14.052
Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2014 (Immobilienbotschaft VBS 2014)
vom 6. Juni 2014
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Immobilien des VBS für das Jahr 2014.
Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hoch- achtung.
6. Juni 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
2013-2860 4885
Übersicht
Mit der vorliegenden Botschaft über die Immobilien des VBS für das Jahr 2014 beantragt der Bundesrat Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 439,90 Mil- lionen Franken.
Die vorliegende Botschaft umfasst zwei einzeln spezifizierte Verpflichtungskredite für Vorhaben des Departementsbereichs Verteidigung, einen Rahmenkredit zuguns- ten aller Mieter sowie einen Rahmenkredit «Zumiete inkl. Ausbau»:
Departementsbereiche/Kredite Kredite
Mio. Franken Total Mio. Franken
Vorhaben Departementsbereich Verteidigung (V) 119,900 Payerne VD, Flugplatz 81,400 Neubau «Complexe des opérations» und Heizzentrale (Ziff. 2.1 der Botschaft) Bure JU, Waffenplatz 38,500 Gesamtsanierung 2. Etappe (Ziff. 2.2 der Botschaft)
Rahmenkredit 290,000 ein Rahmenkredit für Vorhaben zugunsten aller Mieter 290,000
Gesamtkredit Immobilien VBS 409,900
Rahmenkredit «Zumiete inkl. Ausbau» 30,000 ein Rahmenkredit «Zumiete inkl. Ausbau» 30,000 (Ziff. 3 der Botschaft)
Total Verpflichtungskredite 439,900
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Botschaft
1 Ausgangslage
1.1 Weiterentwicklung der Armee
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Immobilienbotschaft VBS 2014 in einer Phase intensiver politischer Debatten über die künftige Ausgestaltung der Armee. Wesentliche Eckwerte sind bereits entschieden. Namentlich bleiben die Wehrpflicht, die Aufgaben und die Ausrichtung auf die wahrscheinlichen Einsätze unverändert. Die Vorhaben der Immobilienbotschaft VBS 2014 fügen sich in diese Eckwerte ein. Zudem sind die Vorhaben für die Armee notwendig, unabhängig davon, wie die noch offenen Entscheide zur Weiterentwicklung der Armee und insbesondere des Stationierungskonzeptes ausfallen. In diesem Sinne präjudizieren die Bauvorhaben die Weiterentwicklung der Armee nicht.
1.2 Stationierungskonzept der Armee
Die Verkleinerung der Armeebestände in Rahmen der Weiterentwicklung der Armee ermöglicht eine Reduktion des Immobilienbedarfs. Mit dem neuen Stationierungskonzept soll der Immobilienbestand um zirka einen Drittel reduziert werden. Die Reduktion erfolgt durch die Schliessung ganzer Stand- orte (Waffen-, Flug-, Schiess- und Übungsplätze, Logistikstandorte usw.). Der Entwurf des Stationierungskonzepts wurde am 26. November 2013 veröffentlicht, und die Kantone konnten dazu Stellung nehmen. Die Ergebnisse werden ausgewertet und das Stationierungskonzept soweit als möglich mit den Kantonen bereinigt. Um die Finanzierung des Stationierungskonzepts langfristig sicherzustellen, müssen der Immobilienbestand durch weitere Verdichtung verkleinert und weitere Mittel aus dem Ausgabenplafond der Armee in den kommenden Jahren zugunsten der Investi- tionen in Immobilien umgelagert werden.
1.3 Weiterentwicklung des Immobilienportfolios VBS
Mit dem neuen Stationierungskonzept wird die künftige Nutzung der Standorte festgelegt. Zur optimalen Steuerung des Immobilienportfolios werden die Objekte in Segmente (Auszug) eingeteilt: – «Kernbestand langfristig» (gesicherte Standorte): Die Objekte in diesem Segment müssen mindestens für weitere 15–25 Jahre genutzt werden kön- nen. Sie werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten modernisiert und instand gesetzt. Dabei werden geltende gesetzliche Vorschriften erfüllt. – «Kernbestand Abbau» (zur Schliessung vorgesehene Standorte): Die Objekte in diesem Segment werden nur minimal instand gehalten, damit die Gebrauchstauglichkeit für eine zeitlich begrenzte Restnutzungsdauer sicher- gestellt ist. Schäden werden dabei in Kauf genommen. Die Werkeigen-
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tümerhaftung muss sichergestellt werden. Diese Objekte werden nach ihrer Nutzung in den Dispositionsbestand überführt. – «Dispositionsbestand»: Die Objekte in diesem Segment werden durch die Armee nicht mehr genutzt. Sie werden wenn möglich verkauft, im Baurecht abgegeben oder mit kleinstmöglichem Aufwand stillgelegt. An Armeestandorten, die optimal und langfristig genutzt werden, soll die Infrastruk- tur ausgebaut werden. Es wird weiterhin die Instandsetzung bestehender Bauten und Anlagen forciert. Hier besteht ein grosser Nachholbedarf. Der beantragte Verpflich- tungskredit für Immobilien des VBS 2014 teilt sich wie folgt auf: – 98 % Anteil Instandsetzungen und Ersatzinvestitionen ca. 402 Mio. Fr. – 2 % Anteil Neubauten für neue Bedürfnisse ca. 8 Mio. Fr.
