truppe. Nach der Realisierung des Gefechtsaus- bildungszentrums müssen die bestehenden Kasernen an die geltenden Normen und Standards angepasst werden, damit die Gebrauchstauglichkeit weiterhin gewährleis- tet werden kann. Mit einem Wettbewerbsverfahren wurde aus verschiedenen Lösungsmöglichkeiten die geeignetste ausgewählt und weiterbearbeitet. Ein Vergleich der Kostenkenn- zahlen (Baukosten pro m2 und m3) mit anderen Vorhaben zeigt, dass die Kosten trotzdem hoch sind. Die Mehrkosten sind begründet durch die vorgeschriebene
2826
Verbesserung der Erdbebensicherheit, tiefgreifende Erneuerungen der Haustechnik und durch die Erreichung des MINERGIE-Standards. Diese Massnahmen führen zusammen mit den Neubauvolumen zwischen den bestehenden Kasernen zu einem Anstieg der Bruttomietkosten. Durch die umfassende Sanierung können die Ener- giekosten und der Aufwand des Betriebspersonals optimiert werden. Die Energie- kosten werden um rund 60 % und der Aufwand beim Betriebspersonal wird um rund
30 % reduziert. Zusätzlich können mit dem Vorhaben die betrieblichen Abläufe und
die Nutzungsflexibilität verbessert werden.
2.1.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 2,320
2 Gebäude 41,570
3 Betriebseinrichtungen 1,440
4 Umgebung 1,690
5 Baunebenkosten 0,240
8 Unvorhergesehenes 2,500
9 Ausstattung 2,490
0–9 Gesamtkosten 52,250 davon Honorare 4,750
Verpflichtungskredit 52,250 Index April 2011 = 100.6 Punkte Nordwestschweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurde bis und mit Bauprojekt 2,97 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
2827
2.1.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.1.8.1 Mietkostenberechnung
Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.
Text Franken bisher Franken neu Franken total
Bruttomietkosten 2 600 000.00 1 975 000.00 4 575 000.00
Abschreibungs-/Bindungsdauer 35 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2018
2.1.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen
Mit der vorgesehenen Gesamtsanierung können Einsparungen in der Höhe von rund
445 000 Franken pro Jahr erzielt werden.
Betriebspersonal bisher: rund 1235 Personentage/Jahr Betriebspersonal neu: rund 825 Personentage/Jahr Die Einsparungen beim Betriebspersonal sind in der Personalplanung berücksichtigt.
2.1.9 Termine
Datum Text
November 2011–September 2012 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Oktober 2012–April 2013 Vorbereitung der Bauphase Mai 2013–September 2017 Realisierung November 2017 Übergabe an Benutzer
2.2 Militärische Radarstation
Erneuerung Seilbahn und Unterkunft Kosten 35,9 Millionen Franken Vorhaben Nr. 403.922 Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur übrige
2828
2.2.1 Ausgangslage/Bedürfnis
Die Militärische Radarstation (MRS) ist eine von mehreren Höhenanlagen, die mit dem Luftraumüberwachungs- und Einsatzleitsystem FLORAKO ausgerüstet sind. Dieses System hat die Aufgabe, die aktuelle zivile und militärische Luftlage den zivilen und militärischen Stellen zur Verfügung zu stellen. Mit FLORAKO werden die notwendigen Entscheidungs-, Einsatz- und Führungshilfen für die Flugsicherung sowie Identifikation und für Interventionsaufträge zur Verfügung gestellt, damit die Luftwaffe ihre Aufträge erfüllen kann. Aufgrund der geografischen Lage ist diese MRS ein Sensor mit Radarsystem, der den definierten Luftraum abdecken kann. Die heutige Seilbahn, bestehend aus zwei Sektionen, wurde in den 1950er-Jahren als Bautransportbahn für den Aufbau der Radarstation erstellt. Nach Abschluss der Bautätigkeit wurde die Anlage als Militärseilbahn für den Personentransport umge- rüstet. In den vergangen Jahren wurden immer wieder Einzelelemente (z.B. Kabine) erneuert. Die zivile Praxis zeigt, dass Seilbahnen nach 40–60 Jahren komplett erneu- ert werden müssen. Da der Status «Militärseilbahnen» per 2001 abgeschafft wurde, untersteht die Seil- bahn den Richtlinien des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS). Ende 2019 läuft die Betriebsbewilligung aus. Ohne Gesamtsanierung ist deren Verlängerung nur noch für ein bis zwei Jahre möglich. Gemäss interner Ana- lyse ist die Seilbahn am Lebensende und muss ersetzt werden. Aus wirtschaftlichen Gründen soll eine Seilbahnanlage ohne Mittelstation realisiert werden. Durch den Wegfall der Mittelstation können Betriebskosten reduziert und die Transportzeiten verkürzt werden.
2.2.2 Begründung des Vorhabens
Die Machbarkeitsstudie hat aufgezeigt, dass eine Sanierung der bestehenden Seil- bahn keine Alternative zum Neubau ist, weil praktisch keine Komponenten weiter- verwendet werden könnten. Die MRS ist witterungsbedingt sehr exponiert. Helikopter-Transporte als alternative Lösung sind nur an wenigen Tagen pro Jahr möglich. Die grosse Menge an Gütern kann nur mit einer Seilbahn transportiert werden.
Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Ohne Erneuerung der Seilbahn kann der Betrieb der MRS nicht mehr sichergestellt werden. Dies hätte zur Folge, dass: – im überwachten Luftraum die Abdeckung eines Landesteils fehlen würde; dadurch müsste Skyguide die Luftfahrzeuge mit wesentlich grösseren Abständen fliegen lassen; dies würde zu erheblichen Kapazitätsengpässen mit entsprechenden wirtschaftlichen Einbussen im zivilen Luftraum führen; im betroffenen Landesteil gibt es keine Standorte, an denen eine neue Radarstation als Ersatz günstiger gebaut werden könnte; – Lücken in der Flugfunkabdeckung entstünden; – die Anlage inaktiviert, respektive teilweise zurückgebaut werden müsste.
2829
2.2.3 Planungsvorgaben und Konzept
Planungsvorgaben Die Seilbahnanlage wurde durch die Logistikbasis der Armee im Jahre 2005 inspi- ziert und es wurde ein Mängelbericht erstellt, welcher im Jahre 2011 bestätigt wur- de. Die im Bericht aufgezeigten Mängel und die Bedürfnisse der Nutzer erfordern einen Neubau, welcher alle Anforderungen abzudecken vermag sowie die Umwelt- einflüsse berücksichtigt. Die neue Luftseilbahn hat folgende Bedingungen zu erfüllen: – zweispurige Pendelbahn mit Doppeltragseilen je Fahrbahn, bedienbar von einer Person; – nur noch eine Sektion, damit die Mittelstation aufgehoben und somit Perso- nal für den Güterumlad eingespart werden kann; – Nutzlast der Lastbarelle von 2400kg; – optimierter Wassertransport, unter Berücksichtigung der Lebensmittelver- ordnung, sodass das Wasser nicht mehr vorgewärmt werden muss; – lawinensichere Talstation; – Ersatz der maroden Unterkunft bei der Talstation für das Betriebsdetache- ment.
Konzept Der Ersatz der Seilbahnanlage muss so geplant und realisiert werden, dass die Ver- sorgung der Höhenanlage während der Bauphase möglichst unterbruchsfrei sicher- gestellt bleibt. Das heisst, vor der Demontage der bestehenden Anlage muss die neue Seilbahnanlage in Betrieb genommen werden. Die Lage der Tal- und der Bergstation verlangen Gebäude, welche den extremen klimatischen Bedingungen Stand halten. Synergienutzungen im technischen wie betrieblichen Bereich führen zur Zusammenlegung des Betriebsgebäudes mit der Unterkunft des Betriebsdetachements.
2.2.4 Beschreibung des Vorhabens
Die Talstation wird in den Hang gebaut und ist in das viergeschossige Betriebs- und das zweigeschossige Unterkunftsgebäude gegliedert. Dazwischen erfolgt die Verti- kalerschliessung mit Treppe und Warenlift, welche für den Betrieb sowie auch für die Truppe gemeinsam genutzt werden können und über alle vier Geschosse reicht. Das Gebäude besteht aus einer Betonkonstruktion, welche die Seilkräfte aufnimmt und in die Fundamente leitet.
2830
Abbildung 2
Talstation
Die Bergstation wird so weit wie möglich in das umliegende, sehr steile Gelände eingepasst. Sie erfordert einen tiefen Einschnitt in den Hang. Dadurch ergibt sich eine tiefliegende Fundation, welche das ganze Gebäude auf den grösstenteils kom- pakten und standfesten Fels (Tonschiefer) abstellt. Diese besondere Fundation soll eventuelle später auftretende Veränderungen des Untergrundes infolge Rückgang des Permafrostes ausgleichen.
2831
Abbildung 3
Bergstation
Die erforderlichen Arbeiten erfolgen in zwei Etappen. Etappe 1: Bau der Tal- und der Bergstation mit vorgängigem Abbruch der sich im Neubau- bereich befindenden Gebäudeteile. Etappe 2: Abbruch der restlichen Gebäude und anschliessend Neubau des Unterkunftstraktes.
2.2.5 Umwelt – Energie – Sicherheit
Umwelt Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Im Rah- men der Vorabklärungen zeigte sich, dass ein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Vorhaben realisiert werden kann. Eine wesentliche Veränderung des Landschaftsbildes ist nicht zu erwarten, da es sich um Ersatzbauten / -anlagen handelt.
2832
Energie Die neuen Gebäude der Talstation werden den MINERGIE-Standard erreichen und können zertifiziert werden. Die Wärmeerzeugung erfolgt mittels Erdsonden. Eben- falls daran angeschlossen wird die bestehende Einstellhalle für Spezialfahrzeuge. Für den Kommandoraum in der Bergstation laufen Abklärungen, die anfallende Abwärme der Anlage für die Beheizung zu nutzen.