1.4 Finanzen
1.4.1 Finanzpolitische Rahmenbedingungen
Die Verpflichtungskredite der Immobilienbotschaft VBS 2014 können mit den verfügbaren Mitteln finanziert werden. Die Aufwände werden jährlich im Investiti- onskredit von «armasuisse Immobilien» eingestellt.
1.4.2 Stand des Verpflichtungskredits Immobilien VBS
Die eidgenössischen Räte werden mit der Zusatzdokumentation zur Staatsrechnung «Stand der Verpflichtungskredite armasuisse Immobilien» über die Beanspruchung der Verpflichtungskredite und des Rahmenkredits orientiert. Per 1. Januar 2014 werden 2016,17 Millionen Franken an früher bewilligten Verpflichtungskrediten «Immobilien VBS» ausgewiesen. Der verfügbare Verpflichtungskredit beträgt 882,799 Millionen Franken.
Stand per 1. Januar 2014 Franken
Früher bewilligte Verpflichtungskredite «Immobilien VBS» gemäss Immobilienbotschaften VBS 2009–2013 2 016 170 000 Verpflichtungen eingegangen 832 261 000 Verpflichtungen geplant 203 110 000 voraussichtlich nicht beansprucht 98 000 000
Verfügbarer Verpflichtungskredit «Immobilien VBS» 882 799 000
1.4.3 Auffangen der Teuerung
Die teuerungsbedingten Mehrkosten wurden bisher über eine separate Position im Rahmenkredit aufgefangen. Mit der Immobilienbotschaft VBS 2014 wird die Praxis für die Handhabung der Teuerung angepasst. Die Kostenungenauigkeit gemäss
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Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Vereins (SIA) wird bei den einzelnen Vorhaben neu als Bestandteil des Verpflichtungskredits ausgewiesen (10 Prozent bei Projekt mit Kostenvoranschlag). Alle in dieser Botschaft ausgewiesenen Investitionsausgaben verstehen sich inklu- sive Mehrwertsteuer zum aktuell gültigen Satz von 8 Prozent. Den Berechnungen liegt der lokale schweizerische Baupreisindex vom 1. April 2013 zu Grunde (Basis 1. Oktober 2010 = 100 Punkte). Die weitere Teuerungsentwicklung ist in den aus- gewiesenen Projektkosten nicht separat berücksichtigt. Teuerungsbedingte Mehr- kosten werden in der Regel mit folgenden Massnahmen aufgefangen: – Kostenbewirtschaftung innerhalb der einzelnen Verpflichtungskredite – Kreditverschiebung zwischen den Verpflichtungskrediten gemäss Artikel 4 des beantragten Bundesbeschlusses – Reichen diese Massnahmen nicht aus, werden der Bundesversammlung in den entsprechenden Immobilienbotschaften VBS Zusatzkredite nach Artikel 27 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 20051 (FHG) beantragt. Als Teuerung gilt die Preisentwicklung zwischen dem in der Immobilienbotschaft VBS ausgewiesenen Baupreisindex und dem Index zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten. Die gleiche Regelung gilt sinngemäss bei einer Anpassung des Mehr- wertsteuersatzes. Teuerungsbedingte Mehrkosten bei allen Bauprojekten früherer Botschaften bis und mit Immobilienbotschaft VBS 2013 werden weiterhin gemäss der bisherigen Praxis über einen der Rahmenkredite für Vorhaben zugunsten Eigentümervertreter und Mieter abgedeckt (vgl. Ziff. 2.3).
2 Immobilienvorhaben des VBS
2.1 Payerne VD
Flugplatz Neubau «Complexe des opérations» und Heizzentrale Verpflichtungskredit 81,40 Mio. Franken Vorhaben Nr. DNA-A/3313 Mieter Luftwaffe (LW) Nutzungsbereich Einsatz-Infrastruktur LW
2.1.1 Ausgangslage/Bedürfnis und Begründung
Ausgangslage/Bedürfnis Der Flugplatz Payerne ist einer der Hauptstandorte der Luftwaffe. Der Flugplatz verfügt über Infrastrukturen für den Einsatz und die Ausbildung. Er wird ganzjährig betrieben. Auch in Zukunft bleibt er für alle Luftfahrzeuge Einsatz- und Ausbil- dungsflugplatz der Fliegertruppen.