Sicherheit Die Objektsicherheit ist gemäss den Vorgaben Informations- und Objektsicherheit (IOS) gewährleistet. Die Bauwerksicherheit beinhaltet den Schutz vor Naturgefahren wie Erdbeben, Lawinen, Murgänge, Hochwasser, Stürme und besondere Seilbahn- lasten für die neuen und die weiter genutzten Gebäude und Anlageteile.
2.2.6 Wirtschaftlichkeit
Aufgrund seiner geografischen Lage kann für die Abdeckung dieses Landesteils nicht auf die MRS verzichtet werden. Alternative Erschliessungsmöglichkeiten sind wegen der geografischen- und meteorologischen Bedingungen nicht möglich (z.B. mit Helikopter). Mit dem vorgeschlagenen Vorhaben kann die Erschliessung der Anlage für einen Betrachtungszeitraum von mindestens 25 Jahren am wirtschaft- lichsten sichergestellt werden. Ein Abgleich der Kostenkennzahlen (z.B. Kosten pro m Seilbahn) mit Referenz- objekten zeigt, dass diese bezüglich Gesamtanlage (Berg-/Talstation und Seilbahn) auf einem vergleichbaren Niveau sind. Die neue Seilbahn verursacht höhere Brutto- mietkosten. Mit dem Neubau der Seilbahn kann aber ein signifikanter Effizienz- gewinn erreicht werden: Durch den Verzicht auf die Mittelstation ist dort kein Maschinist mehr notwendig. Material, Betriebsstoff und Wasser müssen nicht mehr umgeladen werden. Neu besteht die Möglichkeit des palettierten Transports, was die Warenflüsse wesentlich vereinfacht. Die Fahrzeit verkürzt sich von rund 30 auf
7 Minuten. Die Verfügbarkeit der Seilbahn wird gesteigert, weil sie bis Wind-
geschwindigkeiten von 90 km/h betrieben werden kann. Die Transportkapazität der Anlage wird von 1400 auf 2400 Kilogramm gesteigert. Zusätzlich zum Effizienz- gewinn im täglichen Betrieb können der Transportaufwand für die absehbare Sanie- rung der Anlage MRS stark gesenkt und die Bauzeit verkürzt werden.
2.2.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten
Kostenzusammenstellung gemäss Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten inkl. Baustellenlogistik Berg 7,734
2 Gebäude 14,958
3 Betriebseinrichtungen 0,424
4 Umgebung 0,639
5 Baunebenkosten 0,296
2833
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
6 Luftseilbahn 8,900
8 Unvorhergesehenes 2,737
9 Ausstattung 0,212
0–9 Gesamtkosten 35,900 davon Honorare 2,992
Verpflichtungskredit 35,900 Index April 2011 = 102.2 Punkte Ostschweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurde bis und mit Bauprojekt 2,25 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
2.2.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.2.8.1 Mietkostenberechnung
Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.
Text Franken bestehende Anlage bis Franken neue Anlage ab 31.12.2016 01.01.2017
Bruttomietkosten 1 520 000.00 2 905 000.00
Abschreibungs-/Bindungsdauer 25 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2017
2.2.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen
Der Anteil am Unterhalt der neuen Seilbahn kann um rund 1000 Std/Jahr reduziert werden, was rund 135 000 Franken pro Jahr entspricht. Der Personalbedarf für den Betrieb beläuft sich nach dem Neubau auf 2700 h/Jahr. Das entspricht rund der Hälfte der bisherigen Aufwendungen. Die Einsparungen beim Betriebspersonal Seilbahn belaufen sich auf rund 365 000 Franken pro Jahr.
2834
2.2.9 Termine
Datum Text
Dezember 2011–Dezember 2012 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Januar 2013–April 2013 Vorbereitung der Bauphase Mai 2013–Oktober 2016 Realisierung Dezember 2016 Übergabe an Benutzer
2.3 Diverse Strecken
Breitbandübertragungssystem (BBUS-Kabel) Neubau Glasfaserkabel Jurasüdfuss und Gemmi Kosten 18,4 Millionen Franken Vorhaben Nr. 405.661 Mieter V8 Führungsunterstützungsbasis Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur übrige
2.3.1 Ausgangslage / Bedürfnis
Die Telekommunikationsstrategie des Departementsbereichs Verteidigung vom 25. Februar 2006 gibt der Führungsunterstützungsbasis der Armee die Vorgaben für den Aufbau und den Betrieb des Einsatznetzes Verteidigung. Dieses armeeeigene Übertragungsnetz muss für das nationale Krisenmanagement und für die Armeeführung permanent zur Verfügung stehen. Deshalb muss es von zivilen Anbietern (z.B. Swisscom) entkoppelt sein. Weiter ist die Kommunikations- infrastruktur (Kabel und Anlagen) so zu schützen, dass sie gegen passive Gefähr- dungen wie Naturereignisse (Erdbeben, Überschwemmungen usw), aber auch gegen aktive Gefährdungen (z.B. Sabotage usw.) über alle Lagen resistent ist. Das ortsfeste Breitbandübertragungssystem (BBUS), das bei Bedarf mit mobilen Komponenten erweitert werden kann, besteht aus einem Kabel- und einem Richt- funknetz. Um die steigenden Anforderungen an die Übertragungskapazität (Band- breite) abdecken zu können, muss das existierende Kupferkabelnetz durch ein Glas- faserkabelnetz abgelöst werden. Damit kann gleichzeitig die Forderung zur Ent- flechtung Swisscom-VBS erfüllt werden. Die Investition in das Glasfaserkabelnetz ist nötig, weil das Richtfunknetz nur einen Bruchteil der Bandbreite des Glasfaser- kabelnetzes übernehmen kann. Diese Etappe der Immobilienbotschaft besteht aus vier Teilprojekten sowie weiteren kleineren Anpassungen im Glasfaserkabelnetz, um kritische Stellen zu eliminieren. Mit diesen Teilprojekten werden entlang des Jurasüdfusses militärische und zivile Führungsinfrastrukturen, Übermittlungseinrichtungen und Sensorposten ans Einsatz- netz Verteidigung angeschlossen. Die Vermaschung wird weiter verfeinert und damit die Verfügbarkeit des Netzes erheblich verbessert. Mit einem Teilprojekt wird Kandersteg mit einer redundanten Verbindung über die Gemmi erschlossen.
2835
Verteilt über die Immobilienbotschaften 1999–2011 wurden bisher in verschiedene Etappen insgesamt 84,4 Millionen Franken in die Glasfaserkabel-Infrastruktur investiert.
Abbildung 4
2.3.2 Begründung des Vorhabens
Mit den bereits gebauten und den mit der Immobilienbotschaft 2011 bewilligten Etappen wurden die Hauptstandorte der zivilen und militärischen Führung redun- dant, das heisst von zwei Seiten her, erschlossen. Im bis heute gebauten Glasfaser- kabelnetz besteht eine Lücke in den Ringen «Seeland» und «Mittelland». Mit dem Bau der Jurasüdfussachse wird diese Lücke geschlossen, und alle angeschlossen Standorte werden damit redundant miteinander verbunden. Damit wird erreicht, dass die im Mitteland und auf den Jurahöhen gelegenen Übermittlungseinrichtungen und Sensorposten sowie militärische und zivile Führungsinfrastrukturen krisenresistent ins Einsatznetz Verteidigung eingebunden sind. Für die Truppe bildet die Jurasüdfussachse mit der Erschliessung der Höhenstand- orte auf der Jurakette die Basis, um mit dem mobilen Telekommunikationsmittel IMFS (Integriertes Militärisches Fernmeldesystem) situationsbezogen die Führungs- fähigkeit im Mittelland über alle Lagen sicherzustellen. Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Das Mittelland ist nicht mit einem krisenresistenten, breitbandigen und redundanten Telekommunikationsnetz (Einsatznetz Verteidigung) erschlossen. Dies hat zur Folge, dass die Führungsfähigkeit in diesem Bereich massiv einge- schränkt ist. Wegen der fehlenden Bandbreite werden Sensordaten für die strategi-
2836
sche Informationsbeschaffung sowie Einsatzbefehle der zivilen und militärischen Führung nicht zeitgerecht in der gewünschten Quantität und Qualität übermittelt. Zudem wird einem wichtigen Aspekt des Gesamtzwecks, nämlich der redundanten Anschliessung aller wichtigen Einsatzstandorte an das Einsatznetz Verteidigung, nicht Rechnung getragen.
2.3.3 Planungsvorgaben und Konzept
Planungsvorgaben Grundlage bildet die Telekommunikationsstrategie des Departementsbereichs Ver- teidigung. Für sämtliche zu realisierenden Glasfaserkabelstrecken sind wo möglich bestehende Trassen (z.B. Swisscom) zu benutzen.
Konzept Die Vorgaben der Führungsunterstützungsbasis der Armee betreffend Trassenfüh- rung der einzelnen Glasfaserstrecken werden mit den Verläufen der bereits vorhan- denen Swisscom-Trassen verglichen. Auf Teilstrecken, wo die Sicherheitsvorgaben des VBS erfüllt werden, ist eine gemeinsame Trassenbenützung (VBS/Swisscom) auch aus Kostengründen sinnvoll. Für kritische Bereiche entlang von Bahnlinien, über Brücken, durch Tunnel usw. werden spezifische Lösungen für das VBS gesucht. Gewässer werden aus Sicherheitsgründen unterquert.
2.3.4 Beschreibung des Vorhabens
Die Projekte beinhalten das Erstellen von Glasfaserkabel-Strecken zwischen den einzelnen Anlagen des VBS mit den dafür notwendigen baulichen Massnahmen wie Grabarbeiten, Spleissungen, Verlegung von Rohranlagen, Montage von Kabeln und Schutzkanälen.