1 SR 611.0
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Zwei Staffeln F/A-18 mit Berufspiloten stellen ab Payerne die Einsätze des Luftpo- lizeidienstes und der Luftverteidigung sicher. Rund die Hälfte der F/A-18–Einsätze finden ab Payerne statt. Das Flugplatzkommando ist Betriebskompetenzstelle für die Ausbildung, den Einsatz und den Unterhalt der F/A-18. Zwei weitere Staffeln stellen militärische Lufttransporte mit Helikoptern sicher. Weiter sind das Kommando und die Schulen des Lehrverbandes Flieger 31 auf dem Flugplatz stationiert. Alle operationellen Funktionen des Flugplatzes (Kommando, Operationszentrum, Jet- Geschwader, Lufttransport-Geschwader, Flugsicherung) sind zurzeit auf zehn ver- schiedene Gebäude verteilt. Die Infrastruktur des Flugplatzes ist teilweise veraltet oder steht nur als Provisorium zur Verfügung. Ein auftragsgemässer Betrieb ist nur noch bedingt möglich. Die Nutzungen sollen in einem Gebäude zentralisiert werden. Fehlende Büros und Briefingräume sind im Projekt zu integrieren. Zudem sind die Heizungsanlagen im nördlichen Teil des Flugplatzes veraltet. Diese sollen in einer zentralen Heizanlage konzentriert werden. Der Ausgang der Volksabstimmung vom 18. Mai 2014 zum Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen hat nur einen geringen Einfluss auf die Büroarbeitsplätze. Der Grundriss des Gebäudes ist so kon- zipiert, dass jederzeit flexibel auf Bedarfsänderungen reagiert werden kann. Das Parlament bewilligte im Rahmen der Immobilienbotschaft VBS 2013 26,5 Millionen Franken für die Anpassung der Ausbildungsinfrastruktur und der Heiz- anlage im südlichen Teil des Flugplatzes.
Abbildung 2.1.1
IB 13 IB 14
Luftaufnahme Flugplatz Payerne
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Begründung Der «Complexe des opérations» bildet das zentrale Element für die Führung des Flugplatzes. Der Kontrollturm entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen und Normen bezüglich des Raumbedarfs für die Installation von Systemen und liegt in jener Zone, die von Hindernissen freigehalten werden muss. Er muss deshalb bis auf das Sockelgeschoss rückgebaut und an anderer Stelle neu erstellt werden. Die beste- henden Technikräume im Sockelgeschoss des ehemaligen Towers werden weiter verwendet. Eine zeitgemässe und zentrale Bewirtschaftung sowie der Unterhalt der Pilotenaus- rüstung sind relevant für die Flugsicherheit und den Einsatz der Piloten. Teile der vorhandenen Infrastruktur haben ihr Lebensende erreicht und müssen ersetzt wer- den. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und Vorschriften bezüglich Arbeitssicherheit und Hygiene. Für die heutigen Provisorien (in Con- tainern) muss bis 2018 eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Die heutigen dezentralen Heizanlagen entsprechen nicht mehr der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 19852 und müssen ersetzt werden. Zehn bestehende Objekte werden rückgebaut.
2.1.2 Beschreibung des Vorhabens
Das Bauvorhaben umfasst den Neubau des «Complexe des opérations» sowie einer neuen Heizzentrale. Es wurde im Nachgang zur Volksabstimmung vom 18. Mai
2014 zum Gripen-Fonds-Gesetz überprüft und optimiert.
«Complexe des opérations» Die derzeit noch auf verschiedene Gebäude verteilten Bereiche der Flugsicherung, des Flugplatzkommandos und der Operationen werden zusammengeführt. Der Neubau basiert auf dem Prinzip der Trennung der Bauteile (Rohbau, Ausbau, Tech- nik), was eine flexiblere Umnutzung und eine einfachere Wartung ermöglicht. Die Raumgliederung erlaubt eine polyvalente Nutzung.
Heizzentrale Die Heizzentrale wird auf der Basis von Holz und Erdwärme betrieben und stellt die Wärmeversorgung des nördlichen Sektors des Flugplatzes sicher. Weitere beste- hende Objekte im nördlichen Sektor werden ebenfalls an die neue Heizzentrale angeschlossen.
2 SR 814.318.142.1
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2.1.3 Umwelt – Energie – Sicherheit
Die bestehenden Aussenanlagen werden angepasst. Das neue Gebäude entspricht dem MINERGIE-Standard. Es werden umweltfreundliche Baustoffe verwendet. Sie sind so konzipiert, dass eine einfache und unkomplizierte Wartung möglich ist. Die Wärmeproduktion erfolgt in Zukunft zu 35 Prozent durch eine Holzschnitzel- heizung und zu 65 Prozent durch die Nutzung von Erdwärme. Im Sommer wird die überschüssige Wärme aus den Gebäuden zwecks Regenerierung in den Boden zurückgeführt. Auf diese Weise lässt sich die Erdwärme zweifach nutzen: im Winter zum Heizen, im Sommer zum Kühlen. Die Abwärme von Geräten wie Computern oder Servern wird ebenso genutzt wie die Wärme aus der Abluft der kontrollierten Lüftung. Das Brauchwarmwasser wird zum Teil mit Sonnenkollektoren erwärmt. Mit diesen Massnahmen ist mit Einsparungen von mindestens 277 000 Litern Heizöl sowie einer Verringerung des CO2-Ausstosses um jährlich rund 734 Tonnen zu rechnen.
2.1.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen
Zusammenstellung nach Baukostenplan
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 6,963
2 Gebäude 39,176
3 Betriebseinrichtungen 12,743
4 Umgebung 8,058
5 Baunebenkosten 1,190
8 Unvorhergesehenes 3,343
9 Ausstattung 2,527
0–9 Baukosten BKP 1–9 74,000 davon Honorare 9,743 Mio. Franken
Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % 7,400
Gesamter Verpflichtungskredit 81,400 Index April 2013 = 101.7 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 3,96 Millionen Fran- ken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit Projektierungen früherer Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil des hier beantrag- ten Verpflichtungskredites.