2.3.5 Umwelt – Sicherheit
Umwelt Die bei den Bau- und Abbrucharbeiten anfallenden Abfälle werden umweltgerecht entsorgt. Im Rahmen der Projektierung werden die nötigen Massnahmen im Bereich Gewässerschutz sowie Landschaft- und Naturschutz mit den zuständigen Behörden definiert.
Sicherheit Bei Fluss- oder Bachquerungen, wo das Swisscom-Trasse entlang einer Brücke verläuft, trennt sich das Trasse VBS von demjenigen der Swisscom und quert das Gewässer via Dücker. Sichtbare Trassen entlang von Bahnlinien und ungeschützte Trassen bei Tunnelportalen werden für die Verlegung von Kabel nicht benützt.
2837
2.3.6 Wirtschaftlichkeit
Mit der Telekommunikationsstrategie des Verteidigungsbereichs vom 25. Februar 2006 hat sich das VBS explizit für die Realisierung des Einsatznetzes entschieden, um über eine krisenresistente Kommunikation verfügen zu können. Zivile Provider können kein Netz mit der geforderten Verfügbarkeit und den entsprechenden Schutz anbieten. Ein Vergleich mit ähnlichen Bauprojekten für die Erschliessung der Süd- und der Ostschweiz (z.B. Kosten pro m Kabel) zeigt, dass dieses bezüglich Gesamt- anlage (Kabel und Trasse) als günstig beurteilt werden kann. Durch die gemeinsame Trassenbenützung mit der Swisscom, kombiniert mit einer punktuellen baulichen Beseitigung der Schwachstellen (kritische Punkte wie z.B. Brücken, werden mit VBS-eigenen Trassen umgangen), können die Bau- und Betriebskosten für das Einsatznetz maximal reduziert werden.
2.3.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten
Kostenzusammenstellung nach Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück 17,475
1 Vorbereitungsarbeiten –
2 Gebäude –
3 Betriebseinrichtungen –
4 Umgebung –
5 Baunebenkosten –
8 Unvorhergesehenes 0,925
9 Ausstattung –
0–9 Gesamtkosten 18,400 davon Honorare 0,850
Verpflichtungskredit 18,400 Index April 2011 = 101.5 Punkte Schweiz, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,17 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
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2.3.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.3.8.1 Mietkostenberechnung
Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.
Text Franken bisher Franken neu Franken total
Bruttomietkosten 0.00 3 110 000.00 3 110 000.00
Abschreibungs-/Bindungsdauer 10 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2015
2.3.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen
Das Bedürfnis des Nutzers wird mit bestehendem Personal abgedeckt.
2.3.9 Termine
Datum Text
Januar 2012–Dezember 2012 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Januar 2013–April 2013 Vorbereitung der Bauphase Mai 2013–Dezember 2014 Realisierung Dezember 2014 Übergabe an Benutzer
2.4 Payerne VD
Flugplatz Flugbetriebsflächen Instandsetzung Kosten 14,5 Millionen Franken Vorhaben Nr. 404.538 Mieter V6 Luftwaffe Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur Luftwaffe
2.4.1 Ausgangslage / Bedürfnis
Der Flugplatz Payerne ist die wichtigste Basis der Luftwaffe und beheimatet das Flugplatzkommando Payerne. Dessen Aufgabenbereich als Betriebskompetenzstelle umfasst Ausbildung, Betrieb (Einsatz) und Unterhalt der Jet-Flugzeuge des Typs F/A–18 und von Helikoptern. Eine zusätzliche Aufgabe ist die Durchführung von militärischen Lufttransporten mit Helikoptern sowie die Ausbildung auf dem
2839
F-5-Tiger im Rahmen der Fortbildungsdienste der Truppe. Der Flugplatz Payerne wird ganzjährig betrieben. Teile der Flugbetriebsflächen stammen aus den 1950er-Jahren. Um die hohen Anforderungen an die Verfügbarkeit und Sicherheit der Flugbetriebsflächen sicher- zustellen, sind periodische und systematische Zustandsanalysen der Oberflächenbe- schaffenheit, Tragfähigkeit, Griffigkeit und Längsebenheit nötig, die es ermögli- chen, die notwendigen Unterhalts- und Werterhaltungsmassnahmen frühzeitig zu erkennen und in angepasster Weise rasch und kostengünstig durchzuführen. Die notwendigsten Unterhalts- und Verstärkungsarbeiten können mit Strassenbauar- beiten verglichen werden. Sie umfassen je nach Belagsaufbau und Schadenursache den teilweisen Ersatz oder die Verstärkung des Kieskoffers, der Tragschicht sowie den Ersatz der bituminösen Verschleissschichten. Damit wird erreicht, dass die für den Flugbetrieb geforderten Eigenschaften gewährleistet werden. Gleichzeitig mit der Instandhaltung des Rollweges Nord soll dieser verbreitert und mit einer Rollwegbeleuchtung ausgestattet werden. Dazu ist der Eingangsrollweg A (Verbindung «Boxes Nord» Ost zur Hauptpiste) des Rollweges Nord zu verbreitern und Richtung Osten zu versetzen. Ebenfalls sind zwei weitere Rollwege Y und Z mit Reflektoren zu versehen inklusive einer Beleuchtung des Flugzeug-Waffenent- störungsplatzes. Mit diesem Projekt erfolgt die Angleichung an die Vorgaben der International Civil Aviation Organization (ICAO) sowie des Bundesamtes für Zivil- luftfahrt (BAZL).