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Mietkostenberechnung Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz sowie die bisherigen und künftigen Investitionsausgaben. Sie berücksichtigen keine Ausgaben für Informatikmittel. Die Mietkosten sind Teil der Leistungsvereinbarung zwischen «armasuisse Immobilien» und dem Departementsbereich Verteidigung.
Bruttomietkosten, Franken total: 6 350 000
Abschreibungs-/Bindungsdauer 25 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2020
Wirtschaftlichkeit Das vorliegende Projekt deckt die Bedürfnisse des Mieters am besten ab und lässt die flexible Weiterentwicklung des Flugplatzes zu. Die Kennzahlen zeigen, dass die Baukosten des «Complexe des opérations» im Rahmen vergleichbarer Objekte liegen. Mit der Konzentration der Arbeitsplätze im neuen Gebäude können die Synergie- und Effizienzgewinne bei der Ausbildung, im Training und im Einsatzfall (z. B. WEF) optimal genutzt werden. Es werden Betriebsaufwände von rund
430 000 Franken pro Jahr eingespart. Das Sockelgeschoss des bestehenden Tower-
gebäudes wird weiter genutzt. Mit dem Verzicht auf die Verlegung der technischen Installationen können die Investitionsausgaben um rund 6 Millionen Franken redu- ziert werden.
Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Bruttomietkosten (interne Leistungsverrechnung) steigen aufgrund der Investitionen von heute 0,64 auf 6,35 Millionen Franken. Dagegen reduziert sich die Leistungsvereinbarung mit Skyguide von heute 4 auf 3,7 Millionen Franken. Weiter können die Heizkosten um rund 185 000 Franken pro Jahr gesenkt werden.
2.1.5 Termine
Datum Text
Juni 2014–Mai 2015 militärisches Plangenehmigungsverfahren Februar 2015–September 2015 Vorbereitung der Bauphase Oktober 2015–Anfang 2019 Realisierung Anfang 2019 Übergabe an Benutzer/innen
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2.2 Bure JU
Waffenplatz Gesamtsanierung 2. Etappe Verpflichtungskredit 38,5 Mio. Franken Vorhaben Nr. DNA-A/2165 Mieter Heer (HE) Nutzungsbereich Ausbildungs-Infrastruktur
2.2.1 Ausgangslage/Bedürfnis und Begründung
Ausgangslage/Bedürfnis Die Kasernen auf dem Waffenplatz Bure wurden in den Jahren 1964 und 1965 erstellt und haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Das Parlament bewilligte mit dem Bundesbeschluss zur Immobilienbotschaft 2012 eine erste Etappe zur Sanie- rung der vier Kasernen Dufour, Herzog, Wille und Guisan im Umfang von 52,25 Millionen Franken. Rund 80 Prozent der Arbeiten konnten an regionale Unterneh- men vergeben werden.
2012 wurden zwei weitere Etappen in Aussicht gestellt. Mit der nun vorliegenden
zweiten Etappe werden ein neues Verpflegungszentrum, die Sanierung der Offi- zierskaserne und der Neubau einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee geplant. In der Immobilienbotschaft VBS 2018 soll die dritte Etappe im Umfang von voraus- sichtlich 40 Millionen Franken beantragt werden. Sie umfasst die Sanierung der Krankenabteilung, der Ausbildungsgebäude, der Administration, von Garage, Ate- lier, Wache, Post und Loge sowie die Umzäunung und den Neubau einer Fahrzeug- halle (Planungsstand August 2013).
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Abbildung 2.2.1
Luftbild Waffenplatz Bure mit Massnahmen 2. Etappe
Begründung des Vorhabens Mit den Neubauten und Sanierungen wird die künftige Nutzung des Waffenplatzes sichergestellt. Die geltenden gesetzlichen Vorgaben bezüglich Hygiene, Personen- und Umweltschutz sowie Energieverbrauch können eingehalten und die Gebäude an zeitgemässe Standards angepasst werden.
2.2.2 Beschreibung des Vorhabens
Offizierskaserne/Offiziersmesse Die Offizierskaserne und die Offiziersmesse befinden sich im südlichen Teil des Kasernenareals und bilden einen eigenständigen Baukörper. Die zur Verfügung stehende Gesamtfläche des Gebäudes ist für die Unterbringung von Offizieren, höheren Unteroffizieren und Kommandanten ausreichend. Im Untergeschoss befin- den sich die Material-, Lager- und Technikräume. In der Offizierskaserne wird ein neuer Lift eingebaut; weitere grundlegende Änderungen der Struktur sind nicht vorgesehen. An der Offiziersmesse sind umfangreichere Umbauarbeiten erforderlich. Der Innen- bereich wird neu gestaltet. Die architektonische Gestaltung der Fassaden führt das in der 1. Etappe festgelegte Konzept der vier Truppenkasernen weiter.
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Verpflegungszentrum Die Verpflegungsgebäude befinden sich im Zentrum des Kasernenareals gegenüber den vier Truppenkasernen und bilden eine symmetrische Einheit. Der heutige Verpflegungssaal 2B wird saniert. Es wird eine Produktionsküche zur Herstellung von 1200 Mahlzeiten eingebaut. Die Soldatenstube wird rückgebaut; an ihrer Stelle entsteht ein dreigeschossiges Verpflegungsgebäude. Dieses enthält auf jedem Geschoss eine Essensausgabe sowie einen Speisesaal mit 216 Sitzplätzen (total 648 Sitzplätze).