2.4.2 Begründung des Vorhabens
Die gesamten Flugbetriebsflächen sind ein zentrales Element für den Flugbetrieb und für die Flugsicherheit. Sie müssen daher stets in einem sehr guten Zustand sein, um die Verfügbarkeit sicherstellen zu können. Die Alterung der Flugbetriebsflächen führt zu Versprödung, zu Setzungen und später zum Ausbruch von Belagsteilen. Lose Belagsteile auf den Rollwegen bedeu- ten eine Unfallgefahr und verursachen grosse Schäden an den Triebwerken. Mit diesem Vorhaben wird die Lebensdauer von Belägen durch rechtzeitige Pflege der Schwachstellen erhöht (z.B. Reparatur von Winterdienstschäden). Mit dieser Sanierung sollen die Rollwege für das Befahren mit Luftfahrzeugen der Klasse B (z.B. «Falcon») ermöglicht werden. Heute müssen diese grösseren Flugzeuge auf der Piste zurückrollen und blockieren während dieser Zeit die Ab- und Anflüge. Durch die notwendige Verlängerung des Schutzdammes vor dem Gebäude «Boxes Nord» ist der bestehende Eingangsrollweg A des Rollweges Nord tangiert. Dieser muss entsprechend angepasst bzw. nach Osten versetzt werden. Bis heute bestehen keine Beleuchtungen für die Rollwege. Um Einsätze bei Dunkel- heit sicherstellen zu können, ist die entsprechende Rollwegbeleuchtung zur Erhö- hung der Flugsicherheit erforderlich.
Konsequenzen, wenn das Vorhaben nicht realisiert wird Der bestehende Belag der Flugbetriebsflächen wird aufbrechen, und kleine Steine bleiben liegen. Der betriebliche Aufwand für die Rollwegreinigung nimmt massiv
2840
zu. Die losen Steine bieten für den Flugbetrieb ein hohes Risiko für Unfälle und Triebwerksschäden. Ungeplante Rollwegreinigungen verursachen Rollwegsperrun- gen mit entsprechenden Konsequenzen für die Auftragserfüllung der Luftwaffe (z.B. Luftpolizeidienst).
2.4.3 Planungsvorgaben und Konzept
Planungsvorgaben Die auf hohem Niveau nötige Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der Flugbetriebs- flächen ist zu gewährleisten. Das Projekt berücksichtigt dabei auch: – die als Folge der bewilligten Erweiterung der F/A-18 Boxen Nord notwen- dige Anpassung der Flugbetriebsflächen; – Elemente aus dem Betriebskonzept, die gewisse Ergänzungen der Flugbe- triebsflächen vorsehen; diese ergeben sich einerseits aus den Bedürfnissen des Luftpolizeidienstes, andererseits aus der angestrebten Angleichung an Vorschriften der ICAO.
Konzept Die Instandsetzung der Flugbetriebsflächen stützt sich auf die umfassenden, im Herbst 2010 durchgeführten Zustandskontrollen der Tragfähigkeit, der Ebenheit, der Griffigkeit und der Formbeständigkeit der Flugbetriebsflächen (Haupt- und Redun- danzpiste, Rollstrassen und Abstellflächen).
2.4.4 Beschreibung des Vorhabens
In den Jahren 2013–2017 werden folgende Arbeiten ausgeführt: – laufender Unterhalt auf den gesamten Flugbetriebsflächen nach Bedarf; – Erhöhung der Tragfähigkeit der Parallel-Rollstrasse Nord auf der ganzen Länge und eines Hauptpistenabschnittes mit Ersatz des Betonplatten-Belags durch einen bituminösen Aufbau; – Verbreiterung der Parallel-Rollstrasse Nord um einen halben Meter im Abschnitt zwischen den Rollwegzufahrten; – Einrichtung einer Rollstrassen-Randbefeuerung und Aufbringen einer reflek- tierenden gelben Mittellinie auf der ganzen Länge der Parallel-Rollstrasse Nord zwischen den Rollwegzufahrten; – Versetzung und Anpassung der Rollwegzufahrt infolge der Verlängerung des Schutzdammes vor dem ausgebauten Gebäude der Boxen Nord; – Instandsetzung der Redundanzpiste im Abschnitt zwischen der Querung der Route de Rueyres-les-Prés und der Rollwegzufahrt; – Aufbringen der notwendigen Markierungen auf Rollwegen; – Einrichtung von vier Beleuchtungsmasten zur Ausleuchtung des Waffenent- störungsplatzes.
2841
Abbildung 5
Vorgesehene Rollwegsanierungen
2.4.5 Umwelt – Sicherheit
Umwelt Um Ressourcen zu schonen und unnötige Transporte zu vermeiden, werden alle verwendbaren Baumaterialien sorgfältig getrennt und an Ort und Stelle zweckmässig wieder eingesetzt. Zu entfernende Betonplatten werden zerkleinert und als Fundations- und Tragschicht wieder eingebaut. Alte Fundationsschichten werden, wo möglich, als solche wieder eingebaut. Der Rückbau und die Entsorgung von Baumaterialien, die Handhabung von belaste- ten Materialien sowie die Wahl neuer Baumaterialien richtet sich nach den einschlä- gigen Gesetzen und Vorschriften.
Sicherheit Die vorgesehenen Baumassnahmen tangieren die Sicherheit der Anlage höchstens und ausschliesslich während deren Ausführungszeit (geöffnete Abschrankungen / Umzäunungen, die bewacht werden müssen). Im Übrigen haben sich die Ausgestaltung und die Durchführung der vorgesehenen Baumassnahmen nach den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Weisungen zu richten.
2842
2.4.6 Wirtschaftlichkeit
Der Flugplatz Payerne ist der wichtigste Standort der Luftwaffe und für die langfris- tige Nutzung unbestritten. Die Flugbetriebsflächen haben die Lebenserwartung teilweise erreicht und müssen deshalb ersetzt werden. Ein Vergleich der Kosten- kennzahlen mit Referenzobjekten (z.B. pro m2 Rollwegfläche) zeigt, dass das Vor- haben als wirtschaftlich beurteilt werden kann. Die Baukosten konnten reduziert werden, indem nur ein minimaler Standard umgesetzt wird (z.B. Montage von Reflektoren anstelle einer elektrischen Beleuchtung). Mit dem vorgeschlagenen Vorhaben kann die Verfügbarkeit der Flugbetriebsflächen über den Betrachtungs- zeitraum am wirtschaftlichsten sichergestellt werden, weil der laufende Reinigungs- und Reparatur-Aufwand stark reduziert werden kann. Das Vorhaben führt zu einem moderaten Anstieg der Bruttomietkosten. Diese sind begründet durch die Realisierung wertvermehrender Massnahmen wie z.B. Roll- wegverbreiterung und Realisierung einer Beleuchtung.
2.4.7 Investitionskosten und bisher aufgelaufene Kosten
Kostenzusammenstellung nach Baukostenplan (BKP)
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten –
2 Gebäude –
3 Betriebseinrichtungen –
4 Umgebung 13,712
5 Baunebenkosten 0,098
8 Unvorhergesehenes 0,690
9 Ausstattung –
0–9 Gesamtkosten 14,500 davon Honorare 1,395
Verpflichtungskredit 14,500 Index April 2011 = 101.8 Punkte Genferseeregion, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 0,13 Millionen Fran- ken aufgewendet. Diese Kosten werden durch den Rahmenkredit für Projektierungen getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der Investitionskosten.
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2.4.8 Finanzielle und personelle Auswirkungen
2.4.8.1 Mietkostenberechnung
Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz, die neu beantragten Investitionen und die bisher aufgelaufenen Kosten (z.B. Projektie- rungen). Die Kalkulation erfolgt gemäss Handbuch Bundesliegenschaften der EFV.
Text Franken bisher Franken neu Franken total
Bruttomietkosten 4 120 000.00 295 000.00 4 415 000.00
Abschreibungs-/Bindungsdauer 25 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2018
2.4.8.2 Einsparungen / Personelle Auswirkungen
Ohnehin notwendige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten werden in diesem Vorhaben gebündelt.
2.4.9 Termine
Datum Text
November 2011–September 2012 Militärisches Plangenehmigungsverfahren Oktober 2012–Mai 2013 Vorbereitung der Bauphase Juni 2013–Oktober 2017 Realisierung November 2017 Übergabe an Benutzer
2.5 Rahmenkredit
2.5.1 Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen
Franken (der Ausgabenbremse unterstellt) Beantragt wird ein Rahmenkredit für alle Immobilien in der Verantwortung des Eigentümervertreters (armasuisse Immobilien) zum Erhalt des bestehenden Immobi- lienbestandes und zur Realisierung neuer Bedürfnisse. Die Priorisierung erfolgt laufend unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung und in enger Zusammen- arbeit mit den Mietern.