Retablierungsstelle Die Retablierungsstelle dient sowohl Angehörigen der Armee aus dem Kanton Jura als auch Dienstleistenden auf dem Waffenplatz Bure zum Umtausch der persön- lichen Ausrüstung. Die Retablierungsstelle wird vom Areal der Kaserne in den Bereich des Bahnhofs verlegt. Damit ist sie gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder über den Verkehrskreisel am Haupteingang des Waffenplatzes erreichbar. Das eingeschossige Gebäude umfasst die Hauptbereiche Lager, Arbeiten und Mate- rialausgabe sowie Büros und Sanitärräume. Zwischen dem Neubau und dem benachbarten Gebäude befindet sich ein überdeckter Vorplatz für die Anlieferung.
2.2.3 Umwelt – Energie – Sicherheit
Denkmalschutz Die Gebäude sind im Inventar der militärischen Hochbauten der Schweiz (HOBIM) als Objekte von regionaler Bedeutung eingestuft und partiell zu erhalten.
Energie Die Wärmeerzeugung für den Waffenplatz erfolgt zentral. Das Fernwärmever- sorgungsnetz wird im Rahmen der Sanierung der Gebäude aufrechterhalten. Für die Retablierungsstelle ist eine neue Heizungsanlage vorgesehen, die auf der Grund- lage von erneuerbarer Energie betrieben wird. Für sämtliche Bauten wird der MINERGIE-Standard angestrebt. Auf dem Neubau der Retablierungsstelle und dem neuen Verpflegungsgebäude werden Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtfläche von 540 m2 installiert. Diese produzieren 67 000 kW/h Strom pro Jahr, der zum Betrieb der Infrastruktur vor Ort verwendet wird. Durch die Sanierung der Gebäude werden jährlich 47 Prozent der Heizenergie und 28 Prozent der Energie für die Warmwassererzeugung eingespart.
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2.2.4 Investitionsausgaben und finanzielle Auswirkungen
Zusammenstellung nach Baukostenplan
Nr. Hauptgruppen Mio. Franken
0 Grundstück –
1 Vorbereitungsarbeiten 1,540
2 Gebäude 26,100
3 Betriebseinrichtungen 2,020
4 Umgebung 1,580
5 Baunebenkosten 0,160
8 Unvorhergesehenes 2,100
9 Ausstattung 1,500
0–9 Baukosten BKP 1–9 35,000 davon Honorare 4,480 Mio. Franken
Kostenungenauigkeit gemäss Norm SIA: 10 % 3,500
Gesamter Verpflichtungskredit 38,500 Index April 2013 = 101.7 Punkte Espace Mittelland, Baugewerbe: Total (10.2010 = 100 Punkte) MWST-Satz 8 %
Für die Projektierungsarbeiten wurden bis und mit Bauprojekt 2,40 Millionen Fran- ken ausgegeben. Diese Ausgaben werden durch den Rahmenkredit für Projektierun- gen aus früheren Botschaften getragen und sind deshalb nicht Bestandteil der hier beantragten Investitionsausgaben.
Mietkostenberechnung Die Mietkostenberechnung berücksichtigt die Werte der bestehenden Substanz sowie die bisherigen und künftigen Investitionsausgaben. Sie berücksichtigen keine Ausgaben für Informatikmittel. Die Mietkosten sind Teil der Leistungsvereinbarung zwischen «armasuisse Immobilien» und dem Departementsbereich Verteidigung.
Bruttomietkosten, Franken total: 4 590 000
Abschreibungs-/Bindungsdauer 35 Jahre Mietbeginn ab 1. Januar 2020
Wirtschaftlichkeit Die Instandsetzung der heutigen fünf dezentralen Küchen wurde geprüft und aus wirtschaftlichen Gründen verworfen. Mit der Konzentration auf ein zentrales Ver- pflegungszentrum werden die jährlichen Betriebs-, Personal- und Instandhaltungs- kosten halbiert. Die Anzahl Sitzplätze wird mit dem neuen Verpflegungskonzept um 200 Sitzplätze reduziert. Die Verpflegung der Truppe wird in zwei Schichten erfol- gen. Das neue Verpflegungskonzept ermöglicht Effizienz- und Komfortsteigerungen zugunsten des Ausbildungsbetriebes und der Truppe.
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Die Baukennzahlen zum Gebäudevolumen und zu den Geschossflächen für das Verpflegungszentrum, die Offizierskaserne und die Retablierungsstelle bewegen sich im Rahmen vergleichbarer Vorhaben.
Finanzielle Auswirkungen Die jährlichen Bruttomietkosten steigen aufgrund der Investitionen von heute 3,8 auf 4,6 Millionen Franken. Dagegen werden die jährlichen Personal-, Instandhaltungs- und Energieaufwände um insgesamt 0,6 Millionen Franken reduziert. Zu einem grossen Teil werden die Einsparungen mit der Umsetzung des neuen Verpflegungs- zentrums realisiert.
2.2.5 Termine
Datum Text
Juni 2014–Mai 2015 militärisches Plangenehmigungsverfahren Januar 2015–Juni 2015 Vorbereitung der Bauphase Juli 2015–September 2019 Realisierung November 2019 Übergabe an Benutzer/innen
2.3 Rahmenkredit für Vorhaben
bis 10 Millionen Franken Beantragt wird ein Rahmenkredit für alle Objekte in der Verantwortung von «arma- suisse Immobilien». Dazu gehören Bauten für Einsatz, Ausbildung und Logistik der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Die Abtretungen aus dem beantragten Rahmenkredit werden mit den Mietern abge- stimmt und priorisiert. Sie können wie folgt umschrieben werden: – Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien, Expertisen usw.; – Projektierungen von Bauprojekten; – bauliche Massnahmen im Bereich Neu- und Umbau, Rückbau, Sicherheits- massnahmen, Ver- und Entsorgungsmassnahmen, Kommunikations- und Satellitenanlagen usw. bis 10 Millionen Franken; – objekt- und standortübergreifende Massnahmenpakete (z. B. Sicherheits- massnahmen, Ver- und Entsorgung, gesetzlich bedingte Anpassungen, Anpassungen an neue technische Systeme usw.) mit Investitionskosten bis
10 Millionen Franken pro Standort;
– Massnahmen für Liegenschaftskäufe und deren Sanierungen; – Erstausstattungen von Neu- und Umbauten, bei Sanierungen und neu erwor- benen Immobilien sowie Ausstattung neuer Arbeitsplätze; – nicht vorhersehbare Kostensteigerungen und Projektänderungen bei Baupro- jekten;
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– teuerungsbedingte Mehrkosten bei allen Bauprojekten früherer Immobilien- botschaften bis spätestens Immobilienbotschaft VBS 2013; – nicht versicherte Schäden an Immobilien.
Zusammensetzung Rahmenkredit (geplante Anteile)
Vorhaben 3–10 Mio. Franken 82 000 000 Franken Kleinvorhaben bis 3 Mio. Franken zugunsten aller Mieter 40 000 000 Franken Instandsetzungsmassnahmen bis 3 Mio. Franken 84 000 000 Franken Studien- und Projektierungskredite 40 000 000 Franken Baumassnahmen für die Bereitstellung von Asylunterkünften 10 000 000 Franken Sofortmassnahmen für die Umsetzung Stationierungskonzept 20 000 000 Franken Teuerungsbedingte Mehrkosten 5 000 000 Franken Dringende und ungeplante Vorhaben 9 000 000 Franken
Total Rahmenkredit (der Ausgabenbremse unterstellt) 290 000 000 Franken
Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, dem Bundesamt für Migration geeignete Unterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen. Gemäss den Bundesratsbeschlüssen vom 20. März 2012 und 19. Dezember 2012 müssen mindestens 2000 zivil nutzbare Unterkunftsplätze für eine Nutzung bis zu drei Jahren bereitgestellt werden. Die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten. Das VBS stellt die Finanzierung der baulichen Massnahmen durch Abtretung aus dem Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken sicher. Diese Investitionsausgaben werden anschliessend gemäss Verwaltungsvereinbarung vom 6. Juli 2012 zwischen dem VBS und dem EJPD aufgeteilt. Für die Umsetzung des neuen Stationierungskonzepts der Armee müssen an diver- sen Standorten Sofortmassnahmen bis 10 Millionen Franken pro Vorhaben ausgelöst werden. Diese werden aus dem Rahmenkredit abgetreten.
3 Rahmenkredit «Zumiete inkl. Ausbau»
3.1 Ausgangslage
Für ein Mietgeschäft inklusive Ausbau, das Gesamtkosten von 10 Millionen Fran- ken überschreitet, ist grundsätzlich ein einzeln spezifizierter Verpflichtungskredit zu beantragen3. Sofern ein zugemietetes Gebäude ohne mieterspezifischen Ausbau für den beabsich- tigten Zweck nicht nutzbar ist, sind Zumiete und Ausbau als Gesamtvorhaben zu betrachten. Das Gebot der Transparenz verlangt nach einer ganzheitlichen Betrach- tung eines letztlich dem gleichen Zweck dienenden Sachverhalts. Dementsprechend sind die sich daraus ergebenden Gesamtkosten während der vertraglich gebundenen
3 Nach den Art. 21 ff. des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Okt. 2005 (FHG; SR 611.0), den Art. 11 ff. der Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 2006 (FHV; SR 611.01) und der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 2004 über die Verpflichtungskredit- begehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.051).
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Laufzeit des Mietvertrages zur Beurteilung heranzuziehen, ob ein Verpflichtungs- kredit notwendig ist oder nicht.