2.5.2 Verwendung der Mittel aus dem beantragten
Rahmenkredit Aus dem beantragten Rahmenkredit werden Mittel für das Immobilienportfolio der armasuisse Immobilien verwendet. Dazu gehören jene Immobilien, welche für die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit Einsatz, Ausbildung und Logistik
2844
der militärischen Landesverteidigung und der nationalen Sicherheit bestimmt sind. Die Abtretungen können wie folgt umschrieben werden: – Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen, externe Beraterleistungen usw.; – Projektierungen von Bauprojekten; – bauliche Massnahmen im Bereich Neu- und Umbau, Rückbau, Sicherheits- massnahmen, Ver- und Entsorgungsmassnahmen, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis 10 Millionen Franken; – Objekt- und standortübergreifende Massnahmenpakete (z.B. Sicherheits- massnahmen, Ver- und Entsorgung, gesetzlich bedingte Anpassungen, Anpassungen an neue technische Systeme usw.) mit Investitionskosten bis
10 Millionen Franken pro Standort;
– zusammenhängende Massnahmen für Liegenschaftskäufe und zugehörige Sanierungen; – Erstausstattungen von Neu- und Umbauten, bei Sanierungen und neu erwor- benen Immobilien sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze; – nicht vorhersehbare Kostensteigerungen und Projektänderungen bei Bau- projekten; – teuerungsbedingte Mehrkosten bei allen in Realisierung stehenden Bau- projekten; – nicht versicherte Schäden an Immobilien.
Zusammensetzung Rahmenkredit (geplante Anteile)
Vorhaben 3–10 Millionen Franken 80 000 000 Franken Kleinvorhaben bis 3 Millionen Franken zu Gunsten aller Mieter 60 000 000 Franken Instandsetzungsmassnahmen bis 3 Millionen Franken 92 775 000 Franken Studien- und Projektierungskredite 40 000 000 Franken Teuerungsbedingte Mehrkosten 5 000 000 Franken Dringende und ungeplante Vorhaben 9 000 000 Franken
Total Rahmenkredit (der Ausgabenbremse unterstellt) 286 775 000 Franken
2.5.3 Orientierung über die abgetretenen
Verpflichtungskredite Die eidgenössischen Räte werden im Rahmen der jährlichen Staatsrechnung mit der Zusatzdokumentation «Stand der Verpflichtungskredite armasuisse Immobilien» über die einzelnen Abtretungen und die Beanspruchung dieses Rahmenkredits orientiert.
2845
2.5.4 Finanzielle Auswirkungen
Investitionskosten Aufgrund der vorgesehenen notwendigen und dringenden Vorhaben wird der fol- gende Rahmenkredit beantragt:
Rahmenkredit (der Ausgabenbremse unterstellt) 286 775 000 Franken
3 Personelle, finanzielle und terminliche
Auswirkungen
3.1 Personelle Auswirkungen
Die geplanten Vorhaben haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Personal- bedarf der betroffenen Bereiche. Kann aber durch betrieblich-organisatorische Massnahmen und aus Effizienzgründen Personal eingespart oder muss zusätzliches Personal rekrutiert werden, so sind diese Auswirkungen bei den entsprechenden Vorhaben aufgeführt.
3.2 Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Folgekosten aus den geplanten Vorhaben sind bei den einzelnen Vor- haben beschrieben. Insgesamt ist aus den vier Einzelvorhaben mit jährlichen Ein- sparungen von rund einer Millionen Franken zu rechnen. Dies beinhaltet sowohl Personal- wie Sachaufwände bei armasuisse Immobilien wie auch im Departements- bereich Verteidigung. Zusätzlich entstehen insgesamt Bruttomietkosten von rund 6,77 Millionen Franken. Diese fallen VBS-intern im Rahmen der Leistungsverrech- nung an. Sie sind nicht finanzierungswirksam und beinhalten hauptsächlich kalku- latorische Kosten, welche dem Nutzer verrechnet werden. Die Investitionen für die Immobilien des VBS sind im Voranschlag 2012 und im Legislaturfinanzplan 2013–2015 aufgeführt. Die Investitionskosten werden bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesen.
3.3 Terminliche Auswirkungen
Bei den beantragten Einzelprojekten kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Ausfüh- rungsplanung, der Ausschreibung und der Realisierung termingerecht begonnen wird. Es lässt sich allerdings nicht ausschliessen, dass sich einzelne Realisierungstermine aufgrund von Einsprachen, Rekursen und Auflagen im Baubewilligungs- oder Ausschreibungsverfahren verzögern, oder dass die zur Verfügung stehenden Voran- schlagskredite eine Verschiebung bedingen.
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4 Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung11 bedürfen Subven- tionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Dementsprechend unterstehen Arti- kel 2 (Gesamtkredit) und Artikel 4 (Rahmenkredit) des Bundesbeschlusses über die Immobilien des VBS für das Jahr 2012 (Entwurf) der Ausgabenbremse.
5 Rechtliche Aspekte
Diese Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen. Im Weiteren sind massgebend: – die Artikel 21–27 des Finanzhaushaltsgesetzes vom 7. Oktober 200512; – Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 200413 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten; – Artikel 28 der Verordnung vom 5. Dezember 200814 über das Immobilien- management und die Logistik des Bundes. Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200215 die Form eines einfachen, das heisst nicht dem Referendum unterstehenden, Bundesbeschlusses zu geben.
6 Verhältnis zur Legislaturplanung
Da es sich bei der Immobilienbotschaft VBS um ein jährlich wiederkehrendes Geschäft handelt, ist es nicht in der Legislaturplanung enthalten.
11 SR 101 12 SR 611.0 13 SR 611.051 14 SR 172.010.21 15 SR 171.10
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