3.2 Orientierung über den neuen Rahmenkredit
«Zumiete inkl. Ausbau» Auslöser für den Entscheid des Bundesrates, den eidgenössischen Räten neu einen Rahmenkredit für solche Fälle zur Genehmigung zu unterbreiten, ist ein Geschäfts- fall aus dem Jahr 2013. Mit der Immobilienbotschaft EFD 2012 bewilligte das Parlament einen Verpflichtungskredit über 398,5 Millionen Franken für die erste Etappe des Arealausbaus des Verwaltungszentrums am Guisanplatz 1. Die frühere Aussenstelle Bern der Logistikbasis der Armee (LBA) wurde wie vorgesehen an einen Ersatzstandort im Raum Bern ausgelagert. Zum Zeitpunkt der Beantragung der Immobilienbotschaft EFD 2012 ging das VBS davon aus, dass die erforderlichen Mietkosten die 10 Millionen-Schwelle nicht überschreiten würden. Aus diesem Grund wurde mit der Immobilienbotschaft VBS 2012 auch kein Verpflichtungskre- dit beantragt. Im März 2013 schloss «armasuisse Immobilien» jedoch einen Mietver- trag in der Höhe von 12,8 Millionen Franken mit einer Laufzeit von 10 Jahren ab. Eine Verschiebung um ein weiteres Jahr hätte die Umsetzung des zivilen Unterbrin- gungskonzepts 2024 verzögert sowie zusätzliche Mietaufwände in der Höhe von mindestens 12 Millionen Franken pro Jahr zur Folge gehabt. Die Investitionskosten für die Bereitstellung und die Ausstattung mit Betriebseinrichtungen des Ersatz- standortes in der Höhe von 8,5 Millionen Franken wurden im Verpflichtungskredit der Immobilienbotschaft EFD 2012 berücksichtigt. Zudem wurde die erforderliche Anmietlösung ohne Kostenangabe erwähnt. Da die Immobilienbotschaften der Bundesversammlung im Jahresrhythmus unter- breitet werden, illustriert dieses Beispiel die eingeschränkte kurzfristige Handlungs- fähigkeit von «armasuisse Immobilien». Deshalb soll ein neuer Rahmenkredit bean- tragt werden. Über diesen Rahmenkredit werden Zumietgeschäfte abgedeckt, welche die folgen- den Kriterien erfüllen: – Dringlichkeit und nur kurzfristige Planbarkeit: Nutzung von Opportunitäten auf dem Immobilienmarkt. – Projektplanung auf der Grundlage von Grobkostenschätzungen. Es ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich, ein solches Vorhaben über einen einzeln spezifizierten Verpflichtungskredit im Rahmen der Immobilienbotschaft oder ausnahmsweise auch im Rahmen einer Botschaft zum Nachtrag anzu- begehren. – Gesamtausgaben für Miete und Ausbau während der gebundenen Laufzeit des Mietvertrags grösser als 10 Millionen Franken. Über diesen Rahmenkredit werden ebenfalls Vorstudien, Projektierungen etc. und die Teuerung der entsprechenden Vorhaben abgedeckt (in Anlehnung an die Regelung betreffend Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Mio. CHF, vgl. Ziff. 2.3). Der neue Rahmenkredit «Zumiete inkl. Ausbau» ist eine praxisbezogene und haus- haltsrechtlich einwandfreie Lösung für Probleme, die in Zusammenhang mit Miet-
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geschäften immer wieder auftreten, und schafft gleichzeitig Spielraum für rasches, zielgerichtetes Handeln. Der Ausbau von zugemieteten Objekten mit geplanten Gesamtkosten aus Zumiete und dazugehörigem Ausbau von unter 10 Millionen Franken wird wie bisher über den Rahmenkredit für Vorhaben bis 10 Millionen Franken abgedeckt (vgl. Ziff. 2.3). Die diesbezüglichen Mietausgaben müssen gemäss haushaltsrechtlichen Grundlagen keinem Verpflichtungskredit belastet werden. Da das oben beschriebene Vorhaben am Guisanplatz bereits abgeschlossen ist, werden die Mietkosten in Höhe von 12,8 Millionen Franken nicht diesem neuen Rahmenkredit belastet. Auf eine nachträgliche Bewilligung durch die eidgenössi- schen Räte wird verzichtet, da diese aus verwaltungsökonomischen bzw. rechtlichen Gründen nicht zweckdienlich wäre.
3.3 Finanzielle Auswirkungen
Finanziert werden die Geschäfte über die Voranschlagskredite «Funktionsaufwand (Globalbudget)» und «Sach- und immaterielle Anlagen, Vorräte (Globalbudget)» der «armasuisse Immobilien». Insofern werden keine zusätzlichen Finanzmittel benötigt.
4 Auswirkungen
4.1 Finanzielle Auswirkungen
Betriebsaufwand Zum Betriebsaufwand zählen die jährlichen Aufwände für die Nutzung eines Gebäudes. Dazu gehören die Aufwände für die Ver- und Entsorgung, die Reinigung und Pflege, die Bedienung der technischen Anlagen, den laufenden Unterhalt (War- tung, Instandhaltung), die Kontroll- und Sicherheitsdienste sowie die Abgaben und Beiträge. Der Betriebsaufwand ist Bestandteil der bei den einzelnen Vorhaben ausgewiesenen Bruttomietkosten. Mit den Vorhaben der Immobilienbotschaft VBS
2014 kann der Betriebsaufwand um vier bis fünf Millionen Franken reduziert wer-
den.
Investitionsausgaben Die Finanzierung der Investitionsausgaben wird über den Investitionskredit von «armasuisse Immobilien» sichergestellt. Die benötigten Voranschlagskredite werden in den jährlichen Budgets eingestellt. Sie werden bei den einzelnen Vorhaben aus- gewiesen.
Übrige Aufwände Die Beschaffung von Informatikkomponenten und dergleichen werden über Beschaffungskredite des VBS finanziert.
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4.2 Auswirkungen auf Umwelt und Sicherheit
Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Das VBS legt Wert auf nachhaltiges Bauen. Damit genügen die Bauten über den gesamten Lebenszyklus hohen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Anforde- rungen. Bei Neu- und Umbauten werden erneuerbare Energien genutzt. Bei Gesamtsanie- rungen und grösseren Umbauten erfolgt gleichzeitig eine energetische Sanierung. Bei Umbauten wird in der Regel der MINERGIE-Standard, bei Neubauten der Standard MINERGIE-P-ECO angestrebt. Damit erfüllt das VBS die Motion 10.3346 «Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei VBS-Anlagen» der Sicherheitspoli- tischen Kommission des Nationalrats. Die Ergebnisse werden bei den einzelnen Vorhaben dieser Immobilienbotschaft ausgewiesen (z. B. Reduktion CO2-Ausstoss und Photovoltaikanlagen).
Umwelt Es werden Baumaterialien gewählt, deren Herkunft bekannt, die vom Hersteller deklariert und deren Belastung im Materialkreislauf gering ist. Bei Material- und Systementscheidungen werden die Belastungen für Mensch und Umwelt über den ganzen Lebenszyklus von der Herstellung über die Nutzungsphase bis zur Entsor- gung berücksichtigt.
Sicherheit Die Schutzkonzepte des VBS-Bereichs Informations-/Objektsicherheit umfassen alle Sicherheitsbereiche (Personen, Informationen, Sachwerte) und alle Massnahmenbe- reiche (bauliche, technische, organisatorische und rechtliche Massnahmen). Damit sind die Sicherheitskosten über den gesamten Lebensweg möglichst tief. Die Mass- nahmen werden während des Baus im Rahmen der Kredite umgesetzt.
4.3 Personelle Auswirkungen
Die geplanten Vorhaben benötigen grundsätzlich nicht mehr Personal. Allfällige personelle Auswirkungen werden im Personalaufwand VBS kompensiert.
4.4 Terminliche Auswirkungen
Nach der Kreditbewilligung kann rechtzeitig mit der Bauplanung, der Ausschrei- bung und dem Bau der einzelnen Projekte begonnen werden. Frühere Planungen und Ausschreibungen werden einzeln ausgewiesen. Einzelne Termine können sich durch Einsprachen, Rekurse und Auflagen im Plan- genehmigungs- oder Ausschreibungsverfahren verzögern. Verschiebungen sind auch wegen fehlender Voranschlagskredite möglich.
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5 Rechtliche Aspekte
5.1 Rechtsgrundlage
Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung4 (BV). Materiellrechtliche Basis des Rahmenkredits ist Artikel 60 Absatz 1 BV; die Ausrüstung der Armee ist danach Sache des Bundes. Artikel 1 der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. Juni 20045 über die Verpflichtungskreditbegehren für Grundstücke und Bauten bestimmt schliesslich, dass der Bundesrat Verpflichtungskreditbegehren für Grund- stücke und Bauten den eidgenössischen Räten mit besonderer Botschaft zu unter- breiten und im Einzelnen zu erläutern hat, wenn die für den Bund zu erwartenden Gesamtausgaben pro Vorhaben 10 Millionen Franken übersteigen.
5.2 Form des Erlasses
Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 163 Absatz 2 BV sowie von Artikel 25 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20026 die Form eines einfachen Bundes- beschlusses zu geben; als solcher untersteht er nicht dem Referendum.
5.3 Ausgabenbremse
Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Verpflichtungskredite, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkeh- rende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustim- mung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte. Dementsprechend untersteht Artikel 2 des hier beantragten Bundesbeschlusses über die Immobilien des VBS für das Jahr 2014 der Ausgabenbremse.
5.4 Kreditordnung
Für die Finanzierung von Immobilienvorhaben sind nach Artikel 21 FHG Verpflich- tungskredite erforderlich für: – Bauvorhaben und Liegenschaftskäufe; – längerfristige Liegenschaftsmieten mit erheblicher finanzieller Tragweite. Gemäss Artikel 28 der Verordnung vom 5. Dezember 20087 über das Immobilien- management und die Logistik des Bundes sind in der Immobilienbotschaft VBS dem Parlament jährlich alle neuen Verpflichtungs- und Rahmenkredite mit den nach- folgend genannten Spezifikationsbereichen zur Genehmigung zu unterbreiten:
4 SR 101 5 SR 611.051 6 SR 171.10 7 SR 172.010.21
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– je ein Verpflichtungskredit für alle Vorhaben, die Ausgaben von mehr als
10 Millionen Franken im Einzelfall erfordern, mit Erläuterungen für jedes
einzelne Vorhaben; – ein zweckmässig gegliederter Rahmenkredit für alle übrigen Bauvorhaben. «armasuisse Immobilien» bemisst in Zusammenarbeit mit den Mietern die jährlichen Rahmenkredite zugunsten aller Mieter (Ziff. 2.3). Die Abstimmung der Mieterbe- dürfnisse auf den zur Verfügung stehenden Rahmenkredit erfolgt periodisch unter der Federführung von «armasuisse Immobilien».
